Die geplante Brücke Neu-Darchau - Darchau liegt im Zuge der ehemaligen Landesstraße 232, die zum einen im Amt Neuhaus bis Elbemitte im Landkreis Lüneburg liegt und linkselbisch im Landkreis Lüchow-Dannenberg verläuft. Auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg erfolgte im Jahre 2004 die Abstufung zur Kreisstraße. Der Landkreis LüchowDannenberg hat sich bisher geweigert, eine Abstufungsvereinbarung zu unterzeichnen, sodass dort noch die Klassifizierung einer Landesstraße vorliegt.
Der Landkreis Lüneburg hat eine Verkehrsuntersuchung durchführen lassen, die zu dem Ergebnis kommt, dass der prognostizierte Verkehr überwiegend von örtlicher und regionaler Bedeutung ist. Er belegt damit, dass es sich bei dem geplanten Projekt nicht um eine Maßnahme des Landes, sondern um ein kommunales Projekt handelt. Dies eröffnet die Möglichkeit einer Finanzierung mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (vormals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz).
Neben Befürwortern der geplanten Brücke gibt es auch eine gewisse Anzahl von Gegnern, die sich gegen die gewählte Trasse aussprechen. Diese Trasse wurde im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens fixiert. Sie liegt im Wesentlichen auf der Zufahrtstraße zur Elbefähre und führt somit durch die Orte Neu Darchau und Darchau.
Nach Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses vom 3. Mai 2005 ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Ge- schäftsbereich Lüneburg) noch einmal aufgefordert worden, der Umstufungsvereinbarung zuzustimmen und hierdurch auch die Voraussetzung für
eine Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Förderung zu schaffen. Der Landkreis hat dieser bis heute nicht zugestimmt.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Gemeinde Neu Darchau und einigen Anwohnern beim Verwaltungsgericht Lüneburg beklagt. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Planfeststellungsbeschluss aus formellen Gründen, die inzwischen ausgeräumt wurden, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Abwägungsfehler im Planfeststellungsverfahren wurden vom Gericht nicht festgestellt.
Am 6. Juni 2007 hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss vollständig aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält die Klagen bereits aus dem einen Punkt der „fehlenden Zuständigkeit des Landkreis Lüneburg zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses“ für begründet. Hier weicht das Gericht von der Vorinstanz ab, die die seitens des Landes vorgenommene Festlegung des Landkreis Lüneburg als Planfeststellungsbehörde für das gesamte Vorhaben sowohl auf Lüchow-Dannenberger Gebiet (Landesstraße) als auch auf Lüneburger Kreisgebiet (Kreisstraße) als rechtmäßig hat gelten lassen. Das Oberverwaltungsgericht hat in dieser Rechtsfrage die Revision nicht zugelassen.
Der Landkreis Lüneburg prüft zurzeit, ob Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird.
Zu 1: Nach Mitteilung des Landkreises Lüneburg sind dort „ca. 240 000 Euro an Grunderwerbskosten entstanden, davon ca. 220 000 Euro als durchlaufender Posten“. Weiterhin hat der Landkreis Lüneburg mitgeteilt, dass sich „die Planungskosten für das Raumordnungs- und das Planfeststellungsverfahren zusammen auf ca. 1 Million Euro belaufen“.
Zu 2 und 3: Wie bereits in meinen einleitenden Ausführungen dargelegt, handelt es sich um ein kommunales Projekt. Die Landesregierung wird die niedersächsischen Kommunen auch weiterhin bei der Realisierung ihrer Projekte unterstützen.
des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 25 des Abg. Rolf Meyer (SPD)
Im Juni 2007 hat die Pferdeland Niedersachsen GmbH eine „Analyse und Bewertung der Potenziale pferdeorientierter Projekte und Initiativen in Niedersachsen“ vorgelegt.
