Protokoll der Sitzung vom 25.06.2004

trotz der geplanten Zentralisierungen im Denkmalschutz erhalten bleiben können?

Der positive Eindruck der niedersächsischen Denkmalpflege wird geteilt. Das Flächenland Niedersachsen mit seinen über 80 000 geschützten Denkmäler stellte und stellt hohe Anforderungen an alle Denkmalpfleger. Die Versorgung in den Regionen muss auf hoher fachlicher Ebene gewahrt bleiben. Mit der zu realisierenden Verwaltungsreform wird eine Ebene staatlichen Denkmalschutzes in Zukunft entfallen. Die notwendigen Aufgaben der bei den Bezirksregierungen angesiedelten oberen Denkmalschutzbehörden werden zukünftig teilweise auf die Kommunen übertragen, teilweise vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege übernommen. Der Rahmen der Neustrukturierung der staatlichen Denkmalpflege wurde von einer Projektgruppe im Jahre 2003 erarbeitet, die alle bisherigen Aufgaben einer kritischen fachlichen Prüfung unterzog. Dabei war Konsens, dass für das Flächenland Niedersachsen so genannte Stützpunkte notwendig sein werden, um den unterschiedlichen regionalen Ansprüchen gerecht zu werden. Eine Projektgruppe wird in der zweiten Jahreshälfte 2004 Vorschläge zur Neuorganisation des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erarbeiten und in diesem Zusammenhang auch fachlich fundierte Empfehlungen zu den zukünftigen Stützpunkten abgeben.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Über die Neuorganisation der staatlichen Denkmalpflege wird der Landtag im Rahmen der jeweiligen Unterrichtungen zur Verwaltungsmodernisierung informiert.

Zu 2: Durch die zukünftigen regionalen Stützpunkte wird gesichert, dass der regionale Bezug der Denkmalpflege gewahrt bleibt. Durch die fachlich fundierten Vorschläge für Stützpunktregionen wird eine verbesserte Versorgung der Region gewährleistet.

Zu 3: Mit dem Abschlussbericht zum Ende des Jahres 2004 der Projektgruppe „Binnenstruktur der Denkmalpflege“ wird die Regierung ein Konzept für die zukünftige Versorgung der Regionen im Bereich Denkmalpflege vorlegen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 9 der Abg. Bernadette SchusterBarkau (SPD)

Mehr Transparenz und frühzeitige Einbindung Betroffener könnten Akzeptanz von Entscheidungen im Schienenpersonennahverkehr erhöhen

Persönliche Beobachtungen und Gespräche von Bürgerinnen und Bürgern haben zur Unruhe vor Ort und zur Gründung einer Bürgerinitiative in Sachen Bahnhof Hesepe/Haltepunkt Hesepe geführt mit den entsprechenden Aktivitäten. In der parlamentarischen Sprechstunde der Parlamentariergruppe Bahn am Rande des April-Plenums ist die Angelegenheit von meiner Landtagskollegin Irmgard Vogelsang und mir thematisiert bzw. problematisiert worden.

Auch hatte ich auf informellem Wege erfahren, dass einerseits vorgesehen war, in der Sitzung des Ortsrates Hesepe am 10. Mai 2004 die Öffentlichkeit zu informieren, dann aber andererseits es eine wiederum kurzfristige Absage gegeben habe. Im Unklaren gelassen fühlen sich Ratsmitglieder und Betroffene.

Wie nun auch mir mit Schreiben vom 18. Mai 2004 seitens der Landesnahverkehrsgesellschaft von Herrn Dr. Wolf Gorka mitgeteilt wurde, findet zusammen mit der DB AG, der Eigentümerin der Bahninfrastruktur, und der NWB eine Untersuchung darüber statt, wie das Angebot im Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken Osnabrück - Oldenburg und Osnabrück - Vechta - Bremen noch besser und stabiler strukturiert werden kann und welche Infrastruktur dazu notwendig sei. Diese Untersuchung sei in einem Stadium, in dem Prioritäten für eine Variante noch nicht erkennbar seien und von daher bisher kein Anlass gegeben sei, die Öffentlichkeit über Planungen zu informieren oder aber Varianten zu diskutieren. Darin heißt es weiter, dass, sobald die Variantendiskussion mit den Planungspartnern einen neuen Stand erreicht habe, Gespräche mit der Stadtverwaltung in Bramsche geführt werden könnten. Selbstverständlich würde ich gerne über die Ergebnisse informiert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Auffassung der Landesnahverkehrsgesellschaft, erst in Gespräche und dann nur mit der Verwaltung der Stadt Bramsche einzutreten, wenn die Variantendiskussion einen neuen Stand - demnach gibt es aber auch einen alten - erreicht hat?

2. Welche Beteiligungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung bzw. werden den Verwaltungen, den

Räten sowie den Bürgerinnen und Bürgern an diesen in Rede stehenden Bahnstrecken, an denen es gegebenenfalls zu einzelnen Veränderungen kommen wird, eingeräumt?

