des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 28 der Abg. Marie-Luise Hemme (SPD)
Dem Projekt zur Betreuung straffällig gewordener Jugendlicher „Brücke“ mit Standorten in Wildeshausen und Delmenhorst droht die Insolvenz, da das Land Niedersachsen längst fällige Raten für Personalkostenzuschüsse bislang trotz Zusagen nicht geleistet hat. Konkret stehen für das Haushaltsjahr 2003 insgesamt 20 000 Euro und für das Haushaltsjahr 2004 34 000 Euro aus. In einem Zeitungsartikel im Delmenhorster Kurier vom 14. April 2004 wird gemutmaßt, dass die mangelnde Zahlungsmoral damit zusammenhängen könnte, dass der Jugendhilfeverein derzeit einen Prozess gegen das Land führt.
1. Trifft die Mutmaßung zu, nach der zugesagte Gelder für das Projekt „Brücke“ deshalb nicht gezahlt werden, weil sich der Träger mit einer Klage gegen das Land Niedersachsen den Unmut der Landesregierung zugezogen hat?
Die ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige werden durch das Land im Rahmen des Haushalts 2004 in gleicher Höhe gefördert wie im Jahr 2003. Damit kann die Arbeit der Projekte auf einer soliden Grundlage weitergeführt werden.
Der Verein Brücke e. V. Delmenhorst ist Träger von zwei Projekten: dem Projekt Delmenhorst und dem Projekt Wildeshausen. Dem Verein wurde für das Projekt Delmenhorst im Jahr 2003 eine Landeszuwendung in Höhe von 36 654,20 Euro bewilligt, die auch im Jahr 2003 komplett ausgezahlt wurde. Für das Projekt Wildeshausen hat der Ver
ein Brücke Delmenhorst im Haushaltsjahr 2003 eine Bewilligung in Höhe von 35 427,10 Euro erhalten. Da der Verein Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid eingelegt hatte und dieser deshalb nicht bestandskräftig wurde, konnte ein Teilbetrag in Höhe von 20 527,10 Euro nicht ausgezahlt werden. Zwischenzeitlich hatte der Verein auch Klage bei Gericht eingereicht und im Vorfeld einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Auszahlung des ausstehenden Betrages gestellt. Wegen des laufenden Gerichtsverfahrens war eine Auszahlung nicht möglich. Mit Beschluss vom 20. April 2004 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg beschlossen, dass das Verfahren eingestellt wird, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Nunmehr konnte die Bewilligungsbehörde, das Niedersächsische Landesjugendamt, den ausstehenden Teilbetrag für das Jahr 2003 in Höhe von 20 527,10 Euro auszahlen. Das Landesjugendamt hat dies sofort vollzogen. Für das Jahr 2004 hat der Verein für beide Projekte einen Abschlagsbescheid für das erste halbe Jahr erhalten. Die anteiligen Auszahlungen in Höhe von jeweils 11 400 Euro sind, zeitgleich zu allen anderen niedersächsischen Projekten, im April erfolgt.
Zu 2: Die letzte Rate 2003 für das Projekt Wildeshausen ist nach Beilegung des Rechtsstreits vom Landesjugendamt bereits ausgezahlt worden.
Benachteiligung der Sonderschulen gegenüber den Gymnasien bei der Verbeamtung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft?
Es gibt in Niedersachsen zu wenige staatliche Sonderschulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf bei der geistigen und emotionalen Entwicklung. Viele dieser Kinder besuchen deshalb Sonderschulen in freier Trägerschaft. Gerade an diesen Schulen, die im Interesse der Entwicklung der Kinder einer großen personellen Kontinuität bedürfen, gibt es jedoch eine
starke Personalfluktuation, weil Lehrkräfte an staatliche Sonderschulen wechseln wollen, weil sie dort verbeamtet werden können.
