Protokoll der Sitzung vom 22.01.2004

In derselben Sitzung führte der Landesrechnungshof zur Budgetierung im Bereich der Straßenverwaltung aus, dass es eigentlich schon schwierig genug gewesen sei, sich im bisherigen Haushaltssystem zurechtzufinden. Mit der Budgetierung dieses Bereichs falle dies noch schwerer. Zudem sei der Landesrechnungshof hier der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Budgetierung gar nicht gegeben seien. Nach der einschlägigen Vorschrift darf nämlich nur budgetiert werden, wenn es geeignete Informations- und Steuerungsinstrumente gibt und wenn Art und Umfang der zu erbringenden Leistung durch Gesetz oder durch Haushaltsplan festgelegt sind.

Im Personaletat des Kultusministeriums gibt es ebenfalls keine Übersicht über die Verwendung der Mittel, dafür aber umso mehr Überraschungen. Wenn der Landtag dem Kultusminister - ich glaube, das ist eines der größten Budgets überhaupt ein Personalbudget von 3 Milliarden Euro in die Hand gibt, dann muss er auch wissen, wie die Lehrerausstattung der verschiedenen Schulen sein soll, welche Qualität der Unterrichtsversorgung angestrebt wird, welche Ressourcen beispielsweise für die sonderpädagogische Grundversorgung an den Grundschulen bereitgestellt werden sollen.

Es ist ein völliges Unding, meine Damen und Herren, dass der Landtag Geld für 2 500 neue Lehrer bereitstellt und hinterher feststellen muss, dass die Ganztagsschulen nicht mehr mit Lehrern ausgestattet werden können und dass Ihre Schulreform den allergrößten Teil dieser 2 500 neuen Lehrerstellen gleich wieder auffrisst.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hier wollen wir künftig Zielvereinbarungen sehen. Hier muss der Landtag deutlich machen, welche Maßnahmen mit den 3 Milliarden Euro im Personalbudget des Kultusministers durchgeführt werden sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Gleiches gilt für den Wissenschaftsminister, der hier gerade versucht hat, sich wacker zu verteidigen. Aber, meine Damen und Herren, der Wissenschaftsminister hat das Recht gebeugt und die im Hochschulgesetz vorgesehenen Zielvereinbarungen einfach außer Kraft gesetzt. Der Wissenschaftsminister hat den Landtag im Unklaren gelassen und hat zusätzlich die Hochschulen in das Chaos gestürzt.

(Zuruf von der CDU: Das ist doch un- richtig!)

Der Landesrechnungshof - es geht wieder um ein Zitat; das ist nichts, was wir uns ausgedacht haben, sondern das kann jede und jeder von Ihnen nachlesen - hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 23. Oktober des vergangenen Jahres sogar angeregt, 10 % des Hochschuletats zu sperren, weil sich - ich zitiere - das Parlament in einer Situation befinde, in der es nicht mehr möglich sei, nach den Bestimmungen des Hochschulgesetzes zu steuern.

Die Regierung musste einräumen, dass die Kostenund Leistungsrechnung nicht hinreichend funktioniere. Ohne Sperrvermerk, so der Rechnungshof weiter, begäbe sich das Parlament jeder Möglichkeit, die Zielvereinbarungen zur Entwicklung der einzelnen Hochschulen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls auf das Ministerium einzuwirken. Damit würde die Gesetzessystematik des § 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes unterlaufen.

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU und der FDP – ich dachte gerade, die FDP-Fraktion ist geschlossen draußen, aber es sind doch noch drei Vertreterinnen anwesend –, Ihre Budgetierungsversuche im Landeshaushalt 2004 sind chaotisch, sie sind intransparent und erlauben keine wirksame Kostenkontrolle. Vermutlich gilt das aber nicht nur für die externe Kontrolle, sondern auch für die interne Kostenkontrolle.

Meine Damen und Herren, nach dem Ende der Personalunion mit England repräsentierte bis 1866 in diesem Haus der König die Exekutive, Legislative und Judikative weitgehend in einer Person. Die Budgethoheit lag beim König, einige wenige Beteiligungsrechte lagen bei einer Ständeversammlung.

Heute ist die Gewaltenteilung ein zentraler Maßstab für eine entwickelte Demokratie. Das alte Königsrecht, die Budgethoheit, liegt beim Parlament. Dort soll sie auch bleiben.

