3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass sich angesichts der immer noch schwierigen Finanzlage des Landes und der bisher unzureichenden sozial-, bildungs- und klimapolitischen Aktivitäten des Landes das kreditfinanzierte Engagement bei VW unter Arbeitsplatzaspekten für das Land rentiert?
Die Fragen der Abgeordneten Hagenah und Wenzel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Haltung des Landes hinsichtlich der Beteiligung an VW ist unverändert. Die Beteiligung wird gehalten zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens, der Standorte und der entsprechenden Arbeitsplätze am Standort Niedersachsen. Der Zukauf einer begrenzten Zahl von Stammaktien dient allein dazu, die Beteiligung von über 20 % der Stammaktien stabil zu halten. Damit ist kein Wechsel in der Strategie dieser Beteiligungsführung, sondern gerade Kontinuität dokumentiert.
Durch die Ausübung von Wandlungsrechten aus den Aktienoptionsprogrammen der Volkswagen AG (4. bis 7. Tranche) wäre der Anteil des Landes und der HanBG an den VW-Stammaktien voraussichtlich im Juli dieses Jahres unter die Schwelle von 20 % gefallen. Ab dem 9. Juli 2007 besteht die Möglichkeit für die Inhaber von Aktienoptionen der 7. Tranche, ihre Wandelschuldverschreibungen in VW-Stammaktien zu wandeln und zu veräußern. Da der Wandlungskurs mit 41,79 Euro im Vergleich zum derzeitigen Aktienkurs von über 110 Euro sehr niedrig ist, ist mit einer hohen Wandlungsquote der fast 3 Millionen Aktienoptionen zu rechnen. Bei Ausnutzung aller noch offenen Aktienoptionen der 4. bis 7. Tranche wäre der Anteil des Landes und der HanBG auf unter 20 % abgesunken. Dies galt es zu verhindern.
Zu 2: Die zitierte Aussage ist im Zusammenhang mit einer Diskussion über die Aufstockung des Landesanteils bei Volkswagen auf 25,1 % gemacht worden. Diese Frage stellt sich zurzeit nicht.
Zu 3: Die Landesbeteiligung beim mit rund 84 000 Beschäftigten größten Arbeitgeber in Niedersachsen dient sowohl der langfristigen Sicherung der niedersächsischen Produktionsstandorte als auch dem Ausbau der Wertschöpfungskette und der FuE-Leistungen der Zulieferindustrie und ist daher eine Zukunftsinvestition, die sich für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen und unter Arbeitsplatzgesichtspunkten auszahlen wird. Grundsätzlich ist das Engagement rentierlich, wie für alle anderen Aktionäre.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
„Wir schreiben das Jahr 2021. … Erfreulich ist zunächst, dass das Schreckensszenario Klimakatastrophe nicht Realität geworden ist. … In Deutschland stellt sich im Jahr 2021 niemand mehr die Frage, ob die Globalisierung ein Fluch oder ein Segen ist. … Der allenthalben akzeptierte Kompromiss der Doha-Runde im Jahr 2009 hat zu offenen Märkten und weltweit gleichen Investitionsbedingungen geführt.“
Mit diesen Feststellungen beginnt der Lobgesang zu den angeblich durchweg erfolgreichen Weichenstellungen der derzeitigen Landesre
gierung in der am 29. Mai von Wirtschaftsminister Hirche vorgestellten Broschüre „Niedersachsen 2021“. Der aufwändig gestaltete und reich bebilderte 40-Seiten-Farbband enthält einen Wunschkatalog vergangener und heutiger FDP-Wahlprogramme und stellt die These auf, dass bei deren Umsetzung praktisch alle großen politischen Herausforderungen von heute (siehe oben) in nur 14 Jahren zumindest in Niedersachsen in wundersamer Weise gelöst wurden.
Als Abgeordneter interessieren mich der praktische Nutzwert und die Aufwendungen für derartige Publikationen, wenn sie vonseiten eines Landesministeriums mit Steuergeldern erstellt werden.
1. Für welchen Verteiler und für welche Zielgruppe wurde die Broschüre mit welcher Auflage zu welchen Kosten erstellt?
2. Warum wurde die offenbar sehr grundsätzlich gemeinte Erarbeitung zur Zukunft des Landes nicht dem wenige Tage vor der Medienpräsentation der Broschüre am 25. Mai tagenden Wirtschaftsausschuss des Landtages zur Kenntnis gegeben und vorgestellt?
3. Welche praktischen Konsequenzen für die Tagespolitik können Landesregierung und die Leserinnen und Leser der Broschüre aus einer Entwicklungsprognose ableiten, in der zwei der heutigen Hauptherausforderungen, der beschleunigte Klimawandel und die ungebremste Globalisierung, als in 14 Jahren bereits weitgehend gelöst angenommen werden?
Die Broschüre „Niedersachsen 2021 - in Deutschland weit oben“ soll über die Schwerpunkte der niedersächsischen Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrspolitik in den nächsten Jahren informieren. Auf Grundlage bisheriger Entwicklungen sollen Zukunftsperspektiven für das Land aufgezeigt werden.
