Protokoll der Sitzung vom 11.03.2004

Beschlüsse und erläutert: „Durch die Umsetzung dieser Beschlüsse können Fördermittel systematisch freigesetzt werden. Die Landesregierung erhält die Möglichkeit, den Abbau der Zuwendungen und sonstigen freiwilligen Leistungen auf das im erheblichen Landesinteresse liegende unabweisbare notwendige Maß zu beschränken.“

Andererseits hat der Minister für Wissenschaft und Kultur, Stratmann, in seiner Rede am diesjährigen parlamentarischen Abend der Landschaften am 22. Januar 2004 anerkannt und gewürdigt, dass gerade mit kleinen Förderbeträgen viel Positives bewirkt werde, weil z. B. mit der Arbeit kleinerer gemeinnütziger Vereine und Initiativen in der Regel ein hohes Maß an ehrenamtlichem freiwilligem Bürgerengagement und Selbsthilfe verbunden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kleinstförderprogramme (bis 2 500 Euro bzw. bis 25 000 Euro bei Gebietskörper- schaften) gibt es?

2. Warum geht die Landesregierung davon aus, dass Kleinstförderprogramme offensichtlich nicht im „erheblichen Landesinteresse“ liegen und daher komplett eingestellt werden sollen?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussagen von Minister Stratmann, vor dem Hintergrund des Beschlusses alle Kleinstförderprogramme einzustellen?

Die Fragen der Abgeordneten Ursula Helmhold beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Kleinstförderprogramme können haushaltstechnisch und -systematisch grundsätzlich nicht erfasst werden. Allerdings wurde eine entsprechende Abfrage durch das so genannte Aufstellungsschreiben zum Haushaltsplanentwurf für 2005 vom 8. Januar 2004 veranlasst. Die notwendigen Angaben werden gegenwärtig zusammengestellt. Daher kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.

Zu 2 und 3: Nach Auffassung der Landesregierung ist allgemein festzustellen, dass Förderbeiträge, mit denen etwa die Arbeit kleinerer gemeinnütziger Vereine und Initiativen unterstützt wird, in aller Regel einen Nutzen stiften, der über den ursprünglichen Mitteleinsatz weit hinausgeht. Minister Stratmann hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, dass über solche Förderungen häufig ein hohes Maß an Selbsthilfe oder ehrenamtlichem Engagement erhalten oder initiiert werden kann.

Anders als etwa bei privaten Spenden ist eine Förderung aus dem Landeshaushalt aber immer auch mit einem bestimmten Verwaltungsaufwand verbunden. Dieser entsteht häufig unabhängig vom Fördervolumen, weil eine ordnungsgemäße Mittelvergabe und -verwendung bei öffentlichen Mittel unverzichtbar ist.

Folgerichtig unterstellen die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung, dass bei der Unterschreitung bestimmter Wertgrenzen der mit der Förderung verbundene Aufwand nicht mehr verhältnismäßig ist und eine derartige punktuelle Förderung daher grundsätzlich nicht im Landesinteresse liegt. Diese pauschalierende Betrachtungsweise schließt allerdings nicht aus, dass wegen besonderer Umstände im Einzelfall gleichwohl ein Landesinteresse anzunehmen ist und eine Förderung daher zulässig ist.

Der vorgenannte Zielkonflikt ist grundsätzlich nicht aufzulösen. Angesichts der bestehenden Konsolidierungszwänge und der Notwendigkeit, auch im Bereich freiwilliger Leistungen handlungsfähig zu bleiben, hat sich die Landesregierung entschieden, ab dem 1. Januar 2005 auf so genannte Kleinstförderungen grundsätzlich zu verzichten. Damit wird einer auch vom Landtag wiederholt eingeforderten permanenten Aufgaben- und Effizienzkontrolle der Weg bereitet. Dort, wo ausnahmsweise unabhängig von der Förderhöhe ein Landesinteresse fortbesteht, ist vorgesehen, die Abwicklung zu vereinfachen und sich optimierter Förderstrukturen zu bedienen. So wurde beispielsweise in Aussicht genommen, die flächenbezogene Kulturförderung auf die Landschaften und Landschaftsverbände zu übertragen und die Förderung zukünftig auf der Grundlage eines Kulturfördergesetzes auf der Basis von Finanzhilfen vorzunehmen.

