Meine Damen und Herren, die Finanzhilfe des Erwachsenenbildungsgesetzes, die wir hier vorschlagen, ist auch eine Anerkennung der Leistungen aller Träger. Die Ergebnisse machen deutlich, dass es sich durch die Klarheit der Novelle des Erwachsenenbildungsgesetzes lohnt, mit unserer Finanzhilfe Planungssicherheit ab Januar 2005 zu geben. Bei unserer Anhörung im April haben wir große Zustimmung erfahren. Ich hoffe, dass dies auch nach der Anhörung im Ausschuss im September möglich ist.
Lesen Sie, meine Damen und Herren - auch Herr Wulf von der SPD -, vor Presseerklärungen - ich helfe Ihnen gern dabei - den Gesetzentwurf gut durch. Sollten Sie Fragen haben, die CDU-Fraktion steht bereit zur Beantwortung und nicht nur zur Lösung dieser Fragen im Erwachsenenbildungsgesetz, sondern auch zur Lösung der Zukunftsfragen im Erwachsenenbildungsgesetz, in der Weiterbildung und in den Zukunftsfragen des gesamten Landes Niedersachsen. - Herzlichen Dank.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Herr Wulf, Sie können nicht einmal die Fragen richtig stellen! Insofern wird es auch schwer sein, die Antworten zu geben!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Es war einmal Tradition im Niedersächsischen Landtag, dass alle Fraktionen versucht haben, einen Konsens in der Erwachsenenbildung herzustellen. Bei der letzten Gesetzesnovelle 1999 war das leider nicht der Fall, weil sich die CDU-Fraktion fadenscheinig auf Druck ihres Fraktionsvorsitzenden aus dem Konsens verabschiedet hat.
Wir wollen diese positive Tradition durchaus fortsetzen und sind zu einem Kompromiss auch bei dieser Novelle bereit. Allerdings gibt es da einige Probleme. Die sind wesentlich von Ihnen, von der CDU und der FDP, zu lösen. Das ist z. B. auch die Art und Weise des Umgangs mit dem Parlament am Beispiel dieses Gesetzentwurfes. Schon vor einem Jahr haben Sie angekündigt, dass Sie Eckpunkte für eine Novelle des Erwachsenenbildungsgesetzes vorlegen wollen. Das hat reichlich lange gedauert. Es war dann im Februar dieses Jahres der Fall. Dann gab es ein paar inoffizielle Gesetzentwürfe, die seit April in informierten Kreisen herumgeschwirrt sind. Aber einen Gesetzentwurf, der dem Landtag vorlag, gab es nicht. Den gab es erst jetzt in dieser Woche am Montag. Ich meine, das ist eine Art und Weise, wie man mit dem Parlament nicht umgehen kann.
- Wenn Sie, Frau Trost, Ihre Hausaufgaben nicht hinkriegen, dann dürfen die Beratungen hier im Parlament nicht darunter leiden. Halten Sie es denn für einen angemessenen Umgang mit dem Parlament, wie Sie hier verfahren haben?
Halten Sie das für eine vernünftige Art und Weise? Finden Sie das fair gegenüber den anderen Fraktionen? Wir halten das eher für eine Brüskierung parlamentarischer Gepflogenheiten.
- Trotzdem wäre es ja angemessen, Herr Riese, wenn man so einen Gesetzentwurf rechtzeitig vorlegen würde und nicht zwei Tage vor der Debatte.
Zwei zentrale Eckpfeiler in dieser Debatte sind für uns von entscheidender Bedeutung. Wir werden eine Novelle nicht mittragen, wenn CDU und FDP das Geld für die Erwachsenenbildung im nächsten Haushaltsjahr so zusammenstreichen, dass die Einrichtungen ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Dann gibt es mit der SPD keinen Konsens.
Meine Damen und Herren, ich halte es für sinnig, wenn Herr Minister Stratmann einmal hier und heute Auskunft darüber gibt, wenn er denn kann, ob die Mittel für die Erwachsenenbildung im nächsten Haushaltsjahr gekürzt werden, wenn ja, in welcher Höhe das sein wird. Wir wollen die Wahrheit wissen und die Erwachsenenbildungseinrichtungen auch.
Meine Damen und Herren, natürlich haben wir in zahlreichen Punkten eine andere Auffassung als Sie. Das ist klar. Wir wollen durchaus versuchen, uns mit Ihnen in dieser Frage zu einigen. Wenn ein Kompromiss möglich ist, ist das gut. Dann können wir uns auch verständigen. Wenn nicht, werden wir selbstverständlich im Interesse der Erwachsenenbildung Niedersachsens dagegen stimmen.
- Herr Kethorn, Sie sind lange genug im Landtag, um zu wissen, in der Erwachsenenbildung haben wir immer versucht, zu einem Konsens zu kommen. Wir wollen es auch diesmal versuchen. Aber das liegt wesentlich an Ihnen.
Wir arbeiten in Niedersachsen auf einer vernünftigen Grundlage, nämlich mit dem bestehenden Erwachsenenbildungsgesetz von 1999. Mit diesem Gesetz haben wir die positiven Traditionen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen fortgesetzt und sie neuen Entwicklungen angepasst. Das Gesetz hat sich bewährt, und seine Wirkungen entfalten sich auch im Augenblick. Von daher bestände eigentlich gar kein Anlass, ein neues Gesetz zu machen. Aber Sie, meine Damen und Herren von der CDU, greifen in das bestehende Gesetz ein.
einen gezielteren Mitteleinsatz. Doch ich finde dieses Mehr nicht, wenn ich mir genau ansehe, was da vorgelegt worden ist. Unserer Ansicht nach sind die vorgesehenen Regelungen insbesondere zur Finanzhilfe ein Abbau von Qualität und vor allem eine Verfahrenserschwerung und ein wirkliches Mehr an Bürokratie.
Sie legen einen Gesetzentwurf vor, in dem Sie eine Regelung der Finanzhilfe in Form einer so genannten Grund- und Leistungsförderung vornehmen. Dann wird es unheimlich kompliziert. Da gibt es einen vorherigen Dreijahreszeitraum, der berücksichtigt werden muss, eine 10-prozentige Steigerungsbegrenzung und noch alles Mögliche. Das wird bürokratisch bis zum Gehtnichtmehr, Frau Trost.
Damit haben alle vernünftig gelebt. Warum machen Sie so etwas, fragt sich natürlich der interessierte Beobachter. Es ist ganz offensichtlich, dass Sie ein Berechnungsmodell entwickelt haben, mit dem die Ihnen als Regierungsfraktionen sympathischer erscheinenden Einrichtungen bevorzugt werden sollen. Das war doch wohl der Auftrag.
Denn bei den Landeseinrichtungen sind nämlich die gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen ver.di, Arbeit und Leben sowie der Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen die Verlierer bei Ihrem Modell.
Gewinner sind vor allem das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft, die Katholische und die Ländliche Erwachsenenbildung. Die machen
sicherlich gute Arbeit. Das weiß ich auch. Aber alle anderen tun das auch. Die Förderung der Erwachsenenbildung sollte nach Leistung und Qualität gehen und nicht danach, wer am meisten Unterrichtsstunden gemacht hat.
Genauso ist es auch bei den Heimvolkshochschulen. Die gewerkschaftsnahen Heimvolkshochschulen verlieren Zuschüsse, die kirchlich und ländlich orientierten Heimvolkshochschulen gewinnen. Ähnlich ist es bei den Volkshochschulen. Die Volkshochschulen in größeren Städten sind die Verlierer, die Einrichtungen in der Fläche gewinnen. Meine Damen und Herren, bei Ihnen geht es nicht nach dem, was qualitativ geleistet wird, oder danach, wo es besonders notwendig ist, Bildungsarbeit zu leisten, sondern es bekommt die Einrichtung mehr Geld, die mehr Stunden, egal wie, zusammenbringt. Das nennt man Klientelpolitik. Ihr Gesetz ist nichts anderes als ein Lobbygesetz.
Sie bedienen Ihre Leute und machen damit den Konsens in der Erwachsenenbildung kaputt, und zwar nicht nur zwischen den Parteien, sondern sie treiben den Spaltpilz auch in die Erwachsenenbildung hinein. Und das ist das Letzte, was die Erwachsenenbildung braucht.
Es ist doch schon längst klar, dass Sie so lange an den verschiedenen Berechnungsmodellen gearbeitet haben, bis eine Neuverteilung der Finanzhilfe in diesem Sinne herauskam. Darum hat es offensichtlich auch so lange mit Ihrem Gesetzentwurf gedauert.
Wir fordern, dass die bewährte Berechnung der Finanzhilfe nach inhaltlichen Kriterien beibehalten bleibt. Wenn Sie partout den Weg mit der Grundund Leistungsförderung wollen, dann müssen Sie auf alle Fälle inhaltliche Kriterien für die Leis
tungsförderung entwickeln. Das fordern wir von Ihnen zumindest. Davon steht in dem Gesetzentwurf gar nichts.
Um ein Rennen um Unterrichtsstunden um jeden Preis zu verhindern, sind auch bei allen Einrichtungen Obergrenzen einzuziehen, also Grenzen nicht nur nach unten, sondern auch nach oben. Bei den Heimvolkshochschulen z. B. könnte die Obergrenze bei 12 000 anerkennungsfähigen Teilnehmertagen liegen. Aber Sie machen genau das Gegenteil. Sie machen ein Gesetz ganz klar nach dem Motto „Masse statt Klasse“. Das kann es doch wohl nicht sein!
Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben der Erwachsenenbildung mit dem bestehenden Gesetz den Weg zu mehr Qualität geebnet, und das muss auch so bleiben. Die Einrichtungen sehen das im Übrigen ganz genauso.