Protokoll der Sitzung vom 11.03.2004

b) Der bei der Bezirksregierung Lüneburg eingerichtete Gutachterausschuss hat im Durchschnitt der Jahre 2001, 2002 und 2003 rund 290 Personen geprüft.

Zu 2: Die Aufgabe der zentralen Gutachterausschüsse a) und b) ist eine Option, die im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung geprüft wird.

Zu 3: Über Anträge für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde entscheiden bereits heute die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte, selbständigen Gemeinden sowie die Region Hannover (Kommunen) als untere Verwaltungsbehörde. Das Land hält die Gutachterausschüsse a) und b) als Service und Entscheidungshilfe für die Fälle vor, in denen die Gesundheitsämter die Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden nicht allein beurteilen können. Sollte das Land diesen Service einstellen, werden die Kommunen über die zukünftige Organisation der Antragsprüfung und gegebenenfalls die Einrichtung eigener Gutachterausschüsse selbst zu befinden haben.

Anlage 14

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 21 der Abg. Heinrich Aller, Volker Brockmann, Klaus-Peter Dehde, Renate Geuter, Uwe-Peter Lestin, Sigrid Leuschner, Dieter Möhrmann, Hans-Werner Pickel (SPD)

LTS-Entnahme verschoben - Kreditaufnahme unnötig erhöht?

Der Haushaltsplan für das Jahr 2003 enthielt in Einzelplan 13 Kapitel 13 20 den Einnahmentitel 359 12-4 „Entnahmen aus dem Vermögen der Nord/LB für den Bereich des Einzelplanes 08" über 125 Millionen Euro. Gemäß der Erläuterung handelte es sich dabei um Entnahmen der bei der Landestreuhandstelle aufkommenden Zinsen und Tilgung auf Darlehen.

In dem zweiten Änderungsantrag für den Haushaltsplanentwurf 2004, der aus Anlass der in der November-Steuerschätzung prognostizierten Steuermindereinnahmen von den Koalitionsfraktionen vorgelegt wurde, ist die Entnahme der 125 Millionen Euro vom Haushaltsjahr 2003 ins Haushaltsjahr 2004 verschoben worden. Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen von CDU und FDP im Haushaltsauschuss beschlossen worden. Die Verschiebung der Entnahme ist in den Ausschussberatungen vom Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes, Herrn Müller, ausdrücklich gerügt worden. Aufgrund des Sollabschlusses hätte die Entnahme wie veranschlagt dem Haushaltsjahr 2003 zugerechnet werden können, auch wenn das Geld erst 2004 fließen würde.

Das Finanzministerium hat erklärt, die für 2003 vorgesehene Entnahme sei eine faktische Luftbuchung, da sie eine Nachschusspflicht in das Vermögen der LTS in gleicher Höhe auslöse. Der Einbringungsvertrag des LTS Fördervermögens vom 17. Dezember 1991 legt eine Garantiesumme des Fördervermögens von 767 Millionen Euro (1 500 Millionen DM) fest, die im Falle der Entnahme unterschritten würde.

Im Haushaltsjahr 2003 hat sich das Land Niedersachsen mit 2,845 Milliarden Euro verschuldet und die in Artikel 71 der Landesverfassung gezogene Verschuldungsgrenze von 2,289 Milliarden Euro deutlich überschritten. Die Überschreitung dieser Verfassungsgrenze ist nur zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch wäre die Nachschusspflicht in das Vermögen der LTS gewesen, wenn wie vorgesehen 125 Millionen Euro im Jahre 2003 entnommen worden wären?

2. Hätte die Landesregierung die Nettoneuverschuldung des Jahres 2003 um die Differenz der Nachschusspflicht zur geplanten Entnahme von 125 Millionen Euro senken können, wenn sie die Entnahme wie geplant im Jahre 2003 vorgenommen hätte?

3. Warum hat die Landesregierung den die Nachschusspflicht überschreitenden Teil der 125 Millionen Euro nicht im Haushaltsjahr 2003 entnommen und somit die erforderliche Nettokreditaufnahme entsprechend verringert?

Der Haushaltsplan 2003 sah eine Einnahme in Höhe von 125 Millionen Euro aufgrund einer Entnahme aus dem LTS-Vermögen vor. Der Ansatz war im Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans für 2003 berechtigt.

