Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Zu 2: Bei der Novellierung des Niedersächsischen Jagdrechts im Jahre 2001 ist der Tierschutzgedanke im Jagdrecht noch einmal intensiviert worden. Das geltende Jagdrecht berücksichtigt die Anforderungen des Tierschutzrechts. Bei Einhaltung des Jagdrechts sind Verstöße gegen das Tierschutzrecht ausgeschlossen. Rechtliche Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesjagdgesetz sind erst seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im vergangenen Jahr möglich. Inwieweit bei künftigen Änderungen des NJagdG von Bundesrecht abgewichen werden soll, muss im Rahmen des Gesetzge

bungsverfahrens geprüft werden. Das in Niedersachsen bisher geltende Jagdrecht weicht nicht vom Bundesrecht ab.

Zu 3: Bei der guten Ausbildung der Jägerinnen und Jäger schätzt die Landesregierung die Verwechslungsgefahr mit anderen Vogelarten als gering ein. Bilanziert werden diese Verfehlungen in der im Landesjagdbericht veröffentlichten Jagdstatistik.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 20 der Abg. Jutta Rübke und Hans-Dieter Haase (SPD)

Entschädigung für Hochwasserschäden im Landkreis Hildesheim - Leere Versprechungen der Landesregierung?

„Land unter im Landkreis Hildesheim“, „An der Innerste brechen die Deiche“, „Hochwasser Die ersten Dämme brechen“ - so titelten am 1. Oktober 2007 verschiedene Zeitungen (Deis- ter-Weser-Zeitung, Neue Presse) in Niedersachsen.

Nach mehreren Dammbrüchen im Landkreis Hildesheim wurde am 30. September 2007 der Katastrophenalarm ausgelöst. Viele Anwohner haben erhebliche Schäden zu vermelden, in Holle stand ein ganzes Wohngebiet unter Wasser, in Ahrbergen ein Gewerbegebiet. Auch Wirtschaftsbetriebe haben massive Schäden zu verzeichnen und sind zum Teil in ihrer Existenz bedroht.

Minister Ehlen hat sich zeitnah am Freitag, dem 5. Oktober 2007, vor Ort ein Bild vom Ausmaß gemacht. So hat er z. B. den Schaden in Ahrbergen bei vier betroffenen Familien auf 1,2 Millionen Euro geschätzt. Er hat hier Zusagen an die betroffenen Menschen gemacht und schnelle unbürokratische finanzielle Hilfe zugesagt. Nach Aussagen der Menschen vor Ort war der Presse zu entnehmen, dass für private Haushalte 5 000 Euro, für Wirtschaftsbetriebe

10 000 Euro Soforthilfe angeboten worden sind. Diese Zahlen orientierten sich an dem

Okerhochwasser, was sich etwa vier Wochen vor dem Innerstehochwasser ereignet hatte.

Es folgte dann eine Einladung dieser Familien in die Landkreisverwaltung. Hier wurden Gespräche hinsichtlich der finanziellen Abwicklung der Zahlungen u. a. mit Vertretern der NBank, der Sparkasse Hildesheim sowie den jeweiligen Steuerberatern und dem Geschäftsführer der „Hi-Reg“ (Wirtschaftsförderung) geführt. Aufgrund der Zusammenkunft wurde deutlich, dass die Formalien und der Aufwand zur Darstellung der geschäftlichen Situation sehr aufwendig sind. Bei allen aktuell vorliegenden finanziellen

Hilfsangeboten handelt es sich offensichtlich um Kredite mit kritischen Bedingungen, wie z. B. einer Zinserhebung durch die NBank allein nur für die Bürgschaft und die Erhebung einer Abschlussgebühr. Dies trägt zum Erschwernis der betroffenen Bürger bei.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Mittel sind seit dem Hochwasser und dem o. g. Gespräch im Landkreis Hildesheim seitens des Landes tatsächlich unbürokratisch und schnell an die betroffenen Bürger abgeflossen?

2. Einige Betriebe sahen sich aus existenziellen Gründen gezwungen, die Schäden zu beheben und in finanzielle Vorleistung zu gehen. Inwiefern wird die Landesregierung zu der von Minister Ehlen zugesagten Soforthilfe stehen und den Betrieben hier eine Finanzhilfe zukommen lassen?

3. Wann können die betroffenen Menschen konkret mit Zuwendungen/Entschädigungen

durch das Land rechnen, bzw. was müssen diese Menschen veranlassen, damit die öffentlich gemachten Aussagen in die Tat umgesetzt werden, und wie wird gewährleistet, dass hierdurch nicht noch zusätzliche Erschwernisse durch Bürokratie und Kreditzinsen entstehen?

Im Süden Niedersachsens haben sich zwischen dem 29. September und 2. Oktober 2007 unwetterartige Niederschläge und Überflutungen ereignet. Nach umgehender Einschätzung der Zahl der möglichen Betroffenen und Erstellung einer tragfähigen Prognose über die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Regierungsvertretung Hannover hat die Landesregierung auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport am 13. November 2007 beschlossen, zur Behebung der akuten Notlagen außerplanmäßig eine Soforthilfe für Betroffene bereitzustellen.

Die Hilfe hat das Ziel, die durch extreme Niederschläge entstandenen akuten Notlagen zu überbrücken. Durch den Regen und das Hochwasser verursachte Schäden sind nicht Gegenstand der Hilfe. Solchen Risiken sollten primär mit den hierfür erforderlichen Vorkehrungen im eigenverantwortlichen Bereich (z. B. Anpassung des Versiche

rungsschutzes, Ertüchtigung der Haus- und Grundstücksentwässerung) begegnet werden. Staatliche Hilfen können eigenverantwortliche Aktivitäten

nicht ersetzen.

Dennoch soll nicht übersehen werden, dass viele Bürger und Bürgerinnen solche Aktivitäten erst aufnehmen müssen. Deshalb hat sich die Landesregierung zu einer Billigkeitsleistung nach § 53 der

Landeshaushaltsordnung entschlossen. Eine Billigkeitsleistung für Einzelpersonen und Familien wurde und wird bis zu 5 000 Euro im Einzelfall gewährt,

a) bei vorübergehend eingetretener Unterbrin

gungsnot, weil große Teile der Wohnung nicht bewohnbar sind oder waren, sowie

b) um insbesondere einkommensschwachen Per

sonen das Notwendigste an Unterkunft oder Mobiliar zu ermöglichen, unabhängig von etwaigen Leistungen des Sozialamtes, die mit aufwändigen Klärungen der Einkommens- und Vermögenssituation verbunden sind; auf Familien mit Kindern und schwerbehinderte Menschen ist ein besonderes Augenmerk zu richten.

Eine Billigkeitsleistung für Gewerbebetriebe, die in ihrer Existenz stark bedroht sind, wird im Einzelfall bis zu einer Höhe von 10 000 Euro gewährt.

Die Billigkeitsleistung von bis zu insgesamt

350 000 Euro soll schnell, verfahrensmäßig einfach und effektiv gewährt werden.

Der Regierungsvertretung Hannover als Bewilligungsstelle lagen bis 10. Dezember 2007 111

Anträge auf Billigkeitsleistungen vor, 45 davon aus dem LK Hildesheim. Von den 111 Anträgen wurden bis zum 10. Dezember 2007 103 beschieden, davon 95 positiv. Hiervon wiederum kommen 31 aus dem LK Hildesheim. Acht Antragsteller haben keine Notlage dargelegt oder eine Notlage ausdrücklich verneint.

Es liegen der Regierungsvertretung Hannover 14 gewerbliche Anträge vor, ein Antrag wird vom MU bearbeitet. Ein Antrag wurde abschlägig beschieden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es wurden bis zum 10. Dezember 2007 ca. 148 000 Euro an begünstigte Antragsteller angewiesen, davon 45 000 Euro im LK Hildesheim.

Zu 2: Für Betriebe, bei denen durch das Hochwasser an der Innerste Schäden entstanden sind, die die Existenz des Betriebes stark bedrohen, stehen in begrenztem Umfang Mittel für eine Soforthilfe zur Verfügung. Die vorliegenden Anträge werden ebenfalls von der Regierungsvertretung Hannover beschieden. Darüber hinaus können Betriebe

Bürgschaften und zinsverbilligte Darlehen des

Landes in Anspruch nehmen. Hierzu gab und gibt es eine Reihe von konkreten Fördergesprächen der NBank mit betroffenen Betrieben und anderen Beteiligten. Die NBank steht zur Beratung und Unterstützung der Betriebe auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zu 3: Es ist verwaltungstechnisch gewährleistet, dass sämtliche Antragsteller, die eine Bewilligung zu erwarten haben, Leistungen noch vor Weihnachten erhalten.

Anlage 18

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 21 des Abg. Rolf Meyer (SPD)

Schwermetallgifte an der Aller - Wie geht die Landesregierung damit um?

Mit einer Artikelserie hat die Cellesche Zeitung (CZ) in den vergangenen Wochen auf die Probleme hingewiesen, die sich entlang der Aller aus der Belastung mit Schwermetallen (vorran- gig Cadmium) ergeben. So wird in der CZ vom 27. November 2007 berichtet, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) dem Landkreis Celle Standorte mitgeteilt habe, an denen der Grenzwert der Bundesbodenschutzverordnung erheblich über

schritten werde, zum Teil seien die Prüfwerte für Ackerbauflächen bis zu 800-fach überschritten.

Am 1. Dezember 2007 wird Dr. Schneider vom LBEG mit der Aussage zitiert, im sogenannten Arbeitskreis Schwermetall der Flussanrainergebietskörperschaften würde auch über die Belastung im Bereich der Unteraller diskutiert. Bereits im Jahr 2005 habe das LBEG dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium Indizien für die Schwermetallbelastung bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche staatlichen Institutionen (von Ministe- rien, Landesbehörden bis zu Kommunen) sind an der Analyse der Belastungen mit Schwermetallen beteiligt, und welche Kompetenzen

und/oder Zuständigkeiten sind diesen Institutionen jeweils zugeordnet?