Die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und die Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 regeln die Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel. Nach Artikel 3 Abs. 2 dieser Verordnung kann gegebenenfalls im Ausschussverfahren bestimmt werden, ob eine Lebensmittelart in den Geltungsbereich dieses Abschnittes fällt. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat sich im Juni 2004 hinsichtlich von Honig mit gv-Pollen geäußert:
a) Honig fällt als tierisches Produkt nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung 1829/2003, sofern er nicht aus gentechnisch veränderten Bienen gewonnen wurde.
b) Die Schwellenwertregelung von 0,9 % soll angewandt werden, und der Eintrag von Pollen ist als zufällig oder technologisch unvermeidbar anzusehen.
Da der Gesamtanteil des Pollens am Honig nur 0,1 bis 0,5 % beträgt, bleibt der Anteil des gv-Pollens in jedem Fall unterhalb des Schwellenwertes. Damit ist eine Kennzeichnung von Honig, der Anteile von gv-Pollen enthält nach derzeitiger Rechtslage nicht erforderlich.
Diese formalrechtliche Begründung ist nicht unumstritten, da keine Wahlfreiheit der Verbraucher zwischen Honig mit und ohne Anteilen an gvPollen besteht. Die Behörden der Länder sind der Auslegung auf europäischer Ebene gefolgt, um nationale Sonderregelungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Zu 1: Neben dem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg ist in einer ähnlichen Sache ein entgegengesetztes Urteil ergangen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat den Antrag eines Imkers auf Ergreifen von Maßnahmen gegen den in unmittelbarer Nachbarschaft angebauten Mais MON 810 abgelehnt, da „nichts dafür spricht, dass die Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit seiner Imkereiprodukte durch den in unmittelbarer Nachbarschaft angebauten Mais MON 810 eingeschränkt sein könnte“ (Beschluss vom 8. Mai 2007; Akten- zeichen 4 L 86/07). Als Begründung gibt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder an, dass Honig
oder in anderen Imkereiprodukten enthaltene Maispollen keine Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes sind, weil sie nicht in der Lage seien, sich zu vermehren oder gentechnisches Material zu übertragen:
„Pollen können zwar als Organismen im biologischen Sinne bezeichnet werden, gentechnisch betrachtet sind sie es aber nicht. Als die die Geschlechtszellen bildenden Gametophyten der Pflanze sind sie an der Fortpflanzung nur in der Weise beteiligt; dass sie im Zusammenwirken mit der eigentlichen Pflanze, den Sporophyten, die Vermehrung ermöglichen. Ihre Fähigkeit, genetisches Material zu übertragen endet spätestens nach 24 Stunden. Ist es demnach ausgeschlossen, dass es sich bei dem Honig des Antragstellers um ein Lebensmittel im Sinne des Artikel 3 Abs. 1 Buchst. b der VO (EG) 1829/2003 handelt, das gentechnisch veränderte Organismen enthält oder aus solchen besteht, ist es auch ausgeschlossen, dass dieser Honig Kennzeichnungs-, Zulassungs- oder Überwachungsanforderungen nach dem Gentechnikrecht unterliegt.“
Das Verwaltungsgericht Augsburg kommt in der Interpretation der Definition „Organismus“ zu einem anderen Schluss:
„Da über den im Honig befindlichen GVO-Pollen die transgenen DNA-Sequenzen in den Honig transportiert (übertragen) werden, ist auch der im Honig befindliche/eingeschlossene GVO-Pollen ein Organismus, ein genetisch veränderter Organismus“.
Unter dieser Vorraussetzung sei Honig damit als Lebensmittel, das GVO enthält oder aus solchen besteht, einzustufen. Da für Lebensmittel, die GVO MON 810 enthalten oder daraus bestehen, keine Zulassung besteht, sondern lediglich für Lebensmittel, die aus Mais MON 810 hergestellt sind, wie Maismehl oder Maisöl, gelte für den Honig, wenn er GVO MON 810 enthalte, ein Verkehrsverbot.