Aufgrund der Entwicklung bei der LTS im Laufe des Jahres 2003, insbesondere durch die Entnahme zur Eigenkapitalfinanzierung der NBank in Höhe von 50 Millionen Euro, war im Herbst 2003 zu erkennen, dass sich diese Einnahme nicht in der erwarteten Höhe verwirklichen lässt. Die im Einbringungsvertrag vom 17. Dezember 1991 festgelegte Garantiesumme von 767 Millionen Euro wäre unterschritten worden; eine Entnahme in der veranschlagten Höhe hätte zu einer Nachschussverpflichtung des Landes geführt.

Die Entnahme aus dem LTS-Vermögen zugunsten des Landeshaushalts stellt quasi eine Veräußerung von Landesvermögen dar. Bei der Veranschlagung dieser Einnahmen handelt es sich somit nicht ausschließlich um eine Verpflichtung, Einnahmen zu erzielen, sondern gleichzeitig um eine Ermächtigung, Landesvermögen zu veräußern. Dabei ist die Wirtschaftlichkeit besonders zu prüfen. Diese war 2003 aufgrund der o. a. Entwicklung nicht mehr gegeben.

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Begebenheiten war die Entnahme nicht in 2003, sondern erst in 2004 zu tätigen. Die Einnahme wurde deshalb dem Zuflussprinzip entsprechend im Haushaltsplan 2004 erneut veranschlagt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wenn die Entnahme aus dem LTS-Vermögen wie ursprünglich vorgesehen im Haushaltsjahr 2003 getätigt worden wäre, wäre für das Land eine Nachschusspflicht in Höhe von 46,9 Millionen Euro entstanden.

Zu 2: Die Nettokreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2003 hätte sich bei einer Entnahme nicht geändert. Aufgrund der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben war die Landesregierung gezwungen, die Kreditermächtigung in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Entnahme aus dem LTS-Vermögen hätte nicht ausgereicht, einen Fehlbetrag für 2003 zu verhindern.

Zu 3: Die Landesregierung hat 2003 auf die Entnahme verzichtet, da sich die Nettokreditaufnahme nicht geändert hätte und die Entnahme in 2004

wirtschaftlicher ist. Die LTS hat am 14. November 2003 schriftlich bestätigt, dass bei einer Verschiebung der Entnahme nach 2004 eine Nachschusspflicht bis einschließlich 31. Dezember 2004 nicht ausgelöst wird.

Anlage 15

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 22 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Gefahren aufgrund verschollener Giftfässer des Frachters „Andinet“

Am 21. Dezember 2003 hat der unter äthiopischer Flagge fahrende Frachter „Andinet“ vor der niederländischen Insel Texel u. a. 63 Fässer des Holzschutzmittels CCA verloren. Sein Hauptinhaltsstoff Arsenpentoxid ist von der EU als Krebs erzeugende Chemikalie eingestuft worden.

Der Arbeitskreis Nordseeschutz e. V. (AKN) teilte in seiner Pressemitteilung vom 25. Februar 2004 mit, die niederländische Küstenwache habe die Suche nach den immer noch verschollenen Fässern inzwischen eingestellt. Weiter berichtet der AKN, es gebe verschiedene Spekulationen darüber, ob die Fässer inzwischen ausgelaufen seien, ob sie schwimmen oder auf Grund liegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Steht nach Einschätzung der Landesregierung zu befürchten, dass die hoch giftigen Fässer in den Bereich der niedersächsischen Küste oder niedersächsischer Fischereigewässer verdriftet werden?

2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass kein aufgrund auslaufender Fässer mit Giftstoffen hoch belasteter Fisch als Speisefisch oder zur Fischmehlproduktion in den Handel gelangt?

3. Hat sie besondere Empfehlungen zum Auffinden der Fässer und zum Schutz von Strandspaziergängern und Fischern an Landesdienststellen, Küsten- und Inselkommunen herausgegeben?

Der Landesregierung liegen keine belastbaren Informationen darüber vor, wo die Fässer des Frachters „Andinet“ über Bord gegangen sind. Der Ladungsverlust wurde erst nach genauer Inspektion des Schiffes im deutschen Hoheitsgebiet festgestellt. Daher können sich die Fässer sowohl im Bereich der niederländischen als auch der niedersächsischen Küste befinden. Eine Bergung der Fässer würde eine umfangreiche Suche erfordern, von der nach Auffassung der Landesregierung

wegen geringer Erfolgsaussichten und hoher Kosten Abstand zu nehmen ist.

