Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Zu 3: Seit Beginn der Legislaturperiode sind 46 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von 21 450 ha ausgewiesen worden. Derzeit laufen beim NLWKN 25 weitere Verfahren im terrestrischen Bereich mit einer Fläche von rund 13 000 ha. Außerdem laufen drei Verfahren im Bereich der Zwölfseemeilenzone mit einer Gesamtfläche von rund 77 500 ha. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass der NLWKN die Verfahren bis zum Jahresende abschließen wird. Der weitere Handlungsbedarf bei der Sicherung der Natura-2000-Gebiete über eine Naturschutzgebietsverordnung liegt grundsätzlich bei den unteren Naturschutzbehörden. Über die Zahl der von den unteren Naturschutzbehörden geplanten zu verordnenden Landschaftsschutzgebiete liegen der Landesregierung derzeit keine Angaben vor.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 24 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Beteiligung Niedersachsens am europäischen Verbraucherschutz?

Im März 2007 hat die EU-Kommission die Verbraucherpolitische Strategie von 2007 bis 2013 angenommen. Hierin sind die wichtigsten Herausforderungen an einen europäischen Verbraucherschutz aufgeführt und Maßnahmen für die Umsetzung benannt.

Darin heißt es u. a.: „Zuversichtliche, gut informierte und mündige Verbraucher sind der Motor des wirtschaftlichen Wandels, da ihre Entscheidungen Innovation und Effizienz vorantreiben.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchen Bereichen sieht sie die Notwendigkeit, die von der EU-Kommission festgelegten Prioritäten zu unterstützen?

2. Wird die Landesregierung konkrete Maßnahmen ergreifen, um bessere Verbraucherschutzregelungen für die niedersächsischen Verbraucher zu erreichen und, wenn ja, welche?

3. Inwiefern unterstützt die Landesregierung den in der Strategie enthaltenen Wandel von der „Mindestharmonisierung“ zur „vollständigen Harmonisierung“ der Rechtsvorschriften?

Die Verbraucherpolitische Strategie 2007 bis 2013 der Europäischen Kommission enthält ein Maßnahmenbündel legislativer und nicht legislativer Art, mit denen der Einzelhandel im Binnenmarkt

bis 2013 neuen Auftrieb erhalten soll. Ziel der Verbraucherpolitischen Strategie ist es, das Vertrauen in den Binnenmarkt zu stärken, damit die Verbraucher ohne Bedenken gleich wo - ob im Laden um die Ecke, auf Reisen oder im Internet ungehindert grenzüberschreitend in der EU einkaufen oder Verträge abschließen können, um so stets das Beste zu günstigsten Preisen und optimaler Qualität erwerben können. Die Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, überall in der EU gleichermaßen rechtlich geschützt zu sein.

Verbraucherausgaben machen 58 % des BIP der EU aus. Statistisch ist erwiesen, dass Firmen und Verbraucher das Potenzial, das der Binnenmarkt ihnen bietet, und speziell die neuen Möglichkeiten des elektronischen Einkaufens nach wie vor nicht voll ausschöpfen. Der europäische Binnenmarkt könnte der weltweit größte Einzelhandelsmarkt sein. Tatsächlich aber ist er noch immer in 27 nationale „Minimärkte“ zersplittert, wodurch den Verbrauchern Vorteile wie günstige Preise und ein größeres Angebot entgehen und der Wirtschaft in Europa Wachstumschancen genommen werden.

Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Verbraucherpolitik in den Mittelpunkt der nächsten Phase des Binnenmarktes zu stellen. Die Erreichung dieses Zieles wird von der Landesregierung als eine Voraussetzung dafür angesehen, dass Bürgerinnen und Bürger das Produkt- und Dienstleistungsangebot des gesamten europäischen Binnenmarktes nutzen und somit von den Vorteilen des Binnenmarktes stärker profitieren können.

Die Verbraucherpolitik der Landesregierung ist ebenso wie die des Bundes und der Europäischen Union darauf ausgerichtet, den Wettbewerb zu fördern. Funktionierende Märkte sind die besten Garanten für ein breites Angebot und günstige Preise. Dieses setzt Markttransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher voraus. Eine in diesem Sinne verstandene moderne Verbraucherpolitik ist gleichsam Wirtschaftspolitik auf der Nachfrageseite durch Stärkung der Kaufkraft. Die Landesregierung stimmt insofern mit der EUKommission darin überein, dass „zuversichtliche, gut informierte und mündige Verbraucher … der Motor des wirtschaftlichen Wandels“ sind, „da ihre Entscheidungen Innovation und Effizienz vorantreiben“. Dazu sind insbesondere frühzeitige Aufklärung und Information notwendig.

