Protokoll der Sitzung vom 27.04.2007

„Hierbei kann nicht außer Betracht bleiben, dass die Konfirmation nach wie vor ein bürgerliches Initiationsritual darstellt, das als wichtiger Meilenstein auf dem Weg ins Erwachsensein gilt. Dieser Bedeutung der Konfirmation tragen auch die Geschenke Rechnung, die den Start in ein selbständiges Leben ermöglichen sollen, wie z. B. eine Aussteuer. Wenn sie in Bargeld bestehen, gilt nichts anderes; dieses soll nicht der Deckung des aktuellen Lebensunterhaltes oder kurzfristigem Vergnügen dienen, sondern der Ausstattung mit einem kleinen Grundstock an Vermögen für das weitere Leben. Das kann in der Form der Überlassung eines Sparbuches, von Wertpapieren oder auch von Bargeld geschehen. Von dieser Zweckbestimmung her ist es gerechtfertigt, dieses Einkommen wie Vermögen zu behandeln, das bis zu der in § 12 Abs. 2 Nr. 1 a SGB II bestimmten Höhe anrechnungsfrei bleibt.“

Zu 3: Ein Handlungsbedarf wird nicht gesehen.