Zu guter Letzt zur Frage des erhöhten Transparenzgebotes für Abgeordnete. SPD und Grüne müssen sich schon fragen lassen, warum dieses von ihnen als Problem erkannte Thema, das für alle Parteien wahrlich von politischer Brisanz und Relevanz sein dürfte, bis zu einem Regierungs
wechsel in Niedersachsen überhaupt keine Rolle spielte. SPD und Grüne haben trotz einer intensiven Debatte im Deutschen Bundestag im Jahre 1998 weder im Bund noch hier im Lande Niedersachsen die Gelegenheit genutzt, diese Fragen auf den Tisch dieses hohen Hauses zu bringen.
Dieses plötzliche Misstrauen gegenüber den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages scheint offenbar erst jetzt aufzutreten. Glaubwürdig wirkt das nicht.
Meine Damen und Herren, kein einziger Abgeordneter der CDU-Fraktion wehrt sich gegen ein Höchstmaß an Transparenz der Abgeordnetentätigkeit. Es liegt in unserem ureigensten Interesse, dass unsere Arbeit für jedermann nachvollziehbar und transparent ist. Es besteht kein Zweifel daran, dass es richtig war, das Parteispendengesetz zu verschärfen und strafrechtliche Verfehlungen zu ahnden. Abgeordnete, Parteien und Spender unterliegen, wie alle anderen Bürger auch, strengsten Maßstäben. Abgeordnete müssen sich nun einmal ebenso wie jeder andere Bürger auch in diesem Lande an Recht und Gesetz halten.
Aber, meine Damen und Herren, ob man die Frage des Transparenzgebotes in einer Anlage zu Geschäftsordnung regeln kann, ist die entscheidende Frage, die schon im Deutschen Bundestag mit Nein beantwortet wurde, u. a. von Professor Morlock und Professor Badura, den von Ihnen benannten Rechtsexperten, die in der dazu durchgeführten Anhörung im Deutschen Bundestag gesagt haben: Um einen solchen weitgehenden Eingriff in die Berufsfreiheit eines Abgeordneten, der eine Diskriminierung von allen Freiberuflern, von Handwerkern, Ärzten und Rechtsanwälten bedeutet, vorzunehmen, müsste das Abgeordnetengesetz geändert werden.
Ich sage Ihnen zu: Wir werden mit Sicherheit sehr genau prüfen, ob wir Ihre Anregungen entsprechend ernst nehmen, um dann in einer ruhigeren Phase zu prüfen, ob das Niedersächsische Abgeordnetengesetz - Frau Kollegin Bockmann, ich wundere mich, dass der Hinweis nicht von Ihnen gekommen ist - entsprechend geändert werden müsste.
Ich komme damit zum Schluss. - Meine Damen und Herren, wir werden alle Punkte, wie Sie hier zur Änderung der Geschäftsordnung aufgeführt haben, zum heutigen Tage ablehnen. Das ist aber keine Blockade, sondern wir haben deutlich gemacht, wo wir noch Beratungsbedarf sehen. Wir wollen das mit Ihnen nach wie vor - trotz ihrer Haltung und trotz des Klamauks in der heutigen Sitzung - gemeinsam umsetzen.
Für die FDP-Fraktion hat sich der Kollege Lehmann zu Wort gemeldet. Herr Kollege Lehmann, ich erteile Ihnen das Wort.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Die sind doch noch in der Probephase! Das finde ich nicht in Ordnung, Herr Prä- sident!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen! Sehr verehrte Kollegen! Ich will eingangs kurz darauf eingehen, dass hier immer wieder gesagt wird, die FDP könne jetzt noch keine Entscheidung treffen, weil sie noch nicht so lange dabei sei. Das haben wir in der Tat angeführt. Ich habe in der letzten Ältestenratsitzung angeboten, uns bis Ende des Jahres Zeit zu lassen, um die entsprechenden Erfahrungen zu sammeln.
Natürlich sind wir auch schon jetzt in der Lage, die Dinge zu beurteilen, und ich werde dazu auch entsprechend Stellung nehmen. Es stellt sich nämlich die Frage, wie viel Erfahrung man überhaupt sammeln kann. Sie sagen, wir seien schon ein halbes Jahr dabei. Dann müssen Sie die Parlamentsferien abziehen, und dann bleibt nicht mehr so viel. Aber ich werde Ihnen sagen, wie wir die Dinge
Wir haben nach unseren bisherigen Erfahrungen keinen Anlass, auf die von Ihnen vorgelegten Anträge einzugehen, insbesondere wenn es darum geht, die Einflussmöglichkeiten der Abgeordneten zu verstärken und längere Redezeiten zu erhalten.
