Protokoll der Sitzung vom 14.09.2007

Dieses vorausgeschickt, beantwortete ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei der Veräußerung von Vermögen hat die Gemeinde die gesetzlichen Voraussetzungen des § 97 NGO zu beachten. Gemäß § 97 Abs. 1 dürfen Gemeinden Vermögensgegenstände (z. B. Grund- stücke), die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Diese Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen davon sind möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Das Gleiche gilt gemäß § 97 Abs. 2 auch für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes. Wenn die Gemeinde Vermögensgegenstände unentgeltlich veräußert, muss sie dies gemäß § 97 Abs. 3 begründen und die Begründung dokumentieren. Erhebliche Auswirkungen dieser Veräußerung auf die Finanzwirtschaft wären dann im Vorbericht zum Haushaltsplan zu erläutern. Des Weiteren sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze aus § 82 NGO,

insbesondere der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, zu beachten.

Im konkreten Fall handelt es sich um eine Entscheidung der Stadt Oldenburg im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die der Kommunalund damit Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Inneres und Sport unterliegt. Eine rechtliche Bewertung durch die Kommunalaufsicht kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die Details eines möglichen Rechtsgeschäftes im Sinne des § 97 NGO und nicht zuletzt auch des gesamten Projekts bekannt sind und entsprechend von der Stadt Oldenburg vorgetragen werden. Eine Entscheidung der Stadt bleibt daher zunächst abzuwarten.

Zu 2 und 3: Eine finanzielle Förderung des Neubaus zweitligatauglicher Stadien ist seitens der Landesregierung nicht beabsichtigt. Insbesondere die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen vom 19. März 2007 (Nds. MBl. Nr. 14/2007, Seite 215) schließt eine Förderung von Fußballstadien für Bundesliga- sowie Regionalligavereine aus.

Anlage 27

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 30 des Abg. Bernd Althusmann (CDI)

Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen

Die Fraktionen der CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag haben mit dem Entschließungsantrag „Handwerk und Mittelstand weiter stärken - Investitionshemmnisse abbauen“ vom 4. Mai 2005 (Drs. 15/1897) u. a. eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Zusammenhang mit einem privaten Grundstück und Gebäude gefordert. Der Niedersächsische Landtag beschloss den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in seiner Sitzung vom 23. Juni 2005 gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Inzwischen hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Zusammenhang mit privaten Gebäuden und Grundstücken mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Januar 2006 beschlossen. Gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im inländischen Haushalt. Steuerliche Anerkennung finden nur

die Arbeitskosten. Die Steuerermäßigung ist auf 600 Euro im jeweiligen Veranlagungszeitraum beschränkt.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung 20 Monate nach Inkrafttreten der Regelungen zur verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im privaten Bereich die Gesetzesänderung?

2. Liegen der Landesregierungen erste Zwischenergebnisse vor, wie viele Steuerbürgerinnen und Steuerbürger in Niedersachsen im Veranlagungszeitraum 2006 von der verbesserten Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Gebrauch gemacht haben?

3. Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge, die Steuerermäßigung des § 35 a Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes zu erhöhen, um der Schwarzarbeit auf diese Weise zu begegnen?

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 wurde für handwerkliche Tätigkeiten, die von Mietern und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden, eine Steuerermäßigung eingeführt (§ 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG). Für die in Rechnung gestellten Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungsoder Modernisierungsmaßnahmen wird die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um 600 Euro im Veranlagungszeitraum, ermäßigt.

Durch die rückwirkende Einführung der Steuerermäßigung im Laufe des Kalenderjahres 2006 konnten die erhofften Impulse durch Investitionen von Mietern und Eigentümern auf die Beschäftigung im Baugewerbe und die Eindämmung der Schwarzarbeit im Jahr 2006 noch nicht ihre volle Jahreswirkung erreichen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat aber bereits im November 2006 auf die positiven Auswirkungen der Steuerermäßigung für die Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks hingewiesen. Nach einer Umfrage bei den Handwerksunternehmen gaben 38,4 % der Betriebe an, eine erhöhte Nachfrage durch die gesetzliche Neuregelung zu spüren. Von diesen Betrieben führen fast ein Drittel mehr als 10 % ihres Umsatzes auf die Steuerermäßigung zurück.

