Da die Bildung nun aber erschwinglich sein muss - da stimme ich Ihnen zu -, ist die Nutzung der Bücher für etwa ein Drittel des Neupreises zu haben. Das ist das Modell der Landesregierung.
Sie haben mich zitiert, und darauf gehe ich durchaus ein. Total frei beim Arbeiten mit einem Buch, was Unterstreichungen und Ähnliches angeht, bin ich nur bei einem eigenen Buch, und das auch nur dann, wenn ich nicht die Absicht habe, es weiterzuverkaufen; da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Aber zur ganzen Wahrheit gehört auch: Der Umgang mit einem geliehenen Buch erfordert nicht mehr Sorgfalt als der Umgang mit einem eigenen, das ich hinterher weiterverkaufen will. Denn ein bekritzeltes Buch will niemand haben.
Dabei gibt es also keine Verschlechterung. Im Übrigen muss man ja nicht in jedes Buch schreiben. Ein Buch ist ja kein Arbeitsheft.
Fazit: Die Rückgabe der Bücher ist vertretbar, und - das ist ja gerade Ihr Anliegen - sie ist sozial geboten; denn anders können wir in dieser Situation keine Entlastung für die Eltern schaffen. Das aber wollen wir.
Wenn Sie das, was ich sage, nicht so ganz überzeugt, dann fragen Sie doch einmal in den SPDgeführten Bundesländern nach, die eine Ausleihe mit einer Eigenbeteiligung von deutlich über 33 %, zum Teil auch von über 40 % haben, wie und warum die das machen. Vielleicht hilft Ihnen das.
Nun zu dem Vorwurf der Zweiklassengesellschaft. Ich sage Ihnen: Die meisten Menschen wollen sehr wohl Geld sparen. Die Auskünfte, die wir bisher bekommen haben, gehen dahin, dass mehr als 80 % der Eltern - auch wohlhabende Familien, die können nämlich auch rechnen - von diesem Leihmodell Gebrauch machen wollen. Damit entfällt Ihr Vorwurf der Zweiklassengesellschaft. Im Übrigen - das wissen Sie vielleicht auch, ich weiß es jedenfalls aus der Praxis - ist es in der Schule noch nie aufgefallen, wenn zwei Schüler nebeneinander sitzen, wer ein eigenes und wer ein Buch von der Schule vor sich auf dem Tisch hat.
Nun zu den Schulen selber. Etliche haben schnell reagiert und praktikable Umsetzungen erarbeitet. Für diese Bereitschaft - das möchte ich ausdrücklich sagen - in einer Zeit grundlegender Umwälzungen in der Schullandschaft gebührt den Lehrerinnen und Lehrern ausgesprochener Dank.
Andere hatten Bedenken - das bestreite ich gar nicht -, aber nicht in erster Linie wegen der Aufgaben an sich, sondern - das ist mir sehr deutlich gesagt worden - weil mehrere Reformschritte gleichzeitig ablaufen. Ich gebe zu, dass das anstrengend ist. Aber ich bitte zu bedenken - und das ist das Neue an diesem Ausleihsystem -, dass sämtliche Aufgaben, die damit zusammenhängen, auf Hono
rarkräfte übertragen werden können. Der Verwaltungsaufwand entsteht also nicht zwangsläufig in den Schulen, wie Sie es behaupten. Dass er entsteht, gebe ich zu, aber das ist der Preis für die soziale Komponente, die wir anders nicht schaffen können.
Eines ist klar: Ihre Forderung „kein Verwaltungsaufwand und soziale Ausgewogenheit“ ist rein theoretisch bzw. rast, wenn Sie sich der Haushaltslage verschließen, praktisch in die Ideologie hinein. Bitte lassen Sie uns nicht auf dieser Ebene diskutieren.
Inzwischen liegen uns Kalkulationen und provisorische Lösungen vor. Ich bitte Sie, machen Sie diese nicht madig. In dieser schwierigen Zeit kann es nicht Aufgabe der Politik in Deutschland sein, den Reformgeist der Menschen auch noch zu bremsen. Genau das tun Sie aber.
Es ist nicht mehr die Zeit, Ideale umzusetzen. Deshalb gilt für die Politik stärker denn je: Wir dürfen träumen, aber nicht spinnen, Herr Wulf.
Wir setzen eine Politik der realistischen Mittel um. Ein realistisches Mittel in unserer Schulreform ist das Leihsystem. Tragen Sie es mit! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Bertholdes-Sandrock, für die Unterstellung des Spinnens bei Herrn Wulf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Abschaffung der Lernmittelfreiheit wirft eine Reihe von wichtigen Fragen auf. Es geht um die Auswirkungen des Busemann‘schen Mietmodells für die Schulen, um das Konnexitätsprinzip, um sozialpolitische und pädagogische Konsequenzen, um rechtliche und haushaltsrechtliche Fragen. Das alles sind begründete Fragestellungen. Deshalb hat meine Fraktion diese Fragen auch bereits im Rahmen der Dringlichen Anfrage im März-Plenum dieses Jahres gestellt.
Kein Zweifel, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Mietmodell des Kultusministers ist, wenn man es mit Lösungen in anderen Bundesländern vergleicht, die schlechteste und unausgegorenste aller Lösungen.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, was Ihre Große Anfrage zu diesem Zeitpunkt noch bewirken soll, das entzieht sich meiner tieferen Einsicht. Ich meine, sie kommt einfach zu spät.
Die Schulen arbeiten längst nach diesem Modell, denn der Kultusminister hat sie mit einem Schnellbrief schon dazu aufgefordert, als er gerade erst die Durchführungsverordnung in die Anhörung gegeben hat. Deshalb mussten sie sich schnell umstellen. Wenn es in der Antwort auf die Große Anfrage also heißt, die Schulen würden das längst akzeptieren, kann ich nur sagen - das hat Herr
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige zentrale Mängel des niedersächsischen Weges von Herrn Busemann aufzuzeigen, aber auch, ein Modell vorzustellen, das vielleicht eine bessere Lösung gewesen wäre.
Zunächst zu den Mängeln. Der erste und wichtigste Mangel dieses Modells ist - da ist Frau Bertholdes-Sandrock nicht stringent geblieben -, dass es damit keinerlei pädagogischen Fortschritt gibt.
Alle Kinder, die an dem Ausleihsystem teilnehmen, werden weiterhin Schulbücher nicht besitzen und auch nicht darin arbeiten können. Das heißt, sie können nicht markieren, nicht an den Rand schreiben, alles das, was wir schon aufgeführt haben. Das ist nämlich ausdrücklich verboten.
Zweitens. Die Schulen werden noch viel mehr Verwaltungsaufwand als vorher betreiben müssen. Dazu heißt es in der Antwort auf die Große Anfrage zwar etwas anders, aber der Minister hat es doch gerade schon eingeräumt: Erstellung von Bücherlisten, Auswertung der Antworten, die von den Eltern abgefragt wurden, benötigte Mengen kalkulieren, Geld einziehen und verwalten usw.; Herr Wulf hat das alles schon ausgeführt, ich muss das nicht wiederholen. Insofern ist es wirklich provokant, wenn das Kultusministerium in der Antwort behauptet, der Aufwand wird wenn, dann überhaupt nur geringfügig höher, häufig aber sogar geringer.
Der Hinweis des Kultusministers auf die Eigenverantwortlichkeit der Schulen ist in diesem Zusammenhang geradezu frech, Herr Busemann.
Wenn „Eigenverantwortlichkeit“ für Sie heißt, den Schulen immer mehr Arbeit aufzudrücken, aber ihnen keine Ressourcen zur Verfügung zu stellen, dann will ich diese Eigenverantwortlichkeit nicht. Die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, gehört dazu!
Der VdS-Bildungsmedien hat in der Anhörung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen im letzten Jahr auf der Grundlage eines Kienbaum-Gutachtens vorgerechnet, dass bereits das alte Leihmodell - ohne das Mietmodell - in Niedersachsen einen Verwaltungsaufwand von 13 000 Stunden auslösen würde. Das entspreche verdeckten Kosten in Höhe von 19 Millionen Euro.
Das wird mit dem Mietmodell noch mehr werden. Dabei ist es egal, ob das Anrechnungsstunden sind oder nicht: In jedem Fall wären diese Stunden besser für die Förderung der Schülerinnen und Schüler als für das Ausleihen und Verwalten von Büchern eingesetzt.