Protokoll der Sitzung vom 31.10.2003

sonstige Behinderungen vor. Allein an den Grundschulen beträgt der Anteil der Lehrerinnen 86,9 %.

Nahezu ausgewogen ist das Verhältnis von Lehrerinnen und Lehrern an den Realschulen (56,0 %), an den Kooperativen Gesamtschulen (53,9 %) und an den Integrierten Gesamtschulen (50,6 %).

Nur an den Gymnasien liegt der Anteil der Lehrerinnen zurzeit noch unter 50 %, nämlich bei 41,3 %, hat sich dort aber seit 1985 um 5,1 Prozentpunkte erhöht.

Von den 3 604 im Vorbereitungsdienst der Lehrämter befindlichen Auszubildenden waren am 1. Juni 2003 2 573 (= 71,4 %) weiblichen Geschlechts. Auch im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien liegt der Anteil der Studienreferendarinnen mittlerweile bei 55,6 %.

Unter den gesamten Lehramtsstudierenden (19 378) des WS 2002/03 sind 13 350 weibliche Studierende (= 71,0 %). Im 1. Fachsemester hat sich der weibliche Anteil an der Gesamtquote aller Studierenden nochmals um 4,5 % auf 75,5 % erhöht. Bemerkenswert ist auch, dass beim Lehramt an Gymnasien der Anteil der Studentinnen des ersten Fachsemesters inzwischen 65,2 % beträgt.

Angesichts dieser hohen Zahlen des Anteils von Frauen in unseren Schulen stellen sich zwei Fragen:

1. Wie erklärt sich die Unausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses der Lehrkräfte in unserem Schulwesen?

2. Sind Auswirkungen dieses Trends auf die Erziehung von Mädchen und vor allem Jungen festzustellen?

In der Allensbacher Berufsprestige-Skala 2003 rangiert das Lehramt an Grundschulen mit 27 % (fünf Nennungen pro Befragten waren möglich) an sechster Stelle (Vergleichswerte: Hochschulpro- fessor 30 %, Rechtsanwalt 29 %, Studienrat 14 %, Politiker 8 %). Trotz dieses hohen Ansehens scheint beispielsweise das Grundschullehramt für Männer weniger attraktiv zu sein. In Untersuchungen wird immer wieder auf die konkurrenz- und aufstiegsbetonte Orientierung der Männer hingewiesen. Das mag die Hinwendung insbesondere von Männern zu höheren Lehrämtern erklären. Der auch bei höheren Lehrämtern feststellbare Trend zu mehr weiblichen Lehrkräften könnte unter Umständen auch auf die schlechten Aussichten auf

eine Stelle im Schuldienst in den vergangenen Jahren zurückzuführen sein.

Grundschullehrerinnen wird in den Untersuchungen nachgesagt, dass für sie „die Arbeit an der Grundschule nicht das Odium einer minderwertigen Tätigkeit“ habe, sondern dass sie „mit größerer Statussicherheit an ihre Arbeit als männliche Lehrkräfte“ herangingen. „Lehrerinnen verstehen ihre Berufsarbeit - verglichen mit männlichen Lehrkräften - insgesamt mehr im Sinne von Beziehungsarbeit, die eigene Person als Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler und als Mittlerin zwischen harten Institutionsansprüchen und den Lernenden.“ (Astrid Kaiser).

Aussagen ähnlicher Grundhaltung wie bei den Lehrerinnen findet man auch in der 14. ShellJugendstudie 2003 über Jugendliche wieder. Ein Viertel der Jugend-Population wird dort als „pragmatische Idealisten“ bezeichnet, in der weibliche Jugendliche eindeutig in der Überzahl sind. Hierzu heißt es: „Im Unterschied zu den Machern schimmern hier humanistisch geprägte Motive für ein soziales Engagement durch, das sich vor allem auf jugendbezogene Themen in Freizeit und Schule richtet, aber auch sozial benachteiligte Gruppen mit einbezieht. In fast allen Feldern der organisierten und informellen Netzwerkbildung sind die pragmatischen Idealistinnen führend, sie repräsentieren die konzentrierte Lebensführung der tonangebenden jungen Frauengeneration mit einem kräftigen Schuss Selbstbewusstsein und einer gestaltenden Aktivität in Schule, Beruf, Freizeit, Gemeinde und sozialen Organisationen.“ (Klaus Hurrelmann).

