Protokoll der Sitzung vom 30.04.2004

Zu 3: Ja.

Anlage 27

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 31 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Späte Beratung, weitere Kürzungen und höhere Neuverschuldung?

Ende Juni will die Landesregierung auf einer Kabinettsklausur die Rahmendaten für den Haushalt 2005 beschließen. Der endgültige Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2005 soll allerdings erst Ende September herbeigeführt werden (rundblick, Ausgabe vom 22. März 2004). Damit werden die erste Beratung des Etats 2005 auf das Landtagsplenum im Oktober verschoben und die Beratungszeit um vier bis sechs Wochen verkürzt.

Laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung vom 25. März 2004 zeichnen sich für die Haushalte 2004 und 2005 folgende Probleme ab: „Im Etat für 2005 muss nach jetzigen Planungen etwa eine Milliarde Euro an nicht gedeckten Ausgaben gekürzt werden. Hinzu kommen rund 450 Millionen Euro Minderausgaben, die für

dieses Jahr angepeilt und bisher nicht erwirtschaftet sind.“

Obwohl Minister Stratmann im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Etat 2004 angekündigt hatte, dass mit den im Rahmen des HOK vorgenommenen Kürzungen das Ende der Fahnenstange erreicht sei, zeichnen sich jetzt zusätzliche Kürzungen bei der Stellenbewirtschaftung ab, die nach konservativen Schätzungen 3 bis 4,5 Millionen Euro betragen, gegebenenfalls aber auch deutlich höher liegen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird sie sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße und ausführliche Beratung des Haushalts 2005 durch den Landtag erfolgen kann und der Haushalt 2005 rechtzeitig verabschiedet wird?

2. Welche Mehreinnahmen und Minderausgaben, die im Haushalt 2004 enthalten sind, werden nach heutigem Kenntnisstand vermutlich nicht erreicht werden?

3. Wird die Landesregierung angesichts der Haushaltslücken in diesem Jahr und der Deckungslücke im Jahr 2005 weitere Kürzungen auch im Bildungsbereich, insbesondere bei den Hochschulen, vornehmen, und/oder wird das Ziel, die Neuverschuldung jährlich um 350 Millionen zu senken, infrage gestellt?

Die Fragen des Abgeordneten Stefan Wenzel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für die Planung und Durchführung des parlamentarischen Beratungsverfahrens bis hin zur Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs ist der Landtag zuständig. Insoweit nehme ich Bezug auf die Ausführungen des Herrn Landtagspräsidenten in der 37. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 24. März 2004.

Zu 2: Im Haushaltplan 2004 sind keine Mehreinnahmen veranschlagt. Bezüglich der in den Einzelplänen der Fachressorts und im Einzelplan 13 enthaltenen Minderausgaben gehe ich davon aus, dass diese im Rahmen des Haushaltsvollzuges erwirtschaftet werden.

Zu 3: Für das Haushaltsjahr 2004 sind die notwendigen Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Vollzug des vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplans verfügt worden. Eine Ausweitung der Bewirtschaftungsmaßnahmen ist derzeit nicht vorgesehen. Aussagen darüber, ob und wo in den Jahren 2005 ff. Ausgabekürzungen vorgenommen werden müssen, können zum derzeitigen Zeitpunkt

nicht getroffen werden, da das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2005 und der Mittelfristigen Planung 2004 bis 2008 gerade erst begonnen hat. Das Ziel wird nicht infrage gestellt.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Frage 32 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜ- NE)

Durchführung des LÖWE-Programms in der Niedersächsischen Forstverwaltung

Die Landesregierung plant eine einschneidende Verwaltungsreform im Bereich der Niedersächsischen Forstverwaltung, mit umfangreichen Einsparungen. Nachdem bereits in der Forstreform 1997 bis 2001 die Zahl der Forstämter von 80 auf 45 reduziert und 20 % der Stellen gestrichen wurden, sollen nun die Zahl der Forstämter noch einmal auf 26 halbiert werden und über 500 weitere Stellen wegfallen. Das Budget für gesellschaftliche Aufgaben wie z. B. Waldnaturschutz, Waldinformation, Waldpädagogik und Umweltbildung soll drastisch reduziert werden. Die Mitarbeiter der Forstverwaltung sollen sich auf das Kerngeschäft, den Holzeinschlag, konzentrieren.

