Zu Frage 3: Gefangenen steht in unserem Rechtsstaat eine Vielzahl von förmlichen und nicht förmlichen Rechtsbehelfen zur Verfügung. Es gibt eine hocheffiziente gerichtliche Kontrolle des Strafvollzuges durch die Strafvollstreckungskammern. Mit ihren Entscheidungen leisten sie über den Einzelfall hinaus einen bedeutsamen Beitrag zur Vollzugsgestaltung. In zweiter Instanz können sich Gefangene mit Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern an das Oberlandesgericht Celle als zentrale Rechtsmittelinstanz wenden.
Das Strafvollzugsgesetz sieht weiter verpflichtend die Bildung von Anstaltsbeiräten vor. Die Anstaltsbeiräte stellen als Institution eine Verbindung zur Öffentlichkeit her. Sie nehmen Wünsche, Anregungen und Beanstandungen entgegen und können die Gefangenen in ihren Räumen aufsuchen. Die Gespräche und der Schriftwechsel mit den Mitgliedern der Anstaltsbeiräte werden nicht überwacht. Die Landesregierung hat bewusst die bewährte gesetzliche Einrichtung der Anstaltsbeiräte in den Entwurf eines Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes aufgenommen.
Meine Damen und Herren, Gefangene können sich nicht zuletzt auch an den Niedersächsischen Landtag wenden. Der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ verfügt - das möchte ich allen seinen Mitgliedern an dieser Stelle mit einem großen Dank bestätigen - über eine hohe Sachund Fachkunde. Der Unterausschuss und dessen Mitglieder beschäftigten sich nicht nur mit den Eingaben, sondern besuchen die niedersächsischen Anstalten, machen sich vor Ort ein Bild und führen Gespräche mit der Gefangenenmitverantwortung, einzelnen Gefangenen sowie den Anstaltsbeiräten.
Schon jetzt können sich Gefangene also an unterschiedliche unabhängige Institutionen wenden. Einer Überwachung durch die Anstaltsbediensteten unterliegen sie dabei nicht. Sie können ihre Anliegen frei artikulieren, wenn sie sich beschwert fühlen.
Sowohl nach dem Strafvollzugsgesetz als auch nach dem Entwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz unterliegen die Schreiben der Gefangenen nicht der
Überwachung, wenn sie gerichtet sind an die Volksvertretungen des Bundes und der Länder sowie deren Mitglieder, an das Europäische Parlament und dessen Mitglieder, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, an den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und an die Datenschutzbeauftragten der Länder und im Übrigen auch des Bundes. Für die Einrichtung eines Ombudsmannes als weiterer Stelle sieht die Landesregierung daher keinen Anlass. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen vom August 2006 hat die Justizministerin erklärt, man wolle das Kuschelige im Hameln abschaffen. Meine Frage ist: Hat das Antifolterkomitee des Europarates die Jugendanstalt in Hameln als kuschelig bezeichnet oder bewertet? Was genau an Kuscheligkeit soll dort abgeschafft werden?
(Jens Nacke [CDU]: Das ist ja an Ni- veaulosigkeit kaum zu überbieten! Peinlich ist das! - Gegenruf von Enno Hagenah [GRÜNE]: Das finden wir auch! - Weiterer Gegenruf von Ursula Helmhold [GRÜNE]: Deswegen fra- gen wir ja!)
Sehr geehrte Frau Helmhold, zunächst noch einmal zu dem Bericht des CPT insgesamt. Ohne auf andere Anstalten dezidiert einzugehen, möchte ich darauf hinweisen, dass der CPT zwei Wochen lang in vielen deutschen Anstalten gewesen ist. Man muss sehr sorgfältig darauf achten, welche Aussagen sich ganz konkret auf Hameln beziehen. Ich sage das nur allgemein, weil ich das nicht anders zuordnen will.
