Die Sprachförderung für Migrantenkinder genießt eine hohe Priorität in der Schulpolitik. Nach Erkenntnis von Sprachforschern ist die Förderung der Herkunftssprache eine wesentliche Voraussetzung dafür, auch eine differenzierte Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache erwerben zu können.
1. Welche Bedeutung hat nach ihrer Auffassung der muttersprachliche Unterricht für den Erwerb der deutschen Sprache in der Schule?
2. Wie muss und soll nach ihrer Auffassung der muttersprachliche Unterricht in der Schule konzeptionell weiterentwickelt werden, damit er noch wirkungsvoller zum Erwerb auch der deutschen Sprache und zur Integration in die deutsche Gesellschaft beitragen kann?
3. Wie soll angesichts des derzeitigen Einstellungsstopps für Lehrkräfte für den muttersprachlichen Unterricht ein ausreichendes Angebot dieses Unterrichtsfaches künftig sichergestellt werden?
Die Landesregierung räumt der verbesserten Förderung von Schülerinnen und Schülern aus Migranten- und Aussiedlerfamilien im Bildungsbereich hohe Priorität ein. Als besonders vordringlich wird die Förderung der deutschen Sprachkenntnisse angesehen, welche die Grundlage für den schulischen Lernerfolg, für die spätere berufliche Integration und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt bilden.
Die Landesregierung setzt daher im Bereich der Sprachförderung in Deutsch einen deutlichen bildungs- und integrationspolitischen Schwerpunkt. Sie hat deshalb eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um insbesondere im Elementar- und im Primarbereich die Sprachkompetenz und damit die Startbedingungen zugewanderter Kinder bei der Einschulung nachhaltig zu verbessern. Für die Realisierung der Sprachförderung in den Kindertagesstätten und den allgemein bildenden Schulen stellt die Landesregierung trotz der von der Vorgängerregierung und der Bundesregierung zu verantwortenden schwierigen Haushaltslage über 50 Millionen Euro bereit, davon rund 20 Millionen Euro allein für die neuen Sprachförderprogramme in den Kindertagesstätten und im Halbjahr vor der Einschulung. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die schulischen Sprachfördermaßnahmen, die flächendeckende Durchführung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse und von verpflichtenden Sprachförderkursen vor der Einschulung im Schulgesetz rechtlich verankert.
Ab dem 1. Februar dieses Jahres werden etwa 10 000 Kinder, bei denen im Rahmen des Sprachstandserhebungsverfahrens gravierende Defizite in Deutsch festgestellt wurden, an den halbjährigen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung teilnehmen. Für diese Aufgabe sowie für die bereits bestehende Sprachförderung in den Schulen werden die Lehrkräfte durch Vertreterinnen und Vertreter der Schulbehörden, Fachberaterinnen und Fachberater sowie durch 32 neu beauftragte Multi
Bei dem muttersprachlichen Unterricht handelt es sich um ein zusätzliches freiwilliges Unterrichtsangebot, das je nach Sprache in sehr unterschiedlichem Umfang in Anspruch genommen wird. In den meisten Fällen ist die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stagnierend oder rückläufig. Aufgrund der Haushaltslage des Landes ist es zwingend erforderlich, eine Schwerpunktsetzung bei den Pflichtaufgaben des Landes vorzunehmen. Höchste Priorität bei der Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien haben daher die Vermittlung und Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse, insbesondere im Bereich der Frühförderung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landesregierung mit der Intensivierung der Sprachförderung einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern aus Zuwandererfamilien leistet.
Zu 1: Empirisch gesicherte Erkenntnisse über den Spracherwerbsprozess von Kindern anderer Herkunftssprache und hierbei insbesondere über den Zusammenhang zwischen dem Erst- und dem Zweitspracherwerb liegen nur in geringem Umfang vor. Neuere Forschungsergebnisse, die sich in erster Linie auf Untersuchungen in anderen europäischen Ländern sowie in den USA und in Kanada beziehen, unterstreichen die Notwendigkeit, bei zweisprachig aufwachsenden Kindern auf eine möglichst frühzeitige und möglichst koordinierte Förderung der Sprachentwicklung sowohl in der Erst- als auch in der Zweitsprache zu setzen. Nach vorherrschender Auffassung der Wissenschaftler ist der Alterszeitraum, in dem der Spracherwerb stattfindet, ein entscheidender Faktor für die Spracherwerbsfähigkeit. Demnach liegt das günstigste Zeitfenster für den Zweitspracherwerb bei Kindern mit einer anderen Herkunftssprache im Alterszeitraum zwischen drei und fünf Jahren, d. h. bereits vor der Einschulung. Eine positive Würdigung der zweisprachigen Kompetenz zugewanderter Kinder bei der Sprachförderung und überhaupt im Unterricht wird sowohl im Hinblick auf die Sprachentwicklung als auch auf die Lernmotivation und den Lernerfolg der Kinder als wichtig erachtet.
Vor dem Hintergrund der bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erfahrungen aus der Praxis kann der muttersprachliche bzw. herkunftssprachliche Unterricht dann positive Auswirkungen auf den Erwerb der deutschen Sprache in der Schule haben, wenn es gelingt, diesen Unterricht so weit wie möglich inhaltlich und organisatorisch mit dem Regelunterricht zu verzahnen und in das Schulleben zu integrieren. Wie u. a. in den Gutachten „Spracherwerb zweisprachig aufwachsender Kinder und Jugendlicher – Ein Überblick über den Stand der nationalen und internationalen Forschung“ (Reich u. a., Hamburg/Landau 2002) und „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ (Gogolin u. a., Hamburg 2003) festgestellt, können der Unterricht in der Herkunftssprache sowie die Tätigkeit herkunftssprachlicher Lehrkräfte in einem solchen Fall die Lernentwicklung und die Integration von Migrantenkindern unterstützen. Bei einer isolierten Förderung der Muttersprache, die in keinem Zusammenhang mit dem sonstigen schulischen Lernen steht, werden solche positiven Effekte nicht konstatiert.
Zu 2: Der pädagogische Auftrag des muttersprachlichen/herkunftssprachlichen Unterrichts hat sich inzwischen verändert. Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler aus Zuwandererfamilien ist hier geboren und wird auf Dauer hier bleiben. Entsprechend den Aussagen im „Handlungsprogramm Integration“, das von der Landesregierung im August 2003 beschlossen worden ist, soll der muttersprachliche Unterricht künftig stärker als bisher die zweisprachigen Lernvoraussetzungen der Kinder berücksichtigen, ihnen interkulturelle Kompetenz und Orientierungshilfen für ihr Leben in Deutschland vermitteln und damit einen Beitrag zur Integration dieser Schülerinnen und Schüler leisten.
Damit der muttersprachliche Unterricht einen solchen Beitrag leisten und auch den Spracherwerbsprozess von Kindern mit Migrationshintergrund unterstützen kann, ist es erforderlich, dass die Lehrkräfte, die diesen Unterricht erteilen, in diesem Sinne weiterqualifiziert werden. Daher liegt ein Schwerpunkt auf Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Fortbildung der Lehrkräfte. Derzeit finden in allen vier Regierungsbezirken entsprechende regionale Fortbildungsveranstaltungen statt, an denen ca. 90 % der muttersprachlichen Lehrkräfte teilnehmen. Die Fortbildungsreihe wird Ende 2004 abgeschlossen sein.
Wolfsburg) die Erprobung bilingualer Angebote bereits in der Grundschule mit dem Ziel, Erkenntnisse über die Möglichkeiten einer gemeinsamen Förderung der Zweisprachigkeit bei deutschsprachigen sowie anderssprachigen Kindern zu gewinnen. Im Rahmen solcher Schulversuche und bilingualer Projekte werden neben deutschsprachigen Lehrkräften auch herkunftssprachliche Lehrkräfte eingesetzt.
Zu 3: Derzeit sind im niedersächsischen Schuldienst 265 Lehrkräfte für den muttersprachlichen Unterricht beschäftigt, der größte Teil davon unbefristet. Ca. 20 % dieser Lehrkräfte haben befristete Arbeitsverträge, die 2004 oder 2005 auslaufen. Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms der Landesregierung sind die Bezirksregierungen mit Erlass vom 22. September 2003 angewiesen worden, keine neuen Verträge für muttersprachliche Lehrkräfte zu vergeben und befristete Verträge nicht zu verlängern. Den Bezirksregierungen wurde dabei mitgeteilt, dass die verbleibenden Lehrkräfte so einzusetzen sind, dass sich die zu erwartenden personellen Veränderungen nicht unverhältnismäßig auf einzelne muttersprachliche Angebote bzw. Schulstandorte auswirken. Derzeit werden Daten über die Umsetzung des o. g. Erlasses erhoben. Nach Auswertung dieser Daten wird geprüft, ob ggf. im Einzelfall Maßnahmen erforderlich sind, um eventuelle Probleme für bestimmte Sprachen oder Standorte zu vermeiden.
Richtungsweisender Beschluss der Innenministerkonferenz für die kommunale Rechnungslegung: Reform für eine Umstellung der kameralistischen Buchführung bei den Kommunen auf die kaufmännischen Grundsätze kann endlich umgesetzt werden
Die dramatische Haushaltslage von Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland ist hinlänglich bekannt. Für eine differenzierte Haushaltspolitik fehlen den Bürgermeistern und Stadträten oftmals aber genaue Informationen über die anfallenden Kosten. Die Stadtkämmerer stellen ihre Haushalte noch immer nach den Regeln der Kameralistik auf. Bei diesem System werden Einnahmen und Ausgaben als reine Zahlungsvorgänge nur zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst. Was ein Kindergartenplatz kostet, wie teuer Dienstleistungen wie das Ausstellen eines Personalausweises oder einer Geburtsurkunde tatsächlich
sind, ist wenig bekannt. Die Kameralistik lässt nicht zu, die exakten Kosten darzustellen, weil sie das Sachvermögen und die darauf entfallenden Abschreibungen nur lückenhaft einbezieht. Den Ressourcenverbrauch, einen Überblick über Schulden und Vermögen verschafft nur die „doppelte Buchführung“, die so genannte Doppik, die künftig für die Kommunen in allen Bundesländern maßgeblich sein wird. Bund und Länder haben bisher mit der dringend notwendigen Umstellung auf die kaufmännische Rechnungslegung gezögert, weil dies zu einem Systemwechsel in der Finanzpolitik von Gemeinden und Städten geführt hätte.
Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hat im November 2003 nach jahrelangen Fachdiskussionen und Modellversuchen in mehreren Bundesländern nunmehr endgültig den Weg für eine Umstellung der Buchführung auf die kaufmännischen Grundsätze bei den Kommunen frei gemacht. Damit liegt endlich ein Konzept für die Ablösung der Kameralistik im öffentlichen Sektor vor.
1. Welche Vorschläge und Konzepte für die Ablösung der Kameralistik im öffentlichen Sektor hat die Innenministerkonferenz beschlossen?
2. Wie bewertet die Landesregierung den Lösungsvorschlag aus Sicht des Landes und mit Blick auf die Kommunen in Niedersachsen?
3. Welche Pläne und Vorstellungen hat die Landesregierung zur Umsetzung der Beschlüsse unter Berücksichtigung der speziellen Erfahrungen aus den kommunalen Modellprojekten?
Die Kleine Anfrage gibt Gelegenheit, auf das „Eckpunktepapier“ des Ministeriums für Inneres und Sport“'für die Reform des niedersächsischen Gemeindehaushaltsrechts“ hinzuweisen. Es wurde den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden als Grundlage für weitere Gespräche zugesandt und ist auch zur Eröffnung einer breiten Diskussion in das Internet gestellt worden.
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt haben auch niedersächsische Kommunen eine betriebswirtschaftlich orientierte Reform ihrer Verwaltungen eingeleitet. Diese Reform war - nicht zuletzt vor dem Hintergrund finanzwirtschaftlicher Bedrängnisse - die Konsequenz aus einer kritischen Analyse des bisherigen kameralistischen Rechnungswesens, auch aus praktischen Erfahrungen mehrerer Modellprojekte in vielen Kommunen und aus Erkenntnissen wissenschaftlicher Begleitung. Das Schlagwort „Neues Steuerungsmodell“ und die Bezeichnungen der dazugehörigen Instrumente verbreiteten sich schnell. Stellvertretend für eine gan
ze Reihe dieser betriebswirtschaftlichen Begriffe sind die Kosten- und Leistungsrechnung und die Budgetierung zu nennen.
Das kameralistische Rechnungswesen wurde zwar durch die Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung im Jahr 1997 an diese Erfordernisse angepasst. Um eine den neuen Herausforderungen gewachsene Verwaltungssteuerung und Haushaltswirtschaft zu ermöglichen, konnte dies nur ein erster Schritt sein. Es werden aber vollständige Informationen über den tatsächlichen Verbrauch und das Aufkommen der finanziellen, sachlichen und personellen Ressourcen benötigt. Diese Informationen können zurzeit, trotz der möglich gewordenen Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente, nur unvollständig abgebildet werden, weil der Rechnungsstil nach wie vor kameralistisch ist. Es werden nur die schlichten Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen, nicht aber der vollständige Ressourcenverbrauch. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für eine grundlegende Reform des Gemeindehaushaltsrechts.
Ziel für Niedersachsen ist es, den kommunalen Körperschaften ein einheitliches neues Haushaltsund Rechnungswesen anzubieten, das sie als besser und vorteilhafter akzeptieren können. Weiteres Ziel der Haushaltsrechtsreform in Niedersachsen soll insbesondere eine verbesserte Transparenz der finanzwirtschaftlichen Verhältnisse sein. Das setzt vollständige, nachvollziehbare und vergleichbare Informationen aus dem Rechnungswesen voraus. Durch sichtbare Zuordnung der Kosten und Erlöse zu den einzelnen Verwaltungsleistungen und durch Anreize zum wirtschaftlichen Umgang mit Leistungen und Ressourcen soll bei allen Beteiligten der Haushaltswirtschaft ganz selbstverständliches, systematisch unterstütztes Kostenbewusstsein erzeugt werden. Strategische Entscheidungen, bei denen zwischen widerstreitenden Zielen abgewogen werden muss, können besser belegt und begründet werden, wenn eine leistungs- und kostenorientierte Transparenz flächendeckend vorhanden ist. Die Reform wird deshalb das Angebot beinhalten, auch das für die Aufgabenerfüllung nicht erforderliche realisierbare Vermögen zu realistischen Verkehrswerten auszuweisen. Dafür spricht die internationale Entwicklung des öffentlichen und auch des Rechnungswesens der privaten Wirtschaft mit dem Ziel, der Vermögensrechnung qualifiziertere Informationen für die Beurteilung der Eigenfinanzierung, des Verschuldungsgrades und der dauernden Leistungsfähigkeit entnehmen zu können.
Die Kommunen brauchen also modernes „Handwerkszeug“, mit dem sie an der Wiedergewinnung ihrer finanzwirtschaftlichen Handlungsfähigkeit zielgenauer arbeiteten können. Dafür sollen zukunftsfähige haushaltsrechtliche und haushaltssystematische Entscheidungsgrundlagen und Instrumente bereit gestellt werden. Die Doppik verbindet alle Rechengrößen, die den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen der Gemeinden - einschließlich ihrer ausgegliederten Bereiche - abbilden können und verknüpft sie ohne Hilfsrechnungen systemgerecht mit der Bilanz. Deshalb kann sich Niedersachsen nur für die Doppik entscheiden.
Ein optionales Haushaltsrecht und die damit verbundene Weiterentwicklung der Kameralistik neben einem doppischen System wäre aus Kostengründen und wegen mangelnder Vergleichsmöglichkeiten, nicht zuletzt auch aus Gründen der einheitlichen Finanzstatistik, unvertretbar. Andere Flächenländer mit einer noch aus vielen kleinen Gemeinden bestehenden Struktur mögen das übergangsweise noch anders sehen. Aber auch dort wird erwartet, dass später die Doppik flächendeckend Einzug hält.
Ein neues Haushalts- und Rechnungswesen soll als rentierliche Investition aufgefasst werden können, deren Kosten sich über den Zeitraum ihrer Nutzung amortisieren. Die Reform passt auch, bei allen zu beklagenden finanziellen Schwierigkeiten, zeitlich und sachlich „in die Landschaft“, nicht zuletzt, weil im Bereich der Informationstechnik bei vielen Kommunen ohnehin Entscheidungsbedarf besteht.
Basis sollen die von der Innenministerkonferenz erarbeiteten Leittexte und Empfehlungen sein verbunden mit praktischen Erfahrungen insbesondere des Modellprojekts der Stadt Uelzen im Zusammenhang mit dem Projekt in der Samtgemeinde Dannenberg, wo die Samtgemeindefähigkeit des Konzepts erprobt wird. Beide Projekte wurden ganz erheblich aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Ich bin auch den anderen Projekt-Kommunen dankbar, die sich einzeln oder mit anderen zusammen bereits an schwierige Vorarbeiten der Reform heranwagen. Beispielhaft nenne ich die Stadt Salzgitter, die Kommunalen Datenzentralen in Oldenburg, Braunschweig und Göttingen und nicht zuletzt die Gemeinde Katlenburg-Lindau ganz im Süden des Landes, die vormacht, dass auch kleine Gemeinden mit wenig Aufwand die Reform schultern können.
Zu 1: Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 21. November 2003 beschlossen, einen Bericht ihres zuständigen Arbeitskreises zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts mit beigefügten Leittexten für neue Gemeindehaushaltsverordnungen zu einem doppischen Haushaltsrecht und zu einem Haushaltsrecht auf der Basis einer erweiterten Kameralistik zur Kenntnis zu nehmen, ebenso Vorschläge zur entsprechenden Novellierung der Länder-Gemeindeordnungen und Empfehlungen für einen Produktrahmenplan sowie für Kontenpläne. Durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts sollen das kommunale Haushaltsund Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt und die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteue- rung) ermöglicht werden. Die IMK geht davon aus, dass die Reform des kommunalen Haushaltsrechts einen grundlegenden Wandel der kommunalen Haushaltswirtschaft und der Kommunalverwaltungen bewirken wird. Die IMK empfiehlt, die von ihrem zuständigen Arbeitskreis vorgelegten Textentwürfe für die Reform des kommunalen Haushaltsrechts zur Grundlage bei der Umsetzung in den Ländern zu machen. Die Konferenz betont, dass die Regelungsvorschläge für länderspezifische Gegebenheiten und konzeptionelle Unterschiede Raum lassen werden. Es besteht Übereinstimmung, dass länderspezifische Abweichungen nicht die Grundzüge der Einheitlichkeit des kommunalen Haushaltsrechts in Frage stellen sollen.
Zu 3: Nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden und nach Auswertung der Diskussion über das „Eckpunktepapier“ des MI für die Reform des niedersächsischen Gemeindehaushaltsrechts ist beabsichtigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der vom Landtag in der zweiten Jahreshälfte 2004 beraten und beschlossen werden könnte. Die Reform könnte zum 1. Januar 2005 in Kraft treten und nach einer Übergangszeit von fünf Jahren flächendeckend abgeschlossen sein. Zur Berücksichtigung der speziellen Erfahrungen aus den niedersächsischen kommunalen Modellprojekten wird auf den Vorspann verwiesen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE):