Protokoll der Sitzung vom 21.01.2004

(Wolfgang Röttger [CDU] verlässt den Saal)

- Er geht raus.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 4 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Einstimmigkeit.

Ich stelle fest, dass an der Beratung und der Abstimmung der Abgeordnete Röttger nicht teilgenommen hat.

Beratung über den Wahleinspruch des Herrn B. B. aus Buxtehude, Anlage 5 der Drucksache 692: An der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Dammann-Tamke nicht teil.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU] verlässt den Saal)

- Herr Dammann-Tamke verlässt den Saal.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 5 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig angenommen.

Ich stelle fest, dass der Beratung und der Abstimmung der Abgeordnete Dammann-Tamke nicht teilgenommen hat.

Beratung über den Wahleinspruch des Herrn R. L., vertreten durch die Rechtsanwälte Schucht und Coll., Hildesheim, Anlage 6 der Drucksache 692: An der Beratung und Abstimmung nimmt Frau Philipps nicht teil. Frau Philipps? - Sie ist nicht anwesend.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 6 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Wieder einstimmig.

Ich stelle fest, dass an der Beratung und der Abstimmung die Abgeordnete Frau Philipps nicht mitgewirkt hat.

Beratung über den Wahleinspruch des Herrn H. S. aus Braunschweig, Anlage 7 der Drucksache 692: Von der Beratung und Abstimmung ist der Abgeordnete Herr Langspecht ausgeschlossen. Ist er im Raum? - Das ist nicht der Fall.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Anlage 7 der Drucksache 692 zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Wieder einstimmig.

Ich stelle fest, dass an der Beratung und der Abstimmung der Abgeordnete Langspecht nicht mitgewirkt hat.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Liberalisierung der Trinkwasserversorgung stoppen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/66 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/693

Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses lautet auf Annahme in veränderter Fassung.

Berichterstatterin ist Frau Steiner. Frau Steiner, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 693 empfiehlt Ihnen der Umweltausschuss mit den Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 66 in geänderter Fassung anzunehmen.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits in der ersten Plenarberatung am 4. April 2003 das Ziel des Entschließungsantrages ihrer Fraktion verdeutlicht. Danach habe die Landesregierung auch zukünftig sicherzustellen, dass die regionalen Versorgungsstrukturen im Bereich der Trinkwasserversorgung bestehen blieben. Die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass die bisherige Qualität des Trinkwassers in Niedersachsen durchweg sehr gut und die regionale Versorgung zuverlässig seien. Die Preise seien, in Relation zum durchschnittlichen Familieneinkommen, in letzter Zeit nicht nennenswert gestiegen. Ihre Fraktion habe jedoch die Befürchtung, dass der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegte Gebietsschutz durch eine Liberalisierung und Privatisierung des Wassermarktes auf EU-Ebene aufgehoben werde und somit das Wasser nicht mehr als Lebensmittel höchsten Ranges behandelt werde. Daher lehne ihre Fraktion eine uneingeschränkte Liberalisierung bzw. Privatisierung des Wassermarktes ab.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Wie bereits in den Plenarberatungen schlossen sich die Vertreter der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD der Zielsetzung des Entschließungsantrages im Hinblick auf eine künftige Si

cherstellung der regionalen Trinkwasserversorgung grundsätzlich an.

Die Sprecher der Fraktionen der CDU und der FDP verdeutlichten darüber hinaus, dass Niedersachsen bereits zum jetzigen Zeitpunkt privatrechtliche Träger in der Wasserwirtschaft habe, da es keine öffentliche Wasserversorgungspflicht gebe. Diese „gemischten Verhältnisse“ hätten sich in der Vergangenheit bewährt. Die Sicherstellung der regionalen Wasserversorgung - so die Auffassung der beiden Sprecher der Fraktionen - sei nicht allein durch das Aufhalten der Liberalisierung zu gewährleisten.

In einer vom Umweltausschuss einvernehmlich beschlossenen öffentlichen Anhörung stellten sodann Vertreter der Wasserwirtschaft ihre Position dar. Es wurde hierbei insbesondere zum Ausdruck gebracht, dass die im Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen formulierte Ablehnung einer Liberalisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der EU uneingeschränkt geteilt werde. Damit Qualitätsstandards auch künftig gesichert seien, solle die kommunale Entscheidungshoheit für eine Versorgung erhalten bleiben. Darüber hinaus werde erwartet, dass die so genannten GATS-Verhandlungen im Bereich Trinkwasser transparent geführt würden, damit ein frühzeitiges Einbringen der betroffenen Branchen möglich sei.

In den sich anschließenden Beratungen im Umweltausschuss versuchten die Fraktionen, einen Änderungsvorschlag zu entwickeln, der von allen Fraktionen getragen werden sollte. Dennoch konnte kein abschließender Konsens erreicht werden, da insbesondere der Begriff „Liberalisierung“ von den Fraktionen kontrovers gesehen wurde.

Zum Ende der Ausschussberatungen verständigten sich lediglich die Regierungsfraktionen auf einen Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 693 vorliegt. Die Vertreter der Fraktionen der SPD und die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sahen hingegen keine Möglichkeit, diesen Vorschlag mitzutragen, und stimmten deshalb gegen die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

(Zustimmung von Walter Meinhold [SPD])

Die mitberatende Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und für Inneres und Sport haben sich dem Beratungsergebnis des Umweltausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.

Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Umweltausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 693 zuzustimmen.

