des Umweltministeriums auf die Frage 22 der Abg. Hans-Dieter Haase, Volker Brockmann, KlausPeter Dehde, Sigrid Rakow, Uwe Harden und Brigitte Somfleth (SPD)
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz (NLWKN) zählt zu den jüngsten Institutionen des Landes Niedersachsen. Er entstand zum 1. Januar 2005 aus dem Zusammenschluss des vormaligen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz, des Landesamtes für Ökologie sowie der Dezernate für Naturschutz und Wasserwirtschaft der vier Bezirksregierungen.
Bis zum Ende des Jahres sind die Schwerpunktaufgaben in den vier Betriebsstellen Süd (Braunschweig/Göttingen) , Hannover/Hildesheim, Lüneburg und Brake/Oldenburg die Ausweisungen von Naturschutzgebieten (NSG) im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Alle Naturschutzgebiete, die außerhalb der Natura-2000-Kulisse liegen, befinden sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Naturschutzbehörden. Zur Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete werden vom NLWKN u. a. Bestandserfassungen durchgeführt sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen koordiniert und abgewickelt. Die jeweilige Naturschutzgebietsverordnung legt u.a. den Schutzzweck fest, an dem sich diese Maßnahmen zu orientieren haben. Hiernach richten sich auch die Ausnahmen von den generellen Nutzungsverboten in diesen Gebieten, die einen hohen niedersächsischen Schutz gemäß § 24 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) genießen. Die Verordnung soll auch den fachlichen und formellen europäischen Anforderungen entsprechen.
1. Wie viele Jahre dauert im Durchschnitt das Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes von der Erstellung einer ersten fachlichen Gebietskulisse bis hin zur Veröffentlichung im Ministerialblatt?
2. Wie ist der genaue Sachstand zu den Naturschutzgebietsausweisungen gemäß § 24 NNatG? Wie viele laufende Verfahren wurden von den vier Bezirksregierungen und/oder aus der vorhergehenden Legislaturperiode übernommen?
bereits bestehenden Schutzstatus gemäß Niedersächsischem Naturschutzgesetz) wurden seit Bestehen des NLWKN - 1. Januar 2005 mit welchen Flächen (in ha) neu ausgewiesen?
Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturschutzgebieten lag bis zum 31. Dezember 2004 bei den Bezirksregierungen. Seit dem 1. Januar 2005 ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz (NLWKN) noch bis zum 31. Dezember 2007 für die Ausweisung von Naturschutzgebieten, die der Sicherung von Natura-2000-Gebieten dienen, zuständig. Er nimmt diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, insbesondere den unteren Naturschutzbehörden, wahr. Im Übrigen ist die Ausweisung von Naturschutzgebieten Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden, soweit nicht im Einzelfall eine anderweitige Zuständigkeitserklärung erfolgt ist.
Zu 1: Das Niedersächsische Naturschutzgesetz trat am 1. Juli 1981 in Kraft. Auf dieser Rechtsgrundlage führten erst die Bezirksregierungen, seit dem 1. Januar 2005 der NLWKN und mehrere untere Naturschutzbehörden Naturschutzgebietsverfahren durch. Da diese Verfahren - in Abhängigkeit von zahlreichen Faktoren, wie z. B. der Größe des Gebietes oder der Komplexität - von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern können, führt das Umweltministerium über die durchschnittliche Dauer der Verfahren keine Statistik.
Zu 2: In der laufenden Legislaturperiode wurden von März 2003 bis Mai 2007 bislang 46 Naturschutzgebiete ausgewiesen, davon 15 durch den NLWKN. Über zehn laufende Verfahren hat der NLWKN von den Bezirksregierungen übernommen und vier davon inzwischen abgeschlossen. Beim NLWKN laufen derzeit weitere 28 Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten.
Zu 3: Seit dem 1. Januar 2005 wurden vom NLWKN 15 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 14 750 ha ausgewiesen.
des Umweltministeriums auf die Frage 23 der Abg. Sigrid Rakow, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Hans-Dieter Haase, Uwe Harden und Brigitte Somfleth (SPD)
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz (NLWKN) zählt zu den jüngsten Institutionen des Landes Niedersachsen. Er entstand zum 1. Januar 2005 aus dem Zusammenschluss des vormaligen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz, des Landesamtes für Ökologie sowie der Dezernate für Naturschutz und Wasserwirtschaft der vier Bezirksregierungen.
