des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 5 des Abg. Heinrich Aller (SPD)
Der Dorferneuerungsplan Barsinghausen-Kirchdorf wurde am 31. Oktober 2002 vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen. Im Juli 2003 genehmigte die damalige Bezirksregierung den Plan. Knapp 500 000 Euro sollten danach in verschiedene Maßnahmen fließen. Für private Projekte standen 240 000 Euro zur Verfügung, während der Rest öffentlichen Maßnahmen
In der Dorferneuerung waren u. a. der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Kirchdorf, das sehr baufällig war, und die Neugestaltung des Parkplatzes und des Schulhofes der Astrid-Lindgren-Schule enthalten. Die Gesamtmaßnahme soll den Ortsmittelpunkt
dauerhaft aufwerten. Im September konnte dieser Teil der Dorferneuerung mit der Einweihung und Indienststellung des Feuerwehrgerätehauses abgeschlossen werden. Dennoch: Bereits während des Baus des Feuerwehrgerätehauses war es zu Verzögerungen gekommen, weil im Frühjahr 2005 vom zuständigen Landesamt die zugesagten Zuschüsse gestrichen wurden. Im Mai 2005 ist - auch durch meine Intervention - für Abhilfe gesorgt worden. Das Amt für Landesentwicklung bewilligte schließlich das dringend benötigte Geld für diesen Teilabschnitt der Maßnahme.
Bei der Neugestaltung des Parkplatzes und des Schulhofes, die auch den Abriss der alten Feuerwehrgarage beinhaltet, ist jetzt ebenfalls eine Verzögerung eingetreten. Schon Anfang 2006 wurde ein Zuschussantrag beim Landesamt gestellt. Es handelt sich um einen Betrag in Höhe von 80 000 Euro. Im Sommer wurde die Stadt aufgefordert, den Antrag unter Verwendung eines neuen Formulars erneut zu stellen.
Mehrwertsteuer wurde vom Land dazu genutzt, die Mehrwertsteuer insgesamt aus den zu berücksichtigenden Positionen zu streichen. Hierdurch ist es zu einer Kürzung der im Dorferneuerungsplan zugesagten Mittel in Höhe von 8 000 Euro gekommen. Die Bewilligung der Mittel steht weiterhin aus. Der Zustand des Platzes bildet nach wie vor einen traurigen Kontrast zu dem gelungenen Neubau des Gerätehauses und den Planungen für das Umfeld der Schule.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bearbeitung und Verzögerung der Mittelbewilligung von Zuschüssen aus dem Dorferneuerungsprogramm in Barsinghausen und anderen Fällen nach Abschaffung der Bezirksregierungen?
2. Warum hat die Landesregierung die von Barsinghausen für die Platzgestaltung im Rahmen der Dorferneuerung im Stadtteil Kirchdorf beantragten Mittel nicht sofort und sinnvollerweise im Anschluss an die erste Baumaßnahme bewilligt und zur Auszahlung gebracht?
3. Wann ist die Landesregierung bereit, die auf die Stadt Barsinghausen oder andere Destinatäre durch Verzögerungen im eigenen Zuständigkeitsbereich verlagerten Kosten auszugleichen und die Förderbeträge ohne zusätzliche Bürokratie auszuzahlen?
Die Stadt Barsinghausen hat in der abgelaufenen Förderperiode PROLAND 2000 bis 2006 wie nur wenige Gemeinden in Niedersachsen von dem Einsatz der Landentwicklungsinstrumente und der Förderung von investiven Maßnahmen mit EU- und Gemeinschaftsaufgabemitteln profitiert. Die Maßnahmen haben zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft in Barsinghausen beigetragen. Zu nennen sind z. B.
gung Goltern in Verbindung mit den Dorferneuerungen Groß Munzel, Goltern, Landringhausen und Stemmen,
Kirchdorf mit dem Ziel der Umsetzung der Ortsentlastungsstraße in Verbindung mit der Dorferneuerung Kirchdorf.
Der Ortsteil Kirchdorf wurde 2001 in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Als öffentliche Maßnahmen wurden bisher die Sanierung des Schlauchturmes und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses mit Mitteln in Höhe von zusammen 22 630 Euro gefördert. Ferner konnten für insgesamt 16 private Maßnahmen insgesamt über 127 000 Euro bewilligt werden.
Im Jahr 2006 ist zum 15. Oktober das PROLANDProgramm ausgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten alle EU-Vorhaben abgeschlossen und ausgezahlt sein. Seit dem 1. Januar 2007 gilt für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes die ELER-Verordnung für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 mit neuen Rahmenbedingungen. Eine maßgebliche Änderung ist, dass die Mehrwertsteuer nicht mehr bezuschusst wird. Dies hat Niedersachsen bei der Förderung von Vorhaben zu befolgen. Ende Oktober 2007 sind das niedersächsische PROFIL-Programm von der EUKommission genehmigt und die neu gefasste ZILERichtlinie im Ministerialblatt veröffentlicht worden. Damit lagen die rechtlichen Voraussetzungen für die Zuweisung der regionalen Mittelbudgets an die Behörden für Geoinformation, Landentwicklung
und Liegenschaften (GLL) vor. Anfang November wurden die EU-Mittel 2007 und 2008 in Höhe von 86 Millionen Euro zur Bewilligung zugeteilt, sodass bereits vorbereitete wie auch neue Projekte in einem Umfang von über 250 Millionen Euro umgesetzt werden können.
