Die Angelegenheit, die wir hier vorhaben, wird außerordentlich schwierig. Herr Jüttner ist für Erdverkabelung und hilft uns dabei, indem er sich dafür einzusetzt. Die Grünen sind für Erdverkabelung. Die FDP ist für Fortschritte bei der Erdverkabelung.
Die CDU ist für die Erdverkabelung. Alle sind dafür, dass wir etwas machen, was früher bei den Telefonverbindungen gemacht wurde. Früher waren alle Telefonleitungen oberirdisch. Es gibt heute noch Volkswirtschaften wie Amerika, in denen es eine Reihe von Bundesstaaten gibt, in denen die Telefonmasten an den Straßen entlang führen. Es war ein Ausweis deutscher Technologie und im Grunde genommen eine Idee von Wernher von Siemens, der quasi die Taubenflugpostlinie Köln Brüssel durch Telegrafenlinien ersetzt hat und dann in Fortführung dieser unternehmenspolitischen Innovation die Telefonkabel unter die Erde gebracht hat. Ich bin davon überzeugt, dass in einigen Jahrzehnten alle Leitungen - insbesondere die 380-kV-Leitungen - unter der Erde liegen werden. Es wird Jahrzehnte dauern, alle oberirdischen Leitungen - Telefon- und Stromleitungen - unter die Erde zu bekommen. Wer etwas anderes behauptet, streut den Leuten nach meiner Meinung die Unwahrheit in die Augen. Das kann man nicht verantworten wollen.
Also müssen wir realisieren, dass heute, wenn ich richtig informiert bin, 4 km 380-kV-Leitung in Berlin
unter der Erde liegen. Ansonsten verlaufen die Leitungen in der gesamten Bundesrepublik oberirdisch. Ich habe einen Termin vereinbart und schaue mir diese unterirdische Verbindung in Berlin an. Ich habe mit dem EU-Kommissar Piebalgs in Brüssel gesprochen, der Hilfe angeboten hat. Ich habe mit den EVUs gesprochen, nicht nur mit E.ON und E.ON Netz, sondern auch mit den anderen. Wir haben mit dem Vorstand von Siemens und mit ABB, Herstellern dieser gasisolierten Leitungen, die die Möglichkeit bieten, Strom dieser Menge unterirdisch zu transportieren, gesprochen. Wir werden hier gemeinsam einen sehr schwierigen Weg zurückzulegen haben. Die heutige Rechtslage gibt uns dabei aber keine Unterstützung.
Das, was gesagt worden ist, ist zutreffend: Auch die Niedersächsische Landesregierung hat im Dezember wie der gesamte Bundesrat - wenn ich mich recht erinnere, war es einstimmig - dem Gesetz die Zustimmung gegeben. Wir hatten keinen Grund, das zu verzögern, weil es die Netzanbindungskosten der Offshorewindparks in der Nordsee betraf. Das ist angesprochen worden. Hätten wir hier nicht die Gunst der Stunde genutzt, eine Mehrheit dafür zu erzielen, dass die Kosten bundesweit umgelegt werden und nicht an den Stromverbrauchern im Norden hängen bleiben, dann hätten wir uns einen Tort angetan; denn natürlich gab es ein gemeinsames Interesse mit dem Bundesumweltminister, dass die Netzanbindungskosten der Offshorewindparks nicht an unseren Energieversorgern im Norden hängen bleiben. Insofern war das Gesetz in Gänze gut. Aber wir müssen jetzt zu Modellprojekten kommen, und zwar unter Einsatz von Mitteln des Landes, des Bundes, der Europäischen Union und der EVUs, um solche Kabel unter die Erde zu bringen und entsprechende Modellversuche voranzubringen. Das ist in Goslar bei der Bildung des Energieforschungszentrums begrüßt worden, und das wird an vielen Stellen in Deutschland begrüßt. Die Rede der Kollegin der SPD-Fraktion war insoweit zutreffend und sachlich, als die EVUs kein besonderes Interesse daran haben, dass sich das als bewährt herausstellt, solange diese Verbindung zweifelsfrei teurer ist, weil in dem Moment alle Trassen, die in Deutschland neu gebaut werden, unterirdisch geführt werden müssen. Also sind hier dicke Bretter zu bohren. Ich finde, dass man bereit sein muss, sich im Ausschuss, wohin die Anträge verwiesen werden, zusammenzusetzen. Jeder sorgt vor seiner Tür für entsprechende Aktivitäten. Dann gilt der
Da müsste jetzt jeder seinen Auftrag verstehen. Wir tun den Bürgern einen Gefallen, wenn wir versuchen, die ersten Modellprojekte an sensiblen Punkten durchzusetzen. Dafür stehe ich. Ich freue mich, dass alle anderen dabei mitwirken wollen.
Federführend soll sich der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Anträgen befassen, mitberatend der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Umweltausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, der nächste, der 41. Tagungsabschnitt ist für Freitag, den 11. Mai 2007, vorgesehen. Der darauffolgende 42. Tagungsabschnitt ist für die Zeit vom Dienstag, dem 5. Juni, bis zum Donnerstag, dem 7. Juni 2007, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen bestimmen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Sitzung. Ich wünsche allen einen angenehmen Heimweg und einen schönen 1. Mai.
Mauert die Landesregierung bei der Aufklärung eines bemerkenswerten Vorgangs in der Polizeidirektion Oldenburg?
Seit Anfang des Jahres wird insbesondere in den Printmedien im Nordwesten des Landes, mittlerweile jedoch auch in den überregionalen Medien über angebliche Suizidversuche des Leiters der Polizeiinspektion WilhelmshavenFriesland-Wittmund und damit verbundene Ermittlungspannen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg berichtet. Ich habe diesen Vorfall zum Gegenstand einer schriftlichen Anfrage an die Landesregierung gemacht, die ich am 14. März 2007 gestellt habe, die aber unbeantwortet geblieben ist. In der Nordwest-Zeitung vom 28. Februar 2007 wurde unter der Überschrift „Offenbar schwere Versäumnisse in der Affäre um Polizeichef“ geschrieben, dass möglicherweise der Fall „auf kleiner Flamme gekocht" werden sollte: „Die Beamten folgen den Anweisungen ihres Chefs. Der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes wurde gerufen. Ihm händigte A. Abschiedsbriefe von seiner Frau und von ihm aus. Der Fall schien klar: Doppelter Suizidversuch - kein weiterer Ermittlungsbedarf. Tatsächlich finden weitere Ermittlungen, Beweisaufnahmen und Spurensicherungen an diesem Abend im Hause (...) nicht statt. Erfahrene Polizeibeamte sprechen von einem Unding. (…) So ein Vorgehen bei ungleich geringfügigeren Straftaten hätte jeden kleinen Schutzmann den Kopf gekostet, sagte ein Beamter.“ Der hat Innenminister noch am 13. April 2007 erklären lassen, dass es in dem aufsehenerregenden Fall seiner Auffassung nach keine Ermittlungspannen gegeben habe.
1. Wann wurde der Oldenburger Polizeipräsident, wann das Innenministerium und wann der Minister selbst von dem Vorfall erstmalig in Kenntnis gesetzt?
2. Trifft es zu, dass das Verbot der Amtsführung gegen den betroffenen Beamten erst durch das Innenministerium verhängt wurde, nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen Mitte Februar ausgeweitet hatte, und warum hat das Innenministerium nicht bereits zu einem
früheren Zeitpunkt auf die Unregelmäßigkeiten in den Ermittlungen reagiert, die innerhalb der Polizeidirektion Oldenburg bereits seit Dezember 2006 für erheblichen Gesprächsstoff gesorgt haben?
3. Aus welchen Gründen haben es weder der zuständige Polizeipräsident noch das Innenministerium oder gar der Innenminister für notwendig gehalten, noch in der Nacht des 22. Dezember oder unmittelbar danach eine neutrale Dienststelle die erforderlichen Ermittlungen durchführen zu lassen, um zum einen sowohl die be- als auch die entlastenden Beweismomente sicherzustellen und um zum anderen von vorneherein möglichen Vorwürfen zu begegnen, ein leitender Polizeibeamter solle u. a. aufgrund seiner Beratertätigkeit für die CDULandtagsfraktion geschützt werden?
Die im Raum stehenden strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Vorwürfe werden durch die zuständigen Stellen konsequent und vorbehaltlos aufgeklärt. Dafür sind alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst worden. Hierbei sind jedoch neben den allgemeinen Erfordernissen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auch die Rechte des Beschuldigten und seiner Angehörigen zu wahren. Dies sind tragende Prinzipien eines jeden Ermittlungsverfahrens. Sie gelten gegenüber jedermann und stehen nicht zur Disposition. Insbesondere hat der betroffene Beamte gegenüber seinem Dienstherrn unstreitig einen (Rechts-)Anspruch auf Fürsorge. Diesen nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern bereits seit Jahrzehnten geltenden grundlegenden Prinzipien widerspräche es, den Vorgang vor Abschluss der Ermittlungen und einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen. Eine solche wäre im Wesentlichen spekulativ und trüge die erhebliche Gefahr von Vorverurteilungen. Nichtsdestotrotz wird die Landesregierung so umfassend wie möglich Auskunft geben.
Der betroffene Beamte ist am 22. Dezember 2006 nachmittags mit einem Streifenwagen gegen einen Baum gefahren, wobei er unverletzt blieb und der Streifenwagen erheblich beschädigt wurde. Um 23.14 Uhr desselben Tages hat er dem Rettungsdienst gemeldet, dass seine Ehefrau nach dem Abbruch eines gemeinsamen Suizidversuchs in der Garage des Wohnhauses einen Kreislaufkollaps erlitten habe. Die Rettungsleitstelle Wittmund informierte um 23.22 Uhr die Polizei. Die um 23.25 Uhr eintreffenden Polizeibeamten des PK Wittmund wurden von dem betroffenen Beamten
gebeten, den Leiter des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund zu verständigen. Dies erfolgte um 23.30 Uhr. Der Beamte und seine Ehefrau wurden um 23.49 Uhr zur weiteren Versorgung durch den Rettungsdienst in das Krankenhaus verbracht. Der Leiter des ZKD, ein Erster Kriminalhauptkommissar, traf gegen 23.58 Uhr ein. Der Ereignisort wurde durch ihn polizeilich gesichert und aufgenommen.
Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg wurde am 23. Dezember 2006 gegen 1.00 Uhr fernmündlich durch den Leiter ZKD unterrichtet. Daraufhin traf er gegen 3.00 Uhr in der Dienststelle in Wittmund ein. Hier informierte er sich über den aktuellen Sachstand. Die Ereignisse des 22. Dezember 2006 stellten sich nach dem Ermittlungsstand zu diesem Zeitpunkt als Suizidversuche des betroffenen Beamten und seiner Ehefrau dar. Neben die Pflicht zur Strafverfolgung traten damit für den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg auch gesetzliche Fürsorgepflichten für den Beamten und dessen Ehefrau.
Unter Berücksichtigung der exponierten Stellung des Leiters der Polizeiinspektion avisierte er dem Leiter ZKD noch in der Nacht zum 23. Dezember 2006, dass das Verfahren durch externe, noch nicht benannte Beamte einer anderen Dienststelle übernommen wird. Dies ist am Nachmittag des 27. Dezember 2006 durch Beamte des PK Wildeshausen der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburger Land erfolgt.
Am Vormittag des 23. Dezember 2006 führte der Polizeipräsident im Kreiskrankenhaus Wittmund ein kurzes Gespräch mit dem Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund, in dem er sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einen Eindruck über dessen Gesundheitszustand verschaffte. Ebenfalls an diesem Tag wurde die Dienstwaffe des Beamten sichergestellt.
Aufgrund vorliegender strafrechtlicher Anhaltspunkte ist durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Zu weiteren Ermittlungsinhalten und -ergebnissen kann daher nur begrenzt Stellung genommen werden.
23. Dezember 2006 über die Vorkommnisse informiert und hat am selben Tag den Innenminister und das Ministerium für Inneres und Sport in Kenntnis gesetzt.
Zu 2: Das Verbot der Amtsführung wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport nach Bekanntwerden der Ausweitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf den Vorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes im Februar ausgesprochen, da erst ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 67 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vorlagen.
Zuständig für das Verbot der Amtsführung ist gemäß § 67 Abs. 1 NBG in Verbindung mit Abschnitt I Ziffer 1 des Gemeinsamen Runderlasses des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 20. Februar 1998 in diesem Fall das Ministerium für Inneres und Sport. An dieser Zuständigkeit hat sich gegenüber der Amtszeit des Fragestellers als Innenminister nichts geändert.
Das Ministerium für Inneres und Sport wurde am 9. Februar 2007 durch den Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg schriftlich über die Ausweitung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg unterrichtet. Noch am selben Tag wurde angesichts des gegen den betroffenen Beamten, der seit den Ereignissen des 22. Dezember 2006 dienstunfähig erkrankt war, nunmehr gerichteten Verdachts das Verbot der Amtsführung zunächst mündlich seitens des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz ausgesprochen. Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg teilte noch an diesem Tag dem betroffenen Beamten diese Entscheidung im Namen des Ministeriums für Inneres und Sport mit. Unter dem 14. Februar 2007 wurde das Verbot der Amtsführung gegenüber dem Beamten dann schriftlich bestätigt und begründet.
Die Polizeidirektion Oldenburg hat dem Innenministerium seit dem 23. Dezember 2006 mehrfach mündlich, telefonisch und schriftlich im Rahmen der Zuständigkeit des Innenministeriums berichtet. Aufgrund dieser Informationen haben sich keine Anhaltspunkte für eine unzureichende Aufklärung der vorgenannten Ereignisse durch die zuständigen Behörden ergeben.
Zu 3: Wie dem Polizeipräsidenten der Polizeidirektion Oldenburg nach seinem Eintreffen im Polizeikommissariat Wittmund am 23. Dezember 2006 mitgeteilt wurde, war die Tatortarbeit am Wohn
haus bereits abgeschlossen. Hinweise darauf, dass erforderliche Ermittlungshandlungen nicht vorgenommen wurden, lagen ihm nicht vor. Im Übrigen avisierte der Polizeipräsident noch in der Vorfallsnacht die Ermittlungsübernahme durch eine andere Dienststelle. Diese Übernahme wurde am 27. Dezember 2006 durch Beamte des PK Wildeshausen der Polizeiinspektion Delmenhorst vollzogen.
Der Beamte und seine Ehefrau waren bis zum 10. Januar 2007 in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung.
Die sich unmittelbar nach Weihnachten anschließenden Ermittlungen der mit den Ermittlungen beauftragten Polizeidienststelle der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburger Land haben nach Erlangung zusätzlicher Erkenntnisse zur Ausweitung des Straftatvorwurfes im bestehenden Ermittlungsverfahren geführt.
Aus Sicht des Innenministeriums waren die angewandten Verfahrensweisen zum Zeitpunkt des jeweiligen Kenntnisstandes nicht zu beanstanden.