Zu dem Kuscheligen, das Sie ansprechen, möchte ich antworten: Ich habe von Anfang an den Wohngruppenvollzug in Hameln durchaus kritisch gesehen. Wohngruppenvollzug kann in einer Jugendanstalt, die junge, sehr aggressive Gefangene beherbergt, nur dann Sinn machen, wenn dieser Wohngruppenvollzug sehr gut kontrolliert werden kann. Ansonsten haben wir die Problematik einer Bedrohungssituation, weil die Jugendlichen und Heranwachsenden ganz andere Möglichkeiten haben, unbeaufsichtigt zu Übergriffen zu kommen. Deshalb ist der Wohngruppenvollzug zwar vom Prinzip her richtig, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Die haben wir in Hameln geschaffen. Deshalb bin ich mit dem Wohngruppenvollzug in Hameln auch sehr zufrieden. Aber das ist erst seit geraumer Zeit durch bauliche Veränderungen und auch eine andere Konzeption gewährleistet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben nicht nur die angebliche Kuscheligkeit begrifflich benannt, sondern haben auch in einem Eckpunktepapier zum Strafvollzug, das aus Ihrem Ministerium kommt, formuliert, in niedersächsischen Strafvollzugsanstalten gebe es zu viel Fürsorge. Hat auch dieses Komitee festgestellt, dass es zu viel Fürsorge gibt?
Sie wollen im neuen Strafvollzugsgesetz eine Mehrfachbelegung zulassen. Das Komitee hat dies gerügt. Warum wollen Sie die Mehrfachbelegung für den Strafvollzug überhaupt organisieren?
Herr Meihsies, zunächst einmal müssen wir eine Unterscheidung zwischen dem Erwachsenenvollzug und dem Jugendvollzug treffen.
Beim Erwachsenenvollzug beabsichtigen wir vom Grundsatz her nach wie vor - so steht es auch im Entwurf des Niedersächsischen Justizvollzugsge
setzes -, den Anspruch auf Einzelunterbringung sicherzustellen. In Ausnahmefällen kann man von dieser Einzelunterbringung abweichen. Die Ausnahmefälle sind dezidiert beschrieben. Darüber können wir uns noch im Einzelnen unterhalten.
Jetzt kommen wir zum Jugendvollzug. Das CPT hat die Jugendanstalt Hameln besucht und sich mit ihr beschäftigt. Der Entwurf des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes sieht für den Jugendvollzug die Einzelunterbringung vor, und zwar generell. Insofern unterscheidet sich der Jugendvollzug eindeutig vom Erwachsenenvollzug. Das ist im Übrigen in Hameln auch sichergestellt.
Im Erwachsenenvollzug gehen wir davon aus, dass erwachsene Menschen über 21 Jahren - also nicht die heranwachsenden Gefangenen, die noch unter 21 Jahren sind - selbstbestimmt sind und dass sie das Recht haben, zu entscheiden, wie sie sich ihr weiteres Leben - mit der Unterstützung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstellen. Insofern wird der Grundsatz der Eigenverantwortung gestärkt. Angebote werden geliefert; man muss sie aber auch annehmen wollen.
Im Jugendvollzug sehen wir das noch anders. Im Jugendvollzug spielt der Erziehungsgedanke eine ganz andere Rolle. Der jüngste Gefangene in der JA Hameln ist 14 Jahre alt, hat aber schon eine erhebliche kriminelle Karriere hinter sich. Trotzdem setzen wir bei diesen Jugendlichen mit dem Gedanken an, dass wir sie noch stärker fördern und weiterentwickeln können.
Insofern sollte man hier trennen. Im Jugendvollzug bin ich sehr stark für ein Fordern, aber auch für eine Fürsorge. Hier müssen wir sicherlich noch mehr investieren als bei anderen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der viel zitierte Bericht besagt auch, dass körperliche Auseinandersetzungen und andere Unterdrückungshandlungen seit 2004 kontinu
ierlich zurückgegangen sind. Das ist richtig. Für Gewalt - so war es jedenfalls vor einigen Jahren in Hameln - war aber auch die Gruppe der sogenannten Russlanddeutschen mitverantwortlich. Deshalb hat damals Justizminister Christian Pfeiffer ein sogenanntes Opferhaus in Hameln bauen lassen. Diese Gruppe ist, wie wir wissen, inzwischen zum Teil - so traurig das auch ist; es ist aber eine Realität - im Erwachsenenvollzug gelandet, also in Oldenburg oder in anderen JVAs. Ist ein Grund dafür, dass die Gewalt zurückgegangen ist, nicht auch der, dass quasi die Klientel gewechselt hat? Ist die Ursache vielleicht gar nicht so sehr in den begleitenden Maßnahmen zu suchen, sondern darin, dass sich der Täterkreis verändert hat? - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Bockmann, was