Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Ich gebe Ihnen recht: Das Niedersächsische Agrarumweltprogramm (NAU/BAU) ist ein wichtiges Instrument innerhalb der niedersächsischen Agrarumweltpolitik. Einig sind wir uns auch, wenn es darum geht, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die sich den Landwirten beim Abschluss mit NAUAnträgen in den Weg stellen. Ein solches Hindernis stellt die Fünfjährigkeit dieser Agrarumwelt

maßnahmen dar. Das heißt, ein Landwirt muss sich immer über diesen Zeitraum verpflichten. Ein vorzeitiger Ausstieg führt zu Rückforderungen, wenn er keinen Übernehmer für die eingegangenen Verpflichtungen findet. An diesen harten Vorgaben ist leider auch nichts zu ändern. Insoweit kommt der langfristigen Verfügbarkeit von gepachteten Flächen eine besondere Bedeutung zu. Die NLG wird dabei aber keine weitergehende Unterstützung leisten können. Einer längerfristigen Verpachtung von Flächen durch die NLG stehen die Aufgabenstellung der NLG und der beschränkte Bestand NLG-eigener Flächen entgegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Die NLG hat nach dem Runderlass des ML vom 9. November 2004 „Landbeschaffung für Strukturmaßnahmen durch die Niedersächsische Landgesellschaft mbH“ (Nds. MBl. S. 881) die Aufgabe, durch Erwerb, Bevorratung und Verwertung von Grundstücken rechtzeitig das für Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung des ländlichen Raumes erforderliche Land bereitzustellen. Die Ziele sind im Einzelnen:

- die Aus- und Umsiedlung von Betrieben im öffentlichen Interesse,

- die Anliegersiedlung,

- sonstige Siedlungsmaßnahmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes,

- Maßnahmen der Flurneuordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken in Zusammenarbeit mit der Flurbereinigungsbehörde,

- Maßnahmen zur Dorferneuerung,

- sonstige Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Sinne des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in der Fassung vom 21. Juli 1988, zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Mai 2002,

- sonstige Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung,

- Ersatzlandbeschaffung nach dem Baugesetzbuch und dem Landbeschaffungsgesetz.

Die im Eigentum der NLG befindlichen Flächen werden jeweils für ein Jahr an landwirtschaftliche

Betriebe verpachtet. Sollten die Flächen länger als ein Jahr im Bestand der NLG verbleiben, erfolgt die Weiterverpachtung an die gleichen Betriebe mit einem erneuten einjährigen Pachtvertrag.

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Niedersachsen betrug am 31. Dezember 2006 ca. 2,62 Millionen ha. Die NLG hatte zum gleichen Stichtag einen Flächenbestand in Siedlungsverfahren von ca. 7 050 ha. Der Anteil der NLG-Flächen an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen beträgt damit nur 0,27 %. Eine Beeinflussung der Inanspruchnahme des Niedersächsischen Agrarumweltprogramms ist damit auszuschließen.

Zu 3: Abgesehen von dem geringen Flächenanteil der NLG kann eine Verpachtung NLG-eigener Flächen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Runderlass des ML vom 9. November 2004 nur kurzfristig erfolgen. Nur so ist eine rechtzeitige Bereitstellung von Flächen möglich. Die NLG hat in den Jahren 1998 bis 2006 insgesamt ca. 15 000 ha für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt. Eine langfristige Verpachtung der Flächen über mindestens fünf Jahre hätte der Flächenbereitstellung für viele Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum und damit der Aufgabenstellung der NLG entgegengestanden.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 32 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Haftungslücken beim Genmaisanbau in Niedersachsen?

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen kann durch Auskreuzung oder auch nur die Möglichkeit der Auskreuzung bei benachbarten Betrieben zu einem Schaden führen. Dies gilt besonders für Betriebe, die sich für die biologische Wirtschaftsweise entschieden haben und deshalb keine Gentechnik in ihren Produkten haben dürfen. Noch prekärer ist die Situation in einem biologischen Saatgutbetrieb, in dem kleinste Spuren von gentechnischen Verunreinigungen jahrelange Arbeit wertlos werden lassen können.

So werden aufnehmende Unternehmen vom Biobetrieb vorsorgende Untersuchungen verlangen, wenn er in der Nähe einer gentechnisch veränderten Freisetzung wirtschaftet, um Gen

technikfreiheit sicherzustellen. Diese Analysen sind sehr kostspielig.

Eine kontaminierte Ernte ist nicht mehr vermarktbar und führt zu entsprechenden Einnahmeausfällen. Das gilt auch für Werte, die unterhalb der Kennzeichnungsschwelle für zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen von 0,9 % liegen.

Schließlich kann eine Belastung der Bioflächen mit gentechnisch veränderten Konstrukten u. U. zur Aberkennung des Biostatus für den betroffenen Betrieb führen, mit hohen finanziellen Einbußen und zumeist existenzzerstörenden Folgen.