Sie sehen, die Einstellung der Kleinstförderungen ist für uns kein Selbstzweck, führt aber grundsätzlich in die richtige Richtung.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 13 der Abg. Heidrun Merk (SPD)

Niedersächsische Museen langweilen den Kulturminister Lutz Stratmann

Vor einigen Tagen äußerte sich Kulturminister Lutz Stratmann negativ über die Museen in Niedersachsen: „Wenn Sie in manche Einrich

tungen reingehen, gehen Sie doch gleich rückwärts wieder raus....“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Museen meint Minister Lutz Stratmann mit seinen Negativäußerungen, und wo sieht er Kunstschätze präsentiert wie vor 50 Jahren?

2. Welche Art der Präsentation schwebt dem Minister vor, „um das Image der Provinzialität Niedersachsens zu verbessern“, und wo möchte er geistige Anleihen aus Süddeutschland nehmen?

3. Wie hat sich die Mittelbereitstellung von 2003 auf 2004 entwickelt, und wie wird sie sich nach der Planung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in der Zukunft entwickeln?

Der Reichtum der niedersächsischen Museumslandschaft ist beeindruckend. Niedersachsen verfügt über eine ausdifferenzierte Museumslandschaft, die von lokal agierenden Heimatstuben als Orte der ländlichen Kulturhistorie bis zu den international agierenden großen Häusern wie den sechs Landesmuseen oder dem Sprengel Museum reicht. Dieser Reichtum ist aber kein Ruhekissen. Er muss, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Kulturtourismus in unserer Freizeitgesellschaft ständig an Bedeutung gewinnt, optimal genutzt werden.

Daher stellt sich die Frage, wie sich unsere Museen unter Wahrung ihrer künstlerischen Identität und Seriosität noch mehr öffnen und zu lebendigen und attraktiven Orten entwickeln können. Sie sollen Kultur- und Städtetourismus zusätzliche Impulse geben und zugleich ihre wirtschaftliche Situation stärken. Grundvoraussetzung hierfür ist eine zeitgemäße Präsentation, die auch die veränderten Seh- und Konsumgewohnheiten berücksichtigt, ohne zur seichten Unterhaltung zu verkommen.

Das sind hohe Anforderungen, die jedoch schon in zahlreichen Museen verwirklicht werden. Es gibt aber auch Museen, in denen dies noch nicht verstanden worden ist. Diese Defizite müssen, zumal vom zuständigen Minister für Kultur, auch einmal beim Namen genannt werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund beantwortete ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu 1: Auf die einführenden Ausführungen wird verwiesen.

Zu 2: Es geht nicht um die Aufstellung von Präsentationsschemata. Jedes Museum, jede Sammlung muss ihre eigene Form der besucherorientierten Ausstellung finden. Begeisterung für die Sammlung, Rücksicht auf das dauerhaft zu bewahrende Kulturgut, professionelle Gestaltung und bewusst eingesetzte Medien sind Grundlage dieser Arbeit.

Zu 3: Für die Gesamtheit der niedersächsischen Museen - staatliche, nichtstaatliche und institutionell geförderte sowie Projekte in den anderen nichtstaatlichen Museen - standen 2003 insgesamt 20,116 Millionen Euro zur Verfügung, für das Jahr 2004 sind 20,275 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt.

Anlage 7

Antwort

des Ministerium für Inneres und Sport auf die Frage 14 der Abg. Werner Buß, Klaus Fleer, HansDieter Haase, Claus Johannßen, Axel Plaue, Erhard Wolfkühler, Hans-Werner Pickel (SPD)

Brauchen wir eine nationale Küstenwache?

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 13. Januar 2004 einen Antrag (Drs. 15/2337) mit der Forderung nach einer einheitlichen nationalen Küstenwache mit folgendem Wortlaut eingebracht:

„Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer nationalen Küstenwache in eigenständiger Form mit allen Zuständigkeiten zur Gefahrenerforschung und -abwehr auf See zu schaffen und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf schnellstmöglich zuzuleiten.

Die örtliche Zuständigkeit der neu zu schaffenden Körperschaft erstreckt sich auf alle deutschen Hoheitsgewässer, einschließlich des bisher im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden Küstenmeeres. Die sachliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Erforschung und Abwehr aller Gefahren auf See, insbesondere auf Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, für externe Gefahren auf den Seeverkehr und die Umwelt, auf die Überwachung und Abwehr von Terror, den polizeilichen Grenzschutz, Überwachung des Fischfangs, die Ein- und Ausfuhr von Waren etc.

Bei der Schaffung der Organisationsstrukturen sind die Anforderungen der Europäischen Agentur für Seesicherheit und deren zukünftiger Ausbau zu einer europäischen Küstenwache zu berücksichtigen.

