1. Welche Gutachten, Studien, Berichte und Beraterverträge wurden über die in der Drucksache 14/3927 genannten 368 hinaus nach Kenntnis der Landesregierung in Auftrag gegeben?
2. Für welche der insgesamt von der Vorgängerregierung beauftragten Gutachten, Studien, Berichte und Beraterverträge wurden in der 15. Wahlperiode „Aufstockungsverträge“ oder „Anschlussaufträge“ ausgeschrieben oder bereits abgeschlossen?
3. Welche Gutachten, Studien, Berichte und Beraterverträge wurden darüber hinaus bisher in der 15. Wahlperiode von der Landesregierung ausgeschrieben oder in Auftrag gegeben (Beantwortung wenn möglich entsprechend Drucksache 14/3927) ?
Die Diskussion um die Vergabe von Gutachten und Beraterverträgen schlägt immer höhere Wellen. Vermutlich wurden nicht alle Auftragsvergaben der Landesregierung aus der 13. und 14. Wahlperiode in der Antwort auf die damalige Anfrage der CDU-Oppositionsfraktion dargestellt. Einem Bericht der Neuen Presse vom 4. Februar 2004 ist zu entnehmen: „Die SPD bestätigte gestern, dass ein Papier zur Medienberatung Gabriels von der Staatskanzlei in Auftrag gegeben worden ist.“ Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion hat dazu erklärt, dass es formaljuristische Gründe habe, warum das Gutachten nicht in der Antwort auf die damalige CDU-Anfrage aufgelistet ist. „Die Union habe nur nach Gutachten und Beraterverträgen gefragt, nicht aber nach Werkverträgen.“ (Ebenso Neue Presse vom 4. Februar 2004.)
In einem Interview (Neue Osnabrücker Zeitung, 3. Februar 2004) antwortet Ministerpräsident Christian Wulff auf eine Frage nach Beraterver
trägen der Staatskanzlei: „Die Staatskanzlei hat seit meiner Wahl zum Ministerpräsidenten gar kein Gutachten in Auftrag gegeben und keinen Beratervertrag abgeschlossen. Wir haben lediglich eine Resonanzstudie für 30 000 Euro durchführen lassen, weil wir hierzu keine Kompetenzen in der Verwaltung haben und wissen müssen, wo wir unsere Politik besser erklären und die Menschen besser mitnehmen müssen.“
1. Welche irgendwie gearteten Aufträge an Dritte (z. B. Werkaufträge, Studien oder sonsti- ge freiberufliche Leistungen), die aus „formaljuristischen Gründen“ nicht durch die aktuelle Kleine Anfrage Nr. 9 (Gutachten und Berater- verträge in Niedersachsen) abgedeckt sind, wurden in der 15. Wahlperiode von der Landesregierung ausgeschrieben oder in Auftrag gegeben?
2. Welche Aufträge an Dritte wurden bisher in der 15. Wahlperiode von Landesbetrieben und Gesellschaften, die sich in Landesbesitz oder mehrheitlich in Landesbesitz befinden, ausgeschrieben oder in Auftrag gegeben?
3. Wo liegen nach Auffassung der Landesregierung die qualitativen und quantitativen (Finanz- volumen) Unterschiede zwischen einer „Resonanzstudie“, um die Politik besser zu erklären, und einem „Werkauftrag“ zur Medienberatung?
Mit den beiden Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung springt der Abgeordnete Wenzel auf ein Thema auf, welches durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten und dessen offene Worte in der Sendung „Sabine Christiansen“ am 25. Januar 2004 aktiv bundesweit in das Blickfeld der Öffentlichkeit gebracht wurde. Seitdem schlägt die ausgelöste Diskussion in der Tat, wie es in der Frage heißt, immer höhere Wellen. Es geht im Kern um die Flucht der Politik und der Regierungen, insbesondere der früheren Landesregierungen Schröder, Glogowski und Gabriel, aus der Verantwortung, darum, wie sich Verantwortliche hinter Gutachtern, Runden Tischen, Beratergremien und externen Experten verstecken und wie manche so genannte Experten in diesem Spiel mit Freude mitspielen. Nach dem Motto „Was nichts kostet, ist nichts wert“ werden höchste Tagessätze für den „guten Rat“ gezahlt. Es müssen die Propheten aus fremdem Land sein, sprich: externe Gutachter und Berater, die mit der Aura der höheren Weisheit und unbeeinflussten Fachkenntnis umgeben sind. Nur sie eignen sich als Kronzeugen für die Richtigkeit dessen, was politisch geschehen soll und was man ohne diese Kronzeugen – vermeintlich oder zu Recht – nicht durchgesetzt bekäme. Den eigenen Fachverwaltungen traut man
nicht, zumindest traut man ihnen nichts zu. Auf die eigene Kompetenz verlässt man sich schon gar nicht. Man überzeugt nicht durch die Kraft der eigenen Argumente, man setzt sich nicht aufgrund Sachkenntnis und Überzeugungskraft durch, sondern man schiebt den Experten von außen vor, allein schon aus Gründen der politischen Kosmetik. Es fehlt an Mut, Selbstvertrauen und politischem Rückgrat, um das zu tun, was notwendig ist. Die Zeche zahlt der Steuerzahler. Letztlich bestätigt wird dies auch durch eine Aussage von MdL Möhrmann auf der SPD-Pressekonferenz vom letzten Freitag (13. Februar 2004), der auf Nachfrage sinngemäß erklärte, man habe einen neutralen Zeugen für die schlechte Haushaltslage des Landes benötigt.
