Zu 1: Die Erhöhung des Kontingents an Förderstunden für die Grundschule wegen der flächendeckenden Einführung der Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung um 280 Stellen zum 1. Februar 2004 wirkt sich erst vollständig im ersten Schulhalbjahr 2004/2005 auf die Fördermöglichkeiten der Grundschule aus, da die Erhöhung dann in vollem Umfang in der Grundschule eingesetzt werden kann.
Zutreffender als der in der Frage aufgeworfene Vergleich ist der Vergleich der beiden Jahre 2003 und 2004. Danach erhöhen sich die Fördermaßnahmen in der Grundschule im Wert von 100 „Halbjahresstellen“. Eine Übersicht ist in der Anlage beigefügt.
Zu 2: Eventuelle Klagen mögen daher rühren, dass die Möglichkeiten, die durch das Jahresgesamtkonzept, bestehend aus Sprachförderung vor der Einschulung und Förderung in der Grundschule, eröffnet wurden, im Vorfeld der Umsetzung von einzelnen Grundschulen noch nicht hinreichend erkannt wurden.
Zu 3: Die Förderung ist sichergestellt. Wie in der Beantwortung von Frage 1 dargelegt, erhöhen sich die Fördermaßnahmen in 2004 insgesamt sogar im Wert von 100 „Halbjahresstellen“.
Die Umsatzsteuer gehört mit einem Aufkommen von ca. 140 Milliarden Euro jährlich zu den wichtigsten Steuerquellen unseres Staates. Aktuelle Berichte über Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe müssen daher eine Ursachenforschung und die Ergreifung zielgerichteter Maßnahmen auslösen.
Der Bundesrechnungshof hat sich mit dieser Angelegenheit befasst und kommt in seinem Bericht vom 3. September 2003 (Bundestags- drucksache 15/1495) zu dem Ergebnis, dass dem Fiskus durch nationale und internationale Betrugsdelikte im Bereich der Umsatzsteuer jährlich zweistellige Milliardenbeträge entgehen. Dabei werden gezielt die Schwächen des Umsatzsteuersystems ausgenutzt. Die CDULandtagsfraktion ist der Auffassung, dass ein Rechtsstaat, der gegen den Steuerbetrug mit Steuerausfällen in zweistelliger Milliardenhöhe nicht effizient genug vorgeht, unglaubwürdig wird. Zudem dürfen die durch Steuerbetrug verursachten Steuerausfälle nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Deshalb ist es nach Meinung vieler Fachleute besonders wichtig, dass der Gesetzgeber hier unverzüglich die richtigen Maßnahmen ergreift. Sie sollten einerseits zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges geeignet sein, sollten aber andererseits nicht unverhältnismäßig sein.
1. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges sind bislang im Wesentlichen ergriffen worden?
Zu 1: In einer Mitteilung vom 20. Oktober 2003 (KOM (2003) 614 endg.) führt die Europäische Kommission aus, dass sich der Umsatzsteuerbetrug und dabei insbesondere der so genannte Karussellbetrug in einer Weise entwickele, die bei den Mitgliedstaaten Besorgnis hervorrufe. Auch wenn keine zuverlässigen Zahlenangaben über den Karusselbetrug in der EU vorlägen, stehe fest, dass dabei hohe Umsatzsteuerbeträge hinterzogen würden.
Der Bundesrechungshof hatte in seinem Bericht vom 3. September 2003 verschiedene Handlungsoptionen des Bundesgesetzgebers zur Bekämpfung einzelner Fallgruppen des Umsatzsteuerbetrugs aufgezeigt. Die Einschätzung des Bundesrechnungshofs deckte sich in weiten Teilen mit der Beurteilung der Rechtsanwendungspraxis. Mit Zustimmung Niedersachsens im Bundesrat sind daher durch das Steueränderungsgesetz 2003 und das Haushaltsbegleitgesetz 2004 überwiegend bereits ab dem 1. Januar 2004 verschiedene neue Regelungen zur Sicherung des Steueraufkommens in das Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgenommen worden:
Die Vorschriften zur gesamtschuldnerischen Haftung nach § 13 c UStG und nach § 13 d UStG sollen Steuerausfälle bei der Abtretung von Forderungen bzw. bei der Änderung der Bemessungsgrundlage bei Leasing- und Mietkaufmodellen verhindern. Der Schätzung des Bundesrechnungshofs zufolge sind in beiden Bereichen in der Vergangenheit bundesweit jährliche Umsatzsteuerausfälle jeweils im dreistelligen Millionenbereich eingetreten. Nach dem Vorbild der Niederlande und Großbritanniens wurde weiterhin die Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Umsatzsteuer auf einer vorhergehenden Handelsstufe nach § 25 d UStG auf die Fälle ausgedehnt, in denen der Unternehmer aufgrund einer betrugstypischen Preisgestaltung nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns von seiner Einbeziehung in ein Umsatzsteuerkarussell hätte Kenntnis haben müssen.
Schließlich wurden zur Sicherstellung des Steueranspruchs in der Baubranche und bei Grundstücksveräußerungen die Bestimmungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG entsprechend ausgeweitet. Diese beiden Maßnahmen bedürfen noch der Ermächtigung des Rates der Europäischen Union und werden nach heutigem Stand voraussichtlich am 1. April 2004 in Kraft treten. Österreich hat mit diesem so genannten Reverse-charge-Modell bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs mit Subunternehmerketten im Baubereich bereits positive Erfahrungen gesammelt.