Sie sagen, ist durchaus zutreffend. Wir haben in der Jugendanstalt in Hameln vor dem Hintergrund der Unterbringung von Spätaussiedlern - darum geht es ja im Wesentlichen - einen deutlichen Rückgang von Gewalt zu verzeichnen. Ich möchte hier aber wirklich auch einmal sagen, dass dieser Rückgang von Gewalt nicht nur am Rückgang der Zahl der Spätaussiedler liegt. In diesem Zusammenhang sind auch - darauf bin ich immer wieder stolz - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nennen, die alle Fälle sehr genau analysieren, die darauf schauen, worauf die Fälle von Gewalt zurückzuführen sind, und überlegen, was man dagegen unternehmen kann. Ich habe hier eine Liste von Fällen vorliegen. Ich will diese gar nicht im Einzelnen aufzählen. Sowohl der eine Grund als auch der andere Grund ist somit für den Rückgang von Gewalt anzuführen. Ich glaube, wir alle können stolz auf das sein, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort leisten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es stellt ja niemand infrage, dass das CPT auch gute Bewertungen in Bezug auf Hameln abgegeben hat. Gleichwohl finde ich es nicht richtig, wenn Sie, Frau Ministerin, es jetzt so darstellen, als ob in Hameln alles wunderbar sei. Man muss den Bericht sehr differenziert sehen. Es gibt auch eine ganze Menge an Kritik in diesem Bericht, und zwar auch in Bezug auf die Jugendstrafanstalt in Hameln. Es gibt dort nach wie vor ein hohes Gewaltaufkommen. Es ist zwar rückläufig - das ist erfreulich -, aber es ist nach wie vor hoch. Die medizinische Versorgung wurde bemängelt, und auch die Rechtsmittelbelehrung wurde bemängelt. Es gibt also auch eine Vielzahl an Kritiken. Fragwürdig an der ganzen Debatte ist, dass Sie in der Öffentlichkeit immer den Eindruck vermittelt haben, es gebe dort einen kuscheligen Vollzug, man sei dort zartbesaitet und das müsse man jetzt ändern. Das hat das Komitee jedenfalls nicht gesagt. Dies war meine Eingangsbemerkung.
Nun ganz konkret: Das CPT hat auch Kritik daran geübt, dass zu viel Einschluss praktiziert wird. Das ist das Prinzip des Chancenvollzuges, den Sie in Niedersachsen implementieren wollen. Meine Frage lautet: Wollen Sie an diesem Prinzip eigentlich festhalten, obwohl das Komitee deutliche Kritik daran geübt hat, dass viel zu viele, insbesondere schwer gewalttätige Jugendliche dann nur noch weggeschlossen und nicht mehr behandelt werden? Das war eine klare Kritik des Komitees.
Das CPT hat die Kritik in der Form, wie Sie sie in den Eingangsbemerkungen dargestellt haben, nicht vorgetragen. Ich weise das hier zurück. Wir können im Einzelnen noch darauf eingehen.
Ich möchte mich jetzt dem Thema Chancenvollzug zuwenden, weil dieses ein grundsätzliches Thema ist. Der Chancenvollzug - das habe ich eben schon auf den Einwurf von Herrn Meihsies vorgetragen ist im Erwachsenenvollzug verankert. Ausgangs
punkt ist das Selbstbestimmungsrecht eines erwachsenen Menschen. Der Chancenvollzug findet nicht im Jugendvollzug statt. Herr Briese, vonseiten des CPT ist etwas thematisiert worden, was man im Sinne Ihrer Ausführungen verstehen könnte. Ich will Ihnen einmal beschreiben, worum es geht. Ich will es an zwei Beispielen verdeutlichen.
Wir haben einen jungen Gefangenen, der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alt war. Dieser junge Gefangene war sehr stark von harten Drogen abhängig. Er hat sich damals, um an die Drogen zu kommen, Geld bei seinen Eltern und seinen Großeltern geliehen. Irgendwann haben die Eltern und die Großeltern diesem jungen Mann kein Geld mehr gegeben mit der Folge, dass der 16-Jährige seinen Urgroßvater umgebracht hat und im Anschluss die Großmutter umgebracht hat, weil sie Zeugin dieses Verbrechens geworden ist.
Ein weiterer Gefangener, der ebenfalls extrem drogenabhängig war, hatte Übergriffe auf einen anderen Jugendlichen durchgeführt. Nachdem der andere Jugendliche zu Boden geschlagen und getreten worden war, sich aber noch aufgerappelt hatte und fliehen wollte, ist der Täter ihm gefolgt und hat dessen Kopf ständig gegen die Wand geschlagen. Ich nenne Ihnen diese beiden Fälle nur deshalb, damit allen klar wird, mit welcher Klientel man es auch in der Jugendanstalt in Hameln zu tun hat.