Mit einer Petition (Eingabe Nr. 00395/04/15) haben sich deshalb Sonderschullehrkräfte dafür eingesetzt, zusätzliche so genannte Leerstellen für Sonderschulen einzurichten, die eine Verbeamtung der Lehrkräfte an den Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen. Das Kultusministerium hat in seiner Stellungnahme zu dieser Petition erklärt, dass bereits auf Beschluss des Landtagsausschusses für Haushalt und Finanzen vom 26. November 2003 die Zahl der Leerstellen um 150 erhöht worden und damit das Anliegen der Petenten erledigt sei.
Mir liegen jedoch Informationen vor, wonach diese zusätzlichen Leerstellen nur für Lehrkräfte an Gymnasien in freier Trägerschaft, nicht jedoch für Lehrkräfte an Sonderschulen in freier Trägerschaft vergeben worden seien.
1. Wie viele der auf Beschluss des Landtages vom Dezember 2003 hin eingerichteten Leerstellen sind für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben und gegebenenfalls bereits vergeben worden, wie viele dieser Stellen sind für Sonderschullehrkräfte ausgeschrieben und gegebenenfalls bereits vergeben worden, und wie viele dieser Stellen sind für Lehrkräfte an anderen Schulformen ausgeschrieben und gegebenenfalls bereits vergeben worden?
2. Wie begründet die Landesregierung, dass diese Leerstellen überwiegend oder ausschließlich für Gymnasiallehrkräfte ausgeschrieben wurden, obwohl die personelle Kontinuität, die mit der Einrichtung dieser Leerstellen erhöht werden soll, aus pädagogischen Gründen an den Sonderschulen besonders wichtig ist?
3. Aus welchen Gründen hat das Kultusministerium in seiner Stellungnahme zur o. g. Landtagseingabe erklärt, dass mit der Einrichtung zusätzlicher Leerstellen das Anliegen der Petenten erledigt sei, obwohl diese Leerstellen kaum oder gar nicht den Sonderschulen in freier Trägerschaft zugute kommen, und wie will die Landesregierung dem Eindruck begegnen, dass mit dieser Stellungnahme der Kultusausschuss getäuscht worden ist?
Der Niedersächsische Landtag hat aufgrund eines Antrages der die Landesregierung tragenden Landtagsfraktionen für den Haushalt 2004 bei Kapitel 07 14 (Gymnasien) eine Erhöhung der Zahl der Leerstellen um 150 beschlossen. Hierdurch soll gemäß den Erläuterungen zum Stellenplan der nach § 152 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) zu fördernde ständige personelle Austausch zwischen Lehrkräften öffentlicher Schulen und Ersatzschulen und damit auch die Chancen
Hinzuweisen ist auf § 152 Abs. 3 NSchG, wonach auf Antrag der Schulträger Lehrkräfte zum Dienst an Sonderschulen auch unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt werden können. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Sonderschulen in freier Trägerschaft das öffentliche Schulwesen in einem besonders wichtigen Bereich ergänzen und unterstützen. Für Einstellungen in den niedersächsischen Schuldienst unter gleichzeitiger Beurlaubung an eine Sonderschule müssten deshalb zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Lediglich mit Leerstellen könnte das gewünschte Ziel nicht erreicht werden.
Zu 1: Gemäß dem Beschluss des Haushaltsgesetzgebers sind die zusätzlichen Leerstellen nur für Gymnasien vorgesehen worden. Die Einstellungsmöglichkeiten wurden in Abstimmung mit den Kirchen sowie den übrigen freien Trägern auf die einzelnen Schulen verteilt. Ausgeschrieben wurden bisher 119 Stellen, von denen 115 bereits besetzt sind. Die übrigen Stellen sollen demnächst ausgeschrieben werden.
Zu 3: In der Petition vom 24. Juli 2003 war von Lehrkräften an Sonderschulen in freier Trägerschaft gefordert worden, Leerstellen für Sonderschulen bereitzustellen, damit sie mit einer Beamtenbesoldung an diese Schulen beurlaubt werden können und finanziell den Lehrkräften an öffentlichen Sonderschulen gleichgestellt werden. Damit würde die Kontinuität des Unterrichts auch an den Sonderschulen in freier Trägerschaft gesichert.