Bis zum Ende des Jahres sind die Schwerpunktaufgaben in den vier Betriebsstellen Süd (Braunschweig/Göttingen) , Hannover/Hildesheim, Lüneburg und Brake/Oldenburg die Ausweisungen von Naturschutzgebieten (NSG) im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Alle Naturschutzgebiete, die außerhalb der Natura-2000-Kulisse liegen, befinden sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Naturschutzbehörden. Zur Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natura-2000-Gebiete werden vom NLWKN u. a. Bestandserfassungen durchgeführt sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen koordiniert und abgewickelt. Die jeweilige Naturschutzgebietsverordnung legt u. a. den Schutzzweck fest, an dem sich diese Maßnahmen zu orientieren haben. Hiernach richten sich auch die Ausnahmen von den generellen Nutzungsverboten in diesen Gebieten, die einen hohen niedersächsischen Schutz gemäß § 24 des Niedersächsische Naturschutzgesetzes (NNatG) genießen. Die Verordnung soll auch den fachlichen und formellen europäischen Anforderungen entsprechen.
1. Welche konkreten Regelungen und welche inhaltlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und Investitionen mit welchen finanziellen Folgen wurden zur Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natura-2000-Naturschutzgebiete in den jeweiligen neu zu erstellenden Verordnungen festgelegt, und wie schätzt die Landesregierung deren Wirksamkeit hinsichtlich der jeweiligen Schutzzwecke ein?
2. In welchen NSG in der Natura-2000-Gebietskulisse sind Nutzungen welcher Art mit welchen finanziellen Folgen und welchen finanziellen
3. Inwiefern wird die Landesregierung sicherstellen können, dass zum Ende des Jahres alle Naturschutzgebiete in der Natura-2000-Gebietskulisse eine wirksame NSG-Verordnung erhalten haben, und wie viele dieser Gebiete werden eine Landschaftsschutzgebietsverordnung erhalten?
Das Land Niedersachsen hat in mehreren Tranchen FFH- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Diese Gebiete sind als Bestandteile des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 zu sichern.
Zu 1: Durch die Naturschutzgebietsverordnungen, die der Umsetzung von Natura 2000 dienen, werden gebietsspezifisch die Schutz- und Erhaltungsziele, bezogen auf die Lebensraumtypen und Arten der europäischen Richtlinien, festgelegt. Die erforderlichen Erhaltungsund gegebenenfalls Entwicklungsmaßnahmen werden in den sich daraus ableitenden Plänen, in bestimmten Fällen auch in integrierten Bewirtschaftungsplänen i. S. v. Artikel 6 FFH-RL konkretisiert und beschrieben.
Unmittelbare finanzielle Folgen für das Land entstehen durch Naturschutzgebietsverordnungen nur insoweit, als gegebenenfalls hoheitliche Einschränkungen der Grünlandbewirtschaftung Ansprüche auf Erschwernisausgleich gemäß § 52 NNatG in Verbindung mit der Erschwernisausgleichsverordnung auslösen. Hierfür wurden im Haushaltplan 2007 insgesamt 1,2 Millionen Euro veranschlagt. Außerdem können zur Kofinanzierung EU-Mittel bis zur Höhe von 810 000 Euro im Jahr herangezogen werden.
Die auf der Grundlage der Erhaltungs- und Entwicklungspläne durchgeführten Maßnahmen sind bestens geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele zu erreichen. Die bisher bereits erzielten Erfolge beim Arten- und Lebensraumtypenschutz belegen eindrucksvoll, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.
Zu 2: In den Naturschutzgebieten innerhalb der Natura-2000-Kulisse werden alle Nutzungen zugelassen, die mit den Schutz- und Erhaltungszielen verträglich sind. Soweit diese Nutzungen freigestellt werden, entstehen hier auch keine Kosten für das Land.
Zu 3: Seit Beginn der Legislaturperiode sind 46 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 21 450 ha ausgewiesen worden. Derzeit laufen beim NLWKN 25 weitere Verfahren im terrestrischen Bereich mit einer Fläche von rund 13 000 ha. Außerdem laufen drei Verfahren im Bereich der Zwölfseemeilenzone mit einer Gesamtfläche von rund 77 500 ha. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass der NLWKN die Verfahren bis zum Jahresende abschließen wird. Der weitere Handlungsbedarf bei der Sicherung der Natura-2000-Gebiete über eine Naturschutzgebietsverordnung liegt grundsätzlich bei den unteren Naturschutzbehörden. Über die Zahl der von den unteren Naturschutzbehörden geplanten zu verordnenden Landschaftsschutzgebiete liegen der Landesregierung derzeit keine Angaben vor.