Zu 3: Straßenverkehrsbehörden sind nicht befugt, Fahrzeuge anzuhalten, um etwa eine Verwiegung vorzunehmen. Die Anhaltebefugnis nach § 36 Abs. 5 StVO ist der Polizei vorbehalten. Die bisherigen Maßnahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung werden als ausreichend, im Umfang angemessen und sachgerecht erachtet. Eine Veränderung der Zielrichtung der Überwachung würde nur durch eine neue Schwerpunktsetzung erfolgen können, in deren Folge die zuvor genannten Ziele polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit konterkariert würden.
Seit Beginn der 90er-Jahre wurde die niedersächsische Polizei zunehmend auch auf dem Gebiet des Umweltschutzes aktiv. Es gab erfolgreiche Pilotprojekte hinsichtlich der Optimierung der Arbeitsabläufe. Umfangreiche Fortund Weiterbildungen der Polizeibeamtinnen und -beamten in dieser komplexen Thematik gewährleisteten eine erfolgreiche Arbeit. Die Resonanz in der Bevölkerung war sehr positiv, da Umweltschutz alle angeht und alle Bürgerinnen und Bürger ein großes Interesse daran haben, dass die Umweltbestimmungen eingehalten werden.
Seit Umsetzung der Neuorganisation der Polizei im Jahre 2004 gibt es aus verschiedenen Bereichen wie z. B. Umweltverbänden Hinweise, dass sich die Polizei aus diesem Tätigkeitsfeld zurückzieht bzw. zurückziehen muss, da Umweltschutz bei den politisch Verantwortlichen nicht mehr den Stellenwert bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung hat wie bis zum Jahre 2004.
1. Wie hat sich die personelle und materielle Ausstattung der niedersächsischen Polizeiinspektionen im Bereich Umweltschutz seit dem Jahr 2004 bis heute entwickelt?
2. Wie viele Polizeibeamte waren mit welchem Umfang vor der Reform und nach der Reform im Umweltbereich eingesetzt, und wie stellt sich im Vergleich dazu die Entwicklung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dar?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz und die Weiterbildung in diesem Bereich in bestimmten Regionen oder grundsätzlich zu intensivieren?
Im Bereich Umweltschutz verfügt das Land Niedersachsen über eine gut aufgestellte und ausgestattete Fachverwaltung, die auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig ist.
Die Polizei nimmt im Bereich Umweltschutz eigene Aufgaben wahr, soweit es um die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten geht, und wird im Übrigen neben der Fachverwaltung grundsätzlich nur subsidiär tätig.
Diese Aufgabenwahrnehmung obliegt grundsätzlich allen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in der bestehenden Aufbauorganisation. Bei Feststellungen bzw. Hinweisen können diese aufgrund
ihrer Ausbildung und Ausstattung Sachverhalte im ersten Angriff aufnehmen sowie erforderliche Maßnahmen und Ermittlungsverfahren einleiten. Soweit weitergehende fachliche Bewertungen, spezielle Techniken zur Beweissicherung oder besondere Eigensicherungsmaßnahmen erforderlich sind, stehen als Aufruforganisation der Polizeidirektionen Kräfte der Technischen Ermittlungsgruppen Umwelt (TEGU) mit erweiterter Ausbildung und Ausstattung, aber insbesondere auch die hierfür speziell ausgestatteten und ausgebildeten Angehörigen der Fachverwaltung zur Verfügung. Daneben gibt es in der polizeilichen Sachbearbeitung weitere spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einer nach Art und Schwere des Umweltdeliktes abgestuften Zuständigkeit repressive Aufgaben übernehmen.
Der Umfang der zentralen Weiterbildung von Polizeibeamtinnen/-beamten im Bereich Umweltschutz orientiert sich am Bedarf der Polizeibehörden und lag in den vergangenen Jahren auf einem konstanten Niveau von über 1 000 Teilnehmertagen jährlich. Die Fortbildungsangebote werden auch unter dem Dach der Polizeiakademie - ausgerichtet am Bedarf - erhalten bleiben.
Zu 1 und 2: Zur Planung und Koordinierung der Aufgaben und Fortbildung im Bereich Umweltschutz sowie zur Sachbearbeitung von herausragenden Umweltschutzdelikten und Angelegenheiten der Gefahrenabwehr sind in den Polizeidirektionen sowie bei den Polizeiinspektionen Dienstposten „Sachbearbeiter/-innen Gefahrenabwehr/Umweltschutz (SGU)“ eingerichtet.
