Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Danke, Frau Polat, für den letzten Hinweis. Jetzt weiß ich endlich, warum mir der Text so bekannt vorkam. Ich habe den Antrag mit Interesse gelesen und hatte beim ersten Durchlesen eine ganze Menge Punkte abgehakt und gesagt: Ja, gut, das ist in Ordnung, damit kann man leben.
Nach dem Beitrag von Herrn Harden hier im Plenum bin ich etwas anderer Auffassung. In Ihren Ausführungen wird der Untergang der niedersächsischen Wohnungswirtschaft prognostiziert. Dem kann ich nicht zustimmen. Diesen Untergang kann ich beim besten Willen nicht sehen.
Die Diskussion, die Sie über die Haushaltsmittel der letzten vier Jahre angefangen haben, finde ich völlig überflüssig. Ich halte das Plenum für erinnerungsfähig genug. Wir haben diese Diskussion lange genug geführt und erinnern uns alle noch gut genug, sodass wir nicht jeden Tag neu daran erinnert werden müssen.
- Das braucht mir nicht unangenehm zu sein; denn das, was wir erreicht haben, ist im Vergleich zu dem, was Sie in den vorangegangenen 13 Jahren Ihrer Regierungstätigkeit erreicht haben, hervorragend.
Der vorliegende Antrag liegt nach meinem Gefühl irgendwo zwischen „überflüssig“ und „falschem Zeitpunkt“. Herr Harden, dadurch, dass wir kein niedersächsisches Wohnungsbauförderungsgesetz haben, leben wir nicht automatisch in einem rechtsfreien Raum; denn das alte Gesetz gilt weiter. Es steht im Grundgesetz, dass das so ist. Dann wird es wohl auch so sein. Die uns vom Bund anvertrauten Wohnungsbaumittel, die wir zur Verfügung haben, sind für das Jahr 2007, soweit mir gesagt worden ist, vollständig gebunden worden. Insofern geht dem Land hier also nichts verloren.
Ein Landesgesetz zur Herstellung von Rechtssicherheit wird nicht unbedingt benötigt. Zu besonderer Eile besteht schon gar kein Grund.
Die Verknüpfung der Förderung mit kommunalen Wohnraumförderungskonzepten ist nicht erst über ein Landesgesetz möglich, sondern dies ist schon jetzt Bestandteil der Förderung. Es ist sogar zu fragen, ob wir überhaupt ein neues Gesetz brauchen.
Sie wissen ja: Dort, wo ein Gesetz nicht unbedingt notwendig ist, sollte man vielleicht auch gar keins verabschieden.
Allerdings ist das Sozialministerium derzeit dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wir wollen das Sozialministerium auch nicht stoppen; denn ein Gesetz auf niedersächsischer Ebene könnte die Bürokratie, die das Bundesgesetz bislang verursacht, durchaus deutlich verringern.
Zusätzlich wird dieses Gesetz selbstverständlich auch niedersächsische Schwerpunkte setzen. Diese sind von Herrn Beckmann und im Wesentlichen auch von Frau Polat - ich erinnere z. B. an das altersgerechte Wohnen, dem wir als FDP sehr aufgeschlossen gegenüberstehen - aber schon allesamt genannt worden, sodass ich es mir jetzt schenken kann, unsere Position noch einmal zu wiederholen.
Der Antrag impliziert, dass andere Bundesländer bereits schrecklich viel weiter sind als wir. Bayern hat ein Gesetz. Okay. In Bayern hat die Regierungspartei im Landtag die absolute Mehrheit. Von daher ist dies dort auch etwas einfacher zu machen als bei uns. Bei uns im Landtag müssen die Regierungsfraktionen miteinander darüber diskutieren, ob ein Gesetzentwurf gut ist oder nicht. Für diesen Diskussionsvorgang brauchen wir, zum Teufel noch mal, Zeit.
geht es um einen Betrag von rund 40 Millionen Euro, den der Bund zur Verfügung stellt. Allein die Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Wohnungswirtschaft haben in diesem Jahr 600 Millionen Euro investiert. Nur die Mitgliedsunternehmen des Verbandes! Hinzu kommen noch etliche Millionen aus privaten Anlässen. Insofern reden wir hier nur über einen ganz kleinen Bereich von Geldern, die im öffentlichen Leben im Baubereich ausgegeben werden.
