Protokoll der Sitzung vom 11.03.2004

Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen über die Zuweisung von Notliegeplätzen sei bisher vor allem deshalb nicht zustande gekommen, weil die Frage der Einrichtung von Dalbenliegeplätzen auf Reede nicht abschließend geklärt sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo sollen an der niedersächsischen Küste Dalbenliegeplätze eingerichtet werden?

2. Welcher Zeitraum ist für Genehmigung und Bau von Dalbenliegeplätzen auf Reede im Einzelnen erforderlich?

3. Welche Kosten sind für Einrichtung und Unterhaltung von Dalbenliegeplätzen an der niedersächsischen Küste zu erwarten, und in welcher Höhe wird sich das Land Niedersachsen an diesen Kosten beteiligen?

Zu 1: An der niedersächsischen Küsten sind zwei Dalbenliegeplätze im Gespräch, davon einer in der Jademündung und einer in der Elbemündung. Der Vorschlag geht auf eine Empfehlung der Teilprojektgruppe 2 der Projektgruppe Maritime Notfallvorsorge zurück.

Zu 2 und 3: Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

Derzeit prüft die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Dalbennotliegeplätzen unter Ein

schluss möglicher Alternativen. Vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Prüfungen, der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 24 BHO, der Zustimmung zur Veranschlagung entsprechender Haushaltsmittel durch die jeweils zuständigen gesetzgebenden Körperschaften sowie der erforderlichen Genehmigungsverfahren (Planfeststellung, Plange- nehmigung) erfolgen Herstellung, Betrieb und Unterhaltung dieser Liegestellen auf der Grundlage eines zwischen dem Bund und den Küstenländern noch abzustimmenden Konzeptes.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 17 der Abg. Georgia Langhans (GRÜNE)

Künftige Europäische Strukturfonds und Katastrophenprävention

Die FAZ berichtete bereits am 5. September 2003, dass - so wird EU-Regionalkommissar Michel Barnier zitiert - die Katastrophenvorsorge ab 2007 zum festen Bestandteil der EURegionalförderung werden soll. Die Europäische Kommission hat am 10. Februar 2004 dargelegt, wie sie sich die finanzielle und inhaltliche Ausgestaltung der Strukturpolitik ab 2007 vorstellt. Danach sollen die Mittel des Ziels 2 (neu) auch unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung gegen Naturkatastrophen eingesetzt werden.

Niedersachsen muss Aufgaben der grenzüberschreitenden Katastrophenvorsorge für den Nordseeraum wahrnehmen. Mit der Beteiligung des Landes am Havariekommando sind wichtige Schritte eingeleitet, um das Ausmaß von Unfällen in der Schifffahrt unterhalb der Katastrophenschwelle begrenzen zu können. Für das Elbeeinzugsgebiet hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Vorschläge für Maßnahmen zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen von Hochwassern vorgelegt, die in den kommenden Jahren zur Umsetzung anstehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die mögliche Förderung von Maßnahmen zur Katastrophenprävention im Rahmen der künftigen EU-Strukturförderprogramme?

2. Welche eigenen Vorstellungen beabsichtigt sie in Hinsicht auf Katastrophenprävention und die Fähigkeit zur Bewältigung von großen Störfällen in die Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen einzubringen?

3. Welche Projekte der Katastrophenprävention wären nach Auffassung der Landesregierung

zur Umsetzung mit Mitteln der EURegionalförderung in Niedersachsen bzw. in Kooperation mit Nachbarländern grundsätzlich geeignet?

Die Europäische Kommission hat im Februar 2004 die Reformdebatte über die Ausgestaltung der künftigen EU-Strukturpolitik nach 2006 sowohl durch die Finanzielle Vorschau („Mehr Wohlstand in Europa: die politische Agenda und der finan- zielle Rahmen der erweiterten EU für den Zeitraum 2007 - 2013“) als auch den Dritten Kohäsionsbericht (Bericht über den wirtschaftlichen und sozia- len Zusammenhalt) eröffnet.

Die Kommissionsvorschläge stellen die Grundlage nunmehr beginnender Verhandlungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten dar. Konkrete Fördermöglichkeiten für einzelne Themenfelder können zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den Vorschlägen nicht abgeleitet werden. Ebenso wenig kann derzeit die landespolitische Interessenlage bekundet werden, Mittelanteile eines noch nicht näher inhaltlich und finanziell umrissenen EU-Programms für bestimmte Fördermaßnahmen vorzusehen.

Sollten sich allerdings Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Katastrophenprävention abzeichnen, wären diese aus dem Programmteil für die Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung zu finanzieren. Es müsste dann eines sorgfältig abgewogenen Ineinandergreifens von wirtschafts-, beschäftigungs- und umweltbezogenen Maßnahmen einschließlich Maßnahmen der Risikoprävention bedürfen, um die für Niedersachsen geltende Gemeinschaftspriorität „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und den damit angestrebten Wandel regionaler Strukturen erreichen zu können.

