Eine Haftung für ein Investitionsrisiko des Investors besteht nicht, da das Modellvorhaben in seiner durch das LROP vorgesehenen Größe von bis zu 10 000 m2 auch nach Ablauf der Erprobungszeit Bestandsschutz genießen würde. Das betriebliche Risiko, keine Erweiterungen vornehmen zu können, hat der Investor zu tragen.
Unter der Überschrift „Abkehr von Staatsexamen und Referendariat“ berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 3. April 2007 von Bestrebungen einiger Bundesländer, das Jurastudium zu verkürzen und stärker an der Praxis auszurichten. Demnach wollen Baden-Württemberg und Sachsen die Ausbildung von Juristinnen und Juristen grundlegend reformieren und sowohl das zweijährige Referendariat als auch das Staatsexamen abschaffen. Das Studium der Rechtswissenschaft solle künftig mit Master- oder Bachelorabschlüssen beendet werden und stellt eine Abkehr vom Modell des Volljuristen dar.
Gefordert seien Juristinnen und Juristen, die sich nach der Universitätsausbildung problemlos in jeden juristischen Beruf einarbeiten könnten, betonte etwa der sächsische Justizminister Mackenroth (CDU). Die Ausbildung sei mit einer Dauer von sieben bis acht Jahren zu lang und führe zu oft am Berufsmarkt vorbei in ein „anwaltliches Proletariat“.
1. Teilt sie die Äußerungen bezüglich des „anwaltlichen Proletariats“, und ist sie auch der Auffassung, dass die derzeitige Juristenausbildung reformbedürftig ist? Wenn ja, in welchen Bereichen, wenn nein, warum nicht?
2. Wie bewertet die Landesregierung die genannten Reformvorschläge der Länder BadenWürttemberg und Sachsen, und inwieweit de
3. Welche konkreten Veränderungen in der Juristenausbildung beabsichtigt die Landesregierung, und welchen Zeitplan hat sie hierfür vorgesehen?
Zu 1: Die juristische Ausbildung ist, wie jede Berufsausbildung, fortlaufend zu beobachten und gegebenenfalls zu gestalten, wenn veränderte Bedingungen der Arbeitswelt Anpassungen verlangen. Gerade aus dem Bereich der Rechtsanwaltschaft werden immer wieder Forderungen z. B. nach einer noch anwaltsorientierteren Ausbildung formuliert. Deswegen beobachtet und bewertet das Niedersächsische Justizministerium einerseits die Wirkungen der letzten Reform der Juristenausbildung des Jahres 2003, die u. a. eine erhebliche Erweiterung der Anwaltsausbildung bewirkt hat. Andererseits muss über Verbesserungsmöglichkeiten nachgedacht werden, um veränderten juristischen Berufsbildern unter Beibehaltung des hohen Ausbildungsniveaus gerecht werden zu können. Niedersachsen hat daher dafür gesorgt, dass der länderübergreifende Koordinierungsausschuss für Ausbildungsfragen der Justizministerkonferenz einen Bericht zu den Möglichkeiten einer berufspraktischen Juristenausbildung nach Berufssparten erstellt. Der Bericht wird 2008 vorliegen. Zugleich wird der Ausschuss eine Evaluation der letzten Ausbildungsreform vorlegen, sodass dann auf solider Tatsachengrundlage etwaige Entscheidungen getroffen werden können.
Für den Bereich der Anwaltschaft ist festzustellen, dass sich die Zahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den letzten 13 Jahren verdoppelt hat, auf jetzt rund 143 000 (siehe anlie- gende Statistik der BRAK). Die Rechtsanwaltschaft berichtet dementsprechend von einem zunehmend schwierigen Berufsumfeld, das nicht mehr in allen Fällen ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen gewährleiste. In diesem Zusammenhang weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf eine hohe Zahl von jungen Berufsabbrechern in den ersten Berufsjahren hin und sieht darin u. a. ein Zeichen für schwierige wirtschaftliche Bedingungen der Berufsanfänger.
Zu 2: Einzelheiten der von Baden-Württemberg und Sachsen angekündigten Reformüberlegungen sind bislang nicht bekannt. Eine Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Unabhängig