Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

Syrien, Arabische Republik 183 26 17 88 48 2 2

Tadschikistan 3 3

Usbekistan 32 9 4 16 2 1

Vietnam 160 15 18 87 40

Amerika, Australien, Ozeanien 252 14 79 139 19 1

Staatenlos 171 32 11 86 19 7 16

Ungeklärt/sonstige 75 7 6 38 14 1 9

1) EU 25 2) nur bis einschl. Berichtsjahr 2004. 3) §§ 8, 9 Abs, 1 und 2; 11, 12 Abs. 1 StAngRegG; Art. 116 Abs. 2 S. 1 GG; § 21 HAG; Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit; § 10 Abs. 3 StAG; §§ 85, 86 Abs. 1 und 2 AuslG - alte Fassung- (Übergangsrege- lung bis 2004 gem § 102 a AuslG und ab 2005 gem. § 40c StAG).

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Für Mathe, Chemie und Physik im Unterricht begeistern - Wie geht es in Niedersachsen mit dem SINUS-Schulprogramm weiter?

Anstoß zu dem Programm SINUS (Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissen- schaftlichen Unterrichts) gaben 1996/1997 die Ergebnisse der TIMSS-Studie. Die Untersuchung zeigte für deutsche Schülerinnen und Schüler deutliche Schwächen im mathematischen und naturwissenschaftlichen Verständnis. Bund und Länder reagierten schnell und starteten das zunächst auf fünf Jahre angelegte Programm SINUS bundesweit mit 180 Schulen. Eine herausragende Rolle im Projekt SINUS spielte die Kooperation zwischen den Lehrkräften. In Schulverbünden, den Sets, entwickelten Lehrerinnen und Lehrer unter wissenschaftlicher Begleitung ihre Unterrichtsmethodik weiter. Reflexion und Evaluation des eigenen Unterrichts waren zentrale Elemente. Ziel ist eine neue Unterrichtskultur, die Schülerinnen und Schüler stärker zu selbstständigem Lernen ermuntert, ihren Entdeckergeist weckt, ihnen die Angst vor Mathematik, Physik und Chemie nimmt und besser auf den Lernstand jedes Einzelnen eingeht. Inzwischen gilt das SINUS

Schulprogramm als Referenzprogramm. Der erfolgreiche Ansatz von SINUS wird stufenweise verbreitet. Dazu legte die BLK als Fortführung von SINUS ein überregionales TransferProgramm auf. Zunächst in zwei Wellen (je- weils über zwei Jahre) wurden neue Schulnetze an die SINUS-Arbeit herangeführt. Zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 startete die erste Welle mit ca. 700 Schulen in 13 Bundesländern, darunter auch Niedersachsen. Die 2005 gestartete zweite Welle erreichte bundesweit bereits ca. 1 800 Schulen. Ziel ist es, den SINUS-Ansatz möglichst flächendeckend zu verbreiten.

Zum 31. Juli 2007 läuft das Programm SINUS, das die Bund-Länder-Komission für Bildungsplanung finanzierte, aus. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, das Programm ab 1. August 2007 in Eigenverantwortung fortzuführen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Schulen in Niedersachsen, differenziert nach Grundschulen und weiterführenden Schulen, haben am SINUS-Programm teilgenommen, und wie bewertet sie den Erfolg?

2. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ihre Zusage, das SINUS-Programm in Eigenregie ab 1. August 2007 in den Schulen fortzuführen, umsetzen, und wie viele Mittel stellt sie dafür im Haushalt zur Verfügung?

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass es auch in Zukunft eine wissenschaftliche Begleitung der Projekte gibt und Erfahrungen aus SINUS in neue Lehrpläne und in die Reform des Lehramtsstudiums einfließen?

Der BLK-Modellversuch SINUS, der als Ziel die Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts hatte, wurde über fünf Jahre erprobt. An diesem Modellversuch, der 2003 endete, nahmen bundesweit 180 Schulen teil; Niedersachsen war mit 13 Schulen vertreten. Neben Niedersachsen beteiligten sich noch 14 weitere Bundesländer.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Programm wurde das Folgeprojekt SINUS-Transfer aufgelegt. An diesem Versuch beteiligten sich vom August 2003 bis Juli 2005 insgesamt 30 niedersächsische Schulen aller Schulformen des Sekundarbereichs I. Zudem wurde im August 2004 aufgrund der positiven Erfahrungen mit SINUS das BLK-Projekt SINUS-Transfer–Grundschule gestartet, das 2009 endet. Niedersachsen beteiligt sich seit August 2005 an diesem Projekt. Mit Schuljahresbeginn 2007/08 nehmen 46 Schulen des Primarbereichs am Projekt teil.

