Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

2. Wird es beim rückwirkenden Inkrafttreten ab 1. Januar 2007 bleiben?

3. Warum ist eine aus Gerechtigkeitsgründen gebotene finanzielle Gleichbehandlung steuerpflichtiger und nicht steuerpflichtiger Bürger bei der Pflege von kranken, alten oder behinderten Menschen nicht vorgesehen, und gibt es Beispiele im Bereich gemeinnütziger Tätigkeiten, in denen nichtsteuerpflichtige und steuerpflichtige Bürger nicht unterschiedlich behandelt werden?

Grundsätzliche Unterstützung des Gesetzes:

Wie Sie wissen, wird das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von der Landesregierung grundsätzlich unterstützt. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang am 30. März 2007 keine Einwendungen erhoben, sondern noch weitere zielfördernde Vorschläge eingebracht, die demnächst in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten werden.

Zum niedersächsischen Vorschlag: Anhebung des pauschalen Steuerfreibetrags in den LohnsteuerRichtlinien:

Dazu gehört der niedersächsische Vorschlag, den allgemeinen Steuerfreibetrag für ehrenamtliche

Tätigkeiten in den Lohnsteuer-Richtlinien in demselben Maße anzuheben wie die Übungsleiterpauschale, da Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Feuerwehren, der kommunalen Mandatsträger, der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten, Landschaftspfleger usw. ebenso förderungswürdig sind und ein Förderungsgefälle nicht gerechtfertigt erscheint.

Der Landesregierung ist die ablehnende Haltung der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung vom 3. Mai 2007, BT-Drs. 16/5200, zu diesem Vorschlag bekannt. Die Begründung, eine Anhebung sei nur möglich, wenn glaubhaft dargelegt werde, dass bei dem betroffenen Personenkreis typischerweise im Durchschnitt tatsächliche Erwerbsaufwendungen von mehr als 154 Euro monatlich anfallen, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Denn dann hätte sie konsequenterweise auch eine pauschale Anhebung der Übungsleiterpauschale von 1 848 Euro auf 2 100 Euro ablehnen müssen, weil sie auch hier die Notwendigkeit der Anhebung nicht durch Erhebungen über die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen geprüft hat. Die Landesregierung dringt daher weiter auf die Angleichung des Steuerfreibetrags und behält sich vor, gegebenenfalls den zurzeit noch in Bearbeitung befindlichen Lohnsteuer-Richtlinien 2008 im Bundesrat (voraussichtlicher Termin im September 2007) die Zustimmung zu versagen.

Zum Vorschlag Bayerns (weiterer Steuerfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG):

Es ist richtig, dass Bayern im Bundesrat den Vorschlag eingebracht hat, in § 3 Nr. 26 EStG einen weiteren (abgesenkten) Steuerfreibetrag von 600 Euro für bisher nicht begünstigte ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. die Tätigkeit von Vereinsvor- ständen oder Feuerwehrgerätewarten) einzuführen. Dieser Vorschlag hat jedoch schon im Finanzausschuss des Bundesrates keine Mehrheit gefunden (siehe die Niederschrift über die 822. Sitzung des Finanzausschusses vom 15. März 2007). Ich gehe deshalb nicht davon aus, dass der Vorschlag erneut - nunmehr im Deutschen Bundestag - eingebracht werden wird.

Zeitplan:

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag hat am 3. Mai 2007 stattgefunden. Der Gesetzentwurf ist zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen worden: Finanzausschuss (federführend), Innenaus

schuss, Sportausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Kultur und Medien, Haushaltsausschuss. Wann diese tagen werden, ist nicht bekannt. Der Finanzausschuss will am 11. Juni 2007 eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz durchführen. Nach dem der Landesregierung bekannten gegenwärtigen Zeitplan ist der weitere Ablauf im Bundestag wie folgt vorgesehen:

Abschließende Beratung im BT-Finanzausschuss 20. Juni 2007

zweite und dritte Lesung 22. Juni 2007

Die nächste Finanzausschusssitzung des Bundesrates findet am 21. Juni 2007 statt und kann damit - wie ursprünglich vorgesehen - nicht mehr erreicht werden. Ob es zu einer Fristverkürzungsbitte und einem Umfrageverfahren kommt, ist noch nicht abzusehen. Dies wäre aber erforderlich, um die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause am 6. Juli 2007 zu erreichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Dieter Möhrmann im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Voraussichtlich ja.