Die Grundschulen des Landes erfreuen sich in der Öffentlichkeit und in zahlreichen Untersuchungen wegen ihrer sehr erfolgeichen innovativen und erzieherischen Arbeit der besten Reputation. In meiner Presseerklärung habe ich zu dem Problem der Feminisierung unserer Schulen erklärt: „Unsere weiblichen Lehrkräfte leisten hervorragende Arbeit. Das ist hoch anzuerkennen.“ Ich habe keine Veranlassung, von dieser Erklärung abzurücken. Mich bewegt jedoch die Frage, ob Jungen in unserem schulischen und allgemein gesellschaftlichen, auch familialen Erziehungssystem, das mehr und mehr durch Frauen geprägt wird, hinreichend Gelegenheit haben, sich in ihrem geschlechtsspezifischen Rollenverhalten auch an Männern zu orientieren. Alle vorliegenden Daten stützen die Annahme von Zusammenhängen zwischen dem Fehlen von männlichen Rollenvorbildern und mangelnder Leis

tung von Jungen in der Schule. Nicht auszuschließen ist, dass ein Junge, der beispielsweise bei einer allein erziehenden Mutter aufwächst und keinen Mann als Bezugsperson und in erzieherischer Funktion erlebt, sich in seinem männlichen Verhalten an Klischees aus Filmen, Fernsehserien und Computerspielen orientiert. 18 % der männlichen Neuntklässler verbringen nach einer Studie mehr als vier Stunden täglich vor dem Fernseher, zwei Drittel der Jungen beschäftigen sich mit Computerspielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind. Die dort vermittelten Verhaltensmuster, mit denen sich die Jungen identifizieren könnten, sind aber kaum gesellschaftlich wünschenswert. Sie verstärken eher sog. „jungentypische“ Verhaltensweisen wie Lautstärke, Körperbetonung und Aggressivität.

Denkt man zusätzlich an den Schulerfolg der Jungen, muss man ohne Schuldzuweisung und mit aller Vorsicht fragen dürfen, ob in dem Ursachengeflecht des größeren Jungenanteils am schulischen Versagen nicht auch die unausgeglichene Geschlechterstruktur unseres Bildungswesens einen Faktor darstellt. 2002 machten in Niedersachsen gerade noch 42,9 % Männer Abitur. 63,5 % beträgt der Jungenanteil bei denen, die ganz ohne Abschluss die Schule verlassen. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 4. Oktober 2003 sind unter den Sonderschülern über 90 % Jungen. Der Jungenanteil unter den Sitzenbleibern beträgt zwei Drittel. Eine andere Notwendigkeit für eine stärkere Vertretung von männlichen Lehrkräften besteht in der Tatsache, dass manche kulturell anders geprägte Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund Frauen nur eingeschränkt als Autoritätspersonen und mitunter verächtlich betrachten.

Ich gehe davon aus, dass zwischen Jungen und Mädchen keine geschlechtsspezifischen Intelligenzunterschiede bestehen. In der PISA-Studie wird auf das signifikant höhere Interesse der Mädchen am Lesen hingewiesen. Dagegen überwiegt das Interesse der Jungen an der Mathematik. Auf sozialem Gebiet beobachten wir in den letzten Jahren, dass sich Mädchen mit einem größeren Selbstverständnis ihrer Geschlechterrolle stellen und auch bei der Berufswahl oft bewusst untypisch verhalten und entscheiden.