Im August 2005 begann die so genannte zweite Welle als Programmfortführung von SINUS-Transfer, in der Niedersachsen mit 60 Schulen aller Schulformen des Sekundarbereichs I vertreten war. SINUS-Transfer im Sekundarbereich endete am 31. Juli 2007. Eine Verpflichtung der Bundesländer, das Programm ab dem 1. August 2007 in Eigenverantwortung fortzuführen, besteht nicht. Es bleibt den Ländern überlassen, ob sie die gewonnenen Erfahrungen nutzen, um z. B Inhalte des SINUS-Programms in neuen Projekten und Kontexten zu implementieren, oder ob sie z. B. SINUSStrukturen unverändert weiter nutzen.

Hinter SINUS stehen Ideen und Vorstellungen von Unterricht, die nicht revolutionär, sondern evolutionär sind. Die Landesregierung hat die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem beendeten SINUS-Programm im Sekundarbereich I bereits genutzt und wird sie zusammen mit den Erfahrungen aus SINUS-Grundschule auch zukünftig nutzen, um zu einer Qualitätsverbesserung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts in Niedersachsen zu gelangen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen nehmen ab dem 1. August 2007 insgesamt 46 Schulen im Primarbereich an dem bis Juli 2009 terminierten Projekt SINUSTransfer Grundschule teil. Eine Evaluation des Projekts im Primarbereich ist noch nicht erfolgt, sodass für eine Bewertung des Erfolgs derzeit keine gesicherten Grundlagen vorliegen. Am Modellversuch SINUS haben 13 niedersächsische Schulen des Sekundarbereichs I teilgenommen, an SINUS-Transfer 30 Schulen, an SINUS-Transfer zweite Welle 60 Schulen aller Schulformen des Sekundarbereichs I. Besonders profitiert haben die Hauptschulen, die Schulen mit mehreren Bildungsgängen und die Integrierten Gesamtschulen. Positive Effekte wurden in Hinblick auf die Kooperation und die Qualitätssicherung festgestellt.

Zu 2: Das Programm SINUS-Transfer im Sekudarbereich I endete laut Vertrag in allen Bundesländern am 31. Juli 2007. Im Primarbereich wird die Landesregierung SINUS-Transfer Grundschule zusammen mit den anderen Bundesländern fortsetzen. Hierfür werden Personalmittel in Form von Anrechnungsstunden aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet. Darüber hinaus sind für das Haushaltsjahr 2008 Landesmittel in Höhe von rund 19 600 Euro und für 2009 in Höhe von rund 12 000 Euro eingeplant. Die Maßnahmen zur Weiterführung des SINUS-Programms werden unter Punkt 3 ausgeführt.

Zu 3: Bereits bei der Erarbeitung der Kerncurricula des Faches Mathematik waren Lehrkräfte mit umfangreicher SINUS-Erfahrung beteiligt. Zur Umsetzung der Ideen der neuen Kerncurricula und Bildungsstandards, die sich mit den in den SINUSModulen vertretenen Ansätzen decken, finden zurzeit landesweit regionale Fortbildungen durch Multiplikatoren statt. Die Multiplikatoren der Förderschulen, der Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen wurden durch Praktiker und Wissenschaftler ausgebildet, die wiederum maßgeblich am SINUS-Programm beteiligt waren. Die Fortbildung orientiert sich an den SINUS-Modulen.

In die Ausbildung der zukünftigen Fachberaterinnen und Fachberater des Faches Mathematik für die Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen werden auch erfahrene SINUS-Lehrkräfte eingebunden sein.

In Kooperation mit fünf niedersächsischen Hochschulen wird derzeit an einer Konzeption einer Weiterbildungsmaßnahme gearbeitet, die zum Ziel hat

- fachfremd unterrichtende Lehrkräfte in dem Fach Mathematik zu qualifizieren,

- die wissenschaftliche Begleitung der SINUSSchulen auch über das Jahr 2009 zu sichern,

- die Ausbildung an der Hochschule mit der Weiterbildung inhaltlich zu vernetzen.

