Protokoll der Sitzung vom 20.02.2004

In Bezug auf die derzeit gültige Nachtflugregelung am Flughafen Hannover-Langenhagen beklagen Anwohnerinnen und Anwohner Lärmbelästigungen durch häufige Starts und Landungen während der Nachtzeiten. Allerdings läuft die gegenwärtige Regelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen über örtliche Nachtflugbeschränkungen zum 31. Dezember 2004 aus. In der Antwort vom 15. Oktober 2003 (Drs. 15/456) auf eine Anfrage vom 8. August 2003 wies die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: „Bei einer Neuregelung sind - wie bisher auch - die berechtigten Interessen der Bürger an ungestörter Nachtruhe in einem Abwägungsprozess mit zu berücksichtigen.“

Und weiter: „Wie bereits die bisherige, so wird auch die neue Nachtflugregelung vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Genehmigungsbehörde des Flughafens Hannover erlassen. Die hierfür erforderliche Sachverhaltsermittlung findet gegenwärtig statt. Es ist damit zu rechnen, dass sie gegen Ende des Jahres (2003) abgeschlossen ist. Bei der anschließenden Auswertung des ermittelten Sachverhalts werden die unterschiedlichen Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung zu berücksichtigen sind, gegeneinander abgewogen. Am Ende dieses Prozesses steht die Meinungsbildung der Genehmigungsbehörde, wie eine zukünftige Nachtflugregelung aussehen könnte. Es ist vorgesehen, dass spätestens Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres dieser innerbehördliche Abwägungs- und Abstimmungsprozess beendet ist. In dem danach durchzuführenden Anhörungsverfahren erhalten auch die Anliegerkommunen des Flughafens Gelegenheit, zu der beabsichtigten Neuregelung Stellung zu nehmen.“

Staatssekretär Werren hat sich in der Zwischenzeit in der Presse entgegen diesen Auskünften zu einer schlichten Fortschreibung der

jetzigen Regelung bekannt. Grund war die Verhandlung um einen Sternverkehr mit der PostTochter DHL, der angeblich bis zu 1 000 Arbeitsplätze nach Langenhagen bringen sollte. Bemerkenswert ist, dass es im Vorlauf zur jetzt gültigen Nachtflugregelung schon einmal Verhandlungen mit der Post-Tochter gegeben hat, die sich nach dem Genehmigungsverfahren jedoch recht schnell zerschlagen haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit sind die von den nächtlichen Starts und Landungen ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen mit den derzeit gültigen Nachtflugbeschränkungen vereinbar?

2. Steht die Landesregierung nach wie vor zu ihrer oben zitierten Aussage, im Anhörungsverfahren auch den Anliegerkommunen des Flughafens die Gelegenheit geben zu wollen, zu der beabsichtigten Neuregelung Stellung zu nehmen, und welchen Einfluss auf das weitere Genehmigungsverfahren soll dies haben?

3. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlung um einen Standort Hannover-Langenhagen mit der Post-Tochter DHL, und welchen Stellenwert bzw. Einfluss auf das weitere Genehmigungsverfahren haben diese Verhandlungen?

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als zuständige Landesluftfahrtbehörde steht nach wie vor zu dem in der Antwort vom 13. Oktober 2003 (Drs. 15/456) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE) vom 8. August 2003 angekündigten Verfahren für eine neue Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen. Derzeit finden noch Sachverhaltsermittlungen statt, diese konnten nicht – wie ursprünglich geplant – gegen Ende des Jahres 2003 abgeschlossen werden. Die zuständige Behörde geht jedoch davon aus, dass der Zeitplan eingehalten werden kann und die Meinungsbildung, wie eine zukünftige Nachtflugregelung aussehen könnte, Ende des ersten Quartals diesen Jahres abgeschlossen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Vorbereitung der Entscheidung über eine neue Nachtflugregelung hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei dem Büro Müller-BBM in Planegg bei München ein

