Protokoll der Sitzung vom 11.03.2004

Deutschland kann für das Jahr 2010 eine oder mehrere Städte vorschlagen. Die Auswahl der innerstaatlichen Städtekandidaturen in Deutschland erfolgt nach einem zwischen dem Bundesrat, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt einvernehmlich festgelegten Verfahren. Die Bewerbungen müssen bis zum 31. März 2004 den jeweiligen Ministerien für Kultur, in Niedersachsen also dem MWK, vorliegen, die diese an das Auswärtige Amt weiterleiten. Der Bundesrat, der bis Ende Juni 2005 eine Stellungnahme zu den Kandidaturen abgeben wird, plant, hierfür eine Experten-Jury zu berufen.

Die EU-Kommission hat zur Beurteilung der Bewerbungen Evaluierungskriterien entwickelt. In besonderer Weise wird im Kriterium Nr. 6 auf die Jugendlichen abgehoben, die es gilt, auf dem Weg zur Kulturhauptstadt mitzunehmen und ihnen so die Kunst und die Kultur näher zu bringen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Das Landesinteresse an der Bewerbung der Stadt Braunschweig als Kulturhauptstadt Europas ergibt sich u. a. aus der Einbeziehung der gesamten „Harz-Heide-Region“ von Gifhorn bis Goslar. Dabei sind besonders die zugrunde liegende Idee und Bedeutung dieses Titels und die zu entfaltenden kulturellen Aktivitäten sowie der Prozess der Evaluierung und das übrige Bewerbungsverfahren bedeutsam. Beispielsweise wird die Entscheidung über die Nominierung bei der Europäischen Union

auf Bundesebene unter Mitwirkung der Bundesländer getroffen; ferner repräsentieren die Kulturhauptstädte auch das jeweilige Land. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Die Schulleiterin einer Braunschweiger Orientierungsstufe ist im Interesse des Landes im Februar 2004 mit einem Teil ihrer Arbeitszeit an die Bezirksregierung Braunschweig abgeordnet worden. Dabei sind die Belange der Schule dadurch berücksichtigt worden, dass die Leitungsaufgaben im Umfang von zehn Unterrichtsstunden weiterhin - bis zum Zeitpunkt der Auflösung der Orientierungsstufe zum 31. Juli 2004 - wahrgenommen werden.

Zu 2: Im Rahmen der Bewerbung der Stadt Braunschweig zur Kulturhauptstadt Europas 2010 werden etwa 90 Schulen aktiv in kulturelle Aktivitäten einbezogen. Entsprechend den Evaluierungskriterien müssen kulturelle und pädagogische Aktivitäten im Bereich von Jugend und Schule nachgewiesen werden. Dafür sind gemeinsam mit den Schulen pädagogische Konzepte zu entwickeln und Projekte vorzubereiten. Diese Aktivitäten müssen für das Bewerbungsverfahren koordiniert, aufbereitet und dokumentiert werden. Bei dieser inhaltlichen Arbeit handelt es sich weder um Angelegenheiten des Schulträgers, noch könnte er diese pädagogischen Aufgaben erfüllen. Der Einsatz der Schulleiterin ist daher mehr als gerechtfertigt.

Zu 3: Ja, da die mit einem Teil ihrer Arbeitszeit abgeordnete Schulleiterin keine kommunalen Aufgaben wahrnimmt, sondern Tätigkeiten erbringt, die im Landesinteresse liegen.

Anlage 3

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 10 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)

Geplanter Einbau von Merantiholz aus Indonesien in die JVA Rosdorf und das LKH Wunstorf

Gegen den Einbau von 849 Fenstern aus Merantiholz in den Gefängnisneubau in Rosdorf und in das Landeskrankenhaus in Wunstorf und damit gegen den Verstoß gegen die Beschaffungsrichtlinie des Landes demonstrierten am Freitag, dem 13. Februar 2004, vor der niedersächsischen Staatskanzlei in Hannover Greenpeace-Aktivisten.

Vor dem Hintergrund, dass in Indonesien so gut wie keine Merantiholzplantagen existieren und

nach Greenpeace-Angaben diese Hölzer fast immer illegal abgebaut werden, erscheint es fraglich, ob der Einbau von Urwaldhölzern mit zweifelhaften Herkunftszertifikaten in öffentlichen Gebäuden hinnehmbar ist, zumal z. B. FSC-zertifizierte Lärchenholzfenster vollwertigen Ersatz bieten. Über die Echtheit der Etiketten, die die Tropenhölzer oder Hölzer aus russischen Urwäldern als Ökohölzer ausweisen, sind in letzter Zeit nicht nur in Niedersachsen Zweifel aufgekommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welchen Einrichtungen, außer den oben genannten, hat das Land Niedersachsen bisher Merantihölzer aus Indonesien oder andere tropische Hölzer mit zweifelhaften Herkunftszertifikaten bei Baumaßnahmen verwendet bzw. ist ein Einbau dieses fragwürdigen Materials vorgesehen?

2. Wie wurden im Vorfeld die Zertifikate geprüft, die die Merantihölzer als ökologisch und sozial nachhaltig produziert (nach Aussage der Lan- desregierung, HAZ vom 14. Februar 2004) kennzeichnen?

3. Wird auch in Zukunft an dem Einbau von Meranti- und anderen Tropenhölzern als Baumaterial festgehalten, oder sollen z. B. Lärchenhölzer als Baustoff verwendet werden?