Nach dieser Maxime haben die Regierungen Schröder, Glogowski und Gabriel in Niedersachsen gehandelt und ihre politische Verantwortung letztlich an die Berater und Gutachter abgegeben, ohne dass die aber ihrerseits die Verantwortung übernehmen mussten. Sie beraten ja nur. Am Ende ist niemand mehr verantwortlich – wie praktisch, falls etwas schief geht. Die Berater haben hieran gut verdient und dies ihrerseits ihren Auftraggebern gedankt, indem die Gutachten und Expertisen wundersamerweise nichts enthielten, was der vorgegebenen „politischen Linie“ widersprach oder hätte Probleme bereiten können. Gefälligkeitsgutachten? Wer wollte das nachweisen. Es genügte ja, wenn z. B. das Haushaltskonsolidierungsgutachten von Roland Berger im Sommer 2002 der Regierung Gabriel bescheinigt hat, dass bei Umsetzung einer Vielzahl radikaler Spar- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen sowie Verkäufen von Landesvermögen Ausgabenminderungen und Einnahmesteigerungen möglich (!) wären. Wohlgemerkt „möglich“, nicht „sicher“ – natürlich nicht: keine Haftung, keine Verantwortung. Erkenntnisgewinn gleich null - für mehr als 500 000 Euro netto an die Berater. Mit diesem Gutachten wollte sich die Regierung eine willkommene Legitimation verschaffen, um auf dieser Basis eine neue mittelfristige Finanzplanung vorzulegen.
Zitat: „Das Gutachten zur Haushaltskonsolidierung hätten unsere Personalräte zwischen Frühstück und Mittagessen auch kostenfrei aufschreiben können.“ So ver.di-Landeschef Wolfgang Denia. Das heißt, ein eklatanter Fall, wo ein Gutachten nur dazu diente, das politisch Gewollte abzusegnen. Die Botschaft sollte lauten: „Alles im Griff, Roland Berger hat bescheinigt, dass wir es schaffen können“. Und: „Auf geht’s in die Landtagswahl.
Sie haben es nicht geschluckt. Sie haben es gemerkt. Und die neue Landesregierung ist angetreten, es besser zu machen. Das heißt nicht, auf Gutachter und Berater zu verzichten. So etwas wäre vermessen und falsch. Wo eigener Sachverstand und der in den Reihen der Verwaltung nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist, sind externe Fachleute sinnvoll und willkommen. Das gilt insbesondere auch für Zeiten, in denen die Verwaltungsmodernisierung gravierende Strukturveränderungen mit sich bringt und Aufgaben ausgelagert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die so genannten Experten nicht erst von der Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben beraten lassen müssen. Es ist zumal wirtschaftlicher, Experten von außen zu befragen, statt sie selber zu beschäftigen, wenn sie nur gelegentlich gebraucht werden. Auch solche notwendigen Gutachten hat es in der Vergangenheit gegeben; das sei an dieser Stelle ausdrücklich bestätigt. Das Gutachten von Roland Berger zum Tiefwasserhafen z. B. war gut für Niedersachsen.
