Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Verschuldung der niedersächsischen Landkreise im Vergleich zu den Landkreisen der anderen Bundesländer entwickelt (Kennzahlen wie oben: Anteil aller Kas- senkredite, Anteil „ordentliche“ Schulden, Ge- samtbetrag, Kassenkredite pro Kopf, Haus- haltsfehlbeträge pro Kopf)?

2. Wie hat sich die Verschuldung der niedersächsischen Städte und Gemeinden im Vergleich zu den Städten und Gemeinden der anderen Bundesländer entwickelt (Kennzahlen

wie oben: Anteil aller Kassenkredite, Anteil „ordentliche“ Schulden, Gesamtbetrag, Kassenkredite pro Kopf, Haushaltsfehlbeträge pro

Kopf)?

3. Wie hat sich die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen insgesamt im Vergleich zu den Kommunen der anderen Bundesländer entwickelt (Kennzahlen wie oben: Anteil aller Kassenkredite, Anteil „ordentliche“ Schul- den, Gesamtbetrag, Kassenkredite pro Kopf, Haushaltsfehlbeträge pro Kopf)?

Die Finanzsituation der kommunalen Körperschaften ist stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf Bundesebene abhängig. Gleichwohl hat sich die Finanzsituation in Niedersachsen in den vergangenen Jahren deutlich positiver entwickelt als im Bundesdurchschnitt. Diese Abmilderung des Bundestrends und damit die Verbesserung der finanzpolitischen Situation der niedersächsischen Gemeinden und Landkreise sind Folge der kommunalfreundlichen Politik der Landesregierung. So hat allein die auf Initiative der Landesregierung erfolgte Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage bei den Kommunen in den Jahren 2004 bis 2007 zu höheren Einnahmen von 1 075 Millionen Euro geführt. Die Anhebung der Steuerverbundquote im Jahre 2007 um 0,46 v.-H.Punkte führte mit rund 3 100 Millionen Euro zur bisher höchsten Zuweisungsmasse im kommunalen Finanzausgleich Niedersachsens mit einer

Steigerung von jeweils über 700 Millionen Euro im Vergleich zu 2004, 2005 und 2006. Künftig werden die Kommunen auch durch die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr und durch den freiwilligen Zuschuss des Landes zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in besonderen Notlagen für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen entlastet. Zudem sichert das in der Niedersächsischen Verfassung verankerte strikte Konnexi

tätsprinzip die kommunale Finanzausstattung.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die jüngsten, in den amtlichen Statisti

ken noch nicht verfügbaren Angaben derzeit einen Kassenkreditbestand von 4,3 Milliarden Euro ausweisen. Bestätigten sich diese Zahlen auch zur Jahresendabrechnung, wäre dies - im Vergleich zu der zum 30. Juni 2007 gemeldeten Gesamthöhe der kommunalen Kassenkredite von 4,6 Milliarden Euro - erstmalig seit langer Zeit eine Trendwende im Bereich der Kassenkredite.

Zu den Details der Entwicklung auf Bundes- und auf Landesebene wird auf die Anlagen verwiesen. Ein abschließender bundesweiter Vergleich der Verschuldung niedersächsischer Kommunen setzt die Heranziehung von Kennzahlen anderer Bundesländer voraus. Eine Aufschlüsselung in der erbetenen Tiefe ist im Zeitrahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht möglich, weil die Fragen nur unter Rückgriff auf die Zahlen aus der Schriftenreihe „Finanzen und Steuern, Schulden der öffentlichen Haushalte“ des Bundesamtes für Statistik beantwortet werden können. Soweit es die Haushaltsfehlbeträge betrifft, liegt der Landesregierung eine belastbare Statistik nur für Niedersachsen vor.

Aus dem in der Anlage 1 dargestellten Vergleich der Jahre 2002 bis 2006 ist zu erkennen, dass bundes- wie landesweit die Kreditmarktschulden aller kommunalen Gebietskörperschaften zunächst leicht angestiegen, seit zwei bzw. drei Jahren jedoch unter das Anfangsniveau gesunken sind (A.1 und A.2, Spalte 1). Demgegenüber ist bei den Kassenkrediten bundes- und landesweit ein starker Anstieg festzustellen (A.1 und A.2, Spalte 2). Hier ist Niedersachsen jedoch der bundesweiten Entwicklung nicht in vollem Umfang gefolgt, wie ein Vergleich der niedersächsischen Entwicklung mit dem bundesweiten Trend zeigt: Danach war der Anteil der niedersächsischen Kommunen an den Kassenkrediten aller Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland mit 19,1 % am 31. Dezember 2002 und mit 16,1 % am 31. Dezember 2006 deutlich rückläufig. Auch der entsprechende Anteil an den Kreditmarktschulden reduzierte sich im Vergleichzeitraum von 9,5 % auf 9,2 %. (A.2, Spalten 4 und 5). Beim Pro-Kopf-Vergleich der kommunalen Kreditmarktschulden liegt Niedersachsen mit einem Rückgang von 985 Euro auf 938 Euro im Vergleichszeitraum ebenfalls unter dem Bundesschnitt, der einen Rückgang von 1 078 Euro auf 1 069 Euro aufweist (A.1 und A.2, Spalte 6).