3. Wie sehen die derzeit sich in der Diskussion befindlichen Varianten an den jeweiligen Strecken Osnabrück - Oldenburg und Osnabrück Vechta - Bremen aus?

Die Landesnahverkehrsgesellschaft steht in kontinuierlichem Kontakt mit den Aufgabenträgern für den straßengebundenen Nahverkehr, hier der PlaNOS, und im Rahmen der Arbeit der Parlamentarier Gruppe Bahn mit den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages. Darüber hinaus steht die Landesnahverkehrsgesellschaft in regem Dialog mit Mandatsträgern, Kommunen und Interessenverbänden, um ein hohes Maß an Transparenz und Akzeptanz zu gewährleisten. Unabhängig davon sind die Aufgaben und Beteiligungspflichten der Verantwortlichen in den einschlägigen Gesetzen festgelegt:

Für Angebotskonzepte im Schienenpersonennahverkehr trifft das NNVG Regelungen.

Für bauliche Veränderungen haben die Infrastrukturunternehmen insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu beachten; für die betroffenen Kommunen gelten darüber hinaus die kommunalrechtlichen Regelungen.

Im konkreten Fall hat die DB AG die Verwaltung der Stadt Bramsche frühzeitig über noch nicht abgeschlossene gemeinsame Überlegungen der DB AG, der Landesnahverkehrsgesellschaft, der PlaNOS und der NordWestBahn informiert; in diesem Zusammenhang werden bauliche Veränderungen des Haltes Hesepe zur Optimierung des Streckenabschnittes zwischen Bramsche und Hesepe geprüft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Stadtverwaltung ist Ansprechpartner für Dritte; die Praxis der Landesnahverkehrsgesellschaft ist daher in keiner Weise zu beanstanden. Ob und inwieweit die Stadtverwaltung im Innenverhältnis ihre Gremien mit dieser Thematik befasst und die Einwohner informiert, ist im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung alleinverantwortlich durch die Stadt Bramsche zu entscheiden.

Zu 3: Die nach wie vor in der Diskussion befindlichen Planungsvarianten reichen vom Ausbau des Bahnsteiges in seiner jetzigen Lage bis hin zu einer Optimierung der Einbindung Hesepes in den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Raum Bramsche-Bersenbrück-Neunkirchen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 10 der Abg. Wolfgang Jüttner und Sigrid Leuschner (SPD)

Fusion der statistischen Landesämter von Bremen und Niedersachsen sinnvoll?

Die Landesregierungen von Niedersachsen und Bremen planen, die statistischen Landesämter von Bremen und Niedersachsen zu fusionieren. Es soll zum 1. Januar 2006 eine gemeinsame Anstalt mit Rechtsitz in Bremen gebildet werden. Nach Erklärungen aus Bremen soll innerhalb von zehn Jahren der Standort Hannover völlig aufgegeben werden. Nach Protesten aus der Belegschaft wird derzeit ein Modell mit 70 % der Arbeitskräften in Hannover und 30 % in Bremen auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Das statistische Landesamt ist Teil eines Netzes von wissenschaftlichen und Forschungsinstitutionen, die ihrerseits der Verwaltung und der Politik zur Verfügung stehen. Auf seine Arbeit sind u. a. das Niedersächsische Institut für Wirtschaftswissenschaften, die volkswirtschaftliche Abteilung der NORD/LB und zahlreiche Ministerien angewiesen. Würde das statistische Landesamt nach Bremen transferiert, wären die unweigerlichen Folgen ein erheblicher Verlust von Know-how, eine Senkung der Qualität der empirischen Information über das Land und eine Erschwerung der Beratungs- und Analysetätigkeit der Statistiker.

Eine Garantie für den Standort Hannover wurde trotz ausdrücklicher Anforderung auf einer Sitzung der gemeinsamen Lenkungsgruppe „Optimierung der Zusammenarbeit der Statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen“ am 3. Juni 2004 verweigert.

Das Statistische Landesamt Bremen hat derzeit 93 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das Niedersächsische Landesamt für Statistik hatte am 3. Juni 2004 insgesamt 483 Beschäftigte, und zwar u. a. 22 Zeitkräfte und 113 Teilzeitbeschäftigte. Der Frauenanteil liegt bei etwa zwei Drittel der Belegschaft.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum wird ein Standort mit 483 Beschäftigten zugunsten eines Standortes mit nur 93 Beschäftigten aufgegeben und einem Kooperationsmodell die Absage erteilt?

2. Wie verträgt sich die geplante Fusion mit der Verlagerung des Dienstsitzes von Niedersachsen nach Bremen mit dem Ziel einer frauenund familienfreundlichen Politik?

3. Wie viele Arbeitsplätze würden durch die Fusion und andere geplante Entscheidungen - z. B. das Landesamt für Denkmalpflege nach Celle, die Landeszentrale für politische Bildung nach Hildesheim und die Schließung ganzer Institute und die Verlagerung von Studiengängen nach Hildesheim - in der Region Hannover verloren gehen?

