Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Die im Rahmen der Gesetzesänderung zum SGB II erfolgte Neufestsetzung der Regelsätze hat erhebliche Kritik ausgelöst. Ich darf darauf hinweisen, dass z. B. der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Laumann angeregt hat, eine Expertenrunde einzusetzen, um die Angemessenheit der Regelsätze zu bewerten. Klar ist, dass die Regelsätze in unterschiedlichen Bereichen in gewissen Zeitabständen zu überprüfen sind und dass entsprechende Anpassungen erfolgen müssen.

Insofern richten sich die Forderungen unter Buchstabe a des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht an das Land, sondern an die Bundesregierung bzw. an den Bundesgesetzgeber. Dass Sie selbst auf Bundesebene aktiv werden müssen, um Ihren Vorstellungen zum Durchbruch zu verhelfen, diese Empfehlung brauche ich Ihnen sicherlich nicht zu geben.

In diesem Kontext empfehle ich Ihnen auch zu berücksichtigen, meine Damen und Herren, dass Kinderarmut auch in Familien entstehen kann, die überwiegend von Erwerbsarbeit der Eltern leben. Wir sollten dies nicht aus den Augen verlieren. Es gibt Familien, die ein ordentliches Einkommen haben, die aber die Kinder trotzdem darben lassen, es gibt aber auch Familien, die ein bescheidendes, geringfügiges Einkommen haben und die ihre Kinder unter Aufbietung aller Kräfte dennoch vernünftig behandeln. Das Thema ist also ein bisschen komplizierter, als dass man sich nur in Regelsatzmechanismen bewegen könnte.

(Zustimmung bei der CDU)

Selbst wenn man dafür sein sollte, Regelsatzsysteme zu verändern, und auch wenn die entsprechenden Mehrheiten und Kommissionen vorhanden sind, fürchte ich, dass so manches Jahr ins Land gehen wird. 2009 kommt man dann vielleicht zu Potte. Das finde ich nicht ideal. Deswegen sollten wir zumindest im Rahmen der Landesbetroffenheit gucken, was bei uns los ist, was abzuklopfen ist und wo wir vielleicht aktiv werden müssen.

Herr Kollege Voigtländer, Sie haben im Zusammenhang mit Schulstandorten - dieses Stichwort habe ich mir bei Ihrer Rede notiert; ich komme nachher dezidiert darauf zu sprechen - die Schülerbeförderungskosten angesprochen. Ich habe schon gedacht, dass Sie sagen, die gemeinsame Schule sei die große Lösung der Probleme. Ich will Ihnen einmal als Nebengedanken für die nächsten Monate mitgeben, dass Gesamtschulen und gemeinsame Schulen in großen Standorten konzentriert die Schülertransportkosten im Flächenland Niedersachsen explodieren lassen würden. Damit wäre das sozusagen auf dem Rücken der Kinder organisiert.

In beiden vorliegenden Entschließungsanträgen wird zur Problemlösung die Einrichtung eines Sozialfonds durch das Land Niedersachsen gefordert. Die Grünen wollen 3 Millionen Euro dafür einsetzen. Ich würde gerne einmal die Berechnungsgrundlagen dazu sehen. Die SPD bleibt reichlich nebulös. Zudem sollen die Kosten der Schülerbeförderung auch für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 durch das Land getragen werden; so wird es unisono gefordert. Zahlen dazu fehlen natürlich in beiden Entschließungsanträgen. Dies ist besonders hilfreich; denn dann braucht man keinen Finanzierungsvorschlag zu machen, der übrigens in beiden Anträgen auch zur Einrichtung eines Sozialfonds fehlt. Aber so kennen wir das! Da wird publikumswirksam etwas gefordert, aber vernünftig unterlegt wird das Ganze nicht!

Nun zu einigen Bereichen im Lande Niedersachsen: Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, trägt das Land bereits jetzt im Rahmen des Finanzausgleichs für den in § 114 Schulgesetz genannten Kreis, u. a. für die Schülerinnen und Schüler der ersten bis zehnten Schuljahrgänge, den weitaus größten Teil der insgesamt anfallenden Schülerbeförderungskosten. Lediglich für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich II sieht das Schulgesetz eine Beförderungspflicht oder einen Erstattungsanspruch nicht vor. Warum die Aufgaben

und Kostenverteilung so ist, hat ja seine Vorgeschichte. In der Vergangenheit war für sozial schwache Familien eine Fahrtkostenerstattung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Sozialhilfe möglich. Mit Inkrafttreten des SGB II zum 1. Januar 2005 sind Sonderleistungen ausgeschlossen worden. Im Gegenzug wurde die Pauschale erhöht. Bei Kindern von 15 bis 18 Jahren sieht der Regelsatz für die Nutzung von Verkehrsdienstleistungen einen Betrag von 16,56 Euro im Monat vor. Sozial schwache Familien sind also dann belastet, wenn die Kosten der Schülerfahrkarte diesen Betrag übersteigen.