Gutachten in Auftrag gegeben, das u. a. die tatsächlichen Flugbewegungen im Jahre 2002 mit der im Rahmen der derzeitigen Nachtflugregelung auf der Grundlage des „Jansen-Kriteriums“ ausgewiesenen Nachtschutzzone vergleicht. Bei der Vorstellung des Gutachtens durch Dr.-Ing. Thomas Beckenbauer am 18. Dezember 2003 wurde als Ergebnis der auf Grundlage der Istzahlen 2002 durchgeführten Berechnungen der Maximalpegelhäufigkeiten für die sechs nachtflugstärksten Monate bei Anwendung der 100 : 100-Regel deutlich, dass sich eine Überschreitung der Nachtschutzzone im Bereich der Südbahn ergeben hat. Bei der 100 : 100-Regelung wird davon ausgegangen, dass der Flugverkehr auf der Start- und Landebahn zu 100 % nach Osten und zu 100 % nach Westen abgewickelt wurde. Die Überschreitung hat folgende Gründe: Obwohl die Zahl der Flugbewegungen insgesamt in 2002 tatsächlich um 10 % geringer war als in 1995 prognostiziert, fand ein deutlich höherer Anteil der Flugbewegungen als prognostiziert auf der Südbahn statt. Während die Prognose von 24 % ausging, waren es tatsächlich in 2002 33 % der Flugbewegungen. Außerdem verkehrten abweichend von der Prognose statt der lärmärmeren Turboprops mehr lärmintensivere strahlgetriebene Luftfahrzeuge.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat darauf hin die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH umgehend aufgefordert, in Absprache mit dem Gutachter Flugzeugtypen bzw. –klassen zu benennen, die unter Bezug zur Lärmentwicklung verpflichtet werden können, für Starts und/oder Landungen zur Nachtzeit im Regelfall die Nordbahn zu benutzen, um eine entsprechende Entlastung der Südbahn zu erreichen. Ziel ist eine weitere Einschränkung der derzeit gültigen Nachtflugregelung, um die Nachtschutzzone im Bereich der Südbahn einzuhalten, ohne sie aber andererseits im Bereich der Nordbahn zu überschreiten.

Am 6. Februar 2004 hat das Büro Müller-BBM dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die auf Grundlage der von der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH benannten Flugzeugklassen und ihrer spezifischen Lärmentwicklung durchgeführten Berechnungen übermittelt. Hieraus ergibt sich, dass bei einer entsprechenden Umverteilung der Flugbewegungen die Nachtschutzzone um beide Start- und Landebahnen eingehalten werden kann.

Auf Grundlage der Berechnungen wird die derzeit gültige Nachtflugregelung um einen Passus ergänzt, wonach in der Zeit von 22 bis 6 Uhr Starts und Landungen mit bestimmten Luftfahrzeugen, wie z. B. Airbus A 300, A 310, A 330, A 340, Boeing B737-200, B767, B777, Tupolev 154 und 204 und Propellerflugzeugen mit einem Maximum Take Off Mass (MTOM) über 5,7 t, grundsätzlich nur auf der Nordbahn erfolgen dürfen.

Nachdem auch die Deutsche Flugsicherung dieser Maßnahme zugestimmt hat, wird die Regelung umgehend verfügt.

Zu 2: Ja. Die Stellungnahmen werden in die Entscheidung einbezogen.

Zu 3: Nach derzeitigem Sachstand ist nicht abzusehen, ob Hannover-Langenhagen als Standort ausgewählt werden könnte. Es ist nicht konkret bekannt, wann mit einer Realisierung von Ansiedlungsplänen zu rechnen wäre. Verhandlungen mit DHL werden daher keinen Einfluss auf das laufende Verfahren für die neue Nachtflugregelung haben. Sollte sich DHL für Hannover-Langenhagen entscheiden, wird unter Berücksichtigung des geplanten zusätzlichen Flugverkehrs festgelegt, wie der Schutz der Anwohner vor unzumutbarem Fluglärm sichergestellt werden kann.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 11 des Abg. Claus Johannßen (SPD)

Schließung des Katasteramtes Otterndorf

In der Niederelbe Zeitung vom 4. Februar 2004 äußert der Landrat des Landkreises Cuxhaven, Kai-Uwe Bielefeld, die Befürchtung, dass das Land Niedersachsen das Katasteramt in Otterndorf schließen will und die Dienststelle nach Bremerhaven verlegt wird. In dieser Maßnahme sieht er eine weitere Schwächung des ländlichen Raums.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Planungen, das Katasteramt in Otterndorf zu schließen und die Dienststelle nach Bremerhaven zu verlegen?

2. Die Stadt Otterndorf hat 7 000 Einwohner, die Stadt Bremerhaven hat ca. 100 000 Einwohner und liegt zudem noch in einem anderen Bundesland. Wie ließe sich unter der Berücksichtigung dieser Tatsachen eine Verlegung des Katasteramtes mit dem Versprechen der

Niedersächsischen Landesregierung, den ländlichen Raum zu stärken, verbinden?