Es wird vorgetragen - das ist heute auch schon erwähnt worden -, die Debatten sollten aktueller, lebendiger und effektiver werden. Was die Lebendigkeit der Debatten angeht: Sie sind schon jetzt relativ lebendig. Der Inhalt der Debatten aber wird nicht allein von der Anzahl der Anfragen oder davon bestimmt, dass man sich mehr einbringen kann, sondern von dem, was gesagt wird. Allein durch eine Verlängerung der Redezeit wird es nicht besser. Schließlich muss man nicht nur mehr reden, sondern man muss vor allen Dingen zur Sache reden. Das ist es, was wir in diesem Hause insbesondere brauchen: den Austausch sachlicher Argumente.
Eben wurde darauf hingewiesen, heute Morgen hätte man ja gesehen, wie wichtig es sei, zwischendurch noch Fragen stellen zu können. Allerdings habe ich nicht erkennen können, dass die Debatte dadurch, dass mehrfach nachgefragt und dann auch geantwortet wurde, besser geworden ist. Die Nachfragen haben die Debatte zwar in die Länge gezogen, aber unter dem Strich haben sie nicht zu einem größeren Erkenntnisgewinn geführt, als wenn die Debatte ganz normal durchgeführt worden wäre.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dieter Möhrmann [SPD]: Ist doch in Ordnung! Sagen Sie doch Nein!)
Wenn wir uns über die Debattenkultur unterhalten, dann sollten wir nicht nur darüber sprechen, dass mehr gesagt werden müsste und dass sich der einzelne Abgeordnete mehr einbringen müsste, sondern dann müssten wir uns darüber unterhalten, wie die Abläufe im Parlament sind.
Ich erinnere mich gerne an die erste Rede unserer haushaltspolitischen Sprecherin, der Kollegin Peters: Kaum hatte sie ihren ersten Satz herausge
bracht, da wurde sie von der linken Seite des Hauses schon so angegangen, dass ich mich gefragt habe, warum sich jemand, der neu im Parlament ist, nicht erst einmal akklimatisieren darf. Das ist doch auch eine Frage der Debattenkultur. Ich habe in vielen Fällen jedenfalls den fairen Umgang miteinander vermisst.
Darüber müsste man in jedem Fall einmal sprechen. Das fällt übrigens nicht nur mir auf, und ich stelle mich hier auch nicht als der Gute hin, sondern das entnehme ich auch Briefen von Lehrern, die mir schreiben: „Ich war mit meinen Schülern hier, und die waren völlig entsetzt, wie hier im Hause zum Teil geredet wird.“ Wir müssen uns alle fragen, ob der Umgang, den wir miteinander pflegen, so richtig ist. Ich glaube, zum Teil ist er eben nicht richtig. Ein Beispiel habe ich eben genannt.
Wir verbessern auch nicht das Bild der Politiker und der Politik insgesamt, wenn wir sagen, wir schaffen quasi den gläsernen Abgeordneten, indem wir die Darlegungspflicht in dem Sinne ausweiten, wie es von Ihnen beantragt worden ist. Wir beklagen sehr häufig, dass wir zu wenige Selbstständige bzw. Freiberufler in unseren Reihen haben. Die werden natürlich in gewisser Weise abgeschreckt, wenn sie alles offen legen müssen. Herr Möhrmann hat gesagt, er versteht nicht, warum Rechtsanwälte ein Problem hätten. Herr Möhrmann, Sie sollten sich einmal mit dem Standesrecht der Rechtsanwälte beschäftigen. Dann würden Sie nämlich feststellen, dass es dort Verschwiegenheitspflichten gibt und dass man Fälle, die man bearbeitet, und Mandate, die man hat, nicht einfach offen legen darf.
Es bleibt dabei: Wir haben in unserer Parlamentszeit bisher keine Veranlassung gesehen, auf Ihre Vorschläge einzugehen. Es wurde schon gesagt - ich schließe noch einmal daran an -: Ihre Vorschläge sind im Hinblick auf das, was die EnqueteKommission vorgelegt hat, unvollständig geblieben. Im Übrigen hätten Sie Ihre Vorschläge schon längst umsetzen können. Das haben Sie nicht gemacht. Uns nun den Vorwurf zu machen, wir würden das auch nicht tun, ist eine Umkehrung der
tatsächlichen Verhältnisse. Sie hätten es längst machen können. Warum haben Sie es nicht getan? - Wir werden jedenfalls nicht zustimmen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 a und 5 b. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben.
(Bernd Althusmann [CDU]: Da könnt ihr doch mitmachen! Das ist die Än- derungsempfehlung des Ausschusses! Kommt hoch!)
Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit haben Sie dem Antrag in der Schlussabstimmung zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wir sind so weit, dass wir in die Mittagspause gehen können. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Appetit.
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (Haushaltsgesetz - HG 2004 -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/345
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/388 und Berichtigung
Tagesordnungspunkt 8 Erste Beratung: Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit durch den Abbau von Subventionen und die Auflösung von Mischfinanzierungen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/386