Diese Entwicklung birgt die Gefahr, dass das Programm „Langfristige ökologische Waldentwicklung in den Landesforsten“ (LÖWE) nicht mehr die Aufmerksamkeit erfährt wie bisher. Einzelne Stimmen aus der Forstverwaltung verweisen darauf, dass schon die abgeschlossenen Einsparungen zu einer Verschlechterung der Situation in Bezug auf LÖWE geführt haben. Die Landesregierung geht davon aus, dass LÖWE auch nach den geplanten neuen Einsparmaßnahmen ohne Abstriche fortgeführt wird.

Im LÖWE-Runderlass sind 13 Grundsätze beschrieben, deren Beachtung in vielen Fällen zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche zusätzlichen personellen Ressourcen waren von 1995 bis 2003 erforderlich, um die 13 Grundsätze jeweils umzusetzen?

2. Welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen waren von 1995 bis 2003 erforderlich, um die 13 Grundsätze jeweils umzusetzen?

3. Wie wird die Landesregierung unter den Bedingungen der geplanten Reform der Landesforstverwaltung sicherstellen, dass wie bisher ausreichende personelle und finanzielle Res

sourcen für die Realisierung des LÖWE-Programms zur Verfügung stehen?

Die Anfrage des Abgeordneten Klein befasst sich mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Durchführung des niedersächsischen Regierungsprogramms „Langfristige ökologische Waldentwicklung in den Landesforsten“, kurz „LÖWE“.

Unser Wald wird von der Landesforstverwaltung seit 1991 nach den 13 Grundsätzen des LÖWEProgramms naturnah und nachhaltig bewirtschaftet. Die Nutz-, Schutz- und die Erholungsfunktion stehen dabei nach unserem Waldgesetz als gleichberechtigte Ziele nebeneinander.

Die einzelnen Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Bewirtschaftung unseres Waldes nach den LÖWE-Grundsätzen erfolgte auch in den Jahren 1995 bis 2003 ohne den Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen. Im Gegenteil: Die Landesforstverwaltung hat in ihrem Bemühen, einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes zu leisten, kontinuierlich Personal abgebaut: mit Bezug auf das Jahr 1995 über ein Viertel und seit Beginn des LÖWE-Programms sogar 36 % der Stellen. Damit hat die Landesforstverwaltung im Jahr 2003 nach dem Haushaltsplan noch eine Personalstärke von 1 806. Diese Personalreduktion ist durch die biologische Rationalisierung im Rahmen des naturnahen LÖWE Waldbaus, durch die zunehmende Mechanisierung und durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie möglich geworden.

Zu 2: In den Jahren 1995 bis 2003 wurden keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung der 13 LÖWE-Grundsätze eingesetzt. Vielmehr noch: Die Istausgaben fielen im Einzelplan 10 in diesem Zeitraum sogar um 14 Millionen Euro! Dieser enorme Beitrag zur Entlastung des Landeshaushalts wurde trotz einer Intensivierung der Naturschutzarbeit erzielt. Besonders in den Bereichen der Bestandesbegründung, der Bestandespflege und des Forstschutzes konnten die Ausgaben deutlich gesenkt werden. Um nur ein Beispiel zu nennen: In der Landesforstverwaltung wurden für die Bestandesbegründung seit Beginn des LÖWE-Programms rund 96 Millionen Euro eingespart! Dies ist zu ganz wesentlichen Teilen auch ein Ergebnis der „biologischen Rationalisierung“ durch das LÖWE-Programm.