Die Zahl der Erwerbstätigen im Baugewerbe steigt aktuellen Wirtschaftsdaten zufolge seit dem dritten Quartal des Jahres 2006 nach jahrelangem Abbau

der Beschäftigtenzahlen in diesem Wirtschaftsbereich wieder an. Diese Entwicklung lässt sich zwar nicht allein auf die Steuerermäßigung für handwerkliche Leistungen zurückführen. Einhergehend mit der positiven konjunkturellen Entwicklung in der zweiten Hälfte des letzten Jahres trägt jedoch die Steuerermäßigung in erheblichem Umfang zu der stärkeren Nachfrage von Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durch Privathaushalte bei. Dagegen können die Auswirkungen der Steuerermäßigung auf die Schwarzarbeit nicht exakt beziffert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die verbesserte steuerliche Förderung von Handwerkerrechnungen allgemein zu einer Abnahme der Schwarzarbeit beiträgt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung beurteilt die im Jahr 2006 eingeführte Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme handwerklicher Leistungen positiv, weil die mit der Einführung dieser Steuerermäßigung beabsichtigte wirtschaftspolitische Wirkung eingetreten ist. Sie hat zu einer Belebung der Investitionstätigkeit von Privatpersonen und zu einer Erhöhung der Beschäftigtenzahlen im Baugewerbe geführt. Damit haben die Maßnahmen des von der Landesregierung befürworteten Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung mit dazu beigetragen, die ansteigende konjunkturelle Entwicklung zu unterstützen.

Zu 2: Für den Veranlagungszeitraum 2006 wurde gegenwärtig erst knapp die Hälfte der gesamten Steuerveranlagungen durchgeführt, weil ein Teil der Einkommensteuererklärungen noch nicht bei den Finanzämtern eingegangen ist bzw. die eingereichten Erklärungen zurzeit bearbeitet werden. Aus den bereits durchgeführten Steuerveranlagungen geht hervor, dass rund 15 % aller Steuerpflichtigen eine Steuerermäßigung für handwerkliche Leistungen geltend gemacht haben. Die durchschnittlich gewährte Steuerermäßigung beträgt 200 Euro.

Zu 3: Vorschläge, die eine Erhöhung der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG beinhalten, lassen sich noch nicht beurteilen, weil - wie sich aus der Antwort auf die Frage 2 ergibt - noch nicht einmal alle Steuerveranlagungen für das Jahr der Einführung der Steuerermäßigung durchgeführt wurden. Es ist daher noch zu früh für eine Prognose, ob eine höhere Steuerermäßigung bei der derzeitigen

konjunkturellen Lage einen erheblichen Rückgang der Schwarzarbeit bewirken würde.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Dr. Gabriele HeinenKljajić (GRÜNE)

Private Managementakademie GISMA weiter am Tropf der Steuerzahler?

Die private Managementakademie „German International Graduate School of Management and Administration GmbH (GISMA)“ soll jetzt zur „Hannover Business School“ weiterentwickelt werden und gemeinsame Studiengänge und Weiterbildungsangebote mit der Leibniz Universität Hannover (LUH) anbieten.

Ursprünglich war geplant, dass sich die 1999 unter Beteiligung des Landes gegründete GISMA ab 2006 ohne Landeszuschüsse am Markt behauptet. Auf eine Anfrage der GrünenFraktion antwortete die CDU/FDP-Landesregierung am 4. Juli 2003 (Drs. 15/315): „Die Förderung der GISMA aus Landesmitteln ist auf den Zeitraum 2001 bis 2005 begrenzt und über diesen Zeitraum hinaus nicht beabsichtigt. Ziel der Landesregierung ist eine von öffentlichen Mitteln unabhängige Finanzierung der GISMA durch eigene Einnahmen und Sponsorengelder der Wirtschaft. Die Beendigung der Förderung im Jahr 2005 ist der GISMA bekannt. Anschließend wird die GISMA in ausschließlich eigener wirtschaftlicher Verantwortung stehen.“

Jetzt soll offensichtlich erneut eine weitere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erfolgen. So ist einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei (28. August 2007, Nr. 125/07) zur geplanten Kooperation der GISMA mit der LUH zu entnehmen: „Das Land Niedersachsen wird hierfür ab 2008 Mittel für bis zu sechs neue Professorenstellen bei der GISMA zur Verfügung stellen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landesgelder und/oder sonstigen öffentlichen Mittel sind seit dem Jahr 2000, in welchen Haushaltsjahren, an die GISMA geflossen bzw. sollen in den kommenden Jahren (Mipla-Zeitraum) nach den bisherigen Planungen der Landesregierung - entgegen früheren Äußerungen - an die GISMA oder die neu geplante „Hannover Business School“ fließen?

