Protokoll der Sitzung vom 26.05.2004

Meine Damen und Herren, es versteht sich, finde ich, von selbst, dass bei einer beabsichtigten Änderung staatskirchenrechtlicher Vereinbarungen auch der Vertragspartner seine Interessen verfolgt. Er sagt - vereinfacht formuliert -: Ihr nehmt uns 15

Orientierungsstufen weg, also wollen wir eine gewisse Kompensation. Die katholische Kirche hat - gut nachvollziehbar - größten Wert auf die Möglichkeit gelegt, drei Gymnasien des Sekundarbereichs I als Konkordatsschulen zu errichten, weil eben mit der Auflösung der O-Stufe zum 1. August dieses Jahres ihr schulisches Angebot stark reduziert werden wird.

Die Kompensation in Form von nur drei möglichen Gymnasien ist ein akzeptabler Kompromiss und liegt nicht weit weg von der von der Vorgängerregierung in Aussicht gestellten Erweiterung der Konkordatsschulen um Gymnasialzweige. Es geht um drei Standorte. Wir alle sind doch miteinander - insofern verstehe ich die Leidenschaft nicht

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

auf der sicheren Seite, wenn in der Durchführungsvereinbarung - Frau Korter, Sie haben das an dieser Stelle gelobt - festgelegt ist, dass nichts gegen den Willen der kommunalen Schulträger geschieht, der natürlich irgendwie tangiert ist und sagen kann: Das passt in die Landschaft oder passt nicht in die Landschaft. Deshalb geht es auf dem Papier um drei Standorte, de facto um einen Standort.

Irgendwie war es ein bisschen entlarvend, als Sie, Herr Poppe, die Vorgeschichte beschrieben haben. Ich hatte den Eindruck: Wenn die kirchlichen Träger kooperative Systeme, etwa Gesamtschulen, machen, dann können sie das satt und ohne Grenzen. Wenn das eine Schulform im gegliederten Schulsystem ist, dann soll das ungesetzlich, privilegiert oder so etwas sein.

(Beifall bei der CDU)

Dazu kann ich nur sagen - den Begriff des Kollegen Noack darf ich ja nicht verwenden -, da hat auch die katholische Kirche diesen unsittlichen Anträgen weitgehend widerstanden.

Ich meine, wir haben insgesamt eine ganz vernünftige und praktikable Regelung geschaffen. Und ich sage es noch einmal: Der Landtag hat mit der Schulgesetzänderung auch der Übereinkunft vom 30. März bereits zugestimmt. So gesehen, ist es logisch, wenn die Mehrheit hier im Hause den Antrag ablehnt. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind bei diesem Tagesordnungspunkt am Ende der Beratung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, nach § 76 unserer Geschäftsordnung - Persönliche Bemerkungen - hat sich der Abgeordnete Poppe gemeldet. Ich erteile ihm das Wort, nachdem ich ihn zuerst darauf hingewiesen habe, wie der Paragraf lautet.

„Einem Mitglied des Landtages, das sich zu einer persönlichen Bemerkung zum Wort gemeldet hat, ist das Wort auch nach Schluss der Besprechung zu erteilen. Das Mitglied des Landtages darf in der persönlichen Bemerkung nur Angriffe zurückweisen, die in der Aussprache gegen es gerichtet wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Es darf nicht länger als fünf Minuten sprechen.“

Herr Abgeordnete Poppe, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur den Vorwurf von Herrn Schwarz, ich hätte etwas gegen Gymnasien, energisch, aber auch lächelnd mit dem Hinweis darauf zurückweisen, dass ich bis zum März 2003 Leiter eines Gymnasiums war, dass ich auch mit kirchlichen Gymnasien in der Nachbarschaft eng und kooperativ zusammengearbeitet habe und dass es mir nie einfallen würde, etwas gegen Gymnasien zu sagen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Unruhe)

Ich kann warten. - Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Zustimmung des Niedersächsischen Landtages gemäß Artikel 63 Abs. 1 NV; hier: Verkauf des landeseigenen Grundstücks Frankenstr. 2 c in Hildesheim - Antrag der Landesregierung - Drs. 15/993 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 15/1053

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen lautet auf Zustimmung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich darüber abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist dies einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich schließe die Sitzung für den heutigen Tag und wünsche allen einen angenehmen Heimweg.

Schluss der Sitzung: 19.23 Uhr.