Nun habe ich mir erlaubt, weil wir im Kultusministerium ja auch nicht untätig bleiben, mit Bundesminister Franz Müntefering zum Thema Schülerbeförderungskosten, Regelsätze usw. die Korrespondenz aufzunehmen. Da Sie, Herr Kollege Voigtländer, diese Korrespondenz auch schon angesprochen haben, lese ich aus dem Brief von Minister Müntefering einen in diesem Kontext interessanten Satz vor. Er schreibt nach der üblichen Einleitung:

„Die in diesem Zusammenhang geäußerte Meinung, dass Kindern aus sozial schwachen Familien aufgrund der Ausgestaltung der leistungsrechtlichen Regelungen des SGB II nicht die gleichen Bildungsmöglichkeiten wie anderen Kindern offenstehen würden, teile ich nicht.“

Originalton Franz Müntefering!

Im weiteren Verlauf des Schreibens kommt dann die Idee, wir könnten doch einfach § 114 unseres Schulgesetzes ändern, das Land könne die Schülerbeförderungskosten wieder übernehmen, und dann sei der Fall geregelt. - So einfach geht es nun auch nicht. Aber auch er ist einsichtig. Laut einer dpa-Meldung von heute sind für ihn 10 Euro mehr für Hartz-IV-Kinder denkbar. Da ist also etwas in Bewegung, was uns übrigens auch veranlasst, die Entwicklung in Berlin zu beobachten, bevor wir irgendwelche konkreten Beschlüsse fassen.

Bei der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen ist der Ordnung halber zunächst darauf hinzuweisen, dass die Organisation, Gestaltung und Durchführung der Mittagessen an Schulen grundsätzlich den Schulträgern obliegt. Sie sind u. a. dafür verantwortlich, Verfahren zu möglichen Zuschüssen zum Essensgeld für finanziell benachteiligte Kinder

zu erarbeiten. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass sich die Essensentgelte möglichst in einem Rahmen bewegen, der es allen Kindern und Jugendlichen erlaubt, am Mittagessen teilzunehmen.

Bei der Festsetzung der Preise für das Mittagessen ist eine Reihe von unterschiedlichen Faktoren zu berücksichtigen. Diese resultieren aus den regionalen Besonderheiten, den vom Schulträger gewählten Darbietungs- und Ausgabevarianten, der Anzahl der am Mittagessen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und vielem mehr.

Eine erste Betrachtung der Ergebnisse unserer Umfrage macht bereits jetzt deutlich, dass die Organisation des Mittagessens in niedersächsischen Ganztagsschulen in sehr vielfältiger Art und Weise gestaltet ist. Auch die Akzeptanz der Essensangebote ist stark von lokalen und regionalen Gesichtspunkten abhängig. Unsere Befragung der Schulträger hat ergeben, dass im Durchschnitt ein Betrag von ca. 2,50 bis 3 Euro pro Mittagessen von den Eltern aufzuwenden ist. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler aus Problemfamilien ist das Mittagessen in der Schule oftmals die einzige warme Mahlzeit am Tage. Insofern besteht sozialpolitisch ein hohes Interesse daran, dass die Schülerinnen und Schüler das Angebot der Mittagsverpflegung auch annehmen.

Es gibt Rückmeldungen von Ganztagsschulen, wonach Kinder aus Familien, die als Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II beziehen, dieses Angebot aus Kostengründen nicht in Anspruch nehmen. Der entsprechende Verpflegungsanteil für ein Mittagessen liegt beim Sozialgeld bzw. bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bei 1,03 Euro für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und bei 1,37 Euro ab dem 14. Lebensjahr.

Der Landesregierung liegen allerdings keine Informationen über die Anzahl der Kinder von Bezieherinnen und Beziehern von Transferleistungen vor, die nicht an der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen; denn Schulen und Schulträger sind infolge ihrer eigenen Zuständigkeit nicht verpflichtet, Auskünfte z. B. über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft von Eltern preiszugeben. Das ist ein sensibler Bereich, und ich will nicht verhehlen, dass auch die kommunalen Spitzenverbände und die Schulträger sich etwas schwer damit tun, dass unsererseits dieser Bereich nun abgeklopft wird. Vielleicht befürchten

sie auch, dass dadurch wieder entsprechender Handlungsbedarf ausgelöst wird. Ich gebe das nur einmal unkommentiert weiter.

In Gesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern haben wir jedoch Hinweise erhalten, dass es sich nur um eine begrenzte Anzahl von Kindern handelt, die hiervon betroffen sein könnten oder betroffen sind. Wir sollten uns vielleicht darauf verständigen, dass wir es nicht mit einer Massenbewegung hungernder Kinder in den Schulen zu tun haben, dass es in den Schulen aber Kinder gibt, die das angebotene Mittagessen nicht bezahlen können. In dieser Einschätzung sollten wir uns einig sein. Also bitte keine Hysterie, auch wenn wir wissen, dass es dieses Problem gibt.

Wir haben im Ministerium eine Arbeitsgruppe zum Thema „Verpflegungsangebote an niedersächsischen Schulen“ eingerichtet - ML und MS sind mit im Boot -, in der wir hoffentlich auch unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände Lösungsmöglichkeiten erarbeiten werden.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Korter?

Nein. Die Zeit ist schon reichlich strapaziert. Ich möchte im Zusammenhang vortragen.

Was Unterstützungssysteme beim Essensgeld für finanziell Benachteiligte angeht, finden sich im ganzen Land unterschiedliche Varianten. Es gibt Schulträger, die einkommensschwache Familien aus den Mitteln des kommunalen Haushalts unterstützen. Wenn ich einmal von der Zuständigkeit her argumentiere, sind die Kommunen auch die erste Adresse. Ferner finden sich private Sponsoren, Patenschaften oder Fördervereine an Schulen, die zu einer Ermäßigung des Essensgeldes beitragen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auf jeden Fall die enge Abstimmung und Kooperation zwischen Schule, Schulträger, Elternhaus und allen sonstigen Beteiligten.

Zentrale Lösungen für ein eventuell vorzusehendes Unterstützungssystem sind dagegen nur mit sehr großem organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufwand denkbar. Wollen wir hier eine Verbürokratisierung? Wenn ein Antrag zu stellen und der Name zu nennen ist, empfindet mancher das auch als Stigmatisierung - das Stichwort ist in

anderem Zusammenhang schon gefallen -, und ich würde deshalb sehr vorsichtig damit umgehen. Die Schaffung eines Landesfonds oder eines Sozialfonds - wie immer Sie das nennen wollen - könnte auch zur Folge haben, dass dadurch sensible Maßnahmen, die vor Ort bereits stattfinden, konterkariert werden, weil man lieber einen Landestopf in Anspruch nimmt und die eigenen Maßnahmen einstellt. Darüber bitte ich sehr genau nachzudenken.

(Ina Korter [GRÜNE]: Das haben Sie im Dezember schon gesagt!)

Auch über die Gesamtkosten für Schulbedarf und Lernmittel liegen uns belastbare Zahlen nicht vor. Lediglich über die Entgelte für die Lernmittelausleihe sind Daten erhoben worden. Diese liegen im Sekundarbereich II durchschnittlich zwischen 40 und 57 Euro. Zahlreiche Eltern, denen dieser Beitrag für die Lernmittel ihrer Kinder nicht zugemutet werden kann, sind vom Entgelt für die Lernmittelausleihe vollständig befreit. Das Land hat in diesem Jahr für Freistellungen insgesamt 3,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Ich stelle aber auch ganz offen eine Forderung an unsere Lehrerschaft und auch an die Eltern: Wir wissen, dass abseits der Dinge, die nun von der Lernmittelregelung erfasst sind, in der Schule noch anderes gefordert wird. Ich nenne als Beispiele nur die Turnkleidung, den Tuschkasten oder den Rechner, und auch das Thema Bekleidung spielt eine Rolle. Meine Forderung an die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch an die Eltern: Mäßigung ist angesagt, damit nicht auch aus dieser Richtung immer weiter an der Kostenschraube gedreht wird.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir sind ein freies Land; deshalb kann ich nur appellieren, aber keine Vorschriften machen. Frau Kollegin, ich kann auch keine Schüleruniformen vorschreiben. Übrigens ist die Einführung von Schüleruniformen nicht verboten, aber sie würde kostenmäßig gar nichts bringen; denn selbst wenn in der Schule eine Schuluniform getragen wird, haben die Kinder in ihrer Freizeit und am Wochenende doch wieder eigene modische Vorstellungen, und die Eltern müssten sogar doppelt bezahlen. Aber das mag jeder Schulstandort regeln, wie er es will.

Ich kehre zum Anfang meiner Rede zurück und stelle nochmals fest: Armut von Kindern und Jugendlichen darf es nicht geben. Wir müssen pass

genaue Lösungen für die Probleme vor Ort finden und sie vielleicht auch entsprechend begleiten. Es gibt aber auch ordnungspolitische Grundsätze, die für diejenigen, die ein Land regieren, von besonderer Bedeutung sind. Es kann nicht sein, dass immer dann, wenn man im Land der Meinung ist, das Kindergeld, der Kinderzuschlag, das Wohngeld, die Rente oder die Leistungen nach Hartz IV seien nicht ausreichend, das Land generell als Ausfallbürge beansprucht wird. Es gibt kein Füllhorn, aus dem alle Wünsche befriedigt werden können. Bei allem Handlungsbedarf, der besteht, muss man sich im Kopf erst einmal klar machen, dass das nicht sein kann.

Ich bin gespannt darauf, wie die Ausschussberatungen verlaufen, welche kreativen Ideen dort vielleicht entwickelt werden. Zum Thema Essensgeld will ich einmal auf den Punkt bringen, dass man vielfach vor Ort bereits unterwegs ist, um das sehr sensibel zu regeln. Es gibt kaum eine Woche - Sie bekommen das mit -, in der ich nicht eine neue Mensa eröffne, und deshalb haben wir jede Woche auch veränderte Zahlen. Es wäre ein Ansatzpunkt, wenn sich das Land in entsprechenden Initiativen vor Ort über Anreize oder strukturelle Begleitung einbringen würde. - Meine Damen und Herren, ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die SPDFraktion hat Herr Kollege Schwarz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich teile die Aussagen von Herrn Busemann, dass es Armut für Kinder nicht geben darf. Die Realität sieht aber gänzlich anders aus. Die Armut, vor allem die verschämte Armut, nimmt in Niedersachsen deutlich zu. Der Anteil armer Personen stieg von 13,7 % im Jahre 2003 auf fast 15 % im Jahre 2005. 1,13 Millionen Menschen galten 2005 in Niedersachsen als arm. Das ist fast jeder siebte Niedersachse. Noch erschütternder: Allein 130 000 Kinder lebten 2004 in Niedersachsen in Armut. Das sind die offiziellen Zahlen des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik.

Meine Damen und Herren, arm zu sein, das heißt nicht nur, weniger Geld zu haben, sondern auch, von Lebens-, Bildungs- und Gesundheitschancen

weitgehend ausgeschlossen zu sein, vor allem aber gesellschaftlich isoliert zu werden. Arme Menschen haben in Deutschland eine bis zu zehn Jahre kürzere Lebenserwartung. In einer brandaktuellen Studie für die Wohlfahrtsverbände und den Kinderschutzbund kommt das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik - ISS - zu noch erschütternderen Zahlen. Danach leben zwischenzeitlich 25,2 % der Kinder unter 15 Jahren in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze. Das heißt, jedes vierte Kind ist betroffen. Armut hat zwischenzeitlich ein Kindergesicht.

Diese Entwicklung ist nicht zu akzeptieren, schon gar nicht in einem der reichsten Länder der Welt.

(Beifall bei der SPD)

Wir müssen Kinderarmut nachhaltig bekämpfen. Ich finde angesichts dieser Ausgangslage Ihre Aussage eben, Herr Busemann, dass es keine Massenbewegung von hungernden Kindern an den Schulen gebe, für einem Kultusminister wirklich absolut unangemessen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Minister Bernhard Buse- mann: Was ist denn eine Massenbe- wegung?)

- Ich finde, jedes vierte Kind, 25 % arme Kinder das ist schon eine Massenbewegung. Das ist erschütternd genug. Das sollten wir nicht bagatellisieren, Herr Busemann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dann hat Frau Mundlos hier wieder ihr 20-Millionen-Euro-Programm als eines der großen Maßnahmepakete gerühmt. Damit wird in Wirklichkeit nichts, aber auch gar nichts bewegt! Mit diesem 20-Millionen-Euro-Programm wird nichts gemacht, was es nicht schon vorher gab. Das Einzige, was Sie damit erzeugen, sind gnadenlose Mitnahmeeffekte, in der Regel in den Kommunen. Sie könnten mit diesem Geld für Kinder eine ganze Menge mehr erreichen und es zielführender einsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Die CDU/FDP-Landesregierung hat hier, angefangen von Frau von der Leyen bis heute, wiederholt den Armutsbericht der früheren rot-grünen Bundesregierung kritisiert. Sie selbst verweigern standhaft seit Regierungsantritt jede Vorlage eines eigenen Landesarmutsberichtes. Der letzte Ar

muts- und Reichtumsbericht Niedersachsen stammt noch von der ehemaligen SPD-Regierung. Schon Anfang 2005 hatte Sie die niedersächsische Armutskonferenz um Vorlage eines aktuellen Berichtes gebeten. Seit Monaten halten die Koalitionsfraktionen die Wohlfahrtsverbände bei diesem Thema hin. Wir haben bereits vier Gesprächsrunden hinter uns, in denen Sie gebeten wurden, mit der Sozialberichterstattung in Niedersachsen zu beginnen, und Sie vertrösten von einem Termin auf den anderen.

Ich kann verstehen, dass Sie kein Interesse daran haben, unmittelbar vor der Wahl einen niedersächsischen Armutsbericht vorzulegen. Er würde nämlich schonungslos die Ergebnisse Ihres unbarmherzigen Sozialabbaus in den vergangenen Jahren dokumentieren.