Vor der Umorganisation waren mit Stand vom 5. März 2004 in den 50 Polizeiinspektionen insgesamt 55 Dienstposten im Bereich Umweltschutz eingerichtet. Dieses waren 46 Dienstposten SGU sowie 9 Dienstposten „Sachbearbeiter/-in Tatortermittlungsgruppe Umwelt“. Darüber hinaus waren in mehreren Polizeiinspektionen TEGU als Aufruforganisation eingerichtet, denen gemäß einer Erhebung im Jahr 2003 weitere ca. 50 Beamtinnen/Beamte im Nebenamt angehörten.
Mit Stand vom 1. April 2007 waren in 33 Polizeiinspektionen insgesamt 31 Dienstposten SGU eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Reduzierung der Dienstposten SGU mit der veränderten Organisationsstruktur
korrespondiert. Die Aufgabe wird nach wie vor flächendeckend wahrgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung in den auf Polizeiinspektionsebene angesiedelten TEGU erfolgt landesweit zurzeit durch ca. 40 Beamtinnen/Beamte im Nebenamt.
Neben den oben genannten Dienstposten SGU in den Polizeiinspektionen sind weitere Dienstposten eingerichtet in den Polizeibehörden, im Wasserschutzpolizeiamt sowie beim Bildungsinstitut der Polizei. Mit Stand vom 1. April 2007 waren dies landesweit 18 Dienstposten; zum Stichtag 5. März 2004 waren dort insgesamt 21 Dienstposten eingerichtet.
An der materiellen Ausstattung der im Bereich Umweltschutz eingesetzten Polizeibediensteten hat sich im Zuge der Umorganisation der Polizei nichts verändert. Die technische Ausstattung für die Erforschung und Beweissicherung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und die zum Schutz der einschreitenden Polizeibediensteten erforderlichen Schutzausstattungen sind bei den Polizeiinspektionen in erforderlicher Anzahl sowie im erforderlichem Umfang vorhanden und werden bei Bedarf ersatzbeschafft. Dazu gehört u. a. auch ein modernes Tatortfahrzeug Umweltschutz der Polizeidirektionen mit den erforderlichen kriminaltechnischen Einsatzmitteln und Schutzausstattungen. Seit der Umorganisation waren an Neubeschaffungen fünf Chemikalienschutzanzüge sowie dreizehn Photoionisationsdetektoren erforderlich. Es sind zukünftig weitere Ersatzbeschaffungen von Vollschutzanzügen vorgesehen.
Die Fallzahlen zu Umweltkriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind von 6 054 Fällen im Jahr 2000 kontinuierlich gesunken und haben im Jahr 2006 mit 3 962 Fällen den niedrigsten Stand der letzten 15 Jahre erreicht. Der Anteil der Umweltkriminalität an der registrierten Gesamtkriminalität lag in dieser Zeit konstant unter 1 %.
Hinsichtlich der Entwicklung von Ordnungswidrigkeiten sind statistische Daten hier nicht verfügbar. Wegen des erheblichen Aufwandes wurde auf eine Nacherhebung im Bereich Polizei sowie bei den Kommunen verzichtet.
Zu 3: Defizite bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Umweltschutz sind nicht erkennbar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Die Meyer Werft Papenburg plant laut Presseberichten regionaler Zeitungen die Erweiterung ihres Trockendocks um 120 m. Die Produktivität der Anlagen solle dadurch erhöht und der Takt der Schiffsablieferungen von sechs auf vier Monate verkürzt werden. Eine der Voraussetzungen für die rund 100 Millionen Euro teure Investition der Werft sei nach Aussage von Werftchef Bernard Meyer, dass die Einschränkungen für den Sommerstau der Ems fallen. Die geltende Genehmigung legt fest, dass in der Zeit zwischen dem 15. März und dem 15. September die Ems nicht höher als 1,75 m und nur unter der Voraussetzung eines ausreichenden Sauerstoffgehaltes des Gewässers gestaut werden darf.
Werftchef Meyer sei optimistisch, dass diese „Restriktionen“ wegfallen werden, ein ganzjähriger Stau ohne Vorbehalte möglich sein werde. Offensichtlich rechnet der Unternehmer fest mit einer Änderung der Sommerstauregelung; denn, so die Presse: Die Entscheidung über den Ausbau des Docks solle dann Ende des Jahres getroffen werden.
