Protokoll der Sitzung vom 05.06.2007

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt erteile ich Frau Korter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion fordert vom Kultusminister eigentlich nur das, was sowieso seine Aufgabe ist, nämlich dass er sich erstens endlich Kenntnis über die Situation des Schwimmunterrichts an niedersächsischen Grundschulen und darüber verschafft, wie es um die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bestellt ist, und zweitens dafür sorgt, dass die vom Land zu erfüllenden Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Grundschulkinder die Ziele des Schwimmunterrichts am Ende der Klasse 4 erreichen können. Das ist in der Regel das Erreichen des Jugendschwimmabzeichens Bronze.

Meine Damen und Herren, bereits am 1. November 2005 habe ich im Zusammenhang mit dem Fitnesstest des Kultusministers eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Darin wollte ich auch wissen, wie es um die Schwimmfähigkeit an unseren Schulen bestellt ist. Aber derselbe Kultusminister, der damals allenthalben auf mangelnde Fitness der Schülerinnen und Schüler verwiesen hat, konnte darüber nicht eine einzige Angabe machen. Das nenne ich glaubwürdige Politik, Herr Minister Busemann. Erst schaffen Sie die dritte Sportstunde in der Grundschule ab, während andernorts bereits über Modelle der täglichen Sportstunde in der Grundschule diskutiert wird. Dann klagen Sie über den zum Teil selbst zu verantwortenden Bewegungsmangel unserer Schülerinnen und Schüler und lassen mit einem fragwürdigen Fitnesstest, mit Bohnensäckchen-Werfen und Rumpfbeugen, Defizite ermitteln. Das soll bei den Schülerinnen und Schüler Motivation erzeugen. Nun glänzen Sie bei alledem noch durch eine beispiellose Ahnungslosigkeit über die Situation des Sport- und Schwimmunterrichts und wollen uns erzählen, dass Sie erst genauere statistische Daten sehen müssten. Sie haben keine statistischen Daten vorgelegt. Ich zitiere aus der Antwort auf meine Anfrage: „Statistische Daten zur Entwick

lung der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer werden nicht erhoben.“

Das war am 1. November 2005. Herr Minister, Sie handeln wahrscheinlich nach dem Motto: „Wenn ich nichts weiß, muss ich auch nicht handeln“. Denn dann müssen Sie auch keine Stunden zur Verfügung stellen. Sie haben vorhin gesagt, die Entwicklung der tödlichen Badeunfälle habe sich so oder so entwickelt. Wir wollen gar nicht über die Zahlen streiten. Jeder einzelne Badeunfall mit schwerwiegendem oder tödlichem Ausgang ist zu viel. Herr Minister Busemann, die DLRG weist seit Jahren auf die mangelnde Schwimmfähigkeit und die schlechte Entwicklung der Schwimmfähigkeit hin. Angesichts dieser Hinweise und der steigenden Anzahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer sowie der Badeunfälle mit tödlichem Ausgang hätten Sie längst reagieren müssen. Zu häufig - das hat der Kollege Voigtländer vorhin schon betont - fällt der Schwimmunterricht aus, weil er Randstunde ist und weil der organisatorische Aufwand, zu den Schwimmbädern zu fahren und Schwimmhallen aufzusuchen, zu groß ist. Wenn es Unterrichtsausfall wegen Erkrankung gibt, ist immer der Schwimmunterricht der Unterricht, der zuerst gestrichen wird.

Als wir uns im Kultusausschuss vor einigen Monaten anhand einer Petition mit der Frage der mangelnden Ressourcen bei der Aufsichtspflicht beim Schwimmunterricht an Grundschulen befasst haben, wurde die Situation noch deutlicher. Da haben Sie nämlich behauptet, dass Grundschüler in der dritten und vierten Klasse in der Regel schon recht sicher schwimmen könnten und deshalb nur eine Person als Aufsichtsperson bräuchten. Das finde ich bezeichnend. Darum geht es offensichtlich: Sie ziehen nämlich aus Ihrem Nichtwissen Konsequenzen für die Aufsicht und verlagern die Verantwortung an die Schulen, auf die Lehrkräfte. Sie sollen diese Unsicherheiten verantworten und ausbaden. Das finde ich skandalös.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich meine deshalb, dass der Antrag der SPDFraktion genau zum richtigen Zeitpunkt kommt. Kommen Sie noch vor dem Sommer endlich in die Schuhe, Herr Minister! Einmal ein bisschen weniger Kür in Ihrem schulpolitischen Programm, ein bisschen weniger pressewirksame Auftritte und ein bisschen mehr Pflicht! Gewährleisten Sie, dass mindestens der Unterricht erteilt wird, der in den