(Vizepräsident Ulrich Biel über- nimmt den Vorsitz)

Die Landesregierung hat das Königsrecht des Parlaments gebeugt. Sie hat die Budgethoheit verletzt. Um eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechte des Parlaments zu gewährleisten, bitten wir das Haus um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister Möllring, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass Sie daran erinnern, dass Hannover bis vor 200 Jahren noch den englischen König gestellt hat. Das gibt doch ein bisschen Selbstbewusstsein, hat aber nichts mit der in Ihrem Antrag erhobenen Behauptung zu tun, die von der Landesregierung im Haushaltsplan 2004 vorgeschlagene Budgetierung verletze das Budgetrecht des Landtages. Dies haben noch nicht einmal im Ansatz der Landesrechnungshof oder der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, die in der Vergangenheit bei solchen Fragen sehr genau hingeschaut haben, gerügt.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das Zitat stammte aus dem Protokoll!)

Ich will nicht bestreiten, Herr Wenzel, dass der Haushaltsplanentwurf 2004 Defizite aufwies, die auch uns so nicht gefallen haben. Diese Defizite erreichten jedoch kein Ausmaß, das die Beratungsfähigkeit des Haushalts infrage stellen konnte, zumal sie durch umfangreiche ergänzende Materialien und Auskünfte des Finanzministeriums und der anderen Ministerien mehr als ausgeglichen wurden. Ich war 13 Jahre lang Mitglied des Haushaltsausschusses und weiß, dass wir dort immer Vormerklisten aufgestellt haben, die nach und nach abgearbeitet werden mussten. Diese Listen waren mal umfangreicher, mal weniger umfangreich. Jedenfalls ist Ihnen alles gegeben worden, was angefordert worden ist.

Die Landesregierung ist angetreten mit der Ansage, nicht „auf Teufel komm‘ raus“ alles, was bisher war, völlig anders machen zu wollen. Wir wollten nicht alles auf den Kopf stellen. Wir haben deshalb großen Wert darauf gelegt, mit den von der alten

Landesregierung übernommenen Werkzeugen und Vorprägungen einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen, insbesondere den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, entsprach. Das bezieht sich natürlich nur auf die Form. Der Inhalt ist politische Gestaltung, da ist etwas verändert worden.

Zu den Vorentscheidungen der alten Landesregierung gehörte allerdings auch, im Rahmen des Projektes LoHN zur schnellen Generierung so genannter Flexibilisierungsdividenden zu kommen, und zwar auch dadurch, dass man die Verwaltungsbereiche budgetierte, die mit der Einführung neuer Steuerungsinstrumente gerade erst begonnen hatten, die also noch gar nicht über die notwendigen Daten verfügten, um aussagekräftige Produkt- und Leistungsinformationen geben zu können.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung entschieden wir uns, diese Entscheidung der alten Landesregierung nicht zu korrigieren, u. a. auch deshalb, um die Motivation der mit der Einführung von LoHN befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu gefährden. Denn es ist das Schlimmste, wenn etwas auf die Schiene gesetzt worden ist und dann eine neue Landesregierung kommt und sagt: Neue Besen kehren gut. Alles, was bisher gemacht worden ist, war falsch. Wir machen alles anders. - Wir haben gesagt: Dieses Verfahren übernehmen wir erst einmal. Zur Lesbarkeit und zum Verständnis der in den Budgets vorgenommenen Darstellungen haben wir Ihnen aber zu den Ausschussberatungen umfangreiche weitere Unterlagen vorgelegt, die die Defizite mehr als kompensiert haben.

Bereits am 10. September letzten Jahres, also noch vor Beginn der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsplanentwurfs 2004, ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingehend über die neuen Formen der Haushaltsgestaltung, insbesondere über die Themenkomplexe Budgetierung und Landesbetriebe unterrichtet worden. Im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens ist die Verwaltung ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament in gewohnter Art und Weise nachgekommen. Ich habe ja 13 Jahre in der Opposition gesessen und weiß, dass wir es genauso gemacht haben wie vorher. Herr Möhrmann wird das bestätigen. Wir haben nicht irgendetwas verschleiert, sondern wir sind einfach in der bewährten Art und Weise vorgegangen. Es sind ja auch

dieselben handelnden Personen auf Beamtenebene, die genau das Gleiche gemacht haben wie 13 Jahre zuvor.

