Protokoll der Sitzung vom 19.09.2003

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung steht nach wie vor rückhaltlos zu der Zusicherung des Ministerpräsidenten, um den Bestand der Schule in Niedersachsen zu kämpfen, und das hat sie auch getan! Der Fortbestand der Förderschule in Celle konnte jedoch auch schon von der vorherigen Landesregierung nicht mehr gesichert werden, weil diese Schule seit Jahren nicht mehr ausgelastet war und der Bund darüber hinaus seine Förderung vom Jahr 2004 an eingestellt hat. Die Wahrnehmung der weiterhin bestehenden Aufgaben der Sprachförderung und der Fortbildung in Deutsch als Zweitsprache erfolgt an anderer Stelle und wird durch neue landesweite Maßnahmen insbesondere im Bereich der Frühförderung intensiviert und verbessert.

Zu 2: Das für Celle avisierte Konzept wird nun am Landesinstitut für Lehrerfortbildung betrieben.

Dies ist sachgerecht und eine sinnvolle Bündelung von Erfahrungen und Kräften.

Zu 3: Das NLI hat ein Konzept für Deutsch als Zweitsprache vorgelegt. Dieses Konzept wird gerade in meinem Haus erörtert und in Fortbildungsmaßnahmen voraussichtlich im nächsten Jahr umgesetzt.

Anlage 2

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 7 der Abg. Jens Kaidas und Karin Bertholdes-Sandrock (CDU)

Auswirkungen der Verbuschung an der Elbe für den Hochwasserschutz

Das Jahrhunderthochwasser an der Elbe im August 2002 und Januar 2003 hat zu verheerenden Schäden geführt und hat eine erhebliche Bedrohung für die hinter dem Deich lebenden Menschen dargestellt. Auch Niedersachsen war im Gebiet der Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg davon betroffen.

Nur durch den massiven Einsatz von sieben Eisbrechern konnte im Januar eine Katastrophe knapp verhindert werden, denn die Norderelbe hatte sich bereits zugesetzt, und bei einem Eisstillstand in der Süderelbe hätte die Höhe der Elbdeiche nicht mehr ausgereicht.

Nach Einschätzung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) in der Elbmarsch-Post vom 26. März 2003 drohen weitere Erhöhungen der Hochwasserstände durch die zunehmende Verbuschung im Vordeichgelände, wenn in diesem Gebiet zukünftig die herkömmliche Pflege unterbleibe. Es sei die Tendenz zu erkennen, das Vorland kaum oder nicht mehr zu beweiden und nichts gegen die Verbuschung und den Weidenbewuchs direkt am Flussufer zu unternehmen. Wenn dadurch das Ablaufbett der Elbe rauer wird und die Hindernisse zunehmen, müsse sich das Wasser seinen Weg immer mühsamer und zeitaufwändiger bahnen.

Die Folgen sind nach Ansicht des NLWK bereits feststellbar: Im Sommer letzten Jahres habe es bei einem Hochwasserabfluss von 3 800 m3 pro Sekunde den gleichen Wasserstand gegeben wie noch vor Jahren bei 4 000 m3 pro Sekunde; beim Winterhochwasser 2002/2003 sei dieser Stand schon bei 3 200 m3

pro Sekunde erreicht gewesen. Zunehmende Wasserstände bedeuten jedoch zugleich eine zunehmende Gefährdung für die Deiche und damit letzten Endes für die örtliche Bevölkerung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt sie die Gefährdung infolge der Verbuschung bei Eisgang ein?

2. Hat die alte Landesregierung vor und nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 ausreichend Maßnahmen gegen die Verbuschung an der Elbe unternommen, um eine Gefährdung der Bevölkerung für die Zukunft auszuschließen?

3. Welche Maßnahmen sind zurzeit in Arbeit bzw. in der Planung, um Versäumnisse der Vergangenheit zu beheben?

Im Namen der Landesregierung antworte ich wie folgt:

Zu 1: Verbuschungen können bei größerer Breite des Gehölzriegels einen lokalen Stau von Eisschollen verursachen. Dadurch kann sich eine Gefährdungslage entwickeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn Eisbrecher nicht zeitgleich eingesetzt werden können.

Zu 2: Ein von der alten Landesregierung vor dem August-Hochwasser 2002 bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegebenes Gutachten hat bestätigt, dass durch eine Zunahme der Verbuschung örtliche Erhöhungen der Wasserspiegellage zu erwarten sind.

Ende 2002 wurde die Unterschutzstellung der Elbtalaue als Biosphärenreservat einstimmig im Landtag verabschiedet. Im Biosphärenreservatsgesetz sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Deichsicherheit freigestellt worden.

Zu 3: Um die Sicherheit der Deich gewährleisten zu können, werden die Auswirkungen der Verbuschung auf der Grundlage der aktuellen Abflusswerte des Hochwassers 2002 gutachterlich ermittelt. Das Gutachten wird Ende September 2003 zur Verfügung stehen. Unser Ziel ist es, ein Konzept zu entwickeln, das auf drei Säulen steht: Erstens. Welche Maßnahmen sind erforderlich? Zweitens. Wo liegen die Prioritäten? Drittens. Werden die Belange des Naturschutzes beachtet?

Anlage 3

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 8 des Abg. Ingolf Viereck (SPD)

Neuer Stil der Landesregierung?