Herr Briese, insofern wird es Gewaltausschluss in Jugendanstalten oder überhaupt in Anstalten nur geben, wenn wir die Häftlinge komplett einzeln unterbringen. „Komplett“ heißt, dass wir ihnen den ganzen Tag über keine Gelegenheit mehr zu einem gemeinschaftlichen Aufenthalt bei der Arbeit, in der Freizeit oder bei der Fortbildung geben. Ich glaube, das betrachten wir alle als menschenunwürdig. Das würde auch das Verfassungsgericht so sehen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass das nicht machbar ist.
Es wird insofern immer Übergriffe geben. Wir haben deshalb das vornehme Ziel, die Strukturen so zu gestalten, dass das Ausmaß der Übergriffe so gering wie möglich ist. Die Fälle, die ich eben beschrieben habe, sind extreme Fälle. Nicht alle Fälle sind so, aber es gibt eben auch solche Fälle. Vor dem Hintergrund der Fälle, die ich beschrieben habe, muss jedem deutlich werden, dass sich ein junger Mensch, der in einer vergleichbaren persönlichen Situation in die Anstalt kommt, sicherlich
nicht von Anbeginn den ganzen Tag über gemeinsam mit anderen in der Anstalt aufhalten kann. Es gibt tatsächlich Fälle, die wir für eine bestimmte Zeit von den anderen isolieren müssen. „Isolieren“ ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass diese Gefangenen überhaupt keinen Kontakt zu Mitgefangenen oder zu Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern haben. Wir müssen die Betreffenden aber doch sehr viel stärker getrennt halten, als das in den anderen Fällen in den Wohngruppen geschieht. Hier setzen wir mit einem breiten Angebot von Fördermaßnahmen an. Ich nenne etwa Sozialtherapie und Antiaggressionstraining. Darüber hinaus gibt es noch diverse andere Möglichkeiten. Ich nenne als weiteres Beispiel die fachärztliche Behandlung, die im Bericht sehr positiv hervorgehoben wurde. Wenn der junge Mensch so weit ist, dass wir es auch unter dem Aspekt des Schutzes möglicher Opfer zulassen können, dass er in andere Maßnahmen - Ausbildung, Arbeit usw. - einbezogen wird, dann tun wir das. Das ist die Konzeption. In bestimmten Fällen ist es aber einfach nicht möglich, Einzelne von Anfang an sofort mit anderen zusammenzulegen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, meine Frage schließt sich direkt an. Sie haben gerade eindrucksvoll beschrieben, welches Gewaltpotenzial in der Jugendhaftanstalt Hameln anzutreffen ist. Ich stelle es mir dort überhaupt nicht kuschelig vor.
Sie haben eben beschrieben, was Sie unter Chancenvollzug verstehen. Meine Frage lautet: Werden besonders problematische und gewalttätige Jugendliche in Zukunft die therapeutisch notwendige Behandlung bekommen oder werden sie vornehmlich eingeschlossen?
Frau Korter, im Erwachsenenvollzug gibt es den Chancenvollzug. Im Jugendvollzug führen wir diesen Chancenvollzug vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechtes nicht ein, weil wir der Auffassung sind - ich verweise auf die hier geschilderten Fälle -, dass das Selbstbestimmungsrecht bei den Jugendlichen noch nicht in dem erforderlichen Maße möglich ist. Die Jugendlichen sind oft noch nicht fähig, selbst zu entscheiden. Man muss in solchen Fällen viel stärker mit Förderung und Unterstützung arbeiten. Es ist allerdings auch nicht so, dass wir sagen, dass jemand, der sagt, er habe null Bock, von irgendwelchen Maßnahmen ausgeschlossen wird. Ganz im Gegenteil! Bei der Klientel in der Jugendanstalt konzentrieren wir unsere Kräfte und unsere Maßnahmen - die fachärztlichen und die anderen therapeutischen Maßnahmen sehr stark, wobei das Ziel ist, zu erreichen, dass die jungen Menschen irgendwann auch wieder auf einen guten Weg kommen. Ich will Ihnen dafür ein positives Beispiel nennen. Der Jugendliche aus einem der beiden Fälle, die ich eben beschrieben habe, hatte neun Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Er hat mittlerweile eine Tischlerlehre absolviert und erfolgreich mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. Das ist wirklich etwas, worauf auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr stolz sein können.