Die Landesregierung begrüßt allerdings den Vorschlag der Europäischen Kommission, auch in der kommenden Strukturförderperiode als Ausdruck der Solidarität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft neben Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung Maßnahmen des Umweltschutzes und der Risikoprävention als förderfähig anzusehen. In Umsetzung der Strategie von Göteborg soll einer nachhaltigen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit gelten.

Niedersachsen hat den Gesichtspunkt des vorbeugenden Katastrophenschutzes bereits in der laufenden Förderperiode 2000 bis 2006 berücksichtigt, indem neben Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des PROLAND

Programms auch im Ziel 2-Programm Maßnahmen zum Küstenschutz auf den Inseln und zum Hochwasserschutz in den Ziel 2-Gebieten an der Elbe gefördert werden. Um eine Kofinanzierung nationaler Mittel aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu ermöglichen, sind das Ziel 2-Programm im Zuge der Hochwasserkatastrophe an der Elbe Anfang 2003 geändert und eine Maßnahme aufgenommen worden, die dem präventiven Hochwasserschutz dient.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkung

Zu 2: Siehe Vorbemerkung

Zu 3: Grundsätzlich kommen als Projekte der Katastrophenprävention für den Katastrophenschutz im engeren Sinne beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht, die im europäischen Rahmen zu realisieren wären:

Vernetzung der nationalen Dienststellen und Einrichtungen für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz,

Vernetzung der Forschungsvorhaben,

Vernetzung von Schulungs- und Ausbildungsstätten,

Aufbau eines Expertennetzes,

Optimierung des Havariekommandos,

vorbeugende Maßnahmen des Sturmflut- und des Hochwasserschutzes.

Für Niedersachsen hat weiterhin die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Niederlanden im Bereich des Katastrophenschutzes vorrangige Bedeutung. Hier kann auf bestehenden Projekten aufgebaut werden.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Vorschulische Sprachförderung auf Kosten des Förderunterrichtes in den Grundschulen

Seit dem 1. Februar 2004 werden Lehrkräfte der Grundschulen auch für vorschulische Sprachfördermaßnahmen eingesetzt. Von der Landesregierung wird versichert, dass hierfür

280 zusätzliche Stellen eingesetzt werden und deshalb die vorschulische Sprachförderung nicht auf Kosten von Fördermaßnahmen in den Grundschulen geht.

Dennoch wird von zahlreichen Grundschulen darüber geklagt, dass der Förderunterricht ab dem 1. Februar 2004 in unverantwortbarem Ausmaß gekürzt wird, weil Lehrerstunden für die vorschulische Sprachförderung abgezogen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerstunden standen den Grundschulen im ersten Halbjahr des Schuljahres 2003/04 für Fördermaßnahmen zur Verfügung, wie viele Lehrerstunden stehen ihnen hierfür im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2003/04 zur Verfügung, wie viele Lehrerstunden stehen ihnen damit im Durchschnitt des gesamten Schuljahres im Schuljahr 2003/04 zur Verfügung, und wie viele Lehrerstunden standen den Grundschulen im Vergleich dazu im Schuljahr 2002/03 für Fördermaßnahmen zur Verfügung?

2. Wie ist es zu erklären, dass trotz der Zusage der Landesregierung, für die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen zusätzliche Lehrerstellen einzusetzen, zahlreiche Grundschulen darüber klagen, dass ihre Förderstunden massiv gekürzt werden?

3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass insbesondere in den Grundschulen mit einem hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf auch im zweiten Schulhalbjahr ausreichende Fördermaßnahmen durchgeführt werden können?

Für die Frühförderung in Kindergärten und Schulen investiert die Landesregierung trotz der dramatischen finanziellen Situation rund 20 Millionen Euro. Insgesamt bringt das Land für Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten und Schulen einen Betrag von fast 50 Millionen Euro ein. Weder die vorschulische noch die schulbegleitende Förderung für ausländische Schülerinnen und Schüler wurde gekürzt oder gar gestrichen. Die Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung verbessern die Unterrichtssituation in der Grundschule wesentlich, da sie umso wirkungsvoller sind, je früher sie einsetzen. Durch die frühe und verstärkte Sprachförderung soll insbesondere auch die schulische Integration von Schülerinnen und Schülern aus zugewanderten Familien mit Defiziten in der deutschen Sprache verbessert werden. Für Fördermaßnahmen stehen den Schulen mehr Stunden zur Verfügung als zuvor. Die vorschulische Sprachförderung geht nicht auf Kosten des Förderunterrichts in den Grundschulen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Erhöhung des Kontingents an Förderstunden für die Grundschule wegen der flächendeckenden Einführung der Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung um 280 Stellen zum 1. Februar 2004 wirkt sich erst vollständig im ersten Schulhalbjahr 2004/2005 auf die Fördermöglichkeiten der Grundschule aus, da die Erhöhung dann in vollem Umfang in der Grundschule eingesetzt werden kann.