Im Rahmen seines Antrittsbesuches bei der Bezirksregierung Braunschweig hat Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am 20. März 2003 eine Erörterung mit dem Regierungsvizepräsidenten und den Abteilungsdirektoren, anschließend ein Gespräch mit dem Personalrat und schließlich eine Besprechung mit dem gesamten Führungspersonal der Bezirksregierung durchgeführt. Während dieser drei dienstlichen Besprechungstermine waren von Beginn an zwei CDU-Landtagsabgeordnete zugegen, später kamen noch zwei FDPLandtagsabgeordnete hinzu, die offensichtlich - auf welche Art und Weise auch immer - zu diesen dienstlichen Besprechungsterminen des Innenministers eingeladen waren. Weder Landtagsabgeordnete der SPD noch von Bündnis 90/Die Grünen waren zu dem Antrittsbesuch eingeladen worden und folglich bei den Besprechungsterminen nicht zugegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt sie den oben geschilderten Vorfall, und entspricht dieser Vorgang dem von Ministerpräsident Wulff mehrfach angekündigten neuen Stil der Landesregierung?

2. Inwieweit hält sie es für verfassungsrechtlich - im Sinne der vom Grundgesetz und von der Landesverfassung verbrieften Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative - vertretbar, zu behördeninternen Dienstgesprächen ausgewählte Landtagsabgeordnete der Regierungsfraktionen einzuladen?

3. In welcher Form wird sie dafür Sorge tragen, dass sich derartige Vorfälle einer selektiven Einladung von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages zu Antrittsbesuchen von Mitgliedern der Landesregierung und anschließenden Dienstbesprechungen mit Behördenleitungen, Führungspersonal und Personalvertretungen nicht wiederholen?

Wie der Fragesteller selber weiß, tritt dieses Problem in größeren zeitlichen Abständen bedauerlicherweise immer wieder einmal auf und wird dann natürlich von der Opposition der Landesregierung genussvoll angelastet. Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen den Sachverhalt aus meiner Sicht zunächst kurz darstelle:

Am 20. März 2003 habe ich die Bezirksregierung Braunschweig besucht. Zu Beginn der Veranstaltung kam ich zunächst mit Führungskräften der Bezirksregierung zu einer Besprechung zusammen. Daran schloss sich ein Gespräch mit Personalvertretern an, das später um weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Dezernaten der Bezirksregierung erweitert wurde. Gegenstand der Besprechungen waren die Reformvorhaben der Landesregierung. Der Besuch endete schließlich mit einer

Pressekonferenz. An allen Besprechungen hat der Abgeordnete Herr Kurt Schrader teilgenommen. Zu dem Gespräch im erweiterten Mitarbeiterkreis kamen nach Erinnerung der Leitung der Bezirksregierung Braunschweig die Abgeordneten Frau Heidemarie Mundlos, Herr Henning Brandes und Herr Carsten Böttcher hinzu. Einwände gegen die Teilnahme der genannten Abgeordneten wurden trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht erhoben. - So weit der Sachverhalt.

Persönliche Einladungen an Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages zur Teilnahme an dem Besuchstermin sind weder von mir noch – laut Mitteilung der Bezirksregierung Braunschweig – von dieser erfolgt. Allerdings ist mein Besuchstermin im Rahmen der wöchentlichen Presseinformation der Staatskanzlei - wie üblich - öffentlich bekannt gemacht worden.

Ausdrücklich möchte ich betonen, dass ich es selbstverständlich als völlig unproblematisch angesehen hätte, wenn auch Vertreter der Oppositionsparteien an der genannten Veranstaltung teilgenommen hätten.

Bei der vorgestern stattgefundenen Dienstbesprechung mit den Leitern der vier Bezirksregierungen ist noch mal nachdrücklich darauf hingewiesen worden, dass bei offiziellen Besuchen von Ministern im Lande – sofern nicht ein dienstlicher Charakter vorliegt - alle Abgeordneten der entsprechenden Wahlkreise zumindest zu informieren bzw. gegebenenfalls sogar einzuladen sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: siehe Vorbemerkung. Daraus ersehen Sie, dass es in dieser Frage selbstverständlich keinen neuen Stil der Landesregierung gibt.

Zu 2: Einladungen an Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages sind, wie in der Vorbemerkung geschildert, weder insgesamt noch selektiv erfolgt.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Wolfgang Jüttner, Ingrid Eckel, Claus Peter Poppe, Silva Seeler, Dr. Gitta Trauernicht, Jaques Voigt

länder, Walter Meinhold und Wolfgang Wulf (SPD)

Weniger Bürokratie - mehr Unterricht?

Seit der Regierungsübernahme durch die CDU und FDP sind von Anfang März an allein fünf Schulleiter von Gymnasien an das Niedersächsische Kultusministerium mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet worden. Innerhalb des Ministeriums nehmen sie Aufgaben in diversen Stabs- und Fachreferaten wahr, obgleich es erklärtes Ziel der Landesregierung ist, den Aufgabenabbau in der Ministerialverwaltung weiter voranzutreiben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie erklärt sie die oben beschriebene Personalausweitung im Bereich der Beschäftigten des höheren Dienstes im Kultusministerium?

2. Welche Aufgaben nehmen die mit dem Ziel der Versetzung abgeordneten Schulleiter im Kultusministerium im Einzelnen wahr, und bedeutet diese Personalausweitung, dass im Kultusministerium bis zum Regierungswechsel - entgegen anders lautenden Äußerungen der ehemaligen CDU-Landtagsopposition - zu wenige Mitarbeiter des höheren Dienstes beschäftigt waren?