Bei dem Einsatz von EU-Mitteln müssen die EUVerordnungen, wie bisher auch, eingehalten werden. Die Antragsbearbeitung und Bewilligung
unterliegen damit den EU-rechtlichen Vorgaben, die Niedersachsen einzuhalten hat, damit es zu keinen Anlastungsverfahren kommt.
Zu 1: Mit der Verwaltungsreform wurde durch die Einführung des zweistufigen Verwaltungsaufbaues eine effiziente und schlagkräftige Verwaltung geschaffen. Die Aufgaben der Landentwicklung wurden zum 1. Januar 2005 den GLL zugeordnet. Die GLL haben sich in ihrer neuen Struktur als kompetente Ansprechpartner für Kommunen, Landwirtschaft, Wirtschaft und Bürgern etabliert.
Die PROLAND-Bilanz zeigt, dass im Bereich der Landentwicklung in der vergangenen Förderperiode ein Investitionsvolumen im ländlichen Raum von mehr als 2,4 Milliarden Euro ausgelöst worden ist. Über 130 Millionen Euro zusätzliche EU-Mittel konnten in Niedersachsen für investive Maßnahmen eingesetzt werden. Dies ist eine Erfolgsgeschichte der Verwaltung für Landentwicklung, die nur durch die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Bürgern möglich war.
Aufgrund der verzögerten Genehmigung unseres Programmes PROFIL durch die EU-Kommission können erst seit November 2007 EU-Mittel u. a. auch für die Dorferneuerung bewilligt werden. Die Vorbereitung auf die neue Förderperiode ist in enger Zusammenarbeit zwischen ML, GLL und den Akteuren in den Regionen erfolgt. Mit der Bewilligung der Förderanträge wurde sofort nach Genehmigung des Programms durch die EU
Durch die Budgetierung und durch die Stärkung der Eigenverantwortung der GLL in den Regionen werden wir auch in der neuen Förderperiode die Erfolgsgeschichte der ländlichen Entwicklung fortsetzen.
Durch die intensive Zusammenarbeit der Stadt Barsinghausen und der GLL Hannover wird auch weiterhin die Stadt Barsinghausen von den Förderinstrumenten profitieren.
Zu 2: Im Rahmen der Dorferneuerung Kirchdorf wurde im Bereich der Astrid-Lindgren-Schule im Jahr 2003/2004 die Fugensanierung des
Das letztgenannte Projekt wurde im Oktober 2005 abgeschlossen. Die Aussage, dieses Projekt sei verzögert worden, weil zugesagte Zuschüsse gestrichen wurden, ist unzutreffend. Vielmehr erfolgte nach der Antragsannahme eine intensive Abstimmung zwischen der GLL und dem Antragsteller.
wurde erst am 7. April 2006 beantragt, somit nicht im direkten zeitlichen Anschluss an die 2005 geförderte Erweiterung. Da diese Maßnahme aufgrund der auslaufenden EU-Förderperiode nicht mehr zeitgerecht abgeschlossen werden konnte, erfolgte keine Bewilligung mehr für das Jahr 2006. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für die neue Förderperiode vorliegen, hat die Stadt Barsinghausen eine Zusage für die Bewilligung der beantragten Maßnahme mit einer Zuwendung von rund 36 500 Euro erhalten.
Zu 3: Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Anspruch, insofern gibt es keinen Kostenausgleich. Es gelten die Förderbedingungen der neuen Förderrichtlinien. Für die Gewährung und Auszahlung von EU-Mitteln bestehen zahlreiche Vorgaben der EU-Kommission. Sie sind von den GLL angesichts der ständigen Gefahr von Anlastungen durch die EU gegenüber dem Land genauestens einzuhalten; unvollständige Angaben der Antragsteller führen zu Beanstandungen, die in Sanktionen und in letzter Konsequenz in Rückforderungen münden können. Angesichts des Umfangs der vorgeschriebenen jährlichen Kontrollen durch verschiedene Prüfeinrichtungen ist die Abwicklung entsprechend den EU-Vorgaben unumgänglich, um die zuvor genannten Gefahren ausschließen zu können. Niedersachsen ist eines der Bundesländer Deutschlands mit der geringsten Anlastungsquote. Das wollen wir auch künftig beibehalten.
Laut Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag steht den öffentlich-rechtlichen Sendern derzeit eine Finanzausstattung von über 7 Milliarden Euro jährlich zu. Deshalb ist jeder, der über ein empfangsbereites Gerät verfügt, verpflichtet, die entsprechenden Teilnehmergebühren zu bezahlen. Wer dennoch nicht bezahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Mit dem Gebühreneinzug hat der NDR die Gebühreneinzugszentrale beauftragt und mit jährlich über 150 Millionen Euro der Gebührengelder zur Deckung der Verwaltungskosten ausgestattet. Das Vorgehen übermotivierter GEZ
Fahnder steht genauso wie die riesige gesammelte Datenmenge der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland immer wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Vor allem die Methoden, mit denen vermeintliche Schwarzseher enttarnt werden sollen, sorgen immer wieder für Schlagzeilen und haben ihr Übriges zum schlechten Image der Behörde beigetragen.