Der Freistaat Bayern hat nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bereits Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg eingelegt.
Die Niedersächsische Landesregierung wird die erforderlichen Maßnahmen prüfen, wenn die Ergebnisse des Beschwerdeverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorliegen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder ist in die Prüfung einzubeziehen.
Zu 3: Die Einhaltung der Vorschriften über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel wird regelmäßig überwacht. Dies erfolgt durch Überprüfung der Betriebe und mit Hilfe von Untersuchungen.
Das Lebensmittelinstitut Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat bereits 1993 mit der Erarbeitung von Methoden zum Nachweis von Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln begonnen und damit die Grundlage für bundesweit und international standardisierte Nachweismethoden gelegt.
Da der Freistaat Bayern gegen das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg Beschwerde eingelegt hat, wird die niedersächsische Landesregierung erforderliche Maßnahmen wie unter Punkt 1 dargelegt prüfen, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder wird in diese Prüfung einbezogen.
Das Experimentallabor XLAB in Göttingen bietet Jugendlichen, aber auch Lehrern und Studierenden in den ersten Semestern im Rahmen von Tageskursen und mehrwöchigen Veranstaltungen die Möglichkeit, Wissenschaft hautnah zu erleben. Ziel von XLAB ist es, durch die Möglichkeit eigener Experimente den Zugang und das Verständnis für die Naturwissenschaften und die technischen Wissenschaften zu verbessern.
Der naturwissenschaftliche Unterricht an den Schulen wird dadurch bereichert und eine Brücke zwischen Schule und Hochschule geschaffen. Dadurch sollen Jugendliche stärker für naturwissenschaftliche und technische Fä
Die Landesregierung hat am 21. Mai 2007 angekündigt, das XLAB mit einer weiteren Förderung von 1 Million Euro bis zum Jahr 2010 zu unterstützen
1. Wie trägt das XLAB konkret dazu bei, den naturwissenschaftlichen Unterricht an den Schulen anschaulicher zu machen und damit Jugendliche eventuell für ein späteres naturwissenschaftliches bzw. technisches Studium oder eine entsprechende Ausbildung zu begeistern?
2. Welche Aktivitäten entfaltet das XLAB auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, und welche Kooperationen bestehen in andere Bundesländer bzw. in das Ausland?
3. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Jugendliche stärker für naturwissenschaftliche und technische Fächer zu begeistern und dem drohenden Facharbeitermangel entgegenzuwirken?
Das XLAB ist ein zentrales Experimentallabor für Schülerinnen und Schüler und bietet Experimentalkurse in allen naturwissenschaftlichen Disziplinen an. Es soll Schülerinnen und Schülern ein verbessertes grundlegendes Verständnis für naturwissenschaftliche Fragestellungen nahe bringen und das Interesse an diesen Fächern fördern. Mit dem XLAB ist eine Einrichtung entstanden, die eine Erweiterung der bestehenden Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Experimentalfächern Biologie, Chemie, Physik und Informatik für Schülerinnen und Schüler bildet. Dabei sollen die Experimente dem Anspruch genügen, aktuelle Themen mit angemessenen Methoden behandeln zu können, also durchaus wissenschaftlichen Charakter haben, ohne gleich ein naturwissenschaftliches Grundstudium vorwegzunehmen.
Das Land hat im Rahmen einer Anschubfinanzierung ab dem Haushaltsjahr 2003 zunächst für die Dauer von fünf Jahren insgesamt rund 1,5 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten bereitgestellt. Um den weiteren Betrieb dieser zukunftsweisenden Einrichtung zu gewährleisten, wird das Land für die Jahre 2008 bis 2010 weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung stellen.
20. Dezember 2006 ist die erfreuliche Entwicklung des Göttinger Experimentallabors in besonderer Weise deutlich geworden. Damit wurde zugleich das mit XLAB verfolgte Konzept in eindrucksvoller Weise bestätigt.