Die sowohl SINUS als auch modernem Mathematikunterricht grundsätzlich zugrunde liegenden Ideen sind in die länderübergreifenden Bildungsstandards des Faches und in die niedersächsischen Kerncurricula eingeflossen und sind damit auch Teil der Ausbildung von Lehrkräften in Niedersachsen.

Anlage 11

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 13 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Unzureichende Meldung des Vogelschutzgebietes V 69

Am 26. Juni 2007 hat das Landeskabinett die Liste für die Nachmeldungen europäischer Vogelschutzgebiete in Niedersachsen beschlossen.

Im Gebietsvorschlag für V 69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“ wurde zur Überraschung aller Fachleute und ohne Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde oder örtlichen Fachleuten das Gebiet Messingsberg aus der Gebietskulisse gestrichen. In den Unterlagen des Niedersächsischen Umweltministeriums vom Oktober 2006, die den Beteiligten im Verfahren vorgelegt wurden, ist der Messingsberg als herausragendes Brutgebiet für den Uhu dargestellt. Sowohl der Landkreis Schaumburg als auch das NLWKN, die Vogelschutzwarte des Landes und die Naturschutzverbände haben positive Stellungnahmen für die Einbeziehung des Messingsbergs in den Vorschlag V 69 abgegeben.

Beim Messingsberg bzw. bei dem dortigen Steinbruch handelt es sich um das älteste und am besten - seit Mitte der 80er-Jahre - dokumentierte Uhubrutgebiet in Niedersachsen. Am Messingsberg wurde das erste Uhubrutpaar im Weser-Leine-Bergland dokumentiert, von hier aus weitete sich die Uhupopulation über die Steinbrüche des Weser-Leine-Berglandes aus. Es ist nicht erkennbar, aus welchen naturschutzfachlichen Gründen das Gebiet Messingsberg aus der Gebietskulisse des V 69 herausgenommen wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche naturschutzfachlichen Gründe haben das Umweltministerium dazu bewogen, den Messingsberg nicht in den Gebietsvorschlag für das Vogelschutzgebiet V 69 aufzunehmen?

2. Welche anderen - nicht naturschutzfachlichen - Gründe kann die Landesregierung anführen, die eine Herausnahme des Messingsbergs aus der Gebietskulisse V 69 rechfertigen?

Vorbemerkungen:

Entsprechend dem Kabinettsauftrag vom 13. Juni 2006 hat das Umweltministerium Gebietsvorschläge erarbeitet, um damit die von der Europäischen Kommission festgestellten Meldedefizite Niedersachsens zu beseitigen. Die Gebietsvorschläge wurden zwischen Oktober 2006 und März 2007 in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Betroffenen erörtert.

Am 26. Juni 2007 hat die Niedersächsische Landesregierung die Gebiete zu EU-Vogelschutzgebieten gemäß Art. 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) erklärt. Zu dieser Gebietskulisse gehört das Gebiet V 69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“, in dem mehrere Uhupaare brüten.

Der Uhu war in Niedersachsen bereits völlig ausgestorben. Der jetzige Bestand mit rund 80 Brutpaaren, wie ihn die „Weiße Liste“ der Vögel Niedersachsens ausweist, ist daher ein großer Erfolg des Naturschutzes.

Um die Forderungen der Europäischen Kommission zu erfüllen, war ein repräsentativer Teil der Brutplätze des Uhus unter das formale Regime Natura 2000 zu stellen. Das heißt, dass nicht alle Gebiete und Plätze, in bzw. auf denen Uhus brüten, zu melden waren, so auch der Brutplatz am Messingsberg. Als extremes Beispiel dafür, dass nicht alle Brutplätze zu melden waren, mögen diejenigen Brutplätze dienen, die sich in Dachstühlen von Kirchen und anderen Bauwerken befinden. Daher musste eine Auswahl getroffen werden.

Der Uhu ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Deshalb ist selbstverständlich die Sicherung aller Brutplätze in Niedersachsen gewährleistet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Der Schutz der bestehenden Uhupopulation in Nieder