Jetzt noch ein Wort zum „falschen Zeitpunkt“. Frau Rakow hatte anlässlich der Beratung eines anderen Punktes bereits sehr schön dargestellt, dass es nicht sonderlich viel Sinn mache, drei Monate vor Ende der Wahlperiode noch einen Gesetzentwurf einzubringen, weil er nicht mehr vernünftig zu Ende beraten werden kann. Ich darf mich Frau Rakow und der SPD-Fraktion in diesem Punkt rückhaltlos anschließen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Föderalismusreform I haben wir bereits im Herbst 2006 in der Sitzung der Konzertierten Aktion „Bauen und Wohnen“ unverzüglich die Diskussion um ein Landeswohnraumfördergesetz aufgenommen. Der Entwurf eines niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes zur Ersetzung des Bundesrechts, meine sehr geehrten Damen und Herren, befindet sich also schon in der regierungsinternen Schlussabstimmung. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung des Kabinetts zur Freigabe des Entwurfs zur Verbandsanhörung in Kürze erfolgen kann. Von daher kann von Untätigkeit der Landesregierung, Herr Harden, überhaupt keine Rede sein.
Übrigens, meine Damen und Herren, besteht auch kein Grund zur Eile; denn das Wohnraumfördergesetz des Bundes gilt nach Artikel 125 a Grundge
setz - Herr Harden nickt, obwohl er hier eben, glaube ich, gesagt hat, dass es nicht mehr gelte weiter. Wenn man bedenkt, dass dieses Bundesgesetz erst im Jahr 2001 novelliert worden ist und dass die SPD damals gesagt hat, dass dieses Gesetz schlank, gut und modern sei, dann müssen wir heute feststellen, dass in Niedersachsen auch weiterhin noch viele Maßnahmen im Bereich der Wohnraumförderung noch nach dem Bundesgesetz durchgeführt werden können. Von daher ist erst einmal alles geregelt.
Das erklärt auch, warum von allen 16 Bundesländern bisher nur Bayern ein eigenes Landesgesetz verabschiedet hat. Wenn darauf hingewiesen wird, dass es inzwischen auch in anderen Ländern schon Entwürfe gebe, dann kann ich nach meinem Kenntnisstand hinzufügen, dass sich in BadenWürttemberg ein Entwurf zurzeit in der Anhörung befindet. In Hamburg ist die Vorlage eines Entwurfs beim Senat für den Oktober geplant. Schleswig-Holstein plant ein Inkrafttreten für das Jahr 2008. Sie sehen also, dass sich alle anderen Länder - bis auf Bayern - noch in der Vorbereitungsphase befinden. Einige planen aber auch kein eigenes Landesgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Polat, eines möchte ich zur Förderung von Seniorenwohnungen noch gern sagen. Diese Förderung haben wir als Pilotprojekt begonnen. Das ist richtig. Seit Anfang 2007 ist diese Förderung in unseren Wohnraumförderrichtlinien aber als Regelung enthalten. Wir fördern Seniorenwohnanlagen. Wir fördern barrierefreies Wohnen; denn dieser Schwerpunkt liegt uns neben vielen anderen Schwerpunkten ganz besonders am Herzen. Sie sehen also: Wir nutzen die Gestaltungsspielräume, die uns der Bund gegeben hat. Wir besprechen die Vorhaben aber auch mit den Akteuren vor Ort, nämlich mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Wohnungswirtschaft. Erst dann, wenn wir uns ein Bild davon gemacht haben, was man aktuell tun muss, um den Bedürfnissen der Menschen in Sachen Wohnraum zu entsprechen, legen wir Ihnen einen runden Gesetzentwurf vor. Solange das Bundesrecht aber weiter gilt - das ist der Fall -, haben wir keine Eile. Aus diesem Grunde machen wir es gründlich. Sie sehen: Wir haben gehandelt. Unser Entwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Bald wird er dem Kabinett vorgelegt.
Federführend soll sich mit diesem Antrag der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit beschäftigen. Mitberatend tätig werden sollen die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Das ist so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Zweifel ausräumen, Alternativen prüfen: Die hannoverschen Fachgerichte angemessen unterbringen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/4036
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Mit aller Macht zum Justizzentrum“ - so titelte die HAZ mit Datum vom 3. September 2007. Und weiter: Die Zusammenlegung von Fachgerichten im Bredero-Hochhaus stößt nicht ohne Grund auf den Widerstand der Betroffenen. - Doch das Justizministerium stellt sich stur, und diese Sturheit dauert immerhin schon eineinhalb Jahre an. Weder die betroffenen Beschäftigten noch der sich zu Wort meldende Richterrat, noch die Gerichtspräsidenten, noch der Steuerzahlerbund, noch die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag können diese Beratungsresistenz nachvollziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei hätte doch alles so schön sein können. Fünf Gerichte unter einem Dach, kostengünstig, kurze Wege, gemeinsame Nutzung von Wachpersonal - um nur einige Vorteile einer solchen Unterbringung zu nennen. Mit einer geeigneten Immobilie hätten alle Beteiligten - ob Beschäftigte oder Politik - den Umzug als intelligenten Schachzug für die Hannoveraner Justiz bezeichnet, und das auch noch zugunsten des Landeshaushalts.