Nicht akzeptabel aber sind Gutachter „for show“ oder gar Gefälligkeitsgutachten, die hart an der Grenze der Seriosität nur die halbe Wahrheit sagen. Die Gutachten Roland Bergers zu INI und der EXPO 2000 deuten in diese Richtung. Und: Es muss transparent und nachvollziehbar abgehen. Es ist unerträglich, wenn die vorherige Landesregierung im Jahr 2002 auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion Verträge anscheinend einfach verschwiegen hat, obwohl sie wusste, dass diese in die Gruppe der Beauftragungen gehörten, die von der Frage erfasst sein sollten, die politisch „gemeint“ waren: z. B. Meinungsumfragen von polis, Beratungen von Odeon 2, politische Beratungen und Bewertungen durch diverse Berater, Kommunikationsunterstützungen durch FTS etc. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, die Sie damals die Landesregierung verkörpert haben, haben die Große Anfrage 2002 nach dem Motto beantwortet „Im Zweifel verschweigen“. Verschweigen immer dann, wenn es möglich ist, bei enger Auslegung der Begriffe „Gutachten“ oder „Beratung“ die Voraussetzungen als nicht gegeben zu interpretieren, weil eine Studie vielleicht kein Gutachten ist oder eine politische Moderation eventuell keine Beratung oder weil über dem Beratervertrag die Überschrift „Werkvertrag“ steht. War das ein Werkvertrag?
Damit kein Missverständnis aufkommt: Ich will mich nicht einlassen auf die Frage, ob das Verhalten der früheren Landesregierung klar rechtswidrig/rechtmäßig war oder nicht. Erst recht geht es mir nicht um die Frage, ob die damalige Landesregierung gar etwas getan hat, was die Regressfrage aufkommen lässt/lassen könnte. Dies ist nicht die Stunde der Juristen oder gar des Staatsanwalts. Dies ist die Stunde der Politiker und die Frage nach der Wahrhaftigkeit. Ich sage ganz einfach: So etwas tut man nicht!
Wir hatten 2002 gefragt nach Gutachten und Beraterverträgen, und es ist schon bemerkenswert, wenn nun im Jahr 2004 145 Verträge nachgemeldet worden sind.
Die Zahl weicht von der gestern genannten Zahl um vier Aufträge ab, weil ein Ressort noch eine Nachmeldung vornehmen musste. Insofern weise ich auch nochmals auf meine gestrige Aussage hin. Wir antworten nach bestem Wissen und Gewissen. Wir können allerdings angesichts der Vielzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit der Erhebung der Zahlen zu befassen waren, keine absolute Garantie für die Vollständigkeit der Meldungen übernehmen.
Es geht mir nicht um Fehler, die im Einzelfall immer wieder mal gemacht werden. Ich gestehe auch jeder Landesregierung zu, dass sie bestimmte Dinge in der Tat nicht angeben muss, wenn sie sonst etwa im laufenden politischen Geschäft ihr Innerstes nach außen kehren müsste, wenn sie ihre eigene noch laufende politische Meinungsbildung, die vielleicht ja mit einem Berater oder Gutachter gemeinsam vonstatten geht, auf den Markt tragen müsste. Aber was Sie getan haben, ging deutlich darüber hinaus.
Es ist politisch schlicht inakzeptabel, wenn ein Ministerpräsident einen Berater bis drei Tage vor der Landtagswahl unter Vertrag nimmt, der Auftritte in Talkshows verschaffen und Medienkontakte zu auflagenstärksten Titeln verstärken soll. Übrigens mit einem Vertrag mit einer exakten Laufzeit bis Januar 2003, der im März/April 2002 unterzeichnet wurde und rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt worden ist. Es ist nicht nur der Bund der Steuerzahler, der dies fragwürdig findet. Ich will nicht ausschließen, dass dies auch mit den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien zur Mäßigung/Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten kollidiert.
Im Übrigen ist interessant, dass nach den aktuellen Einlassungen von Herrn Gabriel die Leistung ausschließlich aus Beratungen bestanden haben soll. Dies sagen Sie jetzt, um dem Vorwurf zu entgehen, Sie hätten sich über einen Auftragnehmer in Talkshows bringen lassen. Wenn es aber Beratung war, wieso wurde es dann in der Antwort der früheren Landesregierung zur Großen Anfrage der CDU nicht aufgeführt?
Da passt es übrigens ins Bild, wenn in der Staatskanzlei auf Betreiben des damaligen MP-Büros und des ehemaligen Chefs der Staatskanzlei, Peter-Jürgen Schneider, nach der Wahl und kurz vor dem Regierungswechsel Sicherungsbänder für die PC’s des abgewählten Ministerpräsidenten und seines engsten Stabes in Abweichung von den geltenden Regeln des Hauses gelöscht worden sind. Illegal? Wohl nein. Das haben wir geprüft. Ich wiederhole: Dies ist nicht die Stunde des Staatsanwalts. Wir inszenieren keine Datenlöschaffäre, wie dies die Bundesregierung 1998 getan hat. Aber es bleibt dieses Störgefühl. Der Anlass war eine Konstruktionspanne, die jahrelang nicht aufgefallen ist und für die keine Vorsorge getroffen war. Dann plötzlich kam der Regierungswechsel in Reichweite, und man wollte löschen, was man löschen durfte. Aber das ging technisch nur, wenn man alles löschte. Was tat man also? Man löschte alles. Nochmals: Ich behaupte nicht, das war rechtswidrig. Aber so bleibt dieses ungute Gefühl, wenn wir zurückblicken.
Aber wir blicken vor allem nach vorn, das bedeutet: Wir machen es besser. Wir haben bereits öffentlich angekündigt, dass wir künftig alljährlich einen Bericht über abgeschlossene Beratungen und Gutachterverträge abgeben wollen. Wir werden dazu noch die genaueren Definitionen erarbeiten müssen, was für eine Art von Verträgen in diesen Berichten genannt werden muss, damit das politisch Gewollte möglichst lückenlos aufgeführt wird und zugleich verhindert wird, dass alle Dienstleistungen Außenstehender, die das Land alljährlich mit über 100 Millionen Euro vergibt, dort plötzlich erscheinen. Denn das würde niemandem nützen und im Gegenteil einen riesigen bürokratischen Aufwand erzeugen. Wir wollen Transparenz, und wir werden sie herstellen. Wir werden außerdem neue verwaltungsinterne Regelungen schaffen, wer in den Dienststellen künftig über die Vergabe von Gutachten- und Berateraufträgen wann entscheiden darf. Wir stehen dafür, Mauscheleien und Gefälligkeitsgutachten zu verhindern. Stückelung von Aufträgen zur Unterschreitung der vergaberechtlich
relevanten Schwellenwerte sollten nicht mehr vorkommen. Und vor allem: Gutachten dürfen nicht als Politikersatz eingesetzt werden.
Bevor ich nun zur konkreten Beantwortung der Anfragen komme, muss ich zunächst noch einige eher technische Vorbemerkungen machen.
Ausnahmsweise möchte ich die beiden Anfragen in Abstimmung mit der Landtagsverwaltung zusammenhängend beantworten, denn inhaltlich sind sie so eng miteinander verwoben, dass eine getrennte Beantwortung nicht sinnvoll erscheint. Dies gilt umso mehr, als mit dem Fragesteller im Vorfeld bereits folgende einvernehmliche Verständigung stattgefunden hat, wie die beiden Anfragen in bestimmten Bereichen inhaltlich verstanden werden sollen:
Mit der Anfrage Nr. 18 ist eine Ausdehnung der Fragen 1 und 2 der Anfrage Nr. 9 über Gutachten und Beratungsleistungen hinaus auf alle Dienstleistungs- und Werkverträge (ausgenommen Kaufverträge) verbunden. Um diese erhebliche Ausweitung nicht unnötig ausufern zu lassen, ist in Absprache mit dem Fragesteller, für die ich sehr dankbar bin, eine Einschränkung auf nur noch die Verträge erfolgt, die durch eine oberste Landesbehörde erteilt oder veranlasst worden sind. Außerdem wurde die Anfrage beschränkt auf die Gebiete
Es ist also insgesamt eine erhebliche Ausweitung der Fragestellungen zur Großen Anfrage und den beiden Anfragen des Abgeordneten Wenzel verabredet worden, die die Beantwortung der Anfragen in der zur Verfügung stehenden Zeit ermöglicht und die Fragen noch präziser auf das hingelenkt hat, was für den Fragesteller von „politischem“ Interesse ist.
Um die Antwort nicht ausufern zu lassen, wurden auch ausgenommen Dienstleistungen, die zwar formal unter „Öffentlichkeitsarbeit“ fallen, die
reine Leistungen im Veranstaltungsbereich darstellen, insbesondere in den Landesvertretungen, im Protokoll der Landesregierung und im EIZ, sowie damit zusammenhängende Dolmetscherleistungen.
Außerdem wurden Dienstleistungsverträge mit regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen in den betreffenden Zeiträumen nicht erfasst, soweit der Auftrag nicht in diesem Zeitraum erteilt worden ist (z. B. laufende Wartungsverträge im EDV-Bereich).
Als Folge all dieser im Sachinteresse vorgenommenen Feinjustierungen muss darauf hingewiesen werden, dass damit die Antworten auf die Anfragen nicht mehr vergleichbar sind mit der Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2002. Die Fragestellung geht damit auch über die Auflistung hinaus, die ich am 6. Februar der Öffentlichkeit vorgestellt habe.