1. Welche Planungen sind ihr bekannt, bzw. welche Anträge liegen ihr vor, die zum Ziel haben, die bisher geltenden eingeschränkten Möglichkeiten des Sommerstaus der Ems zu ändern und einen uneingeschränkten ganzjährigen Aufstau der Ems zur ganzjährigen Überführung von Schiffen der Meyer Werft zu ermöglichen?
2. Welche neuen Erkenntnisse über weniger schwerwiegende Auswirkungen eines uneingeschränkten Sommerstaus auf die Gewässerökologie der Ems liegen der Landesregierung vor, die eine Aufhebung der bisher geltenden Sommerstauregelung vertretbar erscheinen lassen und auch einer Überprüfung durch die Europäische Kommission standhalten?
3. Mit welchen neuen Belastungen und Einschränkungen müssen nach Ansicht der Landesregierung im Falle einer ganzjährigen Staumöglichkeit die Binnenschifffahrt, die Fischerei, die Wasserwirtschaft und der Tourismus rechnen, und welche zusätzlichen negativen Einflüsse auf Flora und Fauna insbesondere in den gemeldeten Natura-2000-Gebieten an der Ems sind zu erwarten?
Es ist Ziel der Landesregierung, dass unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Entwicklungschancen der Häfen an der Ems wie auch sonst im Lande bestmöglich genutzt werden. Für den Standort Papenburg kommt den Perspektiven für die Meyer-Werft als weltweit drittgrößtem Anbieter hochwertiger Kreuzfahrtschiffe mit derzeit ca. 2 300 Mitarbeitern und ca. 11 000 Arbeitsplätzen im Zulieferbereich besondere Bedeutung zu. Die Entwicklung der Werft ist eng mit der Nutzbarkeit der Ems verknüpft.
Zu 1 und 3: Der Landesregierung liegen derzeit keine Anträge vor, die Regelungen zur Staufunktion des Emssperrwerks zu ändern. Unter der Leitung des Landrates des Landkreises Emsland werden derzeit Überlegungen angestellt, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen die Überführung von großen Schiffen auf der Ems auch in der Zeit vom 15. März bis 15. September ermöglicht werden könnte. Die Überlegungen sind noch nicht in konkrete Planungen eingemündet. Es können deshalb noch keine Aussagen über die Folgen einer Erweiterung der Staufunktion gemacht werden.
Zu 2: Für die in der Frage angesprochene Gewässerökologie der Ems ist die Sauerstoffkonzentration von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 2. Juli 2004, der sich mit der Sauerstofffrage beschäftigt hat, ist gutachtlich auf der Grundlage eines umfangreichen Mess- und Versuchsprogramms festgestellt worden, dass bei einem Zwölfstundenstaufall keine Sauerstoffzehrungen mit signifikant messbaren Auswirkungen auf die Gewässergüte auftreten. Im Sinne einer umweltverträglichen Nutzung des Emssperrwerkes ist es notwendig, zu ermitteln, wie sich länger andauernde Staufälle auf die Sauerstoffkonzentration des Gewässers auswirken. Entsprechendes gilt für die Auswirkungen auf andere Parameter bei einem Sommerstau.
Nach dem Regierungswechsel im Jahre 2003 hat die CDU/FDP-geführte Landesregierung eine umfassende Verwaltungsmodernisierung auf den Weg gebracht. Ziele der Reform sind die Konzentration des Landes auf seine Kernaufgaben, ein zweistufiger Verwaltungsaufbau, eine starke Reduzierung der Verwaltungsaufgaben, die Senkung der Personalkosten und eine nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushaltes.
Im Mittelpunkt der Verwaltungsstrukturreform standen die Abschaffung der Bezirksregierungen sowie die Übertragung ihrer Aufgaben auf andere Behörden, Dritte und Private sowie die Abschaffung des Widerspruchverfahrens Die inzwischen eingeläutete Phase 2 der Verwaltungsmodernisierung umfasst im Wesentlichen die Neuordnung staatlicher Kernaufgaben und die Konzentration von Querschnittsaufgaben.
Die im September 2003 beschlossene Zielvorgabe II (ZV II) hat festgelegt, dass innerhalb von fünf Jahren 6 743 Stellen im Landesdienst eingespart werden sollen. Zur Erreichung der ZV II ergriff die Landesregierung verschiedene Maßnahmen wie den Einstellungsstopp, die Budgetierung und die Einrichtung einer JobBörse.
Eine erste Zwischenbilanz der Landesregierung wurde in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen (Drs. 15/2852) im Mai 2006 vorgelegt.