Ziel der Verbraucherpolitik der Landesregierung ist es weiter, die Rechtspositionen der Verbraucherinnen und Verbraucher so auszugestalten, dass sie ihre wirtschaftlichen Interessen möglichst in eigener Verantwortung und Initiative wahren können, sei es beim Kauf von Gegenständen für das tägliche Leben, sei es beim Abschluss eines komplizierten Versicherungsgeschäfts.

Schließlich müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte kennen. Hierzu tragen neben staatlichen Einrichtungen unabhängige Verbraucherorganisationen und Institutionen der Verbraucherinformation sowie eine kompetente Verbraucherberatung wesentlich bei. Die Landesregierung fördert daher Einrichtungen und Institutionen, die im Bereich der Verbraucheraufklärung tätig sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Um den Wettbewerb weiter zu beleben, ist es aus Sicht der Landesregierung insbesondere im Rahmen der Liberalisierung sowohl der Energiemärkte (Strom, Gas, Wasser) als auch der Telekommunikationsmärkte (Internet, Mobilfunk, TV) erforderlich, die Position der Verbraucher speziell durch gezielte präventive Aufklärung und Information gegenüber den Anbietern zu stärken. Gut informierte und kompetente Verbraucher werden damit selbst zu einem Wettbewerbsfaktor. Zugleich muss die rechtliche Position der Verbraucher gestärkt werden, solange der Wettbewerb in den oben genannten Teilmärkten zum Nachteil der Verbraucher unzureichend ausgeprägt ist.

Handlungsbedarf wird auch im Bereich E-Commerce gesehen. Mehr Rechtssicherheit wird nicht nur das Vertrauen und die Nachfrage der Verbraucher stärken, sondern auch der Wirtschaft zunehmende Absatzmöglichkeiten bieten.

Die Landesregierung stimmt insoweit mit den von der EU-Kommission besonders in den Fokus gerückten Handlungsfeldern überein.

Darüber hinaus kommt dem Bereich der Altersvorsorgeprodukte aus Sicht der Landesregierung eine hohe Bedeutung zu. Die Tarifvielfalt ist häufig unübersichtlich. Auch hier ist eine umfassende Verbraucheraufklärung erforderlich, um Fehlallokationen zu vermeiden. Grundsätzlich wird es für eine erfolgreiche Verbraucherpolitik entscheidend sein, inwieweit es gelingt, Verbraucherbelange mit anderen EU-Politikfeldern und Regelungsbereichen zu

verknüpfen. Die Landesregierung sieht hier ebenso wie die EU-Kommission einen zentralen Ansatzpunkt.

Zu 2: Die Landesregierung unterstützt die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. (VZN) bereits aktiv bei ihren Bemühungen. Ziel ist zum einen die bessere präventive Aufklärung und ist zum anderen die Information sowohl über Entwicklungen auf den unter 1. genannten Teilmärkten als auch über die bestehenden Möglichkeiten der Verbraucher.

Auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wurde Anfang 2007 das zunächst auf zwei Jahre (2007/2008) angelegte Projekt „Mehr Wettbewerb in Niedersachsen“ ins Leben gerufen, welches im Rahmen der Projektförderung durch die VZN durchgeführt wird. Ziel des Projekts ist es, speziell die niedersächsischen Verbraucher sowohl präventiv als auch im Rahmen der konkreten Durchführung eines Anbieterwechsels in den drei Themenbereichen

Energiepreise (Strom, Gas, Wasser),

Telekommunikation, Internet, TV und

Versicherungen, Altersvorsorge, Kreditfinanzierung

zu beraten. Die den Verbrauchern durch Mangel an anbieterunabhängiger Information entstehenden Nachteile sollen beseitigt, dem Verbraucher geeignete Wege zum Anbieterwechsel aufgezeigt und damit dem Wettbewerb mehr verbraucherseitige Impulse gegeben werden. Im Weiteren erfolgt über den Bundesrat die Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung und bei Stellungnahmen gegenüber der EU.

