Diese Aussagen von Herrn Sander provozierten einen regen Polittourismus von regionalen FDP-Politikern in das hannoversche Umweltministerium. Mehrfach wurde als Ergebnis dieser Gespräche in den örtlichen Zeitungen verbreitet: Die Bornbachumleitung kommt doch, der Minister sei in Oldenburg falsch verstanden worden.
Lediglich der Oldenburger FDP-Ehrenvorsitzende Eilert Tantzen hat die geplante Bornbachumleitung scharf kritisiert und als „umweltpolitisch verwerflich“ (NWZ, 16. Dezember 2003) bezeichnet.
Laut Nordwest Zeitung vom 16. Dezember 2003 soll die Bornbachumleitung nun doch kommen. Der Minister selbst werde noch vor Weihnachten die Baugenehmigung unterzeichnen, wird der Sprecher des Umweltministeriums Dr. Volkert Wiesner in der Zeitung zitiert. Die Kosten des Projektes in Höhe von 7,5 Millionen Euro sollen aus Mitteln der Abwasserabgabe finanziert werden. Solche Aussagen aus dem Umweltministerium verwundern, sind doch die Einnahmen aus der Abwasserabgabe zweckgebunden für Maßnahmen der Abwasserbehandlung einzusetzen. Kommunen, die diese Abgabe entrichten, bzw. Bürgerinnen und Bürger, die über ihre Gebühren diese Mittel aufbringen, könnten zu Recht verwundert reagieren, wenn nicht sogar verärgert darüber sein, dass mit ihren Geldern innerparteiliche Probleme der FDP in der Dümmer-Region behoben werden.
1. Aus welchen Haushaltsmitteln des Landes sollen die Kosten für die geplante Umleitung des Bornbachs um den Dümmer in welcher Höhe finanziert werden?
2. Welche wissenschaftlich begründbaren und nachvollziehbaren Tatsachen sprechen für die vom Umweltministerium beabsichtigte Umleitung des Bornbachs, obwohl sich der ökologische Zustand des Dümmer in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die durch die Landwirtschaft verursachte Belastung des Bornbachs deutlich zu verringern, um zu verhindern, dass nach einer eventuell. erfolgten Umleitung des Bornbachs in die Hunte zwar nicht mehr der Dümmer, dafür
Im Hinblick auf eine Sanierung des Dümmers ist es erforderlich, die dem See zufließenden Nährstoffmengen einzuschränken. Nachdem die Kläranlagen im Bereich der oberen Hunte mit der dritten Reinigungsstufe ausgerüstet wurden, soll nun die Umleitung des Bornbaches zu einer weiteren Verbesserung der Wasserqualität im Dümmer führen. Seit dem Jahre 1987 haben die verschiedenen Landesregierungen erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieses Vorhaben voranzutreiben. Aber erst nach über zehn Jahren ist es gelungen, das 1992 begonnene Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel der Bornbachumleitung im Jahre 2003 abzuschließen. Die lange Verfahrensdauer zeigt, wie schwierig es ist, die Belange des Naturschutzes, des Wassersports, der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft miteinander zu vereinbaren und den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Bornbachumleitung ist am 8. Juli 2003 von der Bezirksregierung Hannover erlassen worden. Zwar sind noch Klagen anhängig. Diese können aber weitestgehend ausgeräumt werden. Die Bezirksregierung hat deshalb den Sofortvollzug angeordnet, sodass in 2004 mit der Umsetzung unstrittiger Maßnahmen der Bornbachumleitung begonnen werden kann.
Zu 1: Die Gesamtkosten für die Bornbachumleitung belaufen sich auf der Grundlage der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 8. Juli 2003 zurzeit auf 9 050 000 Euro einschließlich des Grunderwerbs für die wasserbaulichen Maßnahmen. Die Maßnahme wird vollständig aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe finanziert. Ein Teilbetrag von 7,4 Millionen Euro ist in den vergangenen Jahren aufgrund der im Zweiten Nachtrag 1998 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung für diese Maßnahme zurückgestellt worden. Die darüber hinaus notwendigen Mittel von ca. 1,650 Millionen Euro sind bei der jährlichen Verteilung der Abwasserabgabe einzuplanen und werden zur Verfügung stehen.
Zu 2: Die in der Fragestellung enthaltene Aussage, wonach "... der ökologische Zustand des Dümmers (... sich...) in den vergangenen Jahren deutlich verbessert (...habe …)", trifft leider nicht zu. Richtig
ist, dass die Nährstoffbelastung des Dümmers in der Vergangenheit etwas abgenommen hat, was sich in den vorübergehenden Klarwasserphasen seit dem Jahre 2000 gezeigt hat. Trotzdem ist die Nährstoffbelastung des Dümmers immer noch zu hoch, was z. B. das Fischsterben im Jahre 2001 in den Gewässern unterhalb des Dümmers gezeigt hat. Folgende wissenschaftlich begründete und nachvollziehbare Tatsachen, die die Notwendigkeit der Bornbachumleitung belegen, wurden von der Planfeststellungsbehörde im Hinblick auf die Planrechtfertigung geprüft:
Der Bornbach entwässert nur etwa 20 % des Gesamteinzugsgebietes, trägt aber überproportional mit bis zu 50 % zu den Nährstoffeinträgen des Dümmers bei.