Niedersachsen besitzt schon heute auf vielen Feldern große Zukunftschancen, in der Mobilitäts-, der Ernährungs- und der maritimen Wirtschaft, ist aber auch in den Bereichen Produktionstechnik, Energie und Gesundheit stark. Technologische Innovationen werden gezielt gefördert. In den nächsten Jahren wird sich insbesondere die Küstenregion neben dem Industriekorridor Mittellandkanal zur zweiten Wirtschaftsachse in Niedersachsen entwickeln.
Die Wirtschaftspolitik des Landes wird auf vier strategische Felder ausgerichtet, um den Herausforderungen durch Globalisierung, demographischen Wandel, Klimawandel und Wissensgesell
Zu 1: Die Broschüre wird in einer Auflage von 1 000 Stück an Landtagsabgeordnete, Ministerien, Kommunen, nachgeordnete Behörden und ausgewählte Institutionen wie z. B. Kammern und Landesinitiativen verteilt. Die Kosten für diese Broschüre belaufen sich auf rund 20 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Zu 2: Selbstverständlich bin ich jederzeit bereit, auf Einladung des Wirtschaftsausschusses die Broschüre im Ausschuss vorzustellen.
Zu 3: Es wird nicht unterstellt, dass die Klimaprobleme „weitgehend gelöst“ sind, sondern es wird dargelegt, dass Niedersachsen den Weg für innovative Technologien und regenerative Energien bereitet hat, um seinen Beitrag zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu leisten. Auch die „ungebremste Globalisierung“ wird in der Broschüre nicht etwa bagatellisiert, sondern es wird aufgezeigt, dass Niedersachsen aufgrund seiner geographischen Lage, seiner internationalen Ausrichtung und seiner vielfältigen logistischen Potenziale zu den Gewinnern der Globalisierung zählen wird.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 23. April 2007 unter Berufung auf das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Bundesregierung sei allein im März 2007 mit mehr als einer halben Milliarde Euro gesponsert worden. Unter anderem soll VW das G-8-Umweltministertreffen in Potsdam mit Limousinen samt Fahrer im Wert von 27 000 Euro gesponsert haben. Auch BMW ließ sich offenbar nicht lumpen: Ein Ministerdinner war dem bayrischen Nobelkarossenhersteller 10 000 Euro wert.
Die Niedersächsische Landesregierung ist bei der Wahl ihrer Sponsoringpartner ebenfalls nicht besonders sensibel: Ausweislich des Plenarprotokolls vom 7. März 2007 hat sich die Landesregierung seit 2002 mit rund 47 000 Euro allein von der Tabaklobby sponsern lassen.
1. Welche Unternehmen und/oder Verbände haben Veranstaltungen der Niedersächsischen Landesregierung seit März 2003 mit welchen Geld- und Sachleistungen gesponsert?
2. Nach welchen Kriterien wählt die Landesregierung Sponsoringpartner aus bzw. lehnt sie entsprechende Angebote ab?
3. Auf wessen Initiative (Wirtschaft/Verbände oder Landesregierung) kommen Sponsoringkontrakte in der Regel zustande?
Das Sponsoring der Landesverwaltung erfolgt durch die Gewährung von Geld und geldwerten Vorteilen (Sach- und Dienstleistungen) durch natürliche oder juristische Personen, insbesondere durch Unternehmen. Fast alle Ressorts erhalten diese Unterstützung.
Die Landesregierung begrüßt, dass vor allem in der Wirtschaft Bereitschaft zu Sponsoring der Landesverwaltung besteht. Sponsoring wird zur Wahrnehmung von im Interesse des Landes liegenden Aufgaben genutzt, die anderenfalls zurückzustellen oder einzuschränken wären. Aus diesem Grunde soll auf Sponsoring in der Landesverwaltung nicht verzichtet werden. Sponsoring wird für die Öffentlichkeit erkennbar und transparent gemacht.
Zu 1: Die Sponsoringleistungen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen), die die Landesverwaltung seit dem 1. August 2001 (Inkrafttreten der Verwal- tungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung mit der Anlage 3 „Bestim- mungen zum Sponsoring“, Nds. MBl. 2001 S. 572) mit einem Wert von mehr als 1 000 Euro im Einzelfall erhalten hat, sind entsprechend den Sponsoringbestimmungen jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres in einer Pressemitteilung und im Internet veröffentlicht worden. Die bekannt gemachten Listen der Jahre 2001 bis 2006 liegen an.
Von einer neuen - im Sinne der Anfrage modifizierten - Abfrage der Sponsoringleistungen dieses Zeitraums und auch der Angaben für 2007 ist wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Aufwands und auch wegen der Kürze der Zeit abgesehen worden.
Zu 2: Die Auswahl der Sponsoringpartner und die Annahme der Sponsoringleistungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter
Zu 3: Die Initiative zu Sponsoring geht in der Mehrzahl der Fälle vom Land aus. Werden Kontakte von natürlichen Personen oder Unternehmen aufgenommen, so geschieht dies häufig als Zeichen der Verbundenheit mit einzelnen Aufgaben
des Landes. Von Landesseite selbst gehen Initiativen vorrangig zur Realisierung von größeren Projekten aus.