2. Wie haben sich die Studierenden- und die Absolventenzahlen in den von der GISMA angebotenen Studiengängen seit deren Einrichtungen bis jetzt entwickelt?

3. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung von einer Weiterentwicklung der

GISMA zu einer „Hannover Business School“, insbesondere auch für die Leibniz Universität Hannover?

Die GISMA wurde im Jahre 1999 als erste deutsche Business School in Kooperation mit der Purdue University gegründet, um in Deutschland einen international anerkannten Studienabschluss für Manager und Nachwuchsführungskräfte anbieten zu können und die niedersächsische Wirtschaft in ihrem Internationalisierungsbestreben vor Ort mit einem erstklassigen Angebot zu unterstützen.

Aufgrund der wachsenden Anforderungen an die Wirtschaft, auch bedingt durch die Globalisierung hat sich die Diskussion um eine internationale Managementausbildung und deren Einbindung in das Hochschulsystem zugespitzt. Zugleich haben Qualitätssicherung und Internationalisierung der Hochschulausbildung deutlich an Gewicht gewonnen. Die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Masterstrukturen und die damit einhergehende Harmonisierung der Ausbildung in Europa haben die Frage nach einer postgradualen Managementausbildung mit dem Abschluss MBA als einer gängigen und in der internationalen Wirtschaft nachgefragten Ausbildung neu aufgeworfen.

Die GISMA stellt ein ergänzendes Bildungsangebot zu dem der staatlichen Hochschulen dar. Die steigende Nachfrage aus der niedersächsischen Wirtschaft nach hoch qualifizierten Hochschulabsolventen ist im gleichen Maße gestiegen, in dem auch deren Qualifizierung mit Management-Knowhow von einer Business School verlangt wird.

Vor diesem Hintergrund sind zwischen der Leibniz Universität Hannover (LUH), der GISMA und der Landesregierung Gespräche aufgenommen worden, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu erörtern. Die GISMA hatte sich nachweislich als eine der besten deutschen Managementschmieden mit internationaler Akkreditierung etabliert. Es fehlte jedoch aus Sicht der Abnehmer in der Wirtschaft stets an einer Anbindung an Forschung und Lehre am Standort Deutschland.

Die Gespräche haben sehr schnell gezeigt, dass ein Zusammenschluss beider Institutionen angestrebt werden sollte, sodass die GISMA vom Know-how der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der LUH profitiert und die LUH ihr Spektrum in den Bereichen der weiterführenden Studiengänge und der Weiterbildung mit internationaler Ausrichtung erweitert. Begünstigt durch Führungs

wechsel und eine Neuausrichtung auf den „gemeinsamen“ Ausbildungsauftrag wurde der Entschluss gefasst, die Stärken beider Institutionen zu bündeln, statt mit erneuten finanziellen und infrastrukturellen Anstrengungen neue Strukturen aufzubauen. Unter der Bedingung, dass es beide Einrichtungen schaffen, ihre Zusammenarbeit für die Zukunft gesellschaftsrechtlich zu verankern, hat die Landesregierung ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung zugesagt. Diese Zusage ist mit dem Aufbau einer GISMA-eigenen Professorenschaft verknüpft und unterstützt daneben die notwendigen Anstrengungen für die strategische Weiterentwicklung. Gegenüber der Alternative, beide Institutionen parallel zu entwickeln, wurde damit unter strategischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten der einzig gangbare Weg gewählt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Von 2001 bis 2011 sind folgende Landesmittel bzw. sonstige öffentliche Mittel an die GISMA ausgezahlt bzw. in den Haushalt bzw. die Mipla eingestellt worden:

Jahr 2001 1 231 419,48 Euro

Jahr 2002 2 557 000,00 Euro

Jahr 2003 2 240 000,00 Euro

Jahr 2004 1 924 200,00 Euro

Jahr 2005 1 924 000,00 Euro

Jahr 2006 1 200 000,00 Euro (ESF-Mittel)

Jahr 2007 1 400 000,00 Euro (ESF-Mittel; davon bisher 420 000 Euro aus- gezahlt)