Diese positive niedersächsische Entwicklung beim Vergleich aller kommunalen Gebietskörperschaften wird bei einer getrennten Betrachtung der Land

kreise und Gemeinden bestätigt. So ist der Anteil der niedersächsischen Landkreise an den Kassenkrediten aller Landkreise der Bundesrepublik

Deutschland seit dem 1. Januar 2003 kontinuierlich gesunken. Betrug dieser zum 31. Dezember 2002 noch 49,4 %, sank er zum 31. Dezember 2006 um 12,4 Prozentpunkte auf 37,0 %. Auch bei den Kreditmarktschulden ist der Anteil der niedersächsischen Landkreise im gleichen Zeitraum von 17,5 % auf 16,5 % zurückgegangen (A.6). Damit ist bei den Landkreisen in Niedersachsen eine positivere Entwicklung als im Bundesgebiet insgesamt festzustellen. Dies gilt auch für die niedersächsischen Gemeinden, deren Anteil an den Kassenkrediten aller Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland im Vergleichszeitraum von

15,7 % um 4,8 Prozentpunkte auf 10,9 % und an den Kreditmarktschulden von 8,2 % um 0,4 Prozentpunkte auf 7,8 % gesunken ist (A.4).

Ausweislich der Anlage 2 wirtschaftet nach wie vor eine hohe Anzahl von Kommunen mit Fehlbeträgen in den Verwaltungshaushalten. Im Jahre 2002 wiesen 210 von 467 Kommunen einen solchen Fehlbetrag auf (Statistik B.4, Spalte 6). Im Jahr 2006 haben 212 von 465 kommunalen Körperschaften einen Haushaltsfehlbetrag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor allem die Haushaltsdefizite aus den Vorjahren die Kommunalhaushalte weiter außerordentlich belasten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die statistischen Auswertungen sind den Anlagen 1 und 2 (Anlagen zur Anlage 8) zu entnehmen.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 12 des Abg. Friedhelm Biestmann (CDU)

Health-Check der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union hat sich in den letzten 15 Jahren auf Druck der WTO und der Zielsetzung der europäischen Politik stark verändert. Die GAPReform 2005 hat in diesem Prozess mit der Entkopplung der Direktzahlungen über die erste Säule und mit der neuen Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes über die zweite Säule (ELER) neue Weichen gestellt. Dieser

Reform schließen sich bisher die Zuckermarktreform 2006, die Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung 2007 und Reformen im Weinmarkt an. Die durchgreifenden Agrarreformen stellen für die Landwirte eine große Herausforderung dar, bieten aber auch Chancen. Die Landwirte in Europa und Deutschland treffen nunmehr ihre unternehmerischen Entscheidungen, ausgerichtet auf Entwicklungen und Signale des Agrarmarktes, unter Beachtung der

Wachstumspotenziale ihrer Betriebe. Die EU als gleichzeitig größter Exporteur und Importeur von Agrarprodukten stellt hochwertige Lebensmittel bereit, die unter hohen Umwelt-, Lebensmittelsicherheits-, Lebensmittelqualitäts

und Tierschutzstandards produziert werden.

Das Agrarmodell einer multifunktionalen Landwirtschaft ist in der europäischen Politik tief verankert. In den Jahren 2008/2009 soll die GAP einem sogenannten Health-Check unterzogen werden, einer Zwischenbilanz, um zu prüfen, ob die europäische Agrarpolitik für die Zukunft ausgerichtet ist. Die Kommission der Europäischen Union hat den Mitgliedstaaten am 20. November Vorschläge zum Health

Check der GAP vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Für welche Änderungen spricht sich die Landesregierung beim Health-Check aus insbesondere hinsichtlich der Direktzahlungen, der Cross-Compliance-Regelungen und der Modulation?

2. Welche Ziele verfolgt die Kommission bei der Milchquotenregelung, und für welche Ziele tritt die Landesregierung bei diesem Sektor ein?

3. Welche Unterschiede existieren bei der Umsetzung der GAP-Reform in den EU-Mitgliedstaaten, und wie sollten diese Unterschiede mit dem Health-Check ausgeräumt werden?