Dem grundsätzlichen Wunsch auf Verbeamtung von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft ist der Haushaltsgesetzgeber mit den 150 zusätzlichen Leerstellen für 2004 nachgekommen. Allerdings bieten die Leerstellen für die Sonderschulen in freier Trägerschaft nicht die Möglichkeit einer Verbeamtung, da an diese Schulen Lehrkräfte unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt werden und hierfür finanzierte Planstellen erforderlich wären.
Aufgrund der Erläuterungen im Kultusausschuss kann bei sachgerechter Betrachtung nicht der Eindruck entstanden sein, dieser sei getäuscht worden. Der mit der Fragestellung intendierte Vorwurf wird ausdrücklich zurückgewiesen.
Vor dem Niedersächsischen Landkreistag hat sich der Innenminister erneut zu den Kita-Standards geäußert. Nach einem Bericht der Oldenburgischen Volkszeitung vom 20. März 2004 hat er u. a. erklärt, diese Standards müssten so geändert werden, dass die Träger der Kitas künftig selbst entscheiden könnten, wie viele Kleiderhaken oder wie viele Schränke ein Kindergarten wirklich braucht. Und zu den Freistellungs- und Verfügungszeiten der Erzieher hat er nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärt, es müsse darüber nachgedacht werden, ob diese angemessen seien. Erzieher sollten sich an Lehrern messen lassen.
1. Ist dem niedersächsischen Innenminister bekannt, dass die Zahl und der Abstand der Kleiderhaken und die Zahl der Schränke in Kindergärten weder im niedersächsischen Kita-Gesetz und den Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz noch in einer anderen Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen geregelt sind und es deshalb auch keiner Regelungsänderung seitens des Landes bedarf, damit die Träger der Kitas selbst darüber entscheiden können?
2. Ist dem Innenminister bekannt, dass den Lehrkräften etwa die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes und andere außerunterrichtliche Aufgaben zur Verfügung steht, während die Verfügungszeit der Kita-Erzieherinnen und -Erzieher nur ca. 10 % ihrer Arbeitszeit umfasst, und setzt sich der Innenminister ernsthaft dafür ein, die Freistellungsund Verfügungszeit für KitaErzieherinnen und -Erzieher entsprechend anzuheben?
3. In der Fragestunde des Landtages am 23. Januar 2004 hat der Innenminister zur Mündlichen Anfrage „Umstellung der Finanzhilfe für Kindertagesstätten“ erklärt: „In Sachen Personalstandards soll das Kindertagesstättengesetz auch nicht angefasst werden.“ Ist diese Aussage auch nach dem Auftritt des Innenministers vor dem Niedersächsischen Landkreistag noch gültig?
Am 19. März 2004 habe ich vor dem Niedersächsischen Landkreistag in Melle eine Rede zur Verwaltungsreform und Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen gehalten. Beide Reformvorhaben haben das Ziel, maßgebliche finanzielle Entlastungen für das Land und die Kommunen zu erreichen. Einbezogen in die Rede waren auch Fragen zum möglichen Abbau von Standards, die in manchen Fällen nicht unwesentliche finanzielle Belastungen für die Kommunen bedeuten. Beispielhaft genannt wurden auch die Kindertagesstätten. Hierüber haben verschiedene Tageszeitungen berichtet. Auf die Darstellung des Redeinhalts in Presseberichten hat der Innenminister keinen Einfluss.
Zu 2: Mit dem in meiner Rede angestellten Vergleich mit den Arbeitszeiten von Lehrkräften wollte ich auf die Gewichtung von Unterrichtszeiten einerseits und Vor- und Nachbereitungszeiten andererseits hinweisen. Diese zusammen machen die Arbeitsbelastung im Lehrberuf aus. Eine Anhebung von Freistellungs- und Verfügungszeiten für die Kita-Kräfte war damit nicht gemeint. Beide Bereiche sind insoweit zu verschieden.