Angesichts der allgemeinen Haushaltslage verfolgt die Landesregierung das Ziel, in geeigneten Aufgabenfeldern Kosteneinsparungen durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit zu realisieren. Möglich scheint dies auch und insbesondere im Bereich der statistischen Landesämter Niedersachsen und Bremen, die seit Jahren einen intensiven Austausch auf Fachebene miteinander pflegen und zahlreiche Gemeinschaftsveröffentlichungen ins Werk gesetzt haben.

Es liegt auf der Hand, dass weit reichende Einsparungen vorzugsweise dann zu erwarten sind, wenn die beiden bisher selbständigen Ämter in einer gemeinsamen Einrichtung zusammengefasst werden. In diesem Sinne äußert sich auch der Landesrechnungshof in seinem Bericht über die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Landesamts für Statistik vom 19. Dezember 2002. Er verweist dabei auch auf gemeinsame Erkenntnisse von zwölf Landesrechnungshöfen und des Bundesrechnungshofes. Zusammenfassend erklärt der LRH in der genannten Prüfungsmitteilung:

„Wir sehen - unbeschadet des damit verbundenen einmaligen Aufwands die Wirtschaftlichkeit einer Zusammenlegung von statistischen Landesämtern als nachgewiesen an. Sie bietet die Möglichkeit zu strukturell wirksamen Entlastungen der Länderhaushalte. Darüber hinaus fördert sie in den ein gemeinsames Amt tragenden Ländern durch steigende Kostentransparenz das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Aufgabenkritik und wirkt so tendenziell weiter Kosten senkend“.

Der Bremer Senat und die Niedersächsische Landesregierung sind daher übereingekommen, ihre Statistischen Landesämter - vorbehaltlich der noch im Detail zu gestaltenden Wirtschaftlichkeit - in einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zu

fusionieren. Sie folgen damit dem Beispiel der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, die bereits eine gemeinsame Anstalt gebildet haben. Mit der Wahl der gleichen Organisationsform wird auch die Option eröffnet, möglicherweise längerfristig eine gemeinsame Anstalt aller norddeutschen Länder zu gründen.

Die vorbereitenden Arbeiten zu der Fusion werden gegenwärtig aus einer von den Ländern Bremen und Niedersachsen gemeinsam gebildeten Lenkungsgruppe heraus geleistet.

Eine länderübergreifende Zusammenarbeit - die bislang von allen Fraktionen des Landtages im Grundsatz für erstrebenswert angesehen wird kann im Hinblick auch auf andere Aufgabenfelder nur gelingen, wenn kein Bundesland als „Verlierer“ aus einer Kooperation hervorgeht. Da es sich in dieser Form und Größe um die erste von Bremen und Niedersachsen gemeinsam getragene Einrichtung handeln wird, haben sich die beteiligten Landesregierungen darüber verständigt, den Sitz der geplanten Anstalt in Bremen zu begründen. Aus diesem Grund sollen auch etwa 30 % der statistischen Aufgaben einer künftigen länderübergreifenden Anstalt in Bremen, 70 % mithin in Niedersachsen erledigt werden. Anders als von den Fragestellern behauptet, wird der Standort Hannover also keineswegs „aufgegeben“.

Insbesondere wird es auch nicht zu der in der Anfrage unterstellten massenhaften Versetzung von Dienstposteninhabern aus Hannover nach Bremen kommen. Da der Personalbedarf der derzeit noch selbständigen Landesämter in den nächsten Jahren - auch aufgrund der Fusion - absehbar sinken wird, kann die politische Vorgabe einer Aufgabenverteilung im Verhältnis 30 : 70 personalwirtschaftlich aller Voraussicht nach im Rahmen der natürlichen Fluktuation oder durch Nichtverlängerung von Zeitverträgen umgesetzt werden. Lediglich im Einzelfall dürften sich, insbesondere auf der Leitungsebene, Versetzungen aus Hannover nach Bremen als unvermeidlich erweisen. Bei Beschäftigten, die Familienaufgaben wahrzunehmen haben, werden die berechtigten Interessen an einer Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit besonders berücksichtigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 3: Es besteht noch keine endgültige Übersicht über die nach Durchführung der Organisationsänderungen verbleibenden Arbeitsplätze. Allerdings werden auch nach Auflösung der Bezirksregierung unverzichtbare Aufgaben zum großen Teil auf in Hannover ansässige Einrichtungen (Gewerbeauf- sichtsamt, NBank, LTS, Amt für Agrarstruktur/Ka- tasteramt, Polizeidirektion usw.) verlagert, mithin gehen diese Arbeitsplätze der Region nicht verloren. Bezüglich der Fusion der Landesämter für Statistik in Bremen und Niedersachsen werden die Details derzeit in Projektgruppen erarbeitet.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 11 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Tokunft vun de Plattdüütsche Spraak in Hochschool un School in Neddersassen. Wat will de Charta, wat deit de Lannesregeern?