3. Nach dem Verlust des Kreissitzes hat die damalige Niedersächsische Landesregierung als Ersatz das Katasteramt nach Otterndorf verlegt. Würde Otterndorf nach einer Verlegung des Katasteramtes nach Bremerhaven einen ähnlichen Ausgleich erhalten?

Die mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Es ist beabsichtigt, die Vermessungsund Katasterverwaltung mit Teilen der Agrarstrukturverwaltung (Flurbereinigung und Dorferneue- rung) zusammenzufassen. Dabei bleiben an allen derzeitigen Standorten Dienststellen erhalten. Es gibt also keine Planung, das Katasteramt in Otterndorf zu schließen und nach Bremerhaven zu verlegen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 12 des Abg. Friedhelm Helberg (SPD)

Schließung von rückwärtigen An- und Abfahrten an Raststätten der Bundesautobahn in Niedersachsen - hier: Rastanlage Grundbergsee an der BAB 1

Die rückwärtige Anbindung der o. g. Raststätte Grundbergsee ist im Jahre 2003 für zu- und abfahrende Fahrzeuge aller Art mit dem Zeichen 250 durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde gesperrt worden. In der Antwort vom 19. Januar 2004 auf eine Kleine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dieter Möhrmann vom 8. Januar 2004 wird hingegen ausgeführt, zum „gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Zuund Abfahrten von einer Schließung betroffen". Nach welchen konkreten Kriterien und Beurteilungsmaßstäben vonseiten des Landes die Schließung oder Nichtschließung von rückwärtigen Zu- und Abfahrten bewertet wird, lässt sich mithin so nicht sicher erkennen.

In der Zevener Zeitung vom 2. Februar 2004 wird nun berichtet, „über die Schließung der Autobahnauffahrt Grundbergsee ist offensichtlich das letzte Wort noch nicht gesprochen worden“. Bei der Landesregierung in Hannover gebe es tatsächlich Bemühungen, die „Nebenausfahrten für den Pkw-Verkehr wieder zu öffnen“. Diesen Standpunkt habe jedenfalls der niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister Walter Hirche vor kurzem in Rotenburg (Wümme) vertreten. Der Minister habe gegenüber dem Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Herrn Grindel, versichert, dass die

Verbotsbeschilderung gegen die Durchfahrt von Pkw „jetzt weggenommen würde“.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

1. Hat sie die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Straßenbauamt Verden/Aller) angewiesen bzw. ist eine umgehende Anordnung beabsichtigt, die Verbotsbeschilderung an der rückwärtigen Zu- und Abfahrt der Raststätte Grundbergsee aufzuheben und diese „Nebenausfahrt", jedenfalls für den Pkw-Verkehr, wieder zu öffnen?

2. Teilt sie die Auffassung, dass die „Nebenauffahrt" Grundbergsee tonnenbegrenzt auch für den zu- und abfahrenden Lkw-Verkehr und für Wohnwagengespanne wieder freigegeben werden sollte?

3. Oder ist sie der Auffassung, dass angesichts der verhältnismäßig geringen auf- und abfahrenden Verkehre für Kraftfahrzeuge jeder Art die Sperrung aufgehoben werden sollte?

Zu der allgemeinen Problematik der rückwärtigen Auf-/Abfahrmöglichkeiten auf bewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen wird auf die Erläuterungen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Möhrmann, auf die auch in der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Helberg Bezug genommen wird, verwiesen. Diese Erläuterungen treffen gleichermaßen auch für die rückwärtige Anbindung der Rastanlage Grundbergsee zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Maßnahmen zur Veränderung der Situation bei geschlossener rückwärtigen Anbindung für den öffentlichen Verkehr bedürfen der Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium.

Zu 2: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Auffahrt für den Pkw-Verkehr wieder geöffnet werden sollte. Allerdings muss für den Vollzug die Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium erfolgen.

Zu 3: Diese Frage kann nur im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut beantwortet werden.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Grenzen der finanziellen Belastung niedersächsischer Eltern erreicht!

Das Gymnasium Soltau hat sich nach entsprechender Abstimmung der Schulgremien und nach intensiver Beratung des Kultusministeriums für die Anschaffung von grafikfähigen Taschenrechnern im Wert von 185 Euro entschieden. Die Beschaffung von Rechnern im Wert von 90 Euro als Alternative wurde verworfen, weil sie nicht zukunftsträchtig seien. Andere niedersächsische Gymnasien haben sich dagegen für die preiswertere Lösung ausgesprochen.