Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Vom HOK zum Hochschulpakt - Abbau und teilweiser Wiederaufbau von Studienplätzen

Mit dem sogenannten Hochschuloptimierungskonzept (HOK) haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP 2003 beschlossen, die Mittelzuweisung des Landes an die niedersächsischen Hochschulen jährlich um ca. 50 Millionen Euro zu kürzen. Damit einhergehend wurden Fakultäten und Studienplätze abgebaut und so auch die Aufnahmekapazitäten der niedersächsischen Hochschulen vermindert.

Mit dem jetzt anstehenden Hochschulpakt sollen 2007 zusätzlich (verglichen mit der Studien- anfängerzahl 2005) 1 610 Studienanfänger an den niedersächsischen Hochschulen aufgenommen werden. Dazu wurden im Haushalt 2007 3,5 Millionen Euro an Landesmitteln eingeplant, um die Bundesmittel in entsprechender Höhe gegenzufinanzieren. Während es in einigen nicht ausgelasteten Studiengängen „Auffüllprämien“ für mehr Studienanfänger geben soll, sollen in anderen Bereichen die Studienanfängerplatzkapazitäten ausgebaut werden. Bis 2010 ist insgesamt eine Zunahme der Studienanfängerzahlen um 11 200 geplant.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden an welchen Hochschulen im Zuge des HOK Fakultäten und/oder Studienanfängerplatzkapazitäten in welchen Studiengängen abgebaut?

2. In welchen Studiengängen, die im Rahmen des HOK von einem Kapazitätsabbau betroffen waren, werden jetzt welche neuen Kapazitäten an welchen Hochschulen zusätzlich geschaffen?

3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass den Hochschulen die Finanzmittel, die über den Hochschulpakt zur Verfügung gestellt werden, nicht später auf anderem Wege wieder durch Kürzungen entzogen werden?

Das Hochschuloptimierungskonzept (HOK) beinhaltet neben den vor dem Hintergrund der Finanzlage des Landes unvermeidlichen Einsparungen vor allem eine strukturelle Komponente. Diese Strukturkomponente beinhaltete spezifische und allgemeine Maßnahmen zur Optimierung und Konsolidierung der Hochschulen in Niedersachsen. Sie leiteten eine Reihe von strukturellen Maßnahmen ein, die heute mit dem Hochschulpakt 2020 fortgeführt werden. Eine dieser Maßnahmen ist beispielsweise die Stärkung der Fachhochschulen.

Eine Zuordnung der Auswirkungen des HOK auf der Ebene einzelner Studiengänge ist jedoch nicht möglich, zumal die Hochschulen einen Teil der Kürzungen im Zentralbereich und in der Verwaltung aufgebracht haben, sofern nicht Studiengänge geschlossen wurden. Die Tatsache, dass eine singuläre Zurechnung der Maßnahmen des HOK auf der Ebene der Studiengänge nicht möglich ist, liegt daran, dass sich diese Effekte überlagern mit der Einführung der gestuften Studienstruktur und der Einleitung von Strukturreformen in den autonomen Hochschulen und im Rahmen der Landesplanung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die strukturellen und spezifischen Bereiche, die Gegenstand der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des HOK waren, sind gemeinsam mit den Kriterien abgebildet im Hochschuloptimierungskonzept der Landesregierung vom 21. Oktober 2003. Dazu wird auf die entsprechenden Unterlagen zur 8. Sitzung am 22. Oktober 2003 und zur 18. Sitzung am 13. Mai 2004 des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur verwiesen.

Zu 2: Eine Übersicht über die Studiengänge oder Lehreinheiten, in denen zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, ist dieser Antwort beigefügt. Dabei sind an den Universitäten in geringem Umfang Studiengänge enthalten, bei denen eine erfolgsabhängige „Auffüllprämie“ vereinbart wurde. Dies ist in der Anlage gesondert markiert.

Beim HOK wurden überschüssige Kapazitäten, beispielsweise bei Architektur und Bauingenieurwesen, abgebaut. Sofern die reduzierten Bereiche auch heute noch unterausgelastet sind, kann in ihnen eine Auffüllprämie als Anreiz für die Erreichung einer besseren Auslastung vereinbart werden.

Zu 3: Der von der Landesregierung mit den Hochschulen abgeschlossene Zukunftsvertrag schafft Finanzierungsund Planungssicherheit für die Hochschulen bis einschließlich 2010. Kürzungen auf anderem Wege sind damit ausgeschlossen. Die Mittel im Rahmen des Hochschulpaktes von Bund und Ländern sind zusätzliche Mittel, um zusätzliche Studienanfänger aufzunehmen. Sowohl über die Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt als auch über den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung wird die Finanzierung der zusätzlichen Studienplätze abgesichert.

Hochschule Studiengang Anf.

1.HS

"Auffüll

prämie"

TU Braunschweig Bauingenieurwesen / B.Sc. 30 x

TU Braunschweig Elektrotechnik (inkl. Wirtschaftsin- genieurwesen) / B.Sc. 30 x

TU Braunschweig Chemie / B.Sc. 10 x

TU Braunschweig Bioingenieurwesen / Diplom 15

TU Braunschweig Biotechnologie / B.Sc. 5

TU Braunschweig Wirtschaftsinformatik / B.Sc. 10

TU Braunschweig Wirtschaftsingenieurwesen, Studienrichtung Maschinenbau / Diplom

TU Braunschweig Finanz- und Wirtschaftsmathematik / Diplom 5

TU Braunschweig Psychologie / B.Sc. 10

Summe 120

Hochschule Studiengang Anf.

1.HS

"Auffüll

prämie"

TU Clausthal Materialwissenschaften und Werkstofftechnik / B.Sc. 10 x

TU Clausthal Maschinenbau / Diplom 10 x

TU Clausthal Energie und Rohstoffe / B.Sc. 10 x

TU Clausthal Betriebswirtschaftslehre / B.Sc. 10

TU Clausthal Informatik / B.Sc. 10

Summe 50

Uni Göttingen Physik / B.Sc. 20 x

Uni Göttingen ("Kleine Fächer") 20 x

Uni Göttingen Biologie / B.Sc. 10

Uni Göttingen Chemie / B.Sc. 10

Uni Göttingen Betriebswirtschaftslehre / B.Sc. 20

Uni Göttingen Deutsche Philologie (2 Fach Ba- chelor, ohne Lehramtsoption) 10

Summe 90

Uni Hannover Physik / B.Sc. 10

Uni Hannover Landschaftsarchitektur und Umweltplanung / B.Sc. 10

Uni Hannover Pflanzenbiotechnologie / B.Sc. 10

Summe 30

Uni Hildesheim Informationsmanagement / B.Sc.; Informationstechnologie / B.Sc.; Wirtschaftsinformatik / B. Sc.

Summe 20