In diesen drei Fällen schließt das Bundessortenamt auf Anfrage gegenüber einem Saatgutbetrieb mit Demeter-Anerkennung in der Nachbarschaft des Genmaisanbaus in Bokel eine Haftung weitgehend aus. So heißt es in dem Schreiben vom 24. April 2007: „Eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Testkosten eines Nachbarn besteht nur dann, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung durch den Anbau von gentechnisch veränderten Sorten eingetreten ist.... Eine wesentliche wirtschaftliche Beeinträchtigung ist erst eingetreten, wenn an einer amtlichen Probe der Schwellenwert von 0,9 % überschritten wird. Privatrechtliche Regelungen, einschließlich der Anerkennung des Demeter-Status, haben keine Relevanz für die Entschädigungspraxis des Bundessortenamtes.“

Der betroffene Saatzuchtbetrieb steht damit ohne eigenes Zutun plötzlich erheblichen Kostenbelastungen, Einnahmerisiken und einer möglichen Existenzgefährdung gegenüber, die ausschließlich durch den Sortenversuch mit MON 810 in Bokel verursacht wurde.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung den vom Bundessortenamt beschriebenen Haftungsausschluss für sachgerecht, und welche wirtschaftlichen Folgen ergeben sich daraus für den Saatzuchtbetrieb?

2. Welche Verantwortung sieht die Landesregierung für den Betreiber des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in Bokel gegenüber den von ihm verursachten wirtschaftlichen Schäden und Risiken in der Nachbarschaft?

3. Was wird die Landesregierung unternehmen, um den betroffenen biologischen Saatzuchtbetrieb und andere Nachbarn vor den wirtschaftlichen Schäden, die durch den Genpflanzenanbau in Bokel entstehen, zu schützen?

Vorbemerkungen:

Der Anbau von gentechnisch veränderten Sorten kann potenziell zu einer Auskreuzung transgener

Eigenschaften in benachbarte Kulturen führen. Daher sind beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Vorkehrungen zu treffen, die eine Auskreuzung in einer Größenordnung verhindern, die in einer Nachbarkultur zur Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte führt. Derartige Vorkehrungen wurden bei der angesprochenen Wertprüfung des Bundessortenamtes in Bokel, wie auch an anderen Versuchsstandorten, in jeder Hinsicht getroffen. Inzwischen wurde der Versuch in Bokel rechtswidrig von Gentechnikgegner zerstört. Die Landesregierung verurteilt diese Zerstörung und den damit einhergehenden Umgang mit geltendem Recht aufs Schärfste und hofft, dass die Zerstörer der Versuche kurzfristig zur Rechenschaft gezogen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die rechtliche Position des Bundessortenamtes ist eindeutig. Die Rechtslage wird von der Niedersächsischen Landesregierung ebenso eingeschätzt. Der Rest der Frage erübrigt sich, da die Versuche in Bokel inzwischen rechtswidrig zerstört wurden.

Zu 2: Die Frage erübrigt sich, da wegen der rechtswidrigen Zerstörung der Versuche in Bokel nach den Informationen der Landesregierung keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr wachsen.

Zu 3: Siehe Frage 2.

Anlage 31

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 33 der Abg. Enno Hagenah und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Wulffs Kurs bei VW: Will der Ministerpräsident den Machtkampf bei VW fortsetzen?

Über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) hat das Land 367 000 VW-Aktien für 41 Millionen Euro erworben. Der Zukauf erfolgte zu einem sehr hohen Kurswert der Aktie und trägt auch über die HanBG, die den Kredit stellvertretend für das Land aufnimmt (Schattenhaushalt), indirekt zur steigenden Schuldenlast des Landes bei. Angeblich sei laut Presseberichten (dpa vom 29. Mai 2005) der Kauf erfolgt, um zu verhindern, dass bei der bevorstehenden Ausgabe neuer Mitarbeiteraktien der Anteil der Stimmrechte des Landes unter 20 % sinkt. Weitere Zukäufe seien derzeit nicht geplant.

Noch im März hatte Ministerpräsident Wulff erwogen, den Anteil des Landes auf 25,1 % zu einem Preis von über 1 Milliarde Euro zu erhöhen, falls das VW-Gesetz fallen sollte. Damals hatte der Fraktionsvorsitzende der FDP diesen Vorschlag unter Hinweis darauf, dass das Geld für Bildung und Forschung besser angelegt sei (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 28. März 2007) , strikt abgelehnt.

Daneben hat der Ministerpräsident mehrfach in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass Niedersachsen auch bei seinen derzeitigen Unternehmensanteilen wegen des großen Streubesitzes bei VW-Aktien auf Hauptversammlungen eine Sperrminorität habe.

Der jetzt vorgenommene Kauf von VW-Aktien durch das Land wird in der Öffentlichkeit auch kritisch bewertet. So schreibt die Financial Times (30. Mai 2007) : „Wulffs Motivation ist durchsichtig. Der CDU-Politiker will zeigen, dass Niedersachsen seinen Einfluss bei Volkswagen, einem der wichtigsten Arbeitgeber des Bundeslandes, nicht aufgibt. Anfang 2008 stehen die nächsten Landtagswahlen an, und da sind die VW-Werker eine begehrte Zielgruppe“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche tatsächlichen Ziele verfolgt die Landesregierung mit dem Zukauf von 367 000 VWAktien?

2. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage des FDP Fraktionsvorsitzenden Philipp Rösler im Zusammenhang mit einer möglichen Aufstockung des VW-Anteils auf 25,1 %: „Das Geld, wenn wir es denn überhaupt hätten, wäre sinnvoller angelegt in Bildung, Forschung und Technologie als im Kauf neuer Aktien.“ (Hanno- versche Allgemeine Zeitung, 28. März 2007)?

3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass sich angesichts der immer noch schwierigen Finanzlage des Landes und der bisher unzureichenden sozial-, bildungs- und klimapolitischen Aktivitäten des Landes das kreditfinanzierte Engagement bei VW unter Arbeitsplatzaspekten für das Land rentiert?