In einem in Niedersachsen durchgeführten Schulversuch zur „Sozialen Integration in einer jungenund mädchengerechten Grundschule“ hat sich gezeigt, dass es positiv sein kann, z. B. bei einer Gruppenarbeit mit unterschiedlichen Angeboten

oder mit einzelnen speziellen Mädchen- und Jungenstunden, die Geschlechter hin und wieder getrennt dort abzuholen, wo sie stehen. Auch liegen gute Ergebnisse vor, wenn in Projekte, Arbeitsgemeinschaften usw. mitunter Väter als Ansprechpartner der Jungen in den Unterricht geholt wurden.

Es besteht kein Anlass, den gemeinsamen Schulunterricht für Jungen und Mädchen grundsätzlich in Frage zu stellen. Wir sollten aber darüber nachdenken, was wir tun können, mehr Männer im Sinne einer „aufgeklärten Koedukation“ in den Unterricht zu holen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Es ist hinreichend deutlich geworden, das der Begriff „Männerquote“ allenfalls eine symbolische Bedeutung, aber keine schulrechtliche Relevanz hat. Die Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den Schuldienst wird weiterhin nach den Rechtsvorschriften und den Gesichtpunkten von Qualifikation und Eignung, also geschlechtsneutral, erfolgen. Die Bevorzugung eines männlichen Bewerbers analog zur Bevorzugung einer Frau bei gleicher Qualifikation sieht § 5 NGG nicht vor. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es keine „Teilzeitstellen“ gibt; Teilzeitbeschäftigungen werden von Beamtinnen und Beamten aufgrund eines eigenen Antrags ausgeübt.

Zu 2: Als Maßnahme zur Erhöhung des Männeranteils in den Schulen könnte daran gedacht werden, kommende Abiturienten auf die Chancen des Berufes hinzuweisen, wobei hervorgehoben werden müsste, dass das Lehreramt an Grundschulen ein großes gesellschaftliches Ansehen genießt und eine Besoldung in der BesGr A 12 angesichts anderer unsicherer Karrieren in Industrie und Wirtschaft auch für Männer einen Anreiz bietet.

Zu 3: Ob ein solches Ergebnis nicht auch bei mehr männlichen Lehrkräften erzielt worden wäre, kann nicht beurteilt werden. Fest steht jedoch, dass die Lehrerinnen ebenso wie die Lehrer der Grundschulen gute Arbeit geleistet haben.

Anlage 23

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 26 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE):

Vereinbarkeit der Räumung des Grenzgrabens zwischen den Naturschutzgebieten „Diepholzer Moor“ und „Steinfelder Moor“ mit den Zielen des Naturschutzes

In ihrer Ausgabe vom 17. September 2003 berichtet die Oldenburger Volkszeitung von der Absicht der Bezirksregierung Weser-Ems, den seit mehreren Jahren nicht mehr geräumten Grenzgraben zwischen den Naturschutzgebieten „Diepholzer Moor“ und „Steinfelder Moor“ nunmehr räumen zu lassen. Als Begründung dieser Maßnahme wird eine angestrebte bessere Nutzbarkeit des auf der Seite des Steinfelder Moores an diesen Graben angrenzenden Grünlandes angeführt.

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Steinfelder Moor vom 10. Juli 1986 sieht als Schutzzweck vor: „Die landwirtschaftlichen Nutzflächen.... dienen als hydrologische Schutzzone für die unkultivierten Hochmoorflächen. Über eine schutzorientierte Weiterbewirtschaftung dieser Kulturflächen... soll das Steinfelder Moor als Überlebensraum hochmoortypischer, an Feuchtgebiete gebundener Lebensgemeinschaften erhalten und wiederhergestellt werden.“

Nach Angaben des örtlichen Kreisverbandes des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) ist aufgrund der Grabenräumung nicht nur die beabsichtigte stärkere Entwässerung der angrenzenden Grünlandflächen des Steinfelder Moores, sondern auch von Teilen des durch Kofinanzierung der EU renaturierten Diepholzer Moores und damit eine Entwertung dieser Flächen im Sinne ihres Schutzzieles zu befürchten. Nach Aussagen der Bezirksregierung gehe es hingegen darum, lediglich das Überschusswasser aus dem Diepholzer Moor aufzufangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die mit der geplanten Räumung des oben bezeichneten Grabens einhergehende Entwässerung von Teilen der Naturschutzgebiete „Steinfelder Moor“ und „Diepholzer Moor“ mit der genannten Schutzgebietsverordnung und mit der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Renaturierung des Diepholzer Moores in Einklang zu bringen?

