Protokoll der Sitzung vom 19.10.2007

Saarland 1 763 2 189 2 736

Sachsen 1 459 1 763 2 250

Sachsen-Anhalt 1 611 1 976 2 249

Schleswig-Holstein 1 915 2 280 2 645

Thüringen 1 520 1 885 2 310

Berechnet anhand von 30,4 Tagessätzen

Zu 3: Auf die Vorbemerkungen wird hingewiesen.

Die Sicherung der Qualität in der Pflege ist - neben den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Heimaufsichtsbe

hörden - vor allem auch durch eine größere Transparenz in der Pflege zu erreichen. Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wird daher in Kürze ein Pflegeforum für Niedersachsen einberufen. In diesem Pflegeforum soll mit Verbänden auf Landesebene und Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen erörtert werden mit der Zielrichtung, mehr Transparenz und noch mehr Qualität bei Heimen und Pflegediensten zu erreichen.

Anlage 8

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 10 des Abg. Bernd Althusmann (CDU)

Erbschaftsteueraufkommen in Niedersachsen

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 7. November 2006 zu einem wichtigen steuerpolitischen Thema geworden. Bereits zur Bundestagswahl 2005 hatten CDU und CSU gefordert, dass die Erbschaftsteuer beim Betriebsübergang gestundet und bei einer Unternehmensfortführung von mindestens zehn Jahren vollständig entfallen soll.

In den vergangenen Monaten haben verschiedene Politiker von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine höhere Erbschaftsteuer für große Vermögen verlangt.

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat mit ihrem Antrag vom 27. Februar 2007 (Drs. 15/3576) gefordert, dass große Vermögen mit einem Volumen von einer Million Euro und mehr höher besteuert werden und einen erheblich größeren Beitrag als bisher zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben leisten sollten, weil es ungerecht sei, dass Familien Milliardenvermögen auf die nächste Generation übertragen könnten, ohne dass die Allgemeinheit in angemessener Form daran teilhaben könne. Die Linke in Niedersachsen fordert in ihrem Programmentwurf zur Landtagswahl 2008 ebenfalls, dass „die Reichen … über die Erbschaftsteuer stärker belastet werden …“ sollten als bisher.

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Monatsbericht 06.2004 einen Beitrag zur Erbschaftsteuerbelastung im internationalen Vergleich veröffentlicht. Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) in Mannheim die Erbschaftsteuerbelastung in Deutschland, den Staaten der EU sowie in der

Schweiz, in Lichtenstein, in den USA und in Japan untersucht.

Das ZEW stellte u. a. fest, dass die Situation in Deutschland im Ländervergleich einerseits durch günstige Bewertungsvorschriften und hohe persönliche Freibeträge für Ehegatten und Kinder gekennzeichnet sei. Andererseits falle aber der Steuersatz vergleichsweise hoch aus.

Im Hinblick auf geringe Vermögen weise Deutschland im internationalen Vergleich bei der Übertragung sowohl an den Ehegatten als auch an ein Kind eine relativ geringe Belastung auf.

Große Vermögen würden in Deutschland im Vergleich zu den anderen untersuchten Ländern aber relativ stark mit Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Erbschaftsfälle und Schenkungen gibt es in Niedersachsen pro Jahr, und wie viele der jährlichen Erbschaftsfälle bzw. Schenkungen führen zu einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerpflicht?

2. Wie hat sich das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in Niedersachsen in den Jahren 1990 bis 2006 entwickelt?

3. Wie verteilen sich die steuerpflichtigen Erwerbe zahlen-, wertmäßig und prozentual auf die verschiedenen Größenklassen der Erwerbe, und welches Erbschaft- bzw. Schenkungsteueraufkommen erbrachten die Erwerbe nach Größenklassen absolut und prozentual?

Die Fragen des Abgeordneten Althusmann beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Den Erbschaftsteuerfinanzämtern in Niedersachsen wurden in den Jahren 2002 bis 2006 pro Jahr zwischen 84 800 und 88 400 Todesfälle angezeigt. Daraus resultierten pro Jahr zwischen 10 900 und 14 200 Steuerfestsetzungen. Im gleichen Zeitraum wurden pro Jahr zwischen 48 900 und 56 400 Schenkungen angezeigt. Daraus resultierten pro Jahr zwischen 3 100 und 4 600 Steuerfestsetzungen. Damit führten im Jahr 2006 17 % der Erbfälle und 8 % der Schenkungen zu Steuerfestsetzungen.

Die Zahlen im Einzelnen stellen sich wie folgt dar:

Zahl der Todesfall- und Schenkungsanzeigen

Zahl der Steuerfestsez.

ErbSt 86 898 10 968 2002 SchSt 48 967 3 118

ErbSt 88 321 13 196 2003 SchSt 54 066 3 697

ErbSt 84 819 13 508 2004 SchSt 56 308 4 108

ErbSt 86 521 13 232 2005 SchSt 52 540 4 539

ErbSt 84 861 14 122 2006 SchSt 54 851 4 223

Zu 2: Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen ist von 109,7 Millionen Euro im Jahr 1990 unter zwischenzeitlichen Schwankungen auf 288,7 Millionen Euro im Jahr 2006 gestiegen. Dabei handelt es sich um das originäre Steueraufkommen in Niedersachsen vor Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.

Das Aufkommen hat sich wie folgt entwickelt (in Millionen Euro):

1990 109,7 1999 206,4

1991 79,4 2000 235,6

1992 101,2 2001 220,7

1993 113,9 2002 203,9

1994 129,2 2003 211,8

1995 140,5 2004 237,9

1996 182,4 2005 256,0

1997 145,0 2006 288,7

1998 164,1

Zu 3: Die zahlen-, wertmäßige und prozentuale Verteilung der steuerpflichtigen Erwerbe bzw. der festgesetzten Steuer in Niedersachsen im Jahr 2006 auf die verschiedenen Größenklassen der Erwerbe ist in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Danach erbringen 3,7 % der Fälle mehr als 50 % der festgesetzten Steuer. Die „starken Schultern“ - steuerpflichtige Erwerbe über 500 000 Euro - tragen also schon mehr als die restlichen 96,3 %. Konkret: 599 von 15 959 Steuerpflichtigen tragen mehr als 50 % der festgesetzten Steuern.

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2006 gesamt 2

Steuerpflichtiger Erwerb von … bis … unter Euro Zahl der steuerpflichtigen Erwerbe Wert der steuerpflichtigen Erwerbe Festgesetzte Steuer

Fälle % 1 000 Euro % 1 000 Euro %

Unter 10 000 3 972 24,9 18 705 1,0 2 586 0,9