Seitens der Ressorts wurde zu den Einzelplänen sowohl in den Fachausschüssen als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen umfangreiches Informationsmaterial vorgelegt. Dazu gehörten u. a. die so genannten Überleitungsrechnungen, die auf Bitte des Ausschusses für Haushalt und Finanzen für die so genannten Budgetkapitel erstellt worden waren und aus denen ablesbar war, aus welchen kameralen Alttiteln die neuen Budgettitel in voller Höhe gespeist werden. Darüber hinaus wurden weitergehende Fragen und Anmerkungen der Abgeordneten sowie der Vertreter des Landesrechnungshofes in die von mir schon genannten umfangreichen Vormerklisten aufgenommen. Die Stellungnahmen der Ressorts zu den einzelnen Positionen dieser Listen wurden am 13. November im Einzelnen abgearbeitet. Auch das ist nichts Neues. Das war schon immer so. Einzelpositionen auf der Liste waren insbesondere auch die von Ihnen im Entschließungsantrag, besonders in der Begründung, kritisierten Haushaltsstellen des Investitionsbudgets Landesstraßenbauplafond sowie des Kapitels Häfen- und Schifffahrtsverwaltung.

Ich weiß sehr wohl, dass über die im Einzelplan 08 budgetierten Bereiche bei den Beratungen im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert worden ist. Gerade an diesem Bereich hat sich die Diskussion ja ein bisschen entzündet. Herr Möhrmann und Herr Wenzel, das haben wir sehr wohl registriert.

Da Sie in Ihrem Entschließungsantrag mehrfach die Enquete-Kommission zur künftigen Arbeit des Niedersächsischen Landtages am Beginn des 21. Jahrhunderts ansprechen, will ich dazu auch ein paar Sätze sagen. In Ihrem Antrag schreiben Sie: „Die Eckpunkte des Berichts der EnqueteKommission sind vollständig umzusetzen.“ Ich will hier nicht bewerten, ob jedes Wort Punkt für Punkt umgesetzt werden soll. Aber es gilt, zwei zentrale Forderungen der Enquete-Kommission umzusetzen, nämlich erstens, dass die Erläuterungen im Haushaltsplan so abgefasst sein müssen, dass die einzelnen Ansätze transparent und für die Abgeordneten nachvollziehbar bleiben, und zweitens, dass eine Erhöhung der Kontrolldichte durch Informationen erfolgen muss, um der faktischen Ausweitung der exekutiven Eigenverantwortung kompensatorisch zu begegnen. Richtig ist auch, dass noch einiges erledigt werden muss, um diese

unstreitigen Forderungen der Enquete-Kommission Punkt für Punkt abzuarbeiten.

Insofern haben wir gar keinen Dissens. Den kann es schon deshalb nicht geben, weil wir als Landesregierung ein ebenso großes Interesse an der Beseitigung jeglicher Unzulänglichkeiten haben. Denn eines ist klar: Erst wenn das Zusammenspiel zwischen Parlament und Landesregierung und zwischen Landesregierung und Parlament für beide Seiten zufrieden stellend funktioniert, erreichen wir den angestrebten Paradigmenwechsel von der input- zur outputorientierten Steuerung. Aus diesem Grunde stehen die noch offenen Punkte selbstverständlich in unserer Arbeitsplanung.

Aber ein umfassender Veränderungsprozess - da bitte ich einfach um Verständnis - funktioniert nicht von heute auf morgen. Das hat seinerzeit auch die Enquete-Kommission in ihren Bericht geschrieben. Wörtlich heißt es dort:

„Die Enquete-Kommission stimmt im Übrigen dem Vertreter der Landesregierung darin zu, dass in einem mehrjährigen Diskussionsprozess zwischen Landesregierung und Parlament ein den Bedürfnissen des Parlaments entsprechendes ControllingKonzept entwickelt werden muss.“

Damals hatten wir noch umgekehrte Verhältnisse. Die Vertreter der Landesregierung kamen von der SPD, und die Mitglieder, die hätten etwas kritisieren müssen, kamen aus den Oppositionsfraktionen. Das heißt, auch damals war man sich schon darüber einig, unabhängig davon, wer gerade regierte, dass man das man nicht von einem Tag auf den anderen machen kann, sondern dass es ein mehrjähriger Prozess ist. Das können Sie in der Drucksache 3730 der 14. Legislaturperiode, Seite 67, nachlesen.

Deshalb bitte ich darum, jetzt nicht gleich ungeduldig zu werden, wenn nicht alles im ersten Versuch gleich so hundertprozentig klappt, wie Sie es sich vorstellen. Vielleicht haben die anderen Fraktionen auch noch andere Vorstellungen. Wir müssen miteinander in einem Geben und Nehmen zu einer vernünftige Situation kommen, sodass der Landtag zufrieden ist, aber auch die Regierung vernünftig mit dem Haushalt arbeiten kann. Ich sage aber auch: Wenn es in einzelnen Verwaltungsbereichen nicht gelingt, hinreichend aussagekräftige Informationen für den Haushalt bereitzustellen, dann müs

sen im Zweifel diese Bereiche wieder zur Kameralistik zurückkehren.

Wir werden mit dem Haushalt 2005 weitere - ich hoffe, fast alle - Defizite beseitigen. Wir haben in dem Haushaltsaufstellungserlass, der vor zwei Wochen von der Staatskanzlei und vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, Hinweise zur Budgetierung nach § 17 a der Landeshaushaltsordnung - Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen (LoHN) - aufgenommen. Ich darf aus diesem umfangreichen Erlass nur einen Punkt, aus der Anlage 4 die Nr. 5, zitieren:

„Vorlage des Leistungsplans im Haushaltsaufstellungsverfahren

Um den angestrebten Paradigmenwechsel von der input- zur outputorientierten Steuerung zu erreichen, ist der Leistungsplan eines budgetierten Verwaltungsbereichs zumindest im Entwurf rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen auf Referentenebene vorzulegen und zur dortigen Beratungsgrundlage machen.“

Dieser Leistungsplan wird dann Bestandteil des Haushaltsplanentwurfs. Wir werden ihn Ihnen vorlegen und darüber im Ausschuss beraten.

Wir werden in den nächsten Jahren Punkt für Punkt das aufnehmen, was weiter zu kritisieren ist, damit wir zum Abschluss dieses Verfahrens einen Haushaltsplan haben, mit dem das Parlament zufrieden ist und mit dem die Regierung arbeiten kann. Wenn uns das nicht gelingt, dem Parlament nicht und uns nicht, dann müssen wir eben wieder zur alten Kameralistik zurückkehren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Althusmann das Wort. Ich erteile es ihm.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister Möllring, es wird Sie nicht verwundern, wenn ich für die CDU-Fraktion erkläre, dass wir mit Ihnen und mit den bisherigen Haushaltsberatungen sehr zufrieden sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dieter Möhrmann [SPD]: Dann ist ja wieder alles in Ordnung!)

Meine Damen und Herren, „Haushalt im Nebel“ ist ein wunderbarer Titel. Ich habe dem Kollegen Wenzel auch etwas mitgebracht: ein kleines Gedicht mit dem Titel „Im Nebel“.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Hermann Hesse!)

„Seltsam, im Nebel zu wandern. Einsam ist jeder Busch und Stein. Kein Baum sieht den andern, Jeder ist allein.“

Herr Wenzel, die erste Strophe dieses Gedichtes von Hermann Hesse passt vielleicht ein wenig zu Ihrer Situation, die Sie im Haushaltsausschuss vorgefunden haben. Sie sitzen dort allein. Aber ich darf vielleicht feststellen: Hin und wieder fehlte Ihnen auch da ein wenig Orientierung.

(Dieter Möhrmann [SPD]: Aber Sie haben doch mal Seit‘ an Seit‘ geses- sen!)

Ich zitiere noch einmal: Nebel entsteht, wenn sich feuchte Luft, die auch ausreichend Kondensationskerne enthält, unter den Taupunkt abkühlt, also mit Wasserdampf gesättigt ist. Nebel ist eine am Boden aufliegende Wolke aus kleinen Wassertröpfchen, Durchmesser etwa 0,12 mm, mit Sichtweite unter 1 km.

(Zuruf von der FDP: Heiße Luft!)