Im Juni 1997 stellte die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) fest, dass hinsichtlich der Scientology-Organisation (SO) tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen und deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden gegeben sind. Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz nach der Genehmigung durch den Innenminister im Juli 1997 mit der Beobachtung der SO begonnen.
Vermehrt wurde in letzter Zeit über gezielte Werbeaktionen und über einen verstärkten Mitgliederzulauf der SO berichtet. Insbesondere sollen laut Lehrern auch Werbeaktionen vor Schulen stattgefunden haben (stern.de vom 31. Juli 2007: Umstrittene Organisation - Flucht vor Scientology).
1. Gibt es Erkenntnisse über verstärkte Werbeaktionen und gesteigerte Aktivitäten der SO in einzelnen Regionen Niedersachsens, insbesondere im Bereich niedersächsischer Schulen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die aktuelle Mitgliederentwicklung der SO in Niedersachsen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorstoß, die SO zu verbieten oder zumindest ein entsprechendes Prüfverfahren einzuleiten?
Die Feststellung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 5./.6. Juni 1997, dass hinsichtlich der ScientologyOrganisation tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen und deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden gegeben sind, gilt unverändert fort. Die Bestrebungen der Scientology-Organisation sind darauf gerichtet, ein allein an scientologischen Wertvorstellungen orientiertes totalitäres Herrschaftssystem in allen Bereichen des staatlichen Lebens durchzusetzen. In diesem würden wesentliche Elemente der frei
Die Scientology-Organisation hatte 2003 Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erhoben. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2004 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Scientology-Organisation sowohl anhand offen zugänglicher Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln bestätigt. Das Verwaltungsgericht hat insbesondere festgestellt, dass sich aus einer Vielzahl öffentlicher und auch nicht öffentlich zugänglicher Quellen ergebe, dass wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollen. Über die von der Scientology-Organisation gegen das Urteil eingelegte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ist noch nicht entschieden.
Angesichts dieser unverändert bestehenden verfassungsfeindlichen Zielrichtung der ScientologyOrganisation wird diese Organisation auch in Niedersachsen von der Verfassungsschutzbehörde seit nunmehr zehn Jahren beobachtet.
In Niedersachsen ist die Scientology-Organisation mit einer „Kirche“, einer sogenannten Org, in Hannover vertreten. Seit Sommer 2006 besteht daneben eine sogenannte Mission in Oldenburg. Diese niedersächsischen Scientology-Einrichtungen stellen keinen regionalen Schwerpunkt im Gesamtgefüge der Organisation dar.
Zu 1: Die Aktivitäten der Scientology-Organisation in Niedersachsen sind im Vergleich zu anderen Ländern auf einem gleichbleibend niedrigen Niveau. Schwerpunkt scientologischer Aktivitäten in Niedersachsen ist das Verteilen von Publikationen des Scientology-Gründers Ron Hubbard sowie von Werbebroschüren diverser Scientology-Unterorganisationen in der Innenstadt von Hannover und anderen niedersächsischen Städten. Verstärkte Werbeaktionen und gesteigerte Aktivitäten der Scientology-Organisation, insbesondere im Bereich von niedersächsischen Schulen, wurden nicht festgestellt.
Zu 2: Die Mitgliederzahl der Scientology-Organisation in Niedersachsen ist während des zehnjährigen Beobachtungszeitraums durch die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde bei etwa 550 konstant geblieben.
Zu 3: Ein Verbot der Scientology-Organisation, die bundesweit organisiert ist, und die Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens fallen nach dem Vereinsgesetz in die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Entsprechende Maßnahmen nach dem Vereinsgesetz können nur dann Erfolg versprechen, wenn ausreichend Beweismaterial dafür vorhanden ist, dass die Scientology-Organisation nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern dass dies auch in aggressiv-kämpferischer Weise geschieht.
Mit der Beobachtung der Scientology-Organisation durch seine Verfassungsschutzbehörde unterstützt Niedersachsen den Bund in dem ihm zu Gebote stehenden Maße bei seiner Aufgabe, Erkenntnisse und Belege zusammenzutragen, die ein Verbotsverfahren begründen können. Die abschließende Bewertung, ob das insgesamt im Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern erfasste Beweismaterial ausreichend ist, auch vor Gericht ein Verbot der Scientology-Organisation wegen Verfassungsfeindlichkeit zu erreichen, obliegt letztlich dem Bundesinnenministerium. Hierzu bedarf es weitergehender Erkenntnisse aus anderen Bundesländern, in denen die Scientology-Organisation aktiv ist.