Zu 1: Die Labore des XLAB sind mit modernen Geräten ausgestattet, wie sie auch in Forschungslaboren zum Einsatz kommen. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten hands-on, d. h. es gibt keine Demonstrationen und schon gar kein edutainment. Im XLAB wird hart gearbeitet - und das mit wissenschaftlichem Anspruch. Die Experimente sind von Wissenschaftlern und Gymnasiallehrern entwickelt worden. Zu jedem Experiment gibt es ein umfangreiches Skript, was in einen Theorie-, Methoden- und Ergebnisteil gegliedert ist. Auch dies spiegelt eine Vorgehensweise wider, die der Hochschuldidaktik entspricht und an die Form wissenschaftlicher Abhandlungen angepasst ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen während eines oder mehrerer achtstündiger Experimentiertage die reale Welt eines Forschungslabors kennenlernen. Dazu gehören auch das Erleben der Assistenzberufe, wie des Biologie- oder Chemieassistenten und ganz besonders die Erfahrung, dass die erfolgreiche Arbeit im naturwissenschaftlichen Labor ein sehr geplantes Vorgehen und beste Vorbereitung erfordert.
Inhaltlich greifen die Experimente im XLAB weitgehend die Themen des Unterrichtes in der Oberstufe der Gymnasien auf, der in der Schule praktisch nicht mehr experimentell untermauert werden kann. Letzteres ist nicht eine Frage der Ausstattung, sondern in erster Linie von der experimentellen Erfahrung abhängig, die Dozenten am XLAB aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung mitbringen.
Unter mehr als 2000 befragten Schülerinnen und Schülern der 12. und 13. Klassen haben 97 % geantwortet, dass sie das XLAB für empfehlenswert halten.
Zu 2: XLAB bietet ganzjährig Experimentalkurse in allen Naturwissenschaften für Schulklassen aus Niedersachsen, der Bundesrepublik und europäischen Nachbarländern. Jedes Jahr kommen ins XLAB mehr als 3 300 Schülerinnen und Schüler, die im Schnitt mehr als drei Tage (mehr als 10 000 Schülertage pro Jahr) in den Laboren des XLAB arbeiten. Schulklassen aus den europäischen
Nachbarländern kommen insbesondere aus Italien, Liechtenstein, den Niederlanden und der polnischen Partnerstadt Thorn.
Im Sommer bietet XLAB internationale Science Camps für Jugendliche aus der ganzen Welt. Insgesamt haben bis 2006 175 junge, hochbegabte junge Menschen aus 26 verschiedenen Nationen an den dreieinhalbwöchigen Camps teilgenommen. 2007 werden noch gut 50 hinzugezählt werden können. Sehr viele sehen darin nicht nur eine Möglichkeit, ihre naturwissenschaftlichen Interessen mit Gleichgesinnten zu teilen, sondern interessieren sich ganz gezielt für Deutschland als zukünftigen Studienort.
Zu 3: Technik und Innovation schaffen und sichern Arbeitsplätze und sind wichtig, unsere Zukunft zu gestalten. Um dem drohenden Mangel an gut ausgebildeten, technisch qualifizierten Fachkräften entgegenzuwirken, müssen wir begabte junge Menschen für die Natur- und Ingenieurwissenschaften begeistern und Schülerinnen und Schüler motivieren, einen naturwissenschaftlichen Leistungskurs im Abitur und ein naturwissenschaftliches Studium aufzunehmen.
Um hier Interesse und Begeisterung zu wecken und vielleicht auch die Grundlagen für eine spätere Berufswahl zu schaffen, ruft das Land Niedersachsen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft in diesem Jahr erstmals die IdeenExpo ins Leben. Unter dem Motto „Deine Ideen verändern“ sollen auf dem Expogelände in Hannover vom 6. bis 14. Oktober 2007 Präsentationen von innovativen Exponaten Kinder und Jugendliche für Technik und Naturwissenschaften begeistern. Vier Themenbereiche werden dargestellt: „Mobilität“, „Kommunikation“, „Leben und Umwelt“, „Energie und Produktion“. 30 bis 40 Exponate pro Themenbereich soll es geben. Interaktivität wird in allen Fällen im Vordergrund stehen.
