Bei dem Gespräch wurden zudem Zweifel an der Zuständigkeit des NLWKN für den Erlass von Betretensregelungen und die Regelung von Nutzungsmöglichkeiten an diesen Gewässern geäußert.
1. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass mit der Zustimmung des Umweltministers die beiden Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnungen erlassen wurden, die laut Aussagen desselben Ministers keine vier Monate nach Inkrafttreten bereits überprüft und verändert werden sollen?
2. Welche naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gesichtspunkte haben dazu geführt, das Befahren der Gewässer mit Booten - auch auf festgelegten Korridoren - nachts und im Winter auszuschließen, bzw. welche neuen Anhaltspunkte und Erkenntnisse sprechen dafür, diese Regelung zurückzunehmen?
3. Welche fachlichen Erkenntnisse und rechtlichen Vorgaben sprechen gegen eine flexible Festlegung des Winterfahrverbotes vor dem 1. November bzw. nach dem 31. März, die sich am tatsächlichen Vorhandensein der Rastvögel orientiert und in Abstimmung mit den Fachleuten der Naturschutzstationen vor Ort festgelegt werden könnte?
Die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung vom 16. März 2007 regelt den Gemeingebrauch am Dümmer und am Steinhuder Meer, während die Dümmer und Steinhuder Meer-FührerscheinVerordnung die besonderen Anforderungen an das Führen von Fahrgastschiffen und Auswanderern auf den beiden Gewässern regelt. Die erstgenannte Verordnung sieht auch vor, dass ausländische Gäste, die auf den Gewässern segeln wollen, lediglich den in ihrem Heimatland erforderlichen Befähigungsnachweis vorlegen müssen. Für den Erlass der beiden Verordnungen ist nach der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts der NLWKN zuständig.
Zu 1: Die Entwürfe beider Verordnungen sind mit den Betroffenen, aber auch zwischen dem NLWKN und dem Umweltministerium intensiv diskutiert worden. Dabei haben die in der Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung geregelten Befahrensbeschränkungen nachts und im Winter eine besondere Rolle gespielt. Diese Diskussion hat mit dem Erlass der Verordnung nicht ihren Abschluss gefunden, sondern dauert fort. Insofern ist es eine
Selbstverständlichkeit und die Pflicht des Verordnungsgebers, dass eine Überprüfung der getroffenen Regelungen stattfindet, wenn sich neue Erkenntnisse oder neue Lösungsansätze ergeben. Um dem Rechnung zu tragen, hat der Umweltminister bei einer Diskussion mit Betroffenen am Steinhuder Meer am 15. August 2007 angekündigt, dass zunächst im Rahmen von Pilotprojekten erprobt werden soll, wie die Regelungen zum sogenannten Winter- und Nachtfahrverbot den naturschutzfachlichen Gegebenheiten einerseits und den Interessen der touristischen Entwicklung und der wassersportlichen Nutzung andererseits besser angepasst werden können. Einzelheiten sind noch mit den Beteiligten zu erörtern.
Zu 2: Maßgebend für die getroffenen Regelungen sind insbesondere die Lebensraumansprüche und die räumlichen und zeitlichen Verteilungsmuster der für die EU-Vogelschutzgebiete Dümmer und Steinhuder Meer Wert bestimmenden Gastvogelarten. Das Zug- und Rastgeschehen kann in Abhängigkeit von standörtlichen und witterungsbedingten Gegebenheiten in einzelnen Jahren sehr unterschiedlich verlaufen. Die Landesregierung ist daher aufgeschlossen, einmal getroffene Befahrensregelungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen und an neue Erkenntnisse und Entwicklungen anzupassen mit dem Ziel, dass die Belange des Naturschutzes gewahrt bleiben und die Belange anderer Interessen bestmöglich integriert werden können. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Zu 3: Die bestehende Regelung ist ein weitgehender Kompromiss zwischen den Belangen des Naturschutzes und anderer Interessen. Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ein Handlungsbedarf für eine flexiblere Festlegung von Befahrensbeschränkungen vor dem 1. November und nach dem 31. März ableiten ließe. Das Verhalten der Gastvögel wird jedoch weiter intensiv beobachtet. Sollte sich daraus weiterer Handlungsbedarf ergeben, wird der NLWKN im Sinne der Fragestellung tätig werden.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 34 der Abg. Alice Graschtat, Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Petra EmmerichKopatsch, Daniela Krause-Behrens, Axel Plaue, Isolde Saalmann und Wolfgang Wulf (SPD)
Hat die Landesregierung zum Fachkräftemangel durch Abbau von Professorenstellen in den Ingenieurwissenschaften selbst beigetragen?
Die Ingenieurwissenschaften haben nach Angaben des Deutschen Hochschulverbandes in den vergangenen zehn Jahren in den sechzehn Bundesländern 13,3 % ihrer Professuren verloren. Insgesamt haben die Hochschulen in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren 1 451 Professorenstellen eingebüßt, während sich die Anzahl der Studierenden im selben Zeitraum um 0,5 % erhöht hat. Dieses Verhältnis sei laut Hochschulverband inakzeptabel. „Eine Qualitätsverbesserung unseres Hochschulsystems und der Studienbedingungen ist ohne spürbare Veränderung des international nicht konkurrenzfähigen Zahlenverhältnisses von 60 Studierenden pro Hochschullehrer nicht möglich“, erklärte Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes. Zudem forderte Kempen Bund und Länder erneut auf, den Universitäten die gestrichenen nahezu 1 500 Professorenstellen zurückzugeben.
1. In welchem Umfang wurden an den Universitäten und Fachhochschulen in Niedersachsen Professorenstellen in den Ingenieurwissenschaften in den letzten Jahren abgebaut?
2. Wie sieht das Zahlenverhältnis Studierende pro Hochschullehrer in Niedersachsen aus, und wie steht Niedersachsen im Ländervergleich dar?
3. Wie sieht das Zahlenverhältnis Studierende pro Hochschullehrer an Niedersachsens Hochschulen, differenziert nach natur- und technikwissenschaftlichen sowie kultur- und sozialwissenschaftlichen Fächergruppen, aus?
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) stützt seine Angaben, die sich nur auf Universitäten beziehen, auf Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes. Das Statistische Bundesamt hat am 11. Juli 2007 mitgeteilt, dass die Zahl der Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen seit 1996 praktisch unverändert ist: 1996: 37 589, 2006: 37 913. Hinzu kommt, dass das Statistische Bundesamt die Zahl der tatsächlichen als Professorinnen und Professoren Tätigen erhoben hat, nicht aber die Zahl der Stellen. Insofern zieht die Pressemitteilung des DHV, in der in gleicher Weise über Professorinnen und Professoren gesprochen wird, unzulässige Schlüsse, weil damit nicht besetzte Professorenstellen nicht berücksichtigt werden.
Zu 1: Die Zahl der Professorinnen und Professoren in den Ingenieurwissenschaften betrug 2001 549 an Fachhochschulen und 283 an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Neueste amtliche Zahlen liegen für das Jahr 2005 vor. Die Zahl betrug danach 517 an Fachhochschulen und 285 an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
Zu 2: Die Orientierung allein an ProfessorenStellen liefert ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Betreuungssituation. Die Betreuungsrelation sollte sich auf die Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit und auf das wissenschaftliche Personal beziehen.
In der Anlage 1 ist die Zahl der Studierenden im Ländervergleich, bezogen auf das Lehrpersonal, dargestellt. Dabei wird deutlich, dass sich die so definierte Betreuungsrelation an Universitäten geringfügig und an Fachhochschulen erheblich günstiger darstellt, als dies bundesweit der Fall ist. Des Weiteren wird die Betreuungsrelation maßgeblich durch die Fächerstruktur beeinflusst, was die Betreuungsrelationen an den einzelnen Hochschulen nur sehr bedingt vergleichen lässt. Für die Hochschulen in Niedersachsen wird auf die Antwort der Frage 3 verwiesen.
Zu 3: In der Anlage 2 sind die Studierendenzahlen, die Anzahl der Universitätsprofessorinnen und -professoren (nicht der Stellen) sowie deren Quotient nach Hochschulen und Fächergruppen für die Universitäten angegeben.
In der Anlage 3 sind die Studierendenzahlen, die Anzahl der Professorinnen und Professoren (nicht der Stellen) sowie deren Quotient nach Hochschulen und Fächergruppen für die Fachhochschulen angegeben.
Anlage 1: Betreuungsrelationen nach Hochschularten und Ländern Quelle: Statistisches Bundesamt – Hochschulen auf einen Blick 2007
Anlage 2: Zahl der Studierenden, der Universitätsprof. und die Relation hieraus nach Hochschulen und Fächergruppen