Vielen Dank, Frau Steiner, für die Berichterstattung. - Ich erteile Ihnen das Wort für Ihren Diskussionsbeitrag.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Bericht hat bereits den Anlass für den Antrag thematisiert. Es waren die bereits damals laufenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Dienstleistungen, und es war der Vorschlag vonseiten der EU, den Bereich der Trinkwasserversorgung in die Liberalisierung mit einzubeziehen. Das haben wir bei der Einbringung diskutiert. Sie erinnern sich, das ist immer noch der Kernpunkt der Kritik. Das würde bedeuten, wenn man das konsequent weiterentwickelt, dass Wasser zu einer schlichten Handelsware herabgestuft würde, wobei die Tatsache nicht berücksichtigt würde, dass Wasser in vielen Ländern des Südens ein knappes Gut ist. Gleichzeitig wissen wir, dass Liberalisierung und Privatisierung nach allen Erfahrungen in anderen Bereichen zu Qualitätsmängeln,

(Anneliese Zachow [CDU]: Das stimmt einfach nicht!)

Mängeln in der Versorgungssicherheit und insbesondere zu steigenden Verbraucherpreisen führen.

Ohne ins Detail zu gehen, möchte ich darauf hinweisen, dass uns die Stellungnahmen aus der Wasserwirtschaft gezeigt haben, dass wir mit unserem Antrag dieses zu Recht aufgegriffen haben und dass sie unsere Beurteilung des Problems bestätigen.

Nachdem die Aufnahme der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in die GATS-Verhandlungen vorläufig abgewehrt werden konnte, muss aber festgestellt werden, dass es innerhalb der EU-Kommission weiterhin Tendenzen gibt, eine Totalliberalisierung der Wasserwirtschaft in der EU zu erreichen. Binnenmarktkommissar Fritz Bol

kestein ist dabei an vorderster Front. Das Grünbuch zur Daseinsvorsorge nimmt ebenfalls die Wasserwirtschaft nicht explizit von weiteren Liberalisierungsbemühungen aus. Wir haben also guten Grund, weiterhin nachdrücklich für eine kommunal verfasste und verbandlich organisierte Wasserwirtschaft einzutreten.

Die Nachteile einer Liberalisierung der Wassermärkte haben wir seit 1999 ausführlich diskutiert. Die langfristigen Folgen haben sich herauskristallisiert. Ich möchte Ihnen nur noch einmal ins Gedächtnis rufen: Das würde auf lange Sicht eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung in einem der Kernbereiche der kommunalen Daseinsvorsorge, eine Veränderung, eine Transformation von Wasserversorgungsunternehmen mit hoher Versorgungssicherheit und weitgehenden ökologischen Ansprüchen zu profitmaximierten Wasserwerken, eine faktische Aufhebung des Minimierungsgebots und die Gefahr einer Verschlechterung der Trinkwassergüte und der Standards bei der Abwasserreinigung bedeuten.

So viel zur möglichen Entwicklung in Deutschland und Niedersachsen. Diese Befürchtungen wurden durch die Stellungnahme der Fachleute bestätigt. Also hätte es doch eigentlich möglich sein müssen, sich auf eine gemeinsame Entschließung zu verständigen. Aber was nicht sein darf, kann nicht sein.

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen verändert wesentliche Positionen unseres Entschließungsantrags grundlegend. Nach einer Ansammlung von wasserpolitischen Allgemeinplätzen wird an Kernpunkten eigentlich hervorgehoben: Wettbewerb als Perspektive und Liberalisierung. Da ändert es auch nichts, wenn man es „Wettbewerb um Wasserversorgungsgebiete“ nennt. Wir wissen, dass damit den großen Konzernen im Verund Entsorgungsbereich ein Einstieg eröffnet wird und dass die regionale Wasserversorgung auf lange Sicht ausgehöhlt werden wird. Wir werden dann die gleiche Entwicklung wie auf dem Strommarkt haben. Sie werden doch selber alle konstatiert haben, dass das weder dem Verbraucher genutzt noch dass es Preisstabilität gebracht hat.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Von daher möchte ich Sie bitten, nicht zu vergessen, dass es auch die segensreiche Wirkung, die Sie Wettbewerb und Liberalisierung unterstellen, für

die Länder des Südens nicht geben wird und dass das, was Kofi Annan fordert, dass nämlich Wasserversorgung als abgesichertes Menschenrecht dauerhaft notwendig ist, dass weltweit ein freier Zugang zu diesem Grundlebensmittel erforderlich ist, durch diese Forderung und durch die angestrebte Liberalisierung und den Wettbewerb konterkariert und nicht gesichert wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor ich dem Abgeordneten Thul das Wort erteile, möchte ich Sie eindringlich bitten, die vielen Gespräche am Rande etwas leiser zu führen oder sie draußen zu führen und sich heute noch für 20 Minuten zu konzentrieren. Vielen Dank.

Herr Thul, Sie haben das Wort.

Guten Abend, Frau Präsidentin! Guten Abend, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Bernd Althusmann [CDU]: Guten Abend!)

- Ja, ich glaube, es kann auch noch ein schöner Abend und ein guter, versöhnlicher Abschluss werden, wenn der vorliegende Antrag, der letztendlich von den Fraktionen der CDU und FDP eingebracht wurde und der ganz sicherlich Ihre Zustimmung finden wird, heute Abend mit großer Mehrheit beschlossen wird.