Zu 1 der Anfrage Nr. 9: Als Ergebnis einer Ressortumfrage ist nach heutigem Stand festzustellen, dass über die in der Drucksache 14/3927 genannten 368 Gutachtenaufträge und externen Beraterleistungen hinaus von der alten Landesregierung weitere 145 Gutachten, Studien, Berichte und Beraterverträge mit einem Volumen von insgesamt 5 165 235 Euro in Auftrag gegeben wurden. Die Einzelinformationen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.
Zu 2 der Anfrage Nr. 9: Ausweislich einer Ressortumfrage wurden für von der Vorgängerregierung beauftragte Gutachten, Studien, Berichte und Beraterverträge nach heutigem Stand in der 15. Wahlperiode insgesamt 31 „Aufstockungsverträge“ oder „Anschlussaufträge“ mit einem Volumen von 6 501 222 Euro abgeschlossen. Hierin enthalten sind auch Gutachten etc., die bereits vor der Regierungsübernahme vereinbart worden waren. Die Einzelinformationen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 2. Durch die neue Landesregierung gekündigt wurden drei Verträge. Hierdurch konnten insgesamt 244 340 Euro eingespart werden. Des Weiteren wurde das Vertragsvolumen zur Einführung der Leistungsorientierten Haushaltsführung (Projekt LoHN) auf 3,5 Millionen Euro reduziert. Bis 2002 hat die alte Landesregierung hierfür insgesamt 8,2 Millionen Euro aufgewandt, und in
2003 mussten aufgrund des von der alten Landesregierung geschlossenen Vertrages noch 5,6 Millionen Euro gezahlt werden.
Zu 3 der Anfrage Nr. 9 sowie zu 1 und 2 der Anfrage Nr. 18: In der 15. Wahlperiode wurden auf Initiative der neuen Landesregierung nach heutigem Stand insgesamt 174 Gutachten, Studien, Berichte, Beraterverträge, Werkaufträge und Dienstleistungsaufträge direkt durch eine oberste Landesbehörde oder indirekt z. B. durch Weisung, Bitte oder sonstige Veranlassung von einer obersten Landesbehörde an eine nachgeordnete Dienststelle oder ein beherrschtes Unternehmen auf den Gebieten der Öffentlichkeitsarbeit, Personalentwicklung, Finanz- und Haushaltsentwicklung und im EDV-Bereich ausgeschrieben oder beauftragt. Das Volumen beträgt 2 172 890 Euro. Wie Ihnen bekannt, läuft darüber hinaus das Vergabeverfahren zur Privatisierung der Spielbanken. Die Einzelinformationen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 3.
Zu 3 der Anfrage Nr. 18: Mit einer Resonanzstudie verbindet eine Landesregierung insbesondere die Erwartung, zu erfahren, in welchen der Handlungsund Politikfelder der Regierung nach Meinung der Bevölkerung bereits Erfolge und positive Wirkungen zu verzeichnen sind, wo Stärken und Schwächen erkannt werden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Ziel ist, das Regierungshandeln im Sinne einer Fein- und Nachjustierung zum Nutzen des Landes und seiner Bevölkerung zu optimieren und auf neue Entwicklungen angemessen einzugehen. Die früheren Landesregierungen haben jedes Jahr den gesamten Etat für Öffentlichkeitsarbeit zum Jahresende verbraucht und eventuell sogar schon Teile des Budgets des Folgejahres eingesetzt für Anzeigen in allen niedersächsischen Tageszeitungen. Aufgrund des Ergebnisses der Resonanzstudie konnte diese Landesregierung auf den Einsatz solcher Jahresanfangsanzeigen verzichten, weil es ihr offenbar weitaus besser gelungen ist, das eigene Tun der Bevölkerung zu verdeutlichen. Dies dokumentiert sich auch in der jüngsten Allensbach-Umfrage, wonach die niedersächsische Bevölkerung die reformfreudigste in ganz Deutschland ist.
Demgegenüber beinhaltet ein „Werkauftrag zur Medienberatung“ – zumal dann, wenn er unmittelbar vor einer Landtagswahl zum Einsatz kommt – in erster Linie die mittelbare oder sogar unmittelbare Einflussnahme auf die politische Meinungsbildung der Bevölkerung und hat daher unabweisbar
eine gewisse Nähe zu Parteienwerbung und Wahlkampf; dies zumindest dann, wenn – wie im Vertrag für den damaligen Ministerpräsident Gabriel – Auftritte in TV-Veranstaltungen, die hohe Aufmerk
samkeit erreichen, verschafft und Medienkontakte zu auflagenstarken Titeln verstärkt werden sollen, die mit üblicher Pressearbeit nicht erreichbar sind.