Im Namen der Landesregierung beantwort ich die Fragen des Herrn MdL Klein (GRÜNE) wie folgt:

Zu 1: Das Land hat auch bei folgenden großen Baumaßnahmen Merantiholz verwendet:

JVA Oldenburg: Ausschreibung Mai 1999; Auftragsvergabe Juli 1999; Zertifikat: The Malaysian timber industry board; Indonesian sawmill & wood workin association (ISA).

JVA Sehnde: Ausschreibung April 2002; Auftragsvergabe Juni 2002; Zertifikat: Der Aussteller des Zertifikats ist nicht erkennbar. Der Holzhändler hat das Zertifikat mit dem Zusatz versehen, dass er für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen könne.

LKH Lüneburg: Ausschreibung April 2002; Auftragsvergabe Mai 2002; Zertifikat: Malaysian timber certification council (mtcc).

Weitere Bauvorhaben, bei denen tropische Hölzer verwendet wurden, hat die Landesregierung in der Kürze der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln können.

Zu 2: Die Vorlage von Zertifikaten wurde vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen im

Rahmen der Angebotswertung überprüft. Inwieweit die vorgelegten Zertifikate von einer seriösen Organisation in den Herkunftsländern ausgestellt wurden, kann von der Landesregierung heute nicht mehr beurteilt werden. Das Niedersächsische Umweltministerium, das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Niedersächsische Landesamt für Ökologie sehen sich nicht in der Lage, z. B. das oben genannte mtccZertifikat zu bewerten.

Zu 3: Die für den Neubau der JVA Rosdorf eingereichten Zertifikate liegen zurzeit dem Staatlichen Baumanagement Göttingen zur Prüfung vor. Soweit die Seriosität der Zertifikate nicht eindeutig festgestellt werden kann, wird das Staatliche Baumanagement Göttingen auf andere Materialien ausweichen. Ohne eindeutige Zertifizierung wird bei zukünftigen Baumaßnahmen des Landes kein Tropenholz mehr verwendet.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Ferienregelung zum Schulhalbjahr

Die Landesregierung hat es in diesem Jahr den Schulen freigestellt, ob zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres Anfang Februar oder im Anschluss an die Osterferien flexible Ferientage genommen werden sollen.

Dies hat für viele Familien mit mehreren Schulkindern dazu geführt, dass ihre Kinder an verschiedenen Tagen schulfrei haben. Das führt nicht nur zu Betreuungsproblemen, sondern auch dazu, dass verlängerte Osterferien nicht von der Familie gemeinsam genutzt werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat sie in diesem Jahr die oben beschriebene flexible Ferienregelung eingeführt?

2. Soll diese flexible Ferienregelung in den kommenden Jahren beibehalten werden?

3. Wenn ja, wie sollen künftig die Bedürfnisse von Familien mit mehreren Schulkindern berücksichtigt werden?

Die neue Ferienordnung, die mit Erlass vom 13. Oktober 2003 die Ferientermine für die Schuljahre 2003/04 bis 2009/10 festlegt, hat die bisher für die mögliche Verlegung der Präsenztage gülti

gen Regelungen für die Halbjahresferien unverändert übernommen, die seinerzeit erstmals für das Schuljahr 1999/2000 eingeführt worden war. Für das laufende Schuljahr wurde eine abweichende Frist für die Regelung vor Ort eingeräumt.

Damit sollte es allen Beteiligten (Gesamtkonferen- zen, Schulelternrat, Schülerrat und Träger der Schülerbeförderung) weiterhin möglich sein, einvernehmlich die Verlegung der Halbjahresferien vorzunehmen, da sich dieses bei den Präsenztagen bewährt hatte.

Durch den Wegfall der Präsenztage für Lehrkräfte ab Schuljahr 2003/04 ist auf der schulischen Ebene der Wunsch nach Verlegung der Halbjahresferien deutlich stärker, als er es früher war. Zusätzlich ist festzustellen, dass die Vorgabe des Erlasses, eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten herzustellen, nicht immer beachten wurde, was vor Ort im Februar 2004 zu teilweise unterschiedlichen Regelungen und zu vereinzelten Problemen bei der Schülerbeförderung geführt hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2 und 3: Das Kultusministerium prüft, ob die Regelung über bewegliche Ferientage geändert werden sollte, um insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern noch mehr zu berücksichtigen.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 12 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Kleinstförderprogramme

In der Mittelfristigen Planung 2003 - 2007 (Mipla 2003 - 2007) teilt die Landesregierung mit, dass Kleinstförderprogramme (Förderung bis 2 500 Euro bzw. bis 25 000 Euro bei Ge- bietskörperschaften je Einzelfall) mit Wirkung zum 1. Januar 2005 eingestellt werden. Bis Ende 2004 soll eine aussagekräftige Datenbank der Finanzhilfen, Zuwendungen und sonstigen freiwilligen Leistungen des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung aufgebaut werden. Die Landesregierung verweist in der Unterrichtung vom 11. Dezember 2003 zur Erfolgskontrolle bei Fördermaßnahmen (Drs. 15/672) auf diese im Zusammenhang mit der Aufstellung der Mipla 2003 - 2007 gefassten

Beschlüsse und erläutert: „Durch die Umsetzung dieser Beschlüsse können Fördermittel systematisch freigesetzt werden. Die Landesregierung erhält die Möglichkeit, den Abbau der Zuwendungen und sonstigen freiwilligen Leistungen auf das im erheblichen Landesinteresse liegende unabweisbare notwendige Maß zu beschränken.“