2. Welche Kosten werden durch die beabsichtigte Räumung des Grabens verursacht?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die vom örtlichen NABU-Kreisverband angebotene Option, die in Rede stehenden Grünlandflächen ohne Entwässerung im Rahmen eines Beweidungsprojektes zu nutzen?

Das im Landkreis Vechta gelegene Naturschutzgebiet (NSG) „Steinfelder Moor“ wurde unter Schutz gestellt, um diesen westlichen Teil des sog. „Diepholzer Moores“ in seinem Umfang zu sichern und mit allen hochmoortypischen Arten und Lebensgemeinschaften im Sinne einer Hochmoorerhaltung weiter zu entwickeln. Dazu zählt auch die naturschutzorientierte Weiterbewirtschaftung der im Gebiet noch verbliebenen landwirtschaftlichen Grünlandflächen.

In direkter Grenzlage zum Landkreis Diepholz und zum dort gelegenen NSG „Diepholzer Moor“ befinden sich landeseigene Grünlandflächen in der Größe von ca. 21 ha. Bei diesen Flächen handelt es sich um moorfiskalische Flächen. Die Staatliche Moorverwaltung Weser-Ems hat die Nutzflächen an fünf örtliche Landwirte verpachtet, die zumeist schon länger als ein Jahrzehnt auf den Flächen wirtschaften. In drei Betrieben wurden die Flächen durch die Vorgängergeneration kultiviert. Hier bestehen Pachtverhältnisse seit mehr als 45 Jahren. Die Bewirtschaftung erfolgt auf der Grundlage von Naturschutzauflagen, die den Pachtverträgen als verbindliche Anlage beigefügt sind.

Seit etwa zwei bis drei Jahren beklagen die dort wirtschaftenden Pächter verstärkt eine zunehmende Flächenvernässung. Zwei Gründe sind wesentlich für diese Entwicklung verantwortlich. Zugunsten des Naturschutzes wurde das auf den landeseigenen Flächen befindliche Entwässerungssystem trotz der bestehenden Unterhaltungspflicht der Vechtaer Wasseracht nur spärlich und rudimentär unterhalten. Zudem wirkt sich nunmehr auch die Wiedervernässung des „Diepholzer Moores“ zumindest zeitweise auch auf die landeseignen Grünlandflächen im „Steinfelder Moor“ aus. Nach ergiebigen Niederschlägen konnten an mehreren Stellen diffuse Oberflächenabflüsse aus dem höher gelegenen, nicht abgetorften „Diepholzer Moor“ über bzw. durch den Grenzdamm in die tiefer gelegenen Flächen des Steinfelder Moor festgestellt werden, sodass nunmehr Handlungsbedarf im Hinblick auf die Unterhaltung der Gräben bestand.

In mehreren Terminen wurde mit der Staatlichen Moorverwaltung als Flächeneigentümer, der Bezirksregierung Hannover als Obere Naturschutzbehörde, dem Landkreis Vechta – Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde - und der Vechtaer Wasseracht als Unterhaltungspflichtigem nach einer verträglichen Lösung gesucht. Einvernehmlich wurde die Entscheidung getroffen,

den seit Jahren nicht mehr unterhaltenen Grenzgraben in seinem nördlichen Abschnitt in einer Länge von ca. 850 m minimal aufzureinigen, um dadurch das aus dem „Diepholzer Moor“ ablaufende Überschusswasser abzuführen und gleichzeitig eine minimale und für die Bewirtschaftung der landeseignen Flächen zwingend notwendige Oberflächenentwässerung zu gewährleisten. Ausdrücklich wurde dabei berücksichtigt, dass die Naturschutzziele im angrenzenden NSG „Diepholzer Moor“ nicht beeinträchtigt werden.