Zu 3: Mit dem Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ [KOM(2006) 744 endg.; Ratsdok. 6307/07] verfolgt die EU-Kommission das übergeordnete Ziel der Verwirklichung eines echten Binnenmarktes für Verbraucher mit einem möglichst ausgewogenen Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und wettbewerbsfähigen Unternehmen. Über das Bundesratsverfahren hat die Landesregierung u. a. Stellung hinsichtlich der Harmonisierung der Rechtsvorschriften bezogen. Insoweit hat der Bundesrat am 11. Mai 2007 (BR- Drs. 112/07, Beschluss) folgende Stellungnahme zum Grünbuch abgegeben:

„ …

2. Die bisherigen Verbraucherschutzrichtlinien, welche auf dem Grundsatz der Mindestharmonisierung beruhen, führen zu unterschiedlichem Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten, beispielsweise bei der Bemessung der Widerrufsfristen, den erforderlichen Belehrungspflichten und den Modalitäten der Ausübung von Verbraucherrechten. Der derzeitige Rechtszustand zieht möglicherweise Binnenmarkthemmnisse nach sich, sodass eine weitergehendere Harmonisierung vor allem aus Sicht der grenzüberschreitend handelnden Unternehmen erstrebenswert ist.

3. Das bewährte und dem zentralen Verbraucherschutzartikel 153 Abs. 5 EGV entsprechende Prinzip der Mindestharmonisierung wird beibehalten. Den Mitgliedstaaten ist grundsätzlich die Möglichkeit zu belassen, das Verbraucherrecht durch Schutzverstärkungen flexibel an die jeweilige nationale Rechtsordnung anzupassen. Nur in besonderen Einzelfällen, in denen sich bisher bestehende unterschiedliche nationale Regelungen als wirkliche Belastungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen nachweisen lassen, könnte punktuell eine Vollharmonisierung in Erwägung gezogen werden.... “

Im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft sollte vorrangig darauf geachtet werden, dass die materiell-rechtlichen Anforderungen einfacher und verständlicher ausgestaltet werden. Der derzeit von der EU-Kommission vorangetriebene Prozess des Abbaus und der Vereinfachung von EURechtsnormen sollte nicht durch neue zusätzliche Regelungen konterkariert werden.

Aus Verbrauchersicht erscheinen die sich aus den Umsetzungsspielräumen der derzeitigen Richtlinien ergebenden Rechtsunterschiede in den Mitgliedstaaten aufgrund umfassender Belehrungsund Informationspflichten weniger bedenklich. Verbrauchergeschäften stehen in der Regel weniger unterschiedliche Rechtsgrundlagen im Wege als vielmehr sprachliche Barrieren. Ein weitergehenderer Harmonisierungsbedarf ist derzeit nur im Bereich des Fernabsatzes erkennbar.

Grundsätzlich sind die Mitgliedstaaten gemäß dem EGV primär für den Verbraucherschutz zuständig. Die EU stellt mit Maßnahmen zur Unterstützung,

Ergänzung und Überwachung den Rahmen für die Verbraucherpolitik in den Mitgliedstaaten.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 25 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Imkerklage gegen GVO-Genmais MON 810 erfolgreich

In der Fachzeitschrift für Imker Die Biene (Aus- gabe Juni 2007) wird über eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 4. Mai 2007 berichtet. Der klagende Imker hatte Rückstände der GVO-Maissorte MON 810 in seinem Honig nachweisen können. Das Gericht hat den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Mais der Linie MON 810 vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen dieser Maispflanzen während der Blütezeit so abzuschneiden, dass keinerlei Maispollen von den Bienen aufgenommen werden können.

Hintergrund des Augsburger Urteils sei, so berichtet die Zeitung, dass der GVO-Mais MON 810 zwar über eine Zulassung als Futtermittel verfüge, aber keine für Lebensmittel.

Für Lebensmittel wie Honig gilt die Null-Toleranz-Grenze, d. h. dass Honig, der mit geringsten Spuren belastet ist, nicht mehr verkehrsfähig ist. Imker, die damit rechnen, dass Spuren von MON 810 in ihre Erzeugnisse gelangen, können aufgrund des Urteils von der zuständigen Behörde die Durchsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen verlangen.

In der Fachzeitschrift werden die Imker weiterhin aufgefordert, davon Gebrauch zu machen.

Vor diesem Hintergrund stelle ich der Landesregierung folgende Fragen:

1. In welcher Weise wird die Landesregierung auf das Augsburger Urteil reagieren, und welche Schutzmaßnahmen wird die Landesregierung für die Imker ergreifen, falls auch in Niedersachsen ein vergleichbares Ereignis eintritt?

2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass ein Beobachtungsplan nach Anhang VII der Freisetzungsrichtlinien ausreicht, um das am 27. April 2007 vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausgesprochene Verkaufsverbot von MON 810 aufzuheben?

3. Welche Initiativen wird die Landesregierung ergreifen, um auch für die Zukunft sicherzustellen, dass niedersächsische Verbraucher Lebensmittel bekommen, die nicht gentechnisch verändert sind?

Vorbemerkungen: