Protokoll der Sitzung vom 19.02.2004

Eine große Frage steht auch hinter dem Vorhaben der Bundesregierung im Hinblick auf das Sanktionsrecht insofern, als man nämlich fragen muss: Wer schafft denn die zusätzlich nötigen Arbeitsstellen? Dazu haben wir von Frau Müller gehört: Na ja, da wäre vielleicht etwas zu machen. Ich sehe das eher skeptisch. Das größere Problem besteht darin, dass die Straftäter bzw. die dann eingesetzten Personen ordnungsgemäß überwacht werden müssen. Wer soll das machen? Wer soll das bezahlen? Wenn man gerade diese Fragen stellt, dann kommen wir auf das Thema zurück, das wir gerade gestern diskutiert haben. Dann muss man nämlich die Frage nach der Konnexität stellen, wenn man sagt: Ja, liebe Leute, ihr könnt das in den Ländern etwas anders handhaben. Ihr könnt die Leute mehr gemeinnützige Arbeit ma

chen lassen. Dann muss selbstverständlich auch die Möglichkeit gegeben werden, dass wir vor Ort die Leute entsprechend bezahlen können. Da ist in der Tat in der Bundesregierung überhaupt nichts zu erwarten.

Unsere Maßnahme „Schwitzen statt sitzen“ ist ein in Niedersachsen bewährtes Programm, das wir in vollem Umfang aufrechterhalten. Das ist meiner Meinung nach der richtige Weg, um mit dem Strafvollzug in Niedersachsen umzugehen. Wir haben Maßnahmen eingeleitet. Die Frau Ministerin wird sicherlich weitere Details dazu vorstellen können.

Unter den Umständen, die ich gerade geschildert habe, sehen wir uns nicht in der Lage, diesem Antrag auch nur ansatzweise zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Ministerin Heister-Neumann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Strafvollzug gehört zu dem Bereich innere Sicherheit und ist ein sehr ernstes und wichtiges Thema. Herr Briese, ich bin sehr erstaunt, wie widersprüchlich Sie Ihre Rede begonnen haben, indem Sie zu allererst gesagt haben, wie toll der niedersächsische Justizvollzug in den letzten Jahren gewesen sei, dann aber dezidiert dargestellt haben, wie schlecht er doch eigentlich sei. Ich finde das sehr enttäuschend für die Mitarbeiter im Justizvollzug.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass die Belegungssituation in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten nach wie vor angespannt ist. Wir alle miteinander wissen auch, dass dieses Problem nicht neu ist; denn schon seit Jahren haben wir knapp 7 000 Gefangene. Es fehlen uns in Niedersachsen nach wie vor 1 000 Haftplätze. Dieses Problem teilen wir auch mit anderen, und zwar fast allen anderen Bundesländern; denn allein im geschlossenen Männervollzug besteht bundesweit ein Defizit von fast 10 000 Haftplätzen. Niedersachsen hat durch die Anstaltsneubauten in Rosdorf und Sehnde die Voraussetzungen für den baldigen Abbau der Überbelegung im geschlossenen Männervollzug erreicht.

Nun meint die Fraktion der Grünen anscheinend, das sei der falsche Weg, und verweist auf die kürzlich vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Studie Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - eine auf das Jahr 1994 bezogene Rückfallstudie von Verurteilten bzw. Entlassenen, d. h. es ist ausschließlich der Entlassungsjahrgang 1994 über vier Jahre beobachtet worden. Diese Studie kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, das Rückfall nach Geld- und Bewährungsstrafen seltener sei als nach Freiheitsentzug. Tatsache ist, dass ohnehin nur 5 % aller verurteilten Straftäter mit Freiheitsstrafen belangt werden. Herr Briese, aus dieser Erkenntnis eine kausale Beziehung dergestalt abzuleiten, erst Strafvollzug bewirke den Rückfall, ist geradezu unwissenschaftlich und naiv. Das muss ich Ihnen wirklich sagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das ist eine besondere Klientel.

(Zuruf von Enno Hagenah [GRÜNE])

Meine Damen und Herren von den Grünen, Sie sprechen in Ihrem Antrag auch die Überbelegung im Frauenvollzug an. Wir werden uns hüten, den Fehler der alten Landesregierung zu wiederholen und die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach § 455 a StPO aufzuschieben, ohne für rechtzeitige Kapazitätserweiterung für die Zeit nach dem Auslaufen der Maßnahme Sorge zu tragen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir werden stattdessen die JVA Hildesheim für den geschlossenen Frauenvollzug umwidmen, sobald die Baumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Celle abgeschlossen sind und dort dann wieder weitere 100 Haftplätze zur Verfügung stehen. Dies ist eine gute und von der Vollzugspraxis sehr wohl akzeptierte Lösung.

In welcher Absenkung von Standards sehen Sie eigentlich eine Verschlechterung unseres Strafvollzugs? Mein Anliegen ist es, dort Standards für den niedersächsischen Justizvollzug einzuführen, wo sich im Laufe der Jahre unterschiedliche Vollzugspraktiken herausgebildet haben. Das einheitliche niedersächsische Justizvollzugskonzept, das derzeit im Justizministerium erarbeitet wird, nimmt den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes ernst. Das Vollzugskonzept verfolgt das Ziel, die Vollzugspraxis, soweit möglich und sinnvoll, zu vereinheitlichen sowie gerechter und transparenter zu gestalten. Meine Damen und Herren,

das betrachte ich als einen Zuwachs an Qualität bei den Standards.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sollten Sie mit der Absenkung von Vollzugsstandards den Antrag Niedersachsens zur Änderung des § 18 des Strafvollzugsgesetzes meinen, dem übrigens im Bundesrat mit einer großen Mehrheit von 12 : 4 : 0 Stimmen zugestimmt wurde, also mit Stimmen der so genannten A-Länder, dann sage ich Ihnen hier ganz deutlich, dass ich mit meiner Initiative einen ganz außerordentlich widersinnigen Zustand beenden möchte.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Mehrfachbelegung von Hafträumen in den nach 1977 gebauten Anstalten, die in aller Regel mit Arbeits- und Freizeiträumen gut ausgestattet sind, ist nach § 18 des Strafvollzugsgesetzes rechtswidrig. In den meist schlechter ausgestatteten alten Anstalten ist die Mehrfachbelegung aber erlaubt. Dies führt zu einer Ungleichverteilung von Lasten, die den Justizvollzug mehr oder weniger bereits seit Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes 1977 prägt. Im Übrigen möchte ich mit der Änderung des § 18 des Strafvollzugsgesetzes die Möglichkeit schaffen - jetzt hören Sie gut zu, weil bei Ihnen nämlich die Begriffe „Menschenunwürdigkeit“ und „Rechtswidrigkeit“ immer wieder verwechselt werden, auch im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Entscheidung -, dass ausreichend große Hafträume mit abgetrenntem Sanitärbereich auf freiwilliger Basis oder bei Kapazitätsengpässen mehrfach belegt werden können. Darum geht es bei § 18 des Strafvollzugsgesetzes.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Noch ein Wort zum Benchmarking und zu den Vorstellungen der Bundesregierung für eine Reform des Sanktionenrechts. Sie wissen, dass es mir ein Anliegen ist, die Qualität unseres Justizvollzuges, seine Wirksamkeit und seine Kosten mit anderen interessierten Landesjustizverwaltungen zu diskutieren und zu vergleichen. Unser Leitsatz dabei ist, Gutes besser zu machen. Den Gedanken der Fraktion der Grünen, als Qualitätsmerkmal des Vollzuges eine möglichst geringe Inhaftierungsquote anzustreben, halte ich aber für absolut abenteuerlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, über Freiheitsentzug entscheiden bei uns immer noch die Gerichte. Der

Vollzug hat darauf keinerlei Einfluss. Der Justizvollzug hat Strafen so zu vollziehen, wie es das Gesetz bestimmt. Wir werden keinesfalls die kriminalpolitisch verfehlten Vorstellungen der rot-grünen Bundesregierung unterstützen, die auf weniger Sicherheit bei höheren Kosten hinauslaufen. Wir wollen keine Schwächung der strafrechtlichen Sanktionen, auch nicht durch die Reform des Sanktionenrechtes. Wenn Sie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Verbindung mit der Belegungssituation im niedersächsischen Justizvollzug einen im Übrigen falschen Zusammenhang zu Zeitungsmeldungen wie „Sicherheit in Gefängnissen in Gefahr“ herstellen und gleichzeitig weniger Freiheitsstrafen anmahnen, dann stelle ich fest: Die Sicherheit außerhalb unserer Gefängnisse scheint für Sie nicht im Fokus zu stehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich möchte das Problem des neuen Sanktionenrechtes der Bundesregierung später noch näher beleuchten. Schon jetzt sei aber darauf hingewiesen, dass die Vorschläge der Bundesregierung auf völliger Unkenntnis der Situation in den Ländern beruhen. In Niedersachsen muss niemand, der eine Geldstrafe nicht zahlen will oder kann, ins Gefängnis, wenn er stattdessen arbeiten will. Aber wir wollen nicht jahrelang hinter hartnäckigen Straftätern herlaufen müssen, um sie zu bitten, doch zu arbeiten, damit wir sie nicht einsperren müssen.

(Heike Bockmann [SPD]: Das steht da doch gar nicht drin!)

- So steht es drin. - Dies schafft nur neue Bürokratie und belastet unsere Staatsanwaltschaften mit sinnlosem Verwaltungsaufwand. Dazu will uns die Bundesregierung verpflichten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie gefährdet damit das Anliegen dieser Landesregierung, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die Gerechtigkeit in unserem Land auch nicht durchgesetzt werden kann. Aber zum Sanktionenrecht kommen wir ja noch zu einem späteren Zeitpunkt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein, mitberatend der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann wird so verfahren.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Chancen des Fahrradtourismus in Niedersachsen besser nutzen - Verbund zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrad stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/788

Ich erteile Herrn Hagenah das Wort zur Einbringung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hatte sich die schwarzgelbe Regierungskoalition vorgenommen, gerade auch den Fahrradverkehr in Niedersachsen besonders zu unterstützen - eigentlich. Aber Verkehrsminister Hirche plündert nicht nur die Kassen des öffentlichen Nahverkehres für seine Straßenbauprojekte, sondern er macht auch in dem vorgeblichen Handlungsschwerpunkt Fahrradverkehr bisher genauso wenig wie die von ihm kritisierte SPD-Vorgängerregierung in ihrer Schlussphase. Unser Antrag zum Fahrradtourismus ist deshalb ein nötiger Anschub für die Landesregierung und ergänzt unseren seit März letzten Jahres vorliegenden Grundsatzantrag „Masterplan Fahrrad“, der leider erst im kommenden Monat zur Anhörung kommt.

(Reinhold Coenen [CDU]: Der Antrag ist ganz überflüssig!)

Die Voraussetzungen zum Durchstarten wären eigentlich günstig. Bis heute wären sie schon seit zwölf Monaten günstig zum Starten und nicht erst seit heute. In den letzten 15 Jahren wurde das Fahrradwegenetz in Niedersachsen sukzessive ausgebaut. Land, Kommunen und Tourismusverbände haben gemeinsam an einer attraktiven Infrastruktur für den Fahrradtourismus gearbeitet. Die von Jahr zu Jahr steigende Resonanz ermutigt. Die Angebote mit Radfernreisen, -ausflugsrouten

und themenorientierten Routen nehmen die Gäste auch an. Aber die Potenziale dieses Marktes sind bei uns in Niedersachsen, wenn man uns einmal mit anderen Bundesländern vergleicht, bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Flossen 1990 noch 16 Millionen Euro Landesmittel in den Radwegebau, waren es 2002 nur noch 5 Millionen, ebenso wenig wie jetzt in 2004. Wir können bisher keine eigenen Impulse der neuen Landesregierung zur Förderung des Fahrradtourismus erkennen. Sie schmücken sich noch mit fremden Federn aus den Anfangsjahren der Vorgängerregierung.

(Widerspruch bei der CDU)

Verschonen Sie uns mit Ihrer angeblichen Fahrradförderung durch Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen beim Bau von Fahrradwegen. Das ist nichts weiter als ein Trojanisches Pferd zur Aushöhlung des Umweltrechts.

(Lachen bei der CDU)

Wir gehen Ihnen da nicht auf den Leim.

Das Niedersachsen-Netz wird zu langsam umgesetzt. Wenn Sie abfeiern, dass Sie die Förderung des Radwegebaus wieder in den Haushalt aufgenommen haben, dann ist das nichts anderes als dreiste Schönfärberei. In Wirklichkeit ist der mittelfristigen Finanzplanung der SPD-Regierung kein Cent hinzugefügt worden.

(Widerspruch bei der CDU)

Damals waren auch 5 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Was haben Sie in den Haushalt eingesetzt? - Genau die gleiche Summe.

(Hermann Dinkla [CDU]: Nur dann wurden sie auf 3,6 Millionen abge- senkt!)