Ein desolater Büroturm mit einer Mietbindung von 20 Jahren und 35 Millionen Euro Miete sowie Raumproblemen - das bedeutet für uns in der Tat, mutwillig die schlechteste aller Lösungen erzwingen zu wollen. Es macht keinen Sinn, diesen Ladenhüter auf dem Immobilienmarkt namens Bredero zu favorisieren und alle anderen Alternativen ohne Prüfung vom Tisch zu wischen. Denn wie heißt es so schön im Volksmund? Drum prüfe, wer sich ewig binde, ob sich nicht was Bessres finde.
Ungeprüfte Alternativen gibt es reichlich. Die Allianz Versicherungs AG bietet den sogenannten TriTower am Schiffgraben an. Die momentane Mieterin, die Landestreuhandstelle, wird wohl in andere Räume umziehen. Hier könnten kurzfristig vier Fachgerichte einziehen. Konsequenz: Das Land könnte aus einer Anmietung Vorteile ziehen, wenn die Landestreuhandstelle eigene Belastungen vorzeitig reduzieren könnte.
Eine weitere Alternative offeriert der Hannoveraner Großinvestor David Grojnowski. Er bietet den Kauf der ehemaligen PH in der Bismarckstraße an und garantiert gleichzeitig einen niedrigeren Mietzins als beim Bredero-Turm. Deshalb schlagen wir vor, dieses Angebot zumindest einmal zu prüfen. Geld zu sparen ist doch für den Landeshaushalt kein Nachteil.
Schließlich hat der Finanzminister in diesem Plenum eindrucksvoll geschildert, auf welchem Schuldenberg wir in Niedersachsen nach wie vor sitzen.
Zwecks Bereicherung des Diskussionsprozesses hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Behördenleiter der betroffenen Fachgerichte in den Rechtsausschuss einzuladen. Transparenz in Sachen Bredero ist aber seitens der Landesregierung nicht erwünscht. Die Anhörung wurde verweigert, und die Behördenleiter wurden statt dessen am Tage der Rechtsausschusssitzung in das Justizministerium zitiert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Mit dem heutigen Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, mit einer ernsthaften Prüfung anderer Standorte für das Fachgerichtszentrum zu beginnen. Und da drängt sich nun einmal die landeseigene Universitätsliegenschaft Bismarckstraße auf. Überzeugende Gegenargumente haben wir jedenfalls nicht gehört. Die angeblichen Umbaukosten in Höhe von 40 Millionen Euro sind geradezu lachhaft. Zwar haben wir im
Rechtsausschuss gehört, dass das Land einen energetisch so aufwendigen Umbau eines denkmalgeschützten Hauses nicht leisten könne. Schuld daran - so hörten wir - sei die Obere Denkmalschutzbehörde, die - so hörten wir auch oftmals „ziemlich gnadenlos“ sei. Im Gegensatz zu privaten Bauherren würden bei Landesliegenschaften die wirtschaftlichen Zumutbarkeiten hier überhaupt nicht berücksichtigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Obere Denkmalschutzbehörde ist im MWK angesiedelt. Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz muss hier kein Luxusdenkmal entstehen, und nach § 7 Denkmalschutzgesetz muss das Land auch nur nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit bauen. Bloß kann, wenn man das Gesetz im Hinblick auf den Bau eines Fachgerichtszentrums nicht kennt, auch nichts Vernünftiges herauskommen. Die angeblich erforderlichen 40 Millionen Euro beziehen sich auf den gesamten Gebäudekomplex, der aus fünf Teilen besteht. Es werden auch nicht alle Gebäudeteile für ein Fachgerichtszentrum benötigt. Zur Zeit werden der Festsaal, die beiden Sporthallen, das Lehrschwimmbecken, die beiden großen Hörsäle sowie der Kindergarten entgeltlich durch Dritte genutzt. Nutzer sind insbesondere die umliegenden Schulen. Im Festsaal finden Konzerte statt. Das soll auch nach Auffassung der SPD-Fraktion so bleiben. Mit einem Augenzwinkern versichere ich Ihnen, dass wir das Lehrschwimmbecken für die Fachgerichte nicht mehr benötigen.
Wir stellen hier nicht nur einfach Behauptungen auf, sondern haben diese Liegenschaft von Architekten sehr detailliert prüfen lassen. Das Ergebnis ist eindeutig: 7 Millionen Euro Umbaukosten statt 35 Millionen Euro Mietkosten für die nächsten 20 Jahre. Deshalb fordert die SPD-Fraktion eine seriöse Prüfung der Liegenschaft Bismarckstraße 2. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.