Für terroristische Angriffe von See, zu deren Abwehr die Mittel der Küstenwache nicht ausreichen, bedarf es einer Einsatzmöglichkeit der Bundesmarine. Solch ein Einsatz der Bundesmarine zur Abwehr von terroristischen Gefahren muss im Rahmen einer noch vorzulegenden Gesamtverteidigungskonzeption auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Position hat sie zu diesem Antrag?

2. Welche Kompetenzen würde das Land an den Bund verlieren, wenn das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geforderte Gesetz wirksam würde?

3. Welche Position haben die anderen norddeutschen Küstenländer nach dem Kenntnisstand der Landesregierung zur Frage einer nationalen Küstenwache?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Schaffung einer Küstenwache unter Leitung des Bundes würde eine Grundgesetzänderung erforderlich machen, ohne dass ein Sicherheitsgewinn gegenüber dem von Niedersachsen und den Küstenländern propagierten Modell eintreten würde. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern für den Bereich des Küstenmeeres in Frage zu stellen und Zuständigkeiten der Polizei, die neben dem Kultusbereich die Kernkompetenz im föderalen System abbildet, ohne zwingende Notwendigkeit auf eine Bundesbehörde zu übertragen.

Komplexe Situationen, die die Zuständigkeit mehrerer Behörden/Institutionen berühren, kommen überall vor und sind kein Exklusivtatbestand für die See. Die Kompetenzverteilung im maritimen Bereich ist nur ein Spiegelbild der bestehenden Aufgabenvielfalt, die in jeder modernen Verwaltung durch jeweils spezialisierte Behörden wahrgenommen wird. Hier unterscheidet sich der Seebereich nicht grundsätzlich von der Aufgabenwahrnehmung an Land, wo noch niemand die Zusammenlegung aller Ministerien und Behörden zu einer einzigen Verwaltungseinheit gefordert hat.

Behördenübergreifendes Verwaltungshandeln wird im Allgemeinen durch Koordinierung und nicht durch Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten gelöst. Insbesondere werden Schnittstellenprobleme nicht bereits durch Schaffung einer großen Behörde behoben. Sie würden nur in diese Behör

de übertragen und machen sie schwer lenkbar, zumal wenn die Aufgaben der einzelnen Behördenteile zumindest im Alltagsgeschäft wenige Gemeinsamkeiten aufweisen. So haben z. B. der Zoll oder der BGS mit dem Brandschutz, der Schadstoffbekämpfung, der Lebensrettung, den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben, dem Naturschutz und der Fischereiaufsicht im Alltagsbetrieb wenig zu tun. Sie haben im Wesentlichen Berührungspunkte zur Polizei. Gemeinsam ist den genannten Institutionen lediglich, dass sie auf See tätig sind und dort bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit auch Informationen erhalten, die für andere Behörden von Nutzen sein können.

Die Landesregierung verfolgt daher einen anderen Ansatz, der ohne Grundgesetzänderung zu einer effizienten und effektiven Aufgabenerledigung kommt.

Die Landesregierung ist bestrebt, die polizeilichen Aufgaben in einer möglichst optimalen Weise zu bündeln. Die Länder nehmen im Küstenmeer (Zwölfmeilenzone) neben den allgemein-polizeilichen Vollzugsaufgaben die ihnen vom Bund als originäre Aufgabe übertragenen schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wahr. Mit der Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle der Wasserschutzpolizei (WSP) in Cuxhaven haben die Küstenländer bereits eine sehr gute Basis für die Koordinierung ihrer Ressourcen geschaffen. Hier werden Informationen gesammelt und die Boote aufgrund von Ländervereinbarungen nach einem Rahmenplan koordiniert. Dieser Weg muss weiter beschritten werden. Die Landesregierung setzt sich nachhaltig dafür ein, die WSP-Leitstelle zu einem echten Lage- und Führungszentrum mit umfassenden Einsatzbefugnissen auszubauen mit dem Ziel, dort zumindest alle originär länderpolizeilichen sowie die übertragenen schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben in einer einzigen Leitzentrale für Nord- und Ostsee zu bündeln. Durch die enge Verzahnung mit der im selben Hause angesiedelten Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wären damit ca. 80 bis 90 % der Alltagstätigkeit zentral erfasst. Das Bundesinnenministerium wurde aufgefordert, den BGS als gleichberechtigtes weiteres Mitglied mit entsprechender Aufgabenübertragung auf vertraglicher Basis in die WSP-Leitstelle einzugliedern. Dies könnte gegebenenfalls auch auf den Zoll ausgedehnt werden, sodass dann alle thematisch zusammengehörenden polizeilichen Aufgaben zentral erfasst wären.