Stundentafeln vorgesehen ist, und dass der Schwimmunterricht so erteilt werden kann, wie es vorgesehen ist, und dass die benötigte Anzahl von Aufsichtspersonen zur Verfügung steht!

Herr Minister, Sie haben ja heute Geburtstag.

Frau Korter, Ihre Redezeit ist schon längst abgelaufen.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Einige haben gesagt, dass es nicht so passend sei, Ihnen etwas zum Geburtstag zu schenken. Ich finde es gut, wenn sich die Opposition auch Gedanken darüber macht, was man dem Kultusminister zum Geburtstag schenken kann. Die SPD-Fraktion sorgt sich sehr um Ihre Schwimmfähigkeit und hat Angst, dass Sie demnächst untergehen.

Frau Korter, es ist jetzt wirklich Zeit. Sie haben jetzt um über 40 Sekunden überzogen.

Frau Präsidentin, ich bin fast fertig.

Nein, es ist jetzt gut.

(Die Präsidentin schaltet das Mikrofon am Redepult ab)

Frau Korter, Sie haben jetzt fast eine Minute überzogen. Das geht einfach nicht.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Es geht doch nur um das Überreichen des Geschenkes! - Ina Korter [GRÜNE] überreicht Kultusminister Bernhard Busemann an der Regierungsbank eine Schnorchelausrüstung - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Aufsetzen! - Heiterkeit und Beifall bei allen Frakti- onen)

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Federführend soll sich mit diesem Antrag der Kultusausschuss beschäftigen, mitberaten soll der Ausschuss für Inneres und Sport. Wer so be

schließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren 1. des Herrn Gerhard Brettschneider, Bezirkskrankenhaus Bayreuth - Bevollmächtigter: Roland Keil, Bayreuth - gegen: a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. März 2006 - 1 Ws 94/06 -, b) den Beschluss des Landesgerichts Bayreuth vom 3. Januar 2006 - StVK 206/05 (1. UH) - 2 BvR 840/06 - 2. des Herrn Christian Strutz, Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Bayreuth - Bevollmächtigter: Hans-Udo Sadler, Diakonisches Werk Stadtemission Bayreuth e. V., Bayreuth - gegen: a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. März 2006 - 1 Ws 91/06 -, b) den Beschluss des Landesgerichts Bayreuth vom 28. Dezember 2005 - StVK 1152/94 (1. UH) - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat vom 24. April 2007 - 2 BvR 840/06 und 2 BvR 841/06 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/3824

(Unruhe)

- Ich bitte jetzt um etwas mehr Ruhe.

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - 1. der Frau Bettina Winsemann, Mühlheim - 2. des Herrn Fabian Brettel, Köln - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Frederik Roggan, Berlin gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 5 a Abs. 1 - und § 13 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 - (GV.NW 2006, S. 620) Schreiben des Bundesverfassungsgerichts Erster Senat - vom 4. Mai 2007 - 1 BvR 370/07 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/3826 - 1 BvR 370/07

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher jetzt gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 15: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren 1. des Herrn Gerhart Rudolf Baum, Köln 2. des Herrn Dr. Julius Friedrich Reiter, Düsseldorf - 3. des Herrn Peter Schantz, Berlin Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Baum Reiter & Collegen, Düsseldorf - gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit §§ 10, 11 und § 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen - VSM NRW in der Fassung vom 30. Dezember 2006 Schreiben des Bundesverfassungsgerichts Erster Senat - vom 4. Mai 2007 - 1 BvR 595/07 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/3827

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch hierüber soll ohne Besprechung abgestimmt werden. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich wünsche allen Geburtstagskindern eine schöne Feier und den anderen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.10 Uhr.