Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Sitzung jetzt fort, und zwar mit den Tagesordnungspunkten 27, 28 und 29. Ich rufe sie vereinbarungsgemäß zusammen auf, also
Tagesordnungspunkt 27: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Kindergesundheit in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/4306 - Schriftlicher Bericht - Drs. 15/4328
Tagesordnungspunkt 28: Zweite Beratung: Kinder und Jugendliche stärker vor Misshandlung und Verwahrlosung schützen regelmäßige Kinder und Jugenduntersuchungen zur Pflicht machen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2538 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Kinderschutz in Niedersachsen - Verbindliche Einladung als weiterer Baustein im Sinne des Kindeswohls - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/4296 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4344
Die in der Tagesordnung als Punkte 27 und 28 aufgeführten Beratungsgegenstände sind in einer gemeinsamen Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die Beschlussempfehlung lautet jeweils auf Ablehnung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese drei Punkte werden ja zusammen beraten. Ich möchte gleich in die einzelnen Bereiche einsteigen.
Lassen Sie mich vorab allerdings noch eine Sache erwähnen und korrigieren. Herr Jüttner hat in seiner Rede vorhin auf die Kinderarmut, die Situation in Niedersachsen und die UNICEF-Studie hingewiesen. Dazu kann ich nur sagen:
Zweitens. Die Kinderarmut ist unter der Vorgängerregierung angestiegen und jetzt das zweite Mal in Folge zurückgegangen.
Drittens. In Rheinland-Pfalz - dort regiert Herr Beck - gibt es eine Drucksache, in der auf die UNICEF-Studie Bezug genommen wurde. Ich
empfehle, das nachzulesen. Herr Beck hat gesagt, die inhaltliche Aussagekraft der UNICEF-Studie zur Kindergesundheit und das vorgenommene
Ranking unter den Bundesländern sind sehr kritisch zu beurteilen, weil sie zum Teil auf alte Daten zurückgehen. Das bezieht das ganz klar mit ein.
und der effektive Schutz des Kindeswohls sind das Recht eines jeden Kindes. Es geht um die Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dabei sind Kinder auf ein gewaltfreies, positives und liebevolles Umfeld angewiesen. Sie brauchen einen geschützten Raum, in dem sie unbeschwert aufwachsen können. Sie brauchen Zuwendung und Vertrauen. Sie brauchen Menschen, die sie unterstützen und fördern. Hierbei kommt der Familie eben eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie hat einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Die Familie ist für unsere jüngste Generation der Dreh- und Angelpunkt und das Einstiegstor in ihr weiteres Leben.
So zeigt die Erfahrung, dass es Kindern, die in erheblich belasteten sozialen Verhältnissen aufwachsen, schwerfällt, sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Ihre Zukunftschancen sind deutlich eingeschränkt. Das dürfen und wollen wir nicht einfach hinnehmen. Mit „wir“ meine ich dabei sowohl uns als Verantwortliche in der Politik als auch die zuständigen Ämter, die Verbände, die Kirchen und die medizinischen Bereiche, also im Grunde genommen die gesamte Gesellschaft. Wir dürfen nicht wegschauen, wenn es um das Wohl von Kindern geht.
Dabei steht jedoch fest - das möchte ich besonders hervorheben -, Millionen von Eltern in unserem Land bieten ihren Kindern ein positives Umfeld.
Die überwiegende Mehrheit der Mütter und Väter wird ihrer Erziehungsverantwortung dem Nachwuchs gegenüber gerecht. Das darf man bei den ganzen Diskussionen nicht vergessen.
Aber in den Fällen, in denen Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen können oder wollen, muss der Staat das staatliche Wächteramt mit einer breiten Palette von Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen ausüben. Es geht
Wir alle wollen, dass Kinder vor Misshandlung und Verwahrlosung geschützt werden. Wir alle sind uns darüber einig, dass Kinderrechte in der Verfassung ein grundlegendes Fundament für einen effektiven Kinderschutz bieten können. Aber wir sind uns auch einig, dass uns und vor allem den Kindern eine reine Symbolpolitik nicht weiterhilft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es eben nicht nur bei symbolischen Handlungen zu belassen, stellen wir heute den vorliegenden Entschlie
ßungsantrag zur sofortigen Abstimmung. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag stellen wir die Weichen, um das bereits bestehende Netz von Hilfsmaßnahmen weiter auszubauen und Kinder noch stärker in ein umfassendes gesundheitliches Vorsorgesystem einzubinden. Ziel des Antrags ist es, Kinderrechte in die Landesverfassung aufzunehmen. Auch hierbei sind wir uns wohl im Grunde einig. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung ist ein wichtiges bedeutendes Signal. Aber allein die Aufnahme in die Verfassung reicht eben nicht.
Beleg hierfür sind im Übrigen die tragischen Vorkommnisse in Schleswig-Holstein. Dort sind die Kinderrechte in der Verfassung verankert. Trotzdem gab es dort diesen dramatischen und tragischen Zwischenfall.
Ich halte fest: Eine Erweiterung des Verfassungstextes kann den Schutz der Kinder auf ein rechtliches Fundament stellen. Aber man muss auch zugestehen, dass das nur ein Baustein sein kann, wenn auch ein sehr bedeutender. Wir brauchen weitere Bausteine. Es muss ein in sich schlüssiges Gesamtkonzept sein.
Herr Schwarz, ich bedauere sehr, dass es in dieser Legislaturperiode nicht möglich war, einen Konsens zu erreichen. Jedoch muss ich Ihnen auch sagen: An uns lag es nicht.
Auf der Ebene der Rechtspolitiker wäre ein Konsens möglich gewesen. Das ist nicht nur meine Einschätzung. Auch die Grünen erschienen uns erheblich flexibler. In unserem Koordinierungsgespräch hat Ihnen Herr Nacke einen Kompromiss angeboten, mit dem wir unseren Vorschlag auf
Anspruch auf Bildung erweitert haben. Ich muss jedoch festhalten: Herr Schwarz, Sie waren in dieser Frage nicht besonders kooperativ.
Unser heutiger Antrag geht natürlich darüber hinaus. Er bezieht den Kinderschutz mit ein und zeigt auch ganz klar, wie wir uns in der nächsten Wahlperiode aufstellen wollen.