Zu 3: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist auch im Vorfeld ohne Beteiligung der Länder erstellt worden. Es ist der Landesregierung daher nicht bekannt, warum nur für „steuerpflichtige Bürger“ eine Vergünstigung für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen gemäß § 34h EStG - neu - erfolgen soll.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 20 der Abg. Daniela Krause-Behrens (SPD)

Erhaltungsmaßnahmen der Landesstraße 128

Die Landesstraße 128 in der Ortsdurchfahrt Holste-Oldendorf in der Samtgemeinde Hambergen (Landkreis Osterholz) befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist großflächige und schwere Schäden auf. Zwischenzeitlich musste die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden. Der Zustand der L 128 gilt inzwischen als Unfallschwerpunkt im Ort Holste-Oldendorf.

Die Landesstraße 128 gilt u. a. als wichtige Zubringerstraße zur B 71. Das Verkehrsaufkommen ist seit Mitte der 90er-Jahre erheblich gestiegen und nimmt weiter zu.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr setzt nach eigenen Angaben einen Schwerpunkt auf die umfangreiche Erhaltung der Landesstraßen. Regelmäßige Kontrollen sollten dafür sorgen, dass die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Erhaltungsmaßnahmen sind in den vergangenen Jahren an der Landesstraße 128 getätigt worden?

2. In welchem zeitlichen Abständen werden Kontrollen an der L 128 vorgenommen, und wann erfolgen die dringend erforderlichen Ausbesserungsarbeiten am besagten Straßenabschnitt?

3. Die Gemeinde Holste hat in der Vergangenheit mehrfach auf den Zustand der L 128 aufmerksam gemacht. Warum wird der Gemeinde keine Antwort zum weiteren Vorgehen an der L 128 gegeben?

Seit Jahren liegt der Schwerpunkt der Investitionen im Landesstraßenbereich in der Substanzerhaltung des vorhandenen Straßennetzes. Als Ergebnis der landesweiten Zustandserfassung 2005 dominieren im Verlauf der rund 40 km langen L 128 zwischen Bederkesa und Hambergen ganz überwiegend mittlere Schadensbilder. Lediglich zwischen Hambergen und Oldendorf sowie in der angesprochenen Ortsdurchfahrt Oldendorf ist die Fahrbahn in einem schlechten Zustand.

In diesem Kontext darf ich in Erinnerung rufen, dass nach der Regierungsübernahme als vorrangiges Ziel zunächst einmal der Landeshaushalt wieder ins Lot gebracht werden musste. In diesem Jahr haben wir erstmals seit Jahren wieder einen verfassungsgemäßen Landeshaushalt. Dass dies nicht ohne Sparmaßnahmen zu erreichen war, ist hinlänglich bekannt. Ebenso bekannt ist, dass der Landesstraßenbau bei den Einsparnotwendigkeiten zweifellos schmerzliche Einschnitte erfahren hat.

Die seit April dieses Jahres in Oldendorf bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung resultiert aus der Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers. Gleichwohl beinhaltet die Ortsdurchfahrt nach wie vor keine Unfallhäufungsstelle.

Auch die im landesweiten Vergleich unterdurchschnittliche Verkehrsbelastung hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Seit 2000 wurden im Zuge der L 128 folgende Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt:

- Ausbau der Ortsdurchfahrt Wellen

- Spurrillenverfüllung zwischen Wellen - Oldendorf und Oldendorf - Lübberstedt

- Erneuerung der Binder- und Deckschicht nördlich Köhlen

- Oberflächenbehandlung zwischen Hambergen und Lübberstedt

- Oberflächenbehandlung zwischen Wellen und Beverstedt

- Oberflächenbehandlung zwischen Lübberstedt und Oldendorf

- Erneuerung der Binder- und Deckschicht zwischen Osterndorf und Wollingst

- Aufbringen eines Dünnschichtbelages nördlich Oldendorf.

Zu 2: Streckenkontrollen erfolgen i. d. R. zweimal wöchentlich. Ein konkreter Zeitpunkt für die Sanierung der Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt Oldendorf kann momentan nicht in Aussicht gestellt werden.

Zu 3: Die Gemeinde Holste hat sich am 9. Mai 2007 schriftlich an den Geschäftsbereich Stade gewandt. Zwischenzeitlich haben sich die Gemeinde und der Geschäftsbereich mündlich ausgetauscht. Eine schriftliche Antwort erfolgt in Kürze.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 21 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Vom HOK zum Hochschulpakt - Abbau und teilweiser Wiederaufbau von Studienplätzen