Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 385, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 12. Sitzung am 17. September 2003 entschieden. Also beraten wir jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 385, zu denen der genannte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliegt, sowie über die beiden Eingaben, die aufgrund des inzwischen zurückgezogenen Antrages der Fraktion der SPD von der Abstimmung ausgenommen waren.
Ferner bittet die Fraktion der SPD in Übereinstimmung mit der Fraktion der CDU darum, die Eingabe 5722/14, betrifft Besuch der TobiasSchule in Bremen, erneut im Ausschuss zu behandeln.
Zu der nunmehr nicht mehr strittigen Eingabe 5464/13, betrifft Aufenthaltsgenehmigung für eine jugoslawische Staatsangehörige, steht nur noch die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung. Sie lautet: „Sach- und Rechtslage“.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zur Petition zur A 20/A 22. Das Petitionsrecht ist in der Demokratie ein hohes Gut. Alle hier im Hause geben sich - häufig auch fraktionsübergreifend - in den Ausschüssen immer sehr große Mühe, den Petenten Unterstützung zukommen zu lassen. Petitionsrecht ist für uns Kor
rektiv- und Frühwarnsystem zugleich, um ungleiches Verwaltungshandeln und Ungerechtigkeiten aufzudecken - normalerweise wenigstens. Mir liegen zwei Petitionen zur A 20/A 22 vor, die unmittelbar nacheinander im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beraten wurden und die sich beide um den gleichen grundsätzlichen Sachverhalt drehen. Mit ihnen wurde aber höchst unterschiedlich umgegangen. Ich möchte Sie davon überzeugen, dass wir für beide Eingaben zu einem gleichen Verfahren kommen sollten.
Es geht um ein großes Verkehrsprojekt, das in der Bevölkerung, aber auch hier im Hause, höchst umstritten ist. Die beiden Petitionen repräsentieren genau diese beiden unterschiedlichen Sichtweisen zu diesem großen Verkehrsprojekt. Das Projekt befindet sich bisher in der Vorplanung. Es gibt also noch keine Raumordnungsverfahren dazu - administrativ läuft im Augenblick nichts dazu. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie wir uns als Ausschuss dazu verhalten können - von „Sach- und Rechtslage“ über „Material“ bis hin zu „Berücksichtigung“. Wir haben im Ausschuss bei der Petition, über die bereits vorgestern entschieden worden ist, einvernehmlich gesagt, dass sich hier jemand in diesem Verfahren einsetzt. In diesem Fall war es eine Pro-Initiative. Das Verfahren läuft. Es ist sinnvoll, dass der Landesregierung diese Petition als Material überwiesen wird, damit diese Position im weiteren Beratungsverfahren und im anstehenden Raumordnungsverfahren entsprechend mit einbezogen wird.
Dann wurde die heute in Rede stehende Petition beraten. Zu unserer großen Überraschung votierte der Ausschuss mehrheitlich für „Sachund Rechtslage“ und nicht etwa genauso für „Material“. Ich frage Sie: Wird hier von uns im Vorfeld der eigentlichen Entscheidung über dieses umstrittene Verkehrsprojekt nicht genau das Gegenteil dessen gemacht, was das Petitionsrecht will, nämlich gleiche Behandlung vor dem Gesetz und gleiche Einbeziehung der unterschiedlichen Sichtweisen der Bürgerinnen und Bürger? Die eine Petition soll nach dem Willen der Mehrheit als Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage quasi abgewiesen werden, während die andere der Landesregierung als Material übergeben werden soll. Wir meinen, dass das korrigiert werden muss und dass mit dieser unterschiedlichen Gewichtung im Vorfeld eines so großen Projektes das Petitionsrecht nicht ernst genommen wird. Wenn wir die Petenten unterschiedlich behandeln, wenn wir also so unterschiedlich mit den Bürgerinnen und Bürgern in der
gleichen Sache umgehen, wird dem Petitionsrecht und auch unserem Ansehen Schaden zugefügt. Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Zur gleichen Sache hat sich von der CDU-Fraktion Herr Kollege Hillmer zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, diese Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. In den verschiedenen Schritten im Planungsverfahren, die ja alle über die nächsten Jahre hinweg noch bevorstehen, werden die Einwände geprüft und geklärt. Insofern ist diesem Petenten die Sach- und Rechtslage darzustellen. Er hat weiterhin im Verfahren alle Möglichkeiten, seine Einwände vorzubringen. Ich bitte dieses Haus, zu dieser Petition ebenso auf „Sachund Rechtslage“ zu entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat sich sehr intensiv darüber unterhalten, und die Einwände von Herrn Hagenah sind auch im Ausschuss diskutiert worden. Es sind wirklich zwei paar verschiedene Schuhe.
Bei der A 20 handelt es sich um ein laufendes Verfahren, und es geht um Anregungen zum Verfahren. Deswegen haben wir gesagt, die Eingabe solle als Material behandelt werden.
Bei der A 22 wendet sich der Petent dagegen, dass überhaupt das Verfahren eröffnet wird. Er hätte ja dann die Gelegenheit, seine Argumente einzubringen. Deswegen haben wir entschieden, dass dieser Petent über die Sach- und Rechtslage unterrichtet werden soll.
Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich rufe die einzelnen Petitionen auf und lasse dann zunächst über die Änderungsanträge abstimmen. Falls diese abgelehnt werden, lasse ich über die Ausschussempfehlungen abstimmen.
Ich rufe die Eingabe 5579/14 betr. Planungsverfahren der BAB 22/BAB 20 auf. In dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird beantragt, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Falls dieses abgelehnt wird - ich sagte es eben schon -, werden wir anschließend über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen, die auf „Sachund Rechtslage“ lautet.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - „Material“ zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Wir kommen zur Empfehlung des Ausschusses, diese Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen, Gegenstimmen von den Grünen. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden, ist damit zugestimmt worden.
Ich rufe die Eingabe 110 betr. a) Flugroute, b) Nachtflugregelung auf. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Behandlung als Material vor. Ich rufe ihn zunächst auf, anschließend die Ausschussempfehlung, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, diese Petition als Material zu behandeln, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Petition als Material zu behandeln, ist abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? Damit ist der Be
schlussempfehlung des Ausschusses, diese Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden, bei Gegenstimmen der Grünen gefolgt worden.
Wir kommen nun zu der Bitte - ich sagte es eingangs - der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, über die wir beschließen müssen, dass wir eine Petition an den Ausschuss zurücküberweisen. Es ist die Eingabe 5722/14 betr. Besuch der Tobias-Schule in Bremen. Es ist der Antrag auf erneute Behandlung im Ausschuss gestellt worden. Falls dieses abgelehnt werden sollte, müssten wir dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen, die Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.
Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU auf erneute Behandlung im Ausschuss auf. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? Eine einstimmige Beschlusslage. Herzlichen Dank.
Die letzte Eingabe 5464/13 betrifft die Aufenthaltsgenehmigung für eine jugoslawische Staatsangehörige. Ich habe es vorhin bereits gesagt. Wir müssen noch über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen, die auf „Sachund Rechtslage“ lautet. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann sind Sie auch dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden, einstimmig gefolgt. Herzlichen Dank.
Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung: Tarifautonomie sichern betriebliches Lohndumping verhindern Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/383
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat am 2. Juli 2003 den Entwurf für ein so genanntes Gesetz für mehr Wachstum und Beschäftigung durch nachhaltige Reformen am Arbeitsmarkt in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf mit der
wunderschönen und klangvollen Überschrift entpuppt sich bei näherer Betrachtung lediglich als Griff in die neoliberale Mottenkiste.
Es geht hierbei eher um die Verschlechterung von Arbeitnehmerrechten. Von einem geeigneten Instrument für mehr Beschäftigung kann in Wahrheit keine Rede sein. Im Einzelnen: Es soll der Kündigungsschutz bei Neueinstellungen nur noch für Betriebe ab 20 Beschäftigte gelten,
Der Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Teilzeit soll eingeschränkt werden. Das Altersteilzeitgesetz soll zum 31. Dezember dieses Jahres wieder abgeschafft werden, obwohl es 1996 als Gegenmodell zur Frühverrentung geschaffen worden ist.
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht jedoch der Versuch, mit so genannten betrieblichen Bündnissen für Arbeit das bestehende und bewährte Tarifrecht anzugreifen. Oder anders gesagt, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen: Sie blasen zum Angriff auf verbindliche Tarifverträge und die Tarifautonomie.
Worum geht es? Es geht darum, das bisherige Günstigkeitsprinzip auf den Kopf zu stellen. Bisher war es nur möglich, nach oben, d. h. zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, von Tarifverträgen abzuweichen. Künftig soll es günstiger sein, Tarifverträge zu verschlechtern, Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten zu verlängern - und das alles unter dem Vorwand, dass dadurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Dabei soll es genügen, wenn Betriebsrat und Belegschaft mit Zweidrittelmehrheit einer solchen Abweichung zustimmen und die Tarifparteien nicht widersprechen.
der Bundesratsinitiative angeführt, die Tarifverträge seien zu starr, zu wenig flexibel, sie würden zu wenig auf schwierige Unternehmenssituationen eingehen. Diesem neoliberalen Märchen steht die tarifpolitische Praxis der Industriegewerkschaften und insbesondere der IG Metall in Niedersachsen entgegen. Die IG Metall hat zusammen mit den Arbeitgebern tarifpolitische Flexibilität längst unter Beweis gestellt.
Das, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, sehen im Übrigen auch die niedersächsischen Metallarbeitgeber so, die das in einer Erklärung zum Flächentarifvertrag ausdrücklich bestätigen.
Vielfältige Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen ermöglichen seit Jahren die flexible Anpassung z. B. von Arbeitszeitregelungen und Entgeltsystemen. Mit dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, Herr Althusmann, steht ein seit Jahren bewährtes Instrument bereit, um Beschäftigungskrisen in Unternehmen zu bewältigen.
Hier haben sich vernünftige betriebliche Bündnisse bewährt. Ich kenne jedenfalls keinen Betrieb, der an der fehlenden Flexibilität von Betriebsrat, Belegschaft und Gewerkschaft zugrunde gegangen wäre.