Mit dem aktuellen Wettbewerb der Stiftung NiedersachsenMetall „Ideenfang“ zur IdeenExpo! 2007 sollen niedersächsische Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulformen gemeinsam mit einer Betreuungsperson oder Lehrkraft neue Ideen schmieden und die Chance bekommen, sich auf der IdeenExpo einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Im Dezember 2004 sind die länderübergreifenden Bildungsstandards für die naturwissenschaftlichen Fächer durch die Kultusministerkonferenz verab
schiedet worden. Niedersachsen ist seiner Verpflichtung zur Umsetzung in den Länderlehrplänen sehr zeitnah nachgekommen und hat im Dezember 2005 mit der Erarbeitung kompetenzorientierter Kerncurricula begonnen. Diese Lehrpläne werden zum 1. August 2007 in Kraft treten und machen eine veränderte Unterrichtsgestaltung und Herangehensweise an naturwissenschaftliche Fragen erforderlich.
Darüber hinaus hat Niedersachsen in den letzten Jahren zur Förderung des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts und mit Blick auf eine weitere Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in diesen Bereichen verschiedene Vorhaben initiiert bzw. unterstützt, die der Weiterentwicklung und Öffnung des Unterrichts dienen. Vom Land initiierte Projekte und Vorhaben sind u. a. MUT - Mathematikunterricht mit Technologien -, NUN - Naturwissenschaftlicher Unterricht in Niedersachsen -, Formel-X-Projekte - Kooperationsprojekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule, Hochschule und Wirtschaft -, Informatikunterricht mit technischen Aspekten (In- tech), ein von der Stiftung NiedersachsenMetall unterstützter Schulversuch sowie ein Kooperationsvertrag mit der Georg-August-Universität Göttingen für das Fach Informatik.
Weitere von anderen Institutionen initiierte und vom Kultusministerium zum Teil personell unterstützte Projekte sind der ehemalige BLK-Modellversuch „SINUS“ (Projekt zur Steigerung der Effi- zienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts) mit SINUS-Transfer im Sekundarbereich I und SINUS-Grundschule, das BMBF-Projekt „Chemie im Kontext“, das Projekt „Biologie im Kontext (BiK)“, das Projekt „Physik im Kontext (pikoOL) “, MINT-EC“ (ein auf Initiative des Bundes deutscher Arbeitgeber gegründeter Verein, der ein Netzwerk von mathematisch-naturwissenschaft- lichen Excellence-Centern unterstützt, d. h. von Schulen, an denen in besonderer Weise der ma- thematisch-naturwissenschaftlich-technische Un- terricht gefördert wird), das DLR_School_Lab in Göttingen (hervorgegangen aus einem Expopro- jekt), das BioS-Labor in Braunschweig, das AgnesPockels-Labor an der Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, das Tech-Lab an der Leibniz Universität Hannover, das SuperLab an der Technischen Universität Clausthal, die Fortbildungszentren für Chemie an den Universitäten in Braunschweig und Oldenburg, sowie das Science-Center „Phaeno“ in Wolfsburg.
Neben AG-Angeboten wie z. B. die „GaussAG“(Arbeitsgemeinschaften für Schülerinnen und Schüler des uniKIK - Instituts für Angewandte Ma- thematik der Leibniz Universität Hannover) gibt es die direkte Kooperation einzelner Schulen mit Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil auch vertraglich geregelt sind. Auch auf diese Weise werden die räumlichen und personellen Möglichkeiten der Universitäten oder der Betriebe genutzt, um Schülerinnen und Schüler einen zeitgemäßen und begeisternden naturwissenschaftlichen Unterricht zu bieten und die Kontakte zur Arbeitswelt herzustellen.