Hirches ICE-Halt an der Y-Trasse in der Lüneburger Heide: Beruhigungspille, leere Versprechung oder konzeptionell durchdachter Vorschlag?
Nach Pressemeldungen hat Wirtschaftsminister Walter Hirche vorgeschlagen, im Rahmen der Verwirklichung der Investitionen für die Y-Trasse der Bahn AG in der Lüneburger Heide einen regionalen ICE-Bahnhof im Bereich des Landkreises Soltau-Fallingbostel oder Rotenburg zu planen. Seine in der Presse geäußerten Vorschläge gipfelten in der Idee, an diesem Standort eine neue „Heidestadt“ zu gründen oder auf den erheblichen Zuzug von Menschen aus anderen Regionen zu setzen.
2001 legte die IBS/ConTrak auf Veranlassung des Landkreises Soltau-Fallingbostel das Gutachten „Regionale Nutzung der Y-Trasse“ vor. Dieses Gutachten wägt verschiedene Standorte für einen solchen Regionalbahnhof ab und kommt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass der von Minister Hirche ins Gespräch gebrachte Schnittpunkt der Trasse mit der Kursbuchstrecke (KBS) 116 (alte Amerika-Linie) nicht geeignet sei. Es kommt hinzu, dass dieser Schnittpunkt, entgegen der in der Presse geäußerten Annahme des Ministers, nicht in der Nähe von Soltau liegt. Allerdings schlagen die Gutachter einen regionalen Halt in der Nähe von Walsrode vor, weisen aber auf die möglichen Folgen für den Teil der Heidebahn (KBS 123) südlich von Walsrode über Schwarmstedt nach Hannover hin.
Raumordnungs- und planungsrechtliche Fragen und deren Folgen für den Planungs- und Investitionszeitraum sind anscheinend nicht bedacht worden. Auch der Vorschlag für Stadterweiterungen oder gar Stadtneugründungen entspringt anscheinend nur einer spontanen Äußerung. Konkrete Planungen oder auch Überlegungen dazu sind jedenfalls der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden.
1. Welche konkreten Vorschläge hat Minister Hirche aufgrund welcher Planungsüberlegungen oder Ideenskizzen tatsächlich gemacht, und sind die Studien des VCD und der Universität Hannover zu alternativen Planungen zum Y-Projekt einbezogen worden?
2. Welche realistische Chance hat ein regionaler ICE-Bahnhof (auch unter der Berücksichti- gung der Erfahrungen anderer im Rahmen von Schienenausbaustrecken eingerichteten regio- nalen Haltepunkten) an welchem Standort in der Lüneburger Heide, und wie wird die Landesregierung sich konkret für die Umsetzung einsetzen?
3. Wie wird der oben genannte Vorschlag von der Landesnahverkehrsgesellschaft und der Bahn AG im Hinblick auf den in Aussicht genommenen Planungszeitraum für die Y-Trasse und in der tatsächlichen Umsetzung beurteilt?
Ja, ich habe kürzlich in einem Interview zur Diskussion gestellt, im Rahmen der Y-Trasse einen ICE-Halt in der Heide vorzusehen.
Meine Damen und Herren, es geht darum, bei einem Projekt wie der Y-Trasse, das für Niedersachsen und den Norden insgesamt von Vorteil ist, das ohne Zweifel aber auch Belastungen für bestimmte Regionen mit sich bringt, auch für diese benachteiligten Regionen einen Nutzen zu erzielen. Der direkte Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bahn wäre ohne Zweifel
eine deutliche Aufwertung der Region. Der Wunsch in der Heideregion, eine bessere Anbindung an die Schiene zu erhalten, besteht sei Jahr und Tag. Deshalb spricht nichts dagegen, bei derartigen Projekten die Landes- und regionalen Interessen in die Diskussion einzubringen. Im Gegenteil: Ich halte es nicht nur für legitim, ich als Verkehrs- und als Wirtschaftsminister halte es geradezu für geboten, unsere Interessen zu artikulieren und wo immer möglich zu vertreten. Dies gilt umso mehr, als sich die Erkenntnis durchsetzt, dass die Schieneninfrastruktur im norddeutschen Raum an ihre Grenzen stößt und es inzwischen konkrete Signale dafür gibt, dass das Projekt Y-Trasse weiter betrieben wird. Oder, um es mit ihren Worten, Herr Möhrmann, zu sagen: Es scheint, dass die Y-Trasse keine leere Versprechung des Bundes bleibt, sondern endlich auch der norddeutsche Raum beim Ausbau des Schienennetzes einmal zum Zuge kommt. Deswegen ist mein Vorschlag keine Beruhigungspille oder gar eine leere Versprechung, es ist vielmehr die Wahrnehmung politischer Verantwortung mit dem Ziel, etwas für das Land und seine Regionen zu erreichen.
Zu 1: Mein Vorschlag stützt sich zum einen auf den Wunsch der Region nach einer besseren Schienenanbindung und zum anderen auf aktuelle positive Erkenntnisse in einem vergleichbaren Fall. Ich meine den ICE-Halt Montabaur. Auch dieser Halt wurde von den Verkehrsexperten zunächst abgelehnt. Heute wissen wir: Statt der ursprünglich prognostizierten 300 Reisende nutzen fast 3 000 Reisende täglich diesen ICE-Bahnhof.
Für die weitere Diskussion ist auch das vom Landkreis Soltau-Fallingbostel im Jahr 2001 vorgestellte Gutachten über die Nutzungsmöglichkeiten der Y-Trasse für den Nah- und Regionalverkehr - trotz der etwas anderen Akzentsetzung - nach meiner Einschätzung eine wichtige Argumentationshilfe, weil es wichtige, auch für den Fernverkehr geltende Auswahlkriterien entwickelt und bewertet hat.
Zu 2: Gerade die jüngst bekannt gewordenen Untersuchungen zum ICE-Halt Montabaur an der Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln–Frankfurt bestärken mich in der Annahme, dass ein Umdenken in der Frage einsetzt, ob ICE-Halte außerhalb der großen Ballungszentren sinnvoll sind. Denn auch die Deutsche Bahn AG, die erklärtermaßen bislang kein Freund dieser Zwischenhalte war, kann die
weitaus über den Erwartungen liegende Nachfrage an diesen Bahnhöfen nicht ignorieren. Im Gegenteil: Nach meinen Informationen will sie auf diese unerwartete Nachfrageentwicklung reagieren und im Falle Montabaur mit einer Ausweitung des Zugangebotes antworten. Diesen Rückenwind sollten wir für uns nutzen! Deswegen habe ich vor einigen Tagen Herrn Wiesheu vom DB Vorstand meine Vorstellungen zu einem ICE-Halt in der Heide in einem persönlichen Gespräch erläutert.
Zu 3: Angesichts der eben dargestellten Zeitfolge bitte ich um Verständnis, dass Beurteilungen noch nicht vorliegen. Herr Wiesheu hat mir aber zugesagt, diese Frage mit seinen Fachleuten zu erörtern.
Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: So wie die Y-Trasse für Norddeutschland Chancen eröffnet, wäre ein ICE-Halt in der Heide eine Chance für diese Region. Nicht zuletzt der parteiübergreifende Schulterschluss im Lande hat dazu beigetragen, dass die Y-Trasse eines der wenigen Neubauprojekte ist, die der Bund in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Dieses sollten wir bei der weiteren Diskussion über einen ICE-Halt in der Heideregion nicht aus den Augen verlieren! Lassen Sie uns deswegen gemeinsam für die Region und diesen Halt kämpfen - ich jedenfalls bin dazu bereit!
In Niedersachsen ist am 30. August 2007 der Pilotversuch mit überlangen Lkws, so genannten Gigalinern oder Eurokombis, zu Ende gegangen. Im Vorfeld und während der Testphase gab es zum Teil hitzige Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegnern dieser neuen Fahrzeugklasse. Da bisher keine praktischen Erfahrungen vorlagen, basierten die Argumente pro und kontra meist auf Erfahrungen aus dem Ausland oder theoretischen Überlegungen. Erst mit der Auswertung des Pilotprojektes ist eine fundierte Auseinandersetzung möglich.
1. Welche Erwartungen bezüglich der Einsparung von Fahrzeugen und Kraftstoff konnten erfüllt werden, und welche Befürchtungen hin
2. Lassen sich bereits Aussagen über die Kombination von Gigalinern und Schiene z. B. in Form von Kombiverkehren treffen?
3. In welcher Form und unter welchen Bedingungen hält die Landesregierung den Einsatz von Gigalinern in der Zukunft für empfehlenswert?