Dabei ist klar geworden, dass die Landesregierung seit der Gründung 2005 bis heute nicht entschieden hat, was sie wirklich will. Außer einer Anschubfinanzierung von 20 000 Euro und vielen freundlichen Worten ist nichts passiert.
Die Pferdeland Niedersachsen GmbH mit Sitz in Verden ist angesichts der Strukturen und der unklaren Zielsetzung offenkundig nicht in der Lage, den Beschluss des Landtages vom 23. Juni 2005 (Drs. 15/2069) umzusetzen. Die Geschäftsführerin ist mittlerweile gegangen, der Internetauftritt ist im Jahr 2006 stecken geblieben und so aktuell wie die Erfolge von „Deister“.
In der o. g. Analyse sind Folgerungen und Aufgaben formuliert, die sinnvoll wären, die aber mit der gegenwärtigen Ausstattung und Struktur nicht erledigt werden können. Aus der Pferdewirtschaft sind Signale zu hören, dass sie sich nicht weiter finanziell beteiligen will.
1. In welchem Umfang will die Landesregierung die Pferdeland Niedersachsen GmbH zukünftig finanziell und strukturell unterstützen, oder will sie sich finanziell nicht weiter beteiligen?
2. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung erreichen, dass die zentrale Forderung der Studie, eine Kohärenz der Aktivitäten, umgesetzt werden kann?
3. In der Unterrichtung der Landesregierung (Drs. 15/2493) wird ausgeführt, dass das Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die zentrale Koordination der involvierten Fachministerien übernimmt. In welchen Bereichen hat eine solche Koordination stattgefunden, und welches sind die Ergebnisse?
Wie schon mehrfach dargelegt, hat die Landesregierung die Gründung der Pferdeland Niedersachsen GmbH nachdrücklich begrüßt. Da das Thema Pferd eine ganze Reihe von Bereichen berührt, sieht es die Landesregierung als Vorteil an, wenn eine Bündelung der Anliegen und Interessen rund
Zu 1: Die Landesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie die Arbeit der Pferdeland Niedersachsen GmbH im Rahmen ihrer Möglichkeiten stets unterstützen wird - dies sowohl in ideeller Form als natürlich auch im Rahmen der finanziellen Förderung konkreter Projekte. Eine institutionelle Förderung war von Anfang an nicht vorgesehen und kann auch in Zukunft nicht erfolgen.
Zu 2: Es ist richtig, dass im Endbericht zur „Bestandserhebung pferdeorientierter Projekte und Initiativen“ als zentrale Forderung die verstärkte Koordination zwischen allen Beteiligten und auf allen Ebenen gefordert wird. Dies ist eine Folgerung aus der Erkenntnis, dass im Gegensatz zu den organisierten Bereichen wie beispielsweise der Zucht, dem Sport oder auch dem Tourismus vorwiegend die „nicht gebundenen Projekte und Betriebe“ ein deutlich ausbaufähiges Potenzial gezeigt haben. Als Lösung wird die Einrichtung eines Innovationstransferzentrums Pferd (ITZ Pferd) vorgeschlagen, das über ein Netzwerk die Zusammenarbeit aller Beteiligten deutlich verbessern und noch ungenutzte Potentiale aufgreifen könnte. Dieser Vorschlag sollte von der Pferdeland Niedersachsen GmbH umgesetzt werden. Nach deren Selbstverständnis und Gründungsziel ist sie die Einrichtung, in der alle Fäden zum Thema Pferd zusammenlaufen und von der entsprechende Aufgaben wahrgenommen werden können. Die Landesregierung bietet hier laufende koordinierende Unterstützung an.
Zu 3: Die Bedeutung Niedersachsens als Pferdeland kommt auch in der Forschung zum Tragen. Die Landesregierung stellte die Finanzierung des von der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführten Projektes „Entschlüsselung des Pferdgenoms“, das weltweit Beachtung fand, sicher. Seitens der Pferdeland Niedersachsen GmbH sind keine konkreten Anliegen an die Landesregierung herangetragen worden, die ein koordiniertes Handeln über verschiedene Fachministerien erforderlich gemacht hätten.
