Protokoll der Sitzung vom 30.04.2004

Zu 2: Die Kreditlinien der einzelnen Darlehensprogramme haben bisher zu keiner Ablehnung geführt. Auch ein auf Zuwendung von Direktdarlehen der NBank gerichteter Unternehmensantrag - FuEAnträge - ist nicht wegen des zurzeit noch fehlenden Darlehnsprogramms, sondern aus anderen Gründen nicht zum Zuge gekommen.

Zu 3: Die NBank entwickelt ein Angebot für Mezzanin-Kapital für mittelständische Unternehmen. Dabei sollen Mittel der KfW Bankengruppe und Kapital von Privatinvestoren eingebunden werden. Neben weiteren neuen Finanzierungsinstrumenten wird auch geprüft, inwieweit die NBank die Leistungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) und der Niedersächsischen Bürgschaftsbank GmbH (NBB) durch eigene Programme ergänzen sollte.

Anlage 30

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 34 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Berücksichtigung des Vogelschutzes im Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“

Die Bezirksregierung Weser-Ems hat mit Datum vom 17. März 2004 eine Befreiung von der Verordnung des Naturschutzgebietes „Petkumer Deichvorland“ erteilt und damit den so genannten Teekabfuhrweg in der Zeit vom 15. Juli bis zum 30. September zur Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer freigegeben.

Das Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ ist vor allem wegen seiner Bedeutung für rastende und überwinternde Vögel als Schutzgebiet gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie an die EU-Kommission gemeldet worden. Im § 2 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ vom 20. Juli 1994 wird auf die internationale Bedeutung des Gebietes für rastende Wat- und Wasservögel und dessen nationale Bedeutung für Brutvögel hingewiesen. Entsprechend wird der Vogelschutz als Schutzzweck in der Verordnung benannt.

Der Teekabfuhrweg wurde im Jahr 2002 unter Berufung auf die Freistellung von Maßnahmen des Küstenschutzes gemäß § 4 der Schutzgebietsverordnung fertig gestellt. In einem vom Watten-Rat Ostfriesland veröffentlichten, an ihn gerichteten Schreiben vom 18. August 2003 führt das Niedersächsische Umweltministerium u. a. aus, der Stadt Emden sei durch die bauausführende Moormerländer Deichacht die Duldung des Teekabfuhrweges als Fahrradweg in Aussicht gestellt worden.

Demgegenüber sind bisher alle örtlichen Bemühungen zur Freigabe des binnendeichs gelegenen Weges zwischen dem Borsumer Siel und Oldersum für Fußgänger und Radfahrer gescheitert. Im vergangenen Winter wurde die Erneuerung dieses Weges nicht zum Anlass genommen, Vorrichtungen einzubauen, die eine Freigabe dieses Weges grundsätzlich ermöglichen.

Örtliche Naturschützer beklagen seit geraumer Zeit erhebliche Verstöße gegen das Verbot der Nutzung des Teekabfuhrweges durch Fußgänger - zum Teil mit freilaufenden Hunden - und Radfahrern. Mit Beginn der Diskussion um die - zeitweise - Öffnung des Weges sollen die Verstöße an Intensität und Häufigkeit zugenommen haben. Die örtlichen Naturschützer weisen dabei auf erhebliche Störungen rastender Vögel hin, da die in wenig besiedelten Gebieten brütenden Vögel sehr große Fluchtdistanzen einhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Maßnahmen wird sie künftig sicherstellen, dass das in der Schutzgebietsverordnung festgeschriebene Betretungsverbot des Naturschutzgebietes abseits von Wegen und des Teekabfuhrweges außerhalb des von der Befreiung erfassten Zeitraumes durchgesetzt wird?

2. Warum wurde darauf verzichtet, alternativ zur Freigabe des Teekabfuhrweges den binnendeichs gelegenen Weg für Radfahrer und Fußgänger zugänglich zu machen?

3. Steht die Errichtung des der Treibselabfuhr dienenden Teekabfuhrweges mit der Anforderung des § 34 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. Artikel 6 der FFH-Richtlinie im Einklang, wonach Eingriffe in Natura-2000Gebiete nur „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ möglich sind, und sind insofern die Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie im § 4 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Petkumer Deichvorland“ richtlinienkonform umgesetzt?

Die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie bereits in der Vergangenheit werden auch in der Zukunft die das Naturschutzgebiet betreffenden gemeldete Verstöße und Mängel unverzüglich an die dafür zuständige untere Naturschutzbehörde geleitet. Von dort werden die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Außerdem wurde und wird weiterhin die Deichacht - falls erforderlich - aufgefordert, die Zugänge zum Naturschutzgebiet bei Bedarf mit den eingerichteten Sperrvorrichtungen zu verschließen. Hervorzuheben ist dabei, dass im Zuge der Einrichtung des Teekabfuhrweges das Beweidungssystem der Deichacht verändert wurde. Mit Fertigstellung der damit verbundenen teilweise veränderten Zaunstellungen im Frühjahr wird der freie Zugang vom Teekabfuhrweg in das Vorland unterbunden. Bei besonderen Ereignissen werden zudem spezielle Kontrollen durchgeführt.

Zu 2: Das Konzept der Stadt Emden zur Besucherinformation über Werte und Funktionen des Deichvorlandes - „Mit der Nase im Wind“ - erfordert die Einbeziehung des Teekabfuhrweges. Eine Nutzung der binnenseitigen Deichverteidigungswege wenigstens in dem Abschnitt, in dem der Teekabfuhrweg nicht ganzjährig genutzt werden kann, ist seitens der Deichacht derzeit aufgrund von betriebsbedingten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der notwendigen Schafbeweidung nicht möglich. Die Deichacht kann aus ihrer Sicht die Wege nicht wechselseitig betriebssicher unterhal

ten. Die Stadt Emden und die Deichacht wurden gebeten, nach einer Kompromisslösung zu suchen.

Zu 3: Die Herstellung des Teekabfuhrweges im Jahr 2002 erfolgte als Maßnahme zur Deicherhaltung und -unterhaltung innerhalb der Grenzen des bestehenden Deiches. Nach den Regelungen des § 4 der Naturschutzgebietsverordnung „Petkumer Deichvorland“ vom 20. Juli 1994 sind derartige Maßnahmen von den Schutzbestimmungen freigestellt. Insofern bedurfte es keines naturschutzrechtlichen oder deichrechtlichen Verfahrens.

Nach Auffassung der Landesregierung ist der Teekabfuhrweg mit seiner ausschließlich auf Küstenschutzzwecke ausgerichteten Nutzung nicht geeignet, das Europäische Vogelschutzgebiet V 10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“ erheblich zu beeinträchtigen. Insofern sind hier die Voraussetzungen nach § 10 (1) Nr. 11 BNatSchG nicht erfüllt. Demzufolge bestand auch kein Erfordernis für eine Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 34 c NNatG.

Da sich die Freistellung der Naturschutzgebietsverordnung aber ausschließlich auf die Küstenschutzzwecke bezieht, wurde für die Freigabe des Weges für Fußgänger und Radfahrer das in Rede stehende Befreiungsverfahren unter Einbeziehung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 a NNatG auf der Basis eines Gutachtens zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die wertbestimmenden Brut- und Gastvogelarten durchgeführt. Die zwingende Voraussetzung, dass im Rahmen dieser Verträglichkeitsstudie der Nachweis erbracht wird, dass die Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Emsmarsch von Leer bis Emden“ und der Schutzzweck der Naturschutzgebietsverordnung nicht erheblich beeinträchtigt werden, ist erfüllt worden und hat im Befreiungsbescheid der Bezirksregierung Weser-Ems vom 17. März 04 ihren Niederschlag gefunden.

Somit war für diese Maßnahme die Zulassung einer Ausnahme nach § 34 c Abs. 3 NNatG nicht erforderlich.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Erneute Kürzungen an der Universität Göttingen

Im Göttinger Tageblatt vom 17. April 2004 wird berichtet, dass der Generalsekretär der niedersächsischen CDU, Friedrich-Otto Ripke, weitere Kürzungen für die Göttinger Universität ankündigt. Dort heißt es: „Er wolle ehrlich sein. Für die Göttinger Universität stehe für die Jahre 2005 und folgende eine Sparvorgabe von 65 Stellen an.“

Diese neuen Kürzungen stehen im eklatanten Widerspruch zu Äußerungen des Wissenschaftsminister Lutz Stratmann. Der Wissenschaftsminister hat in Interviews weitere Kürzungen ausgeschlossen. So heißt es in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 9. Dezember 2003: „Die Zumutbarkeitsgrenze für Kürzungen an Niedersachsens Hochschulen ist nach Ansicht von Wissenschaftsminister Lutz Stratmann erreicht. Tiefere Einschnitte als geplant werde es nicht geben (...).“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Treffen die Aussagen des Generalsekretärs der niedersächsischen CDU zu, dass die Göttinger Universität für die Jahre 2005 und folgende neue Kürzungen zu erwarten habe?

2. Wenn ja, in welchem Umfang sind neue Kürzungen für die Universität Göttingen vorgesehen, und wie werden diese zusätzlichen Kürzungen begründet?

3. Welche weiteren Kürzungen plant die Landesregierung für niedersächsische Hochschulen, in den Jahren 2005 und folgende?

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 21. Oktober 2003 für die Jahre 2004 und folgende das Hochschuloptimierungskonzept (HOK) verabschiedet, das hinsichtlich seiner monetären Folgewirkungen vom Niedersächsischen Landtag durch die Verabschiedung des Haushalts 2004 am 13. Dezember 2003 bestätigt wurde. Aus dem HOK ergibt sich für die Universität Göttingen Folgendes:

Kürzung 2004 zusätzliche Kürzung 2005

zusätzl. Umschichtung ab 2006

Universität Göttingen (ohne Medi- zin)

7 Mio. Euro = 156 Stellenäquivalente

2 Mio. Euro = 45 Stellenäquivalente

60 Stellenäquivalente

Bereich Humanmedizin der Univ. Göttingen

5 Mio. Euro = 111 Stellenäquivalente

25 Stellenäquivalente

Die vermeintliche Äußerung des Generalsekretärs der niedersächsischen CDU, Herrn Friedrich-Otto Ripke, bezieht sich auf die o. g. 60 Stellenäquivalente.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Für die Georg-August-Universität Göttingen sind zurzeit in den Jahren 2005 und folgende keine über das Hochschuloptimierungskonzept hinausgehende Kürzungen vorgesehen.

Zu 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung erarbeitet zurzeit auf Referentenebene den Haushaltsplanentwurf 2005 und die Mittelfristige Planung für die Jahre 2004 bis 2008. Aussagen über Kürzungen sind daher derzeit nicht möglich.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 36 der Abg. Gabriele Heinen-Kljajić