Die anstehenden wasserrechtlichen Fragen wurden mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta erörtert und geklärt. Die Maßnahme wird so durchgeführt werden, dass sie wasserrechtlich als Unterhaltungsmaßnahme zu bewerten ist. Ausdrücklich wurde wegen der Ziele des Naturschutzes auf die Unterhaltung des gesamten Gewässersystems in den Grünlandflächen verzichtet. Dies gilt speziell für die in West-Ost- Richtung durch die landeseignen Flächen verlaufenden Gräben.

Auf die Unterhaltung des Grenzgrabens in seinem südlichen Abschnitt wird wegen der überwiegenden Naturschutzbelange ganz verzichtet. Angesichts der mittlerweile schlechten landwirtschaftlichen Qualität der dort liegenden landeseignen Flächen sollen diese zukünftig nicht weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Diesen Flächenblock dauerhaft in der Bewirtschaftung zu halten, würde bedeuten, dass neben dem Grenzgraben auch das Graben- und Grüppensystem vollständig wiederhergestellt werden müsste. Die Flächen sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Eine neue Verwallung am Westrand des Blockes würde die großflächige Vernässung ermöglichen.

Um Irritationen zu vermeiden, wurde die bevorstehende Maßnahme den vor Ort zuständigen Behörden und den vor Ort tätigen Naturschutzverbänden schriftlich zu Kenntnis gegeben. Daraufhin trugen die Stadt Diepholz und die NABU Kreisgruppe Vechta Bedenken vor. In einem anschließenden Gespräch mit dem NABU beim Landkreis Vechta unter Beteiligung der Staatlichen Moorverwaltung wurde versucht, die vorgetragenen Bedenken des Naturschutzverbandes durch gezielte Information auszuräumen. Dem Verband wurde zugesagt, einige der von ihm vorgetragenen Positionen insbesondere zum Punkt 3 der vorliegenden Anfrage erneut zu prüfen.

Gleichwohl und ohne das Ergebnis im Einzelnen abzuwarten, veranlasste der Verband die Einschaltung der Presse. Nicht zuletzt deshalb unterblieb bisher eine erneute Erörterung der Angelegenheit mit dem Naturschutzverband.

Die Erörterung der von der Stadt Diepholz vorgetragnen Bedenken steht noch aus.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage des Abg. Janßen wie folgt:

Zu Frage 1: Die geplante Unterhaltungsmaßnahme ist mit den Zielen der Verordnungen für die Naturschutzgebiete „Steinfelder Moor“ und „Diepholzer Moor“ vereinbar. Wie dargelegt werden die Ziele der Wiedervernässung im Naturschutzgebiet „Diepholzer Moor“ in keiner Weise beeinträchtigt. Insoweit steht die Maßnahme auch mit der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Renaturierung im Einklang.

Zu Frage 2: Keine zusätzlichen Kosten, da die Maßnahme im Rahmen der Unterhaltungspflicht durch die Vechtaer Wasseracht durchgeführt wird.

Zu Frage 3: Aus der Sicht des Flächeneigentümers, der Staatlichen Moorverwaltung Weser-Ems, besteht für die im nördlichen Teil liegenden Grünlandflächen zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt kein Anlass, die zum Teil seit über vier Jahrzehnten bestehenden Pachtverträge mit örtlichen Landwirten zugunsten einer anderen Nutzung auf diesen Flächen zu kündigen, zumal nach sorgsamer Abwägung aller Aspekte vonseiten der Oberen Naturschutzbehörde nach einer Nutzungsaufgabe auf den landeseignen Flächen im NSG „Steinfelder Moor“ das langfristige Ziel der generellen Wiedervernässung ohne jegliche Nutzung angestrebt wird.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 27 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE):