Protokoll der Sitzung vom 27.04.2007

1979 35108 1591 4,75

1980 36077 969 2,76

1981 37314 1237 3,43

1982 39036 1722 4,61

1983 41489 2453 6,28

1984 44526 3037 7,32

1985 46933 2407 5,41

1986 48658 1725 3,68

1987 50247 1589 3,27

1988 51952 1705 3,39

1989 54108 2156 4,15

1990 56638 2530 4,68

1991 59455 2817 4,97

1992 64311 4856 8,17

1993 67120 2809 4,37

1994 70438 3318 4,94

1995 74291 3853 5,47

1996 78810 4519 6,08

1997 85105 6295 7,99

1998 91517 6412 7,53

1999 97791 6274 6,86

2000 104067 6276 6,42

2001 110367 6300 6,05

2002 116305 5938 5,38

2003 121420 5115 4,40

2004 126793 5373 4,43

2005 132569 5776 4,56

2006 138104 5562 4,18

2007 142830 4726 3,42

Bundesrechtsanwaltskammer

Anlage 31

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 33 der Abg. Heike Bockmann (SPD)

Warum zwingt die Justizministerin die hannoverschen Fachgerichte ins Bredero-Hochhaus?

Trotz teilweise sehr heftig vorgetragener Kritik aus Reihen der Justiz und trotz erheblicher Zweifeln daran, ob bei den vorangegangenen Immobilientransaktionen alles mit rechten Dingen zugegangen ist, hält die Justizministerin an ihrem Plan fest, die hannoverschen Fachgerichte im sogenannten Bredero-Hochhaus in Hannover unterzubringen. Am 16. April wurden den fünf betroffenen Fachgerichten die Pläne für ein durch die Firma MAXIME Investment GmbH realisiertes Fachgerichtszentrum im Bredero-Hochhaus vorgestellt. Ausweislich einer Pressemitteilung des Justizministeriums vom selben Tage seien die Flächen des Hauses geeignet und ausreichend, um die Büroräume und Verhandlungssäle der fünf Fachgerichte dort unterzubringen.

Obwohl sie mehrfach dazu aufgefordert worden ist, hat es die Landesregierung bislang unterlassen, alternative Standorte mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum hält die Landesregierung trotz des massiven Protests der betroffenen Gerichte an dem Vorhaben fest, ein Fachgerichtszentrum ausgerechnet im hannoverschen BrederoHochhaus einzurichten, und warum hat es die Landesregierung unterlassen, ergebnisoffen nach Alternativen für ein solches Fachgerichtszentrum zu suchen?

2. Wer hat an der Präsentation des Investors teilgenommen, welche „kritischen Nachfragen“ wurden während der Präsentation gestellt, und wie wurden diese Fragen beantwortet?

3. Trifft es tatsächlich zu, dass sich alle Beteiligten nach der Präsentation darüber einig waren, das geplante Fachgerichtszentrum im Bredero-Hochhaus unterzubringen? Wenn nein, warum erweckt das Justizministerium diesen Eindruck?

Vorbemerkungen:

Die Erwerberin des Bredero-Hochhauses, die MAXIME Investment GmbH, ist am 27. März 2007 als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen worden. Die in der Anfrage geäußerten „erheblichen Zweifel“ an dem ordnungsgemäßen Ablauf des

Immobilienverkaufs entbehren deshalb jeder Grundlage.

Am 11. April 2007 hat die Landesregierung den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen umfassend über den aktuellen Sachstand, einschließlich der angebotenen und geprüften Alternativangebote, unterrichtet und sämtliche Fragen beantwortet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Bildung eines Fachgerichtszentrums im Bredero-Hochhaus würde eine optimale Erreichbarkeit aller Justizeinrichtungen, kurze Wege zwischen den Gerichten, eine deutliche Präsenz der gesamten Justiz in der Stadt Hannover und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden ermöglichen. Mit dem Fachgerichtszentrum würde es in Hannover zu einem zentralen Angebot der Rechtsprechung kommen.

In der Vorbemerkung wurde dargelegt, dass es die Landesregierung nicht unterlassen hat, Alternativangebote zu prüfen.

Zu 2: Neben Vertretern des Justizministeriums haben die beteiligten Behördenleiter, die Präsidentin des Landessozialgerichts, der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Raumbedarf“ sowie Vertreter des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofs an der Präsentation teilgenommen. Die Fragen bezogen sich auf die Gerichtssäle und die Beratungszimmer, auf das Investitionsvolumen bei der Klimaanlage, die Schadstoffbelastung und den Zeitplan. Anzahl, Größe und Zuordnung der Säle und Beratungszimmer werden durch die Arbeitsgruppe „Raumbedarf“ festgelegt, die am 19. April 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Das Investitionsvolumen bei der Klimaanlage beläuft sich auf ca. 2,5 Millionen Euro.

Der Investor hat ein Schadstoffkataster vorgelegt, das von den zuständigen Behörden ausgewertet wird. Die Schadstofffreiheit ist Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages; sie ist darüber hinaus vor dem Einzug in das Gebäude durch eine sogenannte Freimessung nachzuweisen.

Nach Fertigstellung der Planung würde sich nach Angaben des Investors eine sechs- bis neunmonatige Umbauphase anschließen.