Für alle genannten Gesetzesänderungen gilt, dass der Bund und die Länder in Kürze erläuternde Ministeriumsschreiben veröffentlichen müssen, die einzelne Zweifelsfragen beantworten, damit die Balance zwischen der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und der einfachen Handhabbarkeit
In Niedersachsen gehen wir mit verschiedenen Vollzugsmaßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug vor. Mit einer Prüfungsquote von 2,2 % bei der Umsatzsteuersonderprüfung liegt Niedersachsen um 10 % über dem Bundesdurchschnitt. Die zeitnahen Umsatzsteuersonderprüfungen sind ein wichtiges Mittel zur Aufdeckung von Betrugsfällen; eine hohe Prüfungsquote besitzt zudem auch einen generalpräventiven Charakter. Daneben sind in Niedersachsen Risiko-Analyse-Maßnahmen im Einsatz, um z. B. so genannte „missing trader“ im Rahmen von Karussellgeschäften frühzeitig durch den Innendienst zu identifizieren. Dabei erfahren Außen- wie Innendienst der Finanzämter ein intensives Fortbildungsprogramm durch die Oberfinanzdirektion Hannover.
Im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit ist ein Pilotprojekt zur Durchführung eines direkten Auskunftsaustauschs zwischen dem Finanzamt Hannover-Nord - das für die Umsatzbesteuerung der britischen Unternehmen in Deutschland zentral zuständig ist - und den Steuerbehörden des Vereinigten Königreichs hervorzuheben, das aus deutscher Sicht erfolgreich verlaufen ist. Aufgrund der schnellen und präzisen Antworten der britischen Bediensteten konnten z. B. Ermittlungsverfahren zeitnah einleitet und abgeschlossen werden. Die deutsche Seite ist an einer dauerhaften Fortführung dieses Auskunftsaustauschs interessiert.
Zu 2: Aus Sicht der Landesregierung liegt einer der Schlüssel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in einer Verbesserung der Zusammenarbeit der Finanzverwaltung auf nationaler und internationaler Ebene. Mit der Betrugs-Datenbank ZAUBER und der zentralen Koordinierungsstelle für Prüfungsmaßnahmen im Umsatzsteuerbereich beim Bundesamt für Finanzen sowie der neuen Zusammenarbeits-Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 7. Oktober 2003 (VO 1798/2003) liegen seit kurzem wichtige Instrumente vor, deren Nutzung sich in der Praxis vertiefen muss. Wo dies geboten und möglich ist, sollte die Vernetzung der Verwaltungen verbessert werden. Weiterhin ist zur Unterstützung der Umsatzsteuersachbearbeitung sowie zur Ergänzung des bestehenden automatisierten Besteuerungsverfahrens ein bundeseinheitliches EDV-RisikoManagement-System zu entwickeln. Die Arbeit hieran hat bereits begonnen.
Bei der Erarbeitung von Strategien zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs sind grundsätzlich auch über das derzeitige Umsatzsteuersystem hinausgehende Überlegungen gestattet. So hat die Verwaltung Grundzüge eines Modells zur generellen Ist-Versteuerung entwickelt, bei dem ein Vorsteuerabzug nur möglich ist, wenn die Umsatzsteuer tatsächlich entrichtet worden ist. Andere Modelle sehen zur Vermeidung des missbräuchlichen Vorsteuerabzugs eine Ausdehnung der Reverse-Charge-Regelung auf alle zwischenunternehmerischen Umsätze bzw. den Wegfall der Umsatzsteuer im zwischenunternehmerischen Bereich vor. Die Prüfung dieser Ansätze wird von Niedersachsen aktiv mitgestaltet. Auch dabei muss der Grundsatz gelten, dass die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs keine die Wirtschaftsabläufe lähmende Überbürokratisierung zur Folge haben darf.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)
Im Zuge der Abschaffung der Bezirksregierungen gibt es seitens der Verwaltungsreformer im Innenministerium den Vorschlag, die Gutachterausschüsse an den Bezirksregierungen in Hannover und Lüneburg, die mit der Prüfung von angehenden Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern befasst sind, aufzulösen und die dort bisher erledigten Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz den Kommunen zu übertragen. Damit würde eine bisher zur Zufriedenheit aller Beteiligten einheitlich ausgeübte Aufgabe zulasten der Kommunen und einer damit einhergehenden erheblichen Zersplitterung beim Prüfungswesen für diesen Beruf aufgegeben.
2. Plant die Landesregierung die Aufgabe der zentralen Gutachterausschüsse für die Prüfungen nach dem Heilpraktikergesetz
3. Wer soll nach den Vorstellungen der Landesregierung im Falle der Aufgabe der zentralen Gutachterausschüsse in Zukunft auf welcher Zentralitätsebene die Prüfungen nach dem Heilpraktikergesetz
Die Anfrage der Frau Abgeordneten Meta Janssen-Kucz beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: a) Der bei der Bezirksregierung Hannover eingerichtete Gutachterausschuss hat im Durchschnitt der Jahre 2001, 2002 und 2003 rund 345 Personen geprüft.
b) Der bei der Bezirksregierung Lüneburg eingerichtete Gutachterausschuss hat im Durchschnitt der Jahre 2001, 2002 und 2003 rund 290 Personen geprüft.