Etwa 50 % des Bornbacheinzugsgebietes besteht aus kultivierten Hoch- und Niedermoorböden, die teils landwirtschaftlich, teils zum Torfabbau genutzt werden.
Unabhängig von der Nutzungsintensität geben diese Böden hohe Nährstofffrachten ab, die über den Bornbach in den Dümmer gelangen. Sie können durch Nutzungsextensivierung allein nicht wesentlich, d. h. in einem für den Dümmer spürbaren Ausmaß, reduziert werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Verbesserung der Gewässergüte im Dümmer ist und bleibt die weitere Verringerung der Nährstofffrachten. Dieses Ziel kann kurzfristig nur durch die Bornbachumleitung erreicht werden.
Zu 3: Für die übermäßige Nährstoffbelastung des Dümmers ist nicht entscheidend, wie und mit welcher Intensität die Flächen im Bornbachgebiet genutzt werden, sondern dass sie entwässert und kultiviert wurden, um sie wirtschaftlich zu nutzen. Das zeigt sich u. a. darin, dass auch von den Torfabbauflächen (die nicht landwirtschaftlich genutzt werden) erhebliche, überproportional hohe Nährstoffausträge erfolgen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in den vergangenen Jahren in Niedersachsen durch Aufklärung und Beratung durch die Umweltverwaltung sehr viel erreicht worden ist im Hinblick auf eine gewässerschonende Landbewirtschaftung. Das betrifft insbesondere die Verwendung von Wirtschaftsdüngern und Pflanzenschutzmitteln.
Auch die Problematik der Verlagerung der Nährstoffe aus dem Dümmer in die mittlere und untere Hunte ist im Rahmen des Planfeststellungsverfah
rens ausführlich geprüft worden. Danach wird im Dümmer nur ein geringer Anteil der dem See zufließenden Nährstoffe zurückgehalten. Ein erheblicher Anteil passiert den See und gelangt ohnehin in die unterhalb gelegene Hunte. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Nährstofffracht, die über die Bornbachumleitung der Hunte direkt zugeführt wird, keine signifikante Änderung der Wasserqualität in der Hunte verursachen wird. Genauere Aussagen lassen sich erst durch ein Beweissicherungsverfahren treffen. Dieses ist angeordnet worden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 8 der Abg. Dörthe WeddigeDegenhard (SPD)
Für kleine und mittlere Betriebe in der gewerblichen Wirtschaft sind neben den Lohnnebenkosten die Belastungen durch die Abwälzung bürokratischer Aufgaben auf die betriebliche Ebene ein erheblicher Kostenfaktor, der sich für die Kunden preiserhöhend auswirkt und damit dem Wirtschaftswachstum kontraproduktiv ist.
Zwei Beispiele für solch eine bürokratische Belastung sind die Jahresabschlussstatistik für 2002 und die Schuldenstatistik für 2003, die Betriebe innerhalb von drei Wochen über den Jahreswechsel 2003/2004 an das Niedersächsische Landesamt für Statistik abzugeben haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, die mit dem Versprechen angetreten ist, diese zusätzlichen Belastungen gerade für kleine und mittlere Betriebe abzubauen:
1. Wieso treffen die Berichtspflichten auch kommunale Gesellschaften in Rechtsform einer GmbH, deren Zweck es ist, Sozialhilfeempfängern Arbeit zu vermitteln?
2. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die o. g. Informationen für das Niedersächsische Landesamt für Statistik unverzichtbar sind?
3. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Belastung kleiner und mittlerer Betriebe durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik zu reduzieren?
Bevor ich die Fragen beantworte, erlauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung: In dem Einleitungstext und der Frage 3 spricht die Fragestellerin von kleinen und mittleren Betrieben in der gewerblichen
Wirtschaft. Hier geht es um Berichtspflichten im Bereich der Wirtschaftsstatistik. Die Fragen 1 und 2 dagegen beziehen sich auf kommunale Gesellschaften in Rechtsform einer GmbH. Das betrifft dagegen die Berichtspflichten im Bereich der Finanzstatistik für den öffentlichen Sektor.
Zu 1: Rechtsgrundlage für die Berichtspflichten im Rahmen der Finanzstatistik ist das Bundesgesetz „über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz)“. Hiervon werden Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 % beteiligt ist, erfasst. Nach diesem Kriterium unterliegt auch eine kommunale Gesellschaft in Rechtsform einer GmbH den allgemeinen Berichtspflichten der Finanzstatistik.
Zu 2: Das Niedersächsische Landesamt für Statistik erhebt Daten grundsätzlich nicht für sich selbst. Es führt vielmehr auf Landesebene die Bundesstatistikgesetze aus. Sie hätten Ihre Frage also eigentlich an die Adresse Ihrer Parteifreunde in Berlin richten müssen. Ich will mich aber einer Beantwortung nicht entziehen:
Die Zielsetzung bei der Finanzstatistik besteht insbesondere darin, den Nachweis über die Verwendung öffentlicher Mittel zu erbringen. Wichtig ist dabei: Die Schuldensituation aller öffentlichen Haushalte muss erfasst werden. Gerade in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten werden für weitere Konsolidierungsmaßnahmen gute Informationsgrundlagen benötigt. Auf Informationen aus Jahresabschlüssen und den Nachweis von Schulden öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen können deshalb weder Bund noch Länder, noch Kommunen verzichten. Gerade die Vergleichbarkeit der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander muss sichergestellt werden. Denn die Möglichkeit von Ausgliederungen wird in unterschiedlichem Umfang genutzt.
Zu 3: Wie Sie meinen bisherigen Antworten sicherlich schon haben entnehmen können, ist das von Ihnen gewählte Beispiel einer kommunalen GmbH nicht geeignet, um die Bestrebungen zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch die amtliche Statistik darzustellen. Diese Einrichtung ist mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut.
schaft unser Augenmerk richten müssen. Seit Jahren werden die Aufgaben der amtlichen Statistik ständig auf ihre Notwendigkeit kritisch überprüft. Mittlerweile wurde der Umfang der Statistiken in drei Statistikbereinigungsgesetzen reduziert. Dies ist ein umfangreicher Prozess, der konsequent fortgeführt werden muss und der auch von der Niedersächsischen Landesregierung konsequent begleitet wird. Ich selbst habe bereits im Mai letzten Jahres die Projektgruppe „Entbürokratisierung“ eingesetzt. Sie befasst sich intensiv mit dem Abbau von besonderen bürokratischen Hemmnissen und Hindernissen insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen. Teilergebnisse – wie den Bäckererlass, die Brötchenparktaste und die Aufhebung der staatlichen Vorschrift über eine Einheitsfarbe von Taxen - kennen Sie bereits. Der Abschlussbericht der Gruppe wird im Mai diesen Jahres vorgelegt.
Die Niedersächsische Landesregierung hat in der Staatskanzlei die Deregulierungsoffensive zum Abbau von Vorschriften sowie von Bürokratie- und Verfahrenshemmnissen ins Leben gerufen. Unter anderem wurde das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport mit dem „Projekt Statistikreduzierung“ beauftragt. Ziel dieses Projektes ist es, weitere Reduzierungen im Bereich der amtlichen Statistik auf EU-, Bundes- und Landesebene vorzunehmen, um so den Aufwand für Auskunftspflichtige zu mindern. Es werden hierbei alle Möglichkeiten untersucht, weitere Statistiken abzubauen.
In seiner Regierungserklärung am 4. März 2003 erklärte Ministerpräsident Christian Wulff: „Auf keinen Fall wird diese Landesregierung fortsetzen, Entscheidungen vom Parlament weg in Kommissionen, Sachverständigenräte, an Runde Tische oder an Gutachter zu verlegen, um sich nicht selbst der Kritik zu stellen. (…) Alle, die sich ein wenig für Politik interessieren, wissen, dass unser Problem kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit ist. (…) Ferner werden wir nicht mehr Außenstehende für einen Millionenaufwand um Gutachten bitten und
Im Rahmen der Sendung „Sabine Christiansen“ am 25. Januar 2004 sagte der Ministerpräsident in der Auseinandersetzung mit dem Unternehmensberater Roland Berger u. a.: „Und ich habe mich dem Thema Berateraufträge ja seit vielen Jahren gewidmet, wir haben im Landtag viele Drucksachen. - Sie sprachen den Rechnungshofbericht an. 368 Gutachten wurden von der Niedersächsischen Vorgängerregierung in Auftrag gegeben. Das ist aber nur der Teil, den sie uns bekannt gemacht haben. Inzwischen wissen wir: Die haben sogar Gutachten vergeben, sie häufiger in die Talkshows zu bringen. Und da gibt es Verträge und Seilschaften, wer dann bei der Mediengesellschaft wen in eine Talkshow bringt. Dafür sind immerhin Steuergelder ausgegeben worden.“
1. Welche Gutachten, Studien, Berichte und Beraterverträge wurden über die in der Drucksache 14/3927 genannten 368 hinaus nach Kenntnis der Landesregierung in Auftrag gegeben?