Seit Ende November liegen die Vorschläge der EU-Kommission zum sogenannten Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik auf dem Tisch. Frau Mariann Fischer Boel hat am

20. November während der Pressekonferenz erklärt:

„Bedeutet die Tatsache, dass wir einen ‚Gesundheitscheck’ vornehmen, dass der Patient krank ist? Dies sicher nicht, aber auch bei kerngesunden Menschen ist es völlig normal, dass sie zum Arzt gehen, um festzustellen, ob sie etwas ändern müssen, damit sie auch weiterhin in Form bleiben.“

Vor diesem Hintergrund will sie prüfen, ob die GAP an eine erweiterte EU mit 27 Mitgliedern und eine sich rasch verändernde Welt angepasst werden

muss, und sie erwartet, dass ihre Vorschläge sowohl für die Landwirte als auch für die Verbraucher und Steuerzahler tatsächlich etwas bewirken.

Wie ist das zu verstehen: „Tatsächlich etwas bewirken … “?

Jemand, der kerngesund ist, darf meines Erachtens vom Arzt eine Diagnose erwarten, die ihn nicht umhaut, sondern ihn vielmehr in seinem Lebensstil bekräftigt, vor allem dann, wenn er vor gerade einmal zwei Jahren eine wichtige Operation überstanden hat. So verhält es sich nämlich mit der Gemeinsamen Agrarpolitik: Mit der Entkopplung der Prämien, der Zuckermarktreform und der Bindung an Cross Compliance wurde ab 2005 wirklich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Diese „Mehrfachoperation“ haben die niedersächsischen Landwirte angenommen, sie haben sich angepasst und auf die neue Agrarwelt eingestellt. Deshalb muss es im Gesundheitscheck nun in erster Linie um das Funktionieren und die Praktikabilität der vielfach noch neuen Regeln gehen. - Verlässlichkeit ist angesagt, kein Therapiewechsel.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Notwendige Veränderungen bei den Direktzahlungen und der Modulation kann ich nicht erkennen. Die Direktzahlungen haben in Niedersachsen im Durchschnitt einen Anteil von 58 % am Gewinn der Betriebe. Jede Änderung ist unmittelbar einkommenswirksam, und ab 2010 greift bei uns ohnehin die Überführung in die einheitliche Flächenzahlung mit entsprechenden Umverteilungen für viele Betriebe. Daher lehne ich Änderungen ab, die die niedersächsischen Betriebe zusätzlich belasten. Mit dem Vorschlag einer höheren Modulation und größenabhängiger Kürzungen

verordnet die Kommission gerade Deutschland eine schmerzhafte Therapie. In keinem anderen Mitgliedstaat gibt es eine vergleichbare Verteilung der Direktzahlungen nach Größenklassen - insbesondere wegen der neuen Bundesländer. Die

Kommission möchte mit ihren Vorschlägen u. a. die Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik

verbessern. Dies mag für die längerfristige Absicherung der GAP ein durchaus verständliches Argument sein. In dieser Frage dürfen jedoch die Interessen Deutschlands, die der neuen Länder, aber auch nicht die der alten Länder auf der Strecke bleiben.

Unser Interesse ist es, vor allem die Modulationskürzungen niedrig zu halten; denn bei jedem Prozent mehr Modulation fließt ein Teil der Mittel ab aus Niedersachsen. Dies gilt insbesondere, weil die Mittelausstattung der zweiten Säule in Niedersachsen - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern - in der neuen Förderperiode sogar höher ist als im abgelaufenen Förderzeitraum.

Hinsichtlich Cross Compliance (CC) kann ich mir weitere Vereinfachungen vorstellen. Auf keinen Fall sollten aber mit dem Gesundheitscheck neue Cross-Compliance-Anforderungen eingeführt werden, wie im Kommissionsvorschlag angedeutet. Wer ernsthaft Vereinfachung und Bürokratieabbau will, darf nicht schon wieder neue CC-Auflagen einfordern. Die neuen Herausforderungen, wie den Klimawandel oder das Wassermanagement, sollte die Kommission nicht mit weiteren CC-Auflagen verbinden.

Zu 2: Lassen Sie mich nun zu Ihrer zweiten Frage kommen, der Zukunft der Milchquotenregelung.

Ich begrüße ausdrücklich das eindeutige Bekenntnis der Kommission zum Ende der Milchquotenregelung. Wichtig ist, dass der Ausstieg klar angekündigt wird. Ich bin froh, dass der Berufsstand diese Ansicht teilt. Viele Gründe sprechen für ein Ende der Mengensteuerung:

- Die Milchquotenregelung hat ihre Ziele nicht er