Zu 3: Die Reform der Landesforstverwaltung als ein Baustein der allgemeinen Verwaltungsreform wird die Bewirtschaftung unserer Landeswaldflächen weiterhin effektiv und durch Einsparung bei den Verwaltungskosten noch kostengünstiger gestalten! Auch nach der Reform werden selbstverständlich die 13 Grundsätze des LÖWE-Programms weiterhin gelten. Die zunehmend vorhandenen Bilder reich strukturierter naturnaher Wälder weisen schon heute den Weg. Garanten für die zukünftige professionelle Realisierung des Regierungsprogramms werden sowohl die neuen effizienten Organisationsstrukturen als auch das Fachwissen, die gute Ausstattung und die Spezialisierung der verantwortlichen Forstleute sein.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 33 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Bisherige Erfahrungen mit Wirkung, Schwerpunkten und Grenzen der NBank

Die NBank hat Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen, um eine deutliche Verbesserung der Wirtschaftsförderinstrumente in Niedersachsen zu erreichen. Die konventionelle Wirtschaftsförderung hatte sich als ineffizient erwiesen und war keine ausreichende Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen des Landes. Nach den ersten Monaten mit der neuen Institution ist nun zu prüfen, ob die NBank die erhofften Effizienzsteigerungen auch erbringt.

Gravierendes Problem des Mittelstandes ist aktuell die zu geringe Eigenkapitalbasis, um unter den von den Banken bereits praktizierten Basel II-Kriterien in der betrieblich notwendigen Form am Kreditmarkt zu erträglichen Kosten Finanzierungsengpässe und Investitionsaufgaben zu bewältigen. Hier muss die NBank die hohen Gründungsansprüche erfüllen. Leider sind bisher aber noch keine neuen Produkte bekannt geworden, mit denen die Bank diese Erwartungen erfüllen könnte, und die vorhandenen Haftungs- und Kreditlinien erscheinen für die Größe der Aufgaben bisher auch allzu klein geraten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum vergibt die NBank zusätzlich zu der Durchleitung von KfW-Mitteln im Rahmen des so genannten Niedersachsen-Kredits nicht auch auf eigenes Risiko in relevanter Größenordnung Kredite?

2. Ist es durch die derzeitige Begrenzung der Kreditlinie zur Ablehnung von fachlich als sinn

voll angesehenen Darlehen gekommen, und wie und auf welche Höhe kann gegebenenfalls bei Bedarf zukünftig das Kreditvolumen aufgestockt werden?

3. Bietet die NBank dem Mittelstand in Niedersachsen auch selbst die vielfach nachgefragten Eigenkapitalersatzmittel, so genannte Mezzaninkapital-Produkte, wie z. B. Haftungsfreistellungen, Nachrangdarlehen, Bürgschaften und Garantien für Beteiligungskapital privater institutioneller Investoren, wie dies von der Landesregierung NRW jetzt für die dortigen Förderverfahren vorgesehen ist?

Die NBank hat am 1. Januar 2004 die Arbeit aufgenommen. Die Startphase war zunächst von der Entwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation geprägt. Die NBank hat nach kurzer Aufbauarbeit die volle Arbeitsfähigkeit erreicht und wird in einem erfreulich starkem Umfang von den Unternehmen zu Fördergesprächen in Anspruch genommen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die NBank wird in kürze Darlehen im EigenObligo herausgeben. Dabei wird die Zielrichtung verfolgt, Lücken im Darlehensgeschäft zu schließen. Ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt der Programmentwicklung war die Festlegung des Risikorahmens. Da die NBank kein Geschäft mit Risikomargen betreibt - ebenso wie viele andere Förderbanken -, ist das Land in der Pflicht, die aus dem Darlehensgeschäft entstehenden Verluste zu tragen. Es musste daher besondere Sorgfalt darauf verwendet werden, künftige Haushaltsbelastungen für das Land in vertretbaren Grenzen zu halten.

Zu 2: Die Kreditlinien der einzelnen Darlehensprogramme haben bisher zu keiner Ablehnung geführt. Auch ein auf Zuwendung von Direktdarlehen der NBank gerichteter Unternehmensantrag - FuEAnträge - ist nicht wegen des zurzeit noch fehlenden Darlehnsprogramms, sondern aus anderen Gründen nicht zum Zuge gekommen.