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (NLD) zusätzliche Aufgaben von erheblichem Umfang übertragen. Das Budget des NLD wurde diesem Umstand jedoch nicht angepasst. Anstelle einer Aufstockung wurde dem Amt sogar aufgegeben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benennen, die aus dem NLD ausscheiden sollen und der Job-Börse des Landes Niedersachsen zur Verfügung zu stellen sind. Wegen der hohen Spezialisierung und des durchschnittlich hohen Alters der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von annähernd 55 Jahren ist eine Benennung dieser Job-Börsen-Potenziale nicht möglich. Das wiederum führt dazu, dass keine neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden können. So ist die Belegschaft des NLD nicht nur überaltert, sondern auch überlastet und in Teilen aufgrund eines budgetbedingten Beförderungsstaus deutlich unterbezahlt. Zwei der vier Referatsleitungsstellen im Amt sind derzeit nicht bzw. nur kommissarisch besetzt. Mangels eines Juristen im Amt muss juristischer Rat teuer eingekauft werden. Unter diesen Umständen erscheint die Erfüllung des Auftrags des NLD nicht mehr erfüllbar.
1. Welche Perspektiven für Bestand und Arbeitsfähigkeit sieht die Landesregierung für die staatliche Denkmalpflege des NLD unter den beschriebenen Umständen und besonderen Verhältnissen dort?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dem NLD eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Benennung von Job-BörsenPotenzialen zu erteilen, um die Personalsituation zu entspannen?
3. Welche Finanzierungsperspektive gibt es für das Intranet-Infosystem zu den niedersächsischen Kulturdenkmalen ADABweb, das als Datenbank für die tägliche Arbeit aller angeschlossenen Denkmalschutzbehörden unerlässlich, aber in der Finanzierung nur noch bis Ende 2007 gesichert ist?
Mit Auflösung der Bezirksregierung wurde auch die bis dahin dort angesiedelte obere Denkmalschutzbehörde aufgelöst; die Aufgaben wurden den kommunalen Gebietskörperschaften im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet. Das Niedersächsi
Der jetzige Aufbau der staatlichen Denkmalpflege ist deutlich einfacher und bürgernäher strukturiert. Der Denkmaleigentümer hat einen Ansprechpartner in den unteren Denkmalschutzbehörden (UDSchB) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Aufgaben der oberen Denkmalschutzbehörden entfallen; oberste Denkmalschutzbehörde, einschließlich der Fachaufsicht über die UDSchB, ist MWK.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) ist weiterhin die im NDSchG verankerte Fachbehörde mit den im Gesetz zugeschriebenen Aufgaben.
Eine Projektgruppe mit Vertretern aller Fachreferate des NLD sowie den fachlichen Vertretern der Bezirksregierungen hat im Konsens die zukünftigen Aufgaben (ab 2005 geltenden) Aufgaben der Denkmalfachbehörde NLD definiert. Anhand dieses Aufgabenprofils wurden die Stelleneinsparungen - durch Wegfall der oberen Denkmalschutzbehörden - im NLD festgeschrieben. Dabei wurde ausschließlich nach den wegfallenden Aufgaben durch die Neustrukturierung der Denkmalpflege vorgegangen.
Zu 1: Die im NDschG festgeschriebenen Aufgaben der Denkmalfachbehörde gelten für das NLD uneingeschränkt.
Zu 2: Die aktuelle Personalsituation des NLD wird im Rahmen aller haushaltsrechtlichen Möglichkeiten positiv begleitet. Eine intensive Beratung durch das Fachministerium findet statt.
Zu 3: Die Finanzierung des Fachinformationssystems ADABweb ist gesichert. Zusätzliche, sehr wünschenswerte Aufgaben zugunsten dieses wichtigen Systems werden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten von MWK unterstützt.