Hinzu kommt, dass die Auswirkungen des Vorfalls auf die Meeresumwelt derzeit nur schwer zu beurteilen sind. Aufgrund von Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Havarie Pallas“ und der hierzu erfolgten Projektarbeit des Bundes und der Küstenländer wird in Kürze ein unabhängiges Gremium eingerichtet werden, das sich mit den langfristigen Folgen von Schadstoffunfällen befasst und das Havariekommando beraten soll. Die Landesregierung beabsichtigt, das Expertengremium mit dem Fall „Andinet“ zu befassen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: Es ist möglich, dass sich einzelne Fässer im Bereich der niedersächsischen Küste oder im niedersächsischen Fischereigewässer befinden. Die Landesregierung hält eine weitere Verdriftung in den Bereich der Ufer und Strände für unwahrscheinlich, vermag dies allerdings auch nicht ganz auszuschließen.

Zu 2: Mit dem betreffenden Giftstoff hoch belasteter Fisch gelangt nicht als Speisefisch in den Verkehr. Direkter Kontakt führt zum sofortigen Tod der Fische. Aufgrund der extremen Verdünnung nach eventuellem Austritt des Stoffes aus beschädigten Fässern ist ansonsten eine Stoffaufnahme, die zu riskanter Anreicherung im verzehrsfähigen Gewebe lebender Fische führen könnte, nicht zu erwarten. Die Fischmehlproduktion erfolgt ausschließlich unter Verwendung von Material von zum menschlichen Verzehr gefangenen Fischen; insofern besteht kein spezielles, von der Speisefischgewinnung gesondert zu bewertendes Problem.

Zu 3: Zwecks Warnung der Berufsschifffahrt wurde der Vorfall in den Nachrichten für Seefahrer des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie bekannt gegeben. Bereits am 23. Dezember 2003 sind seitens des Wasserschutzpolizeikommissariats Emden Warnmeldungen über die örtlichen Medien veröffentlicht worden. Vom MI wurde dann auf Bitten der Wasserschutzpolizei am 24. Dezember 2003 eine Rundfunkwarnmeldung für die gesamte Küste veranlasst. Die Inselgemeinden waren über die Polizei von dem Verlust der Fässer und den davon ausgehenden Gefahren in Kenntnis gesetzt worden und haben gemeinsam mit der Polizei entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen (z. B. Strandkontrollen) veranlasst. Auch

weiterhin hat die Wasserschutzpolizei den Auftrag, im Rahmen der Streifentätigkeit, nach den Fässern Ausschau zu halten. Die Strandkontrollen durch die Kurverwaltungen, beispielhaft auf Borkum, erfolgen dort nur noch im Rahmen der üblichen Pflegemaßnahmen des Strandes. Sollten Fässer angespült werden, wird die zuständige Gefahrenabwehrbehörde die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.

Anlage 16

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 23 der Abg. Georgia Langhans (GRÜNE)

Chaos nach der Schulreform - Schuleinzugsbereiche im Landkreis Celle

Im Landkreis Celle sollen nach dem Beschluss der Landesregierung, die Orientierungsstufe aufzulösen, in Wahtlingen, Winsen und Lachendorf Außenstellen von Celler Gymnasien eingerichtet werden. Für diese Außenstellen sollen Einzugsbereiche festgelegt werden.

Während Kinder, die in der Stadt Celle wohnen, schon beim Übergang in die 5. Klasse des Gymnasiums zwischen den verschiedenen Celler Gymnasien und ihren unterschiedlichen Profilen wählen können, haben die Kinder im Landkreis diese Wahlfreiheit beim Übergang in die 5. Klasse nicht. Wenn sie später ein Gymnasium mit einem anderem Profil als demjenigen des Gymnasiums besuchen wollen, dem ihre Außenstelle zugeordnet ist, müssen sie beim Übergang in die 7. Klasse erneut die Schule wechseln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält sie es für zulässig, für Kinder, die im gemeinsamen Einzugsbereich mehrer Gymnasien wohnen, je nach ihrem Wohnort beim Übergang in die 5. Klasse unterschiedliche Wahlfreiheit zwischen diesen Gymnasien einzuräumen?

2. Hält sie es für eine pädagogisch gelungene Lösung, dass die Kinder aus dem Landkreis Celle nach der 6. Klasse erneut die Schule wechseln müssen und dann in eine neue Schule in der Stadt Celle kommen, in der sich die Stadtkinder schon zu Klassengemeinschaften zusammengefunden haben?