Protokoll der Sitzung vom 25.06.2004

Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 1 dargestellt, handelt es sich fast ausschließlich um Kartoffel-Freisetzungsversuche, die durch mangelnde Kreuzungspartner und Eigenbestäubung eine geringe Wahrscheinlichkeit zur Auskreuzung aufweisen. Weiterhin ist festzustellen, dass in dem Bezugszeitraum im Rahmen der Saatgutüberwachung auf gentechnisch veränderte Bestandteile im konventionellen Saatgut keine positiven Befunde (Grenzwert: Nachweisgrenze!) eingingen.

Zu 3: Das kommt auf die Herkunft der Verunreinigung an. Soweit es sich um nicht zugelassene Freisetzungen handelt, ist die Haftungsnorm des § 32 Gentechnikgesetz (GenTG) einschlägig. Danach haftet der Betreiber, also derjenige, der mit gentechnisch veränderten Organismen arbeitet, wenn infolge von Eigenschaften eines Organismus, die auf gentechnischen Arbeiten beruhen, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird.

Bei zugelassenen Freisetzungen sind aufgrund der vorherigen staatlichen Prüfung des Zulassungsantrags die Haftungsvoraussetzungen des § 32 GenTG regelmäßig nicht gegeben. Gleiches gilt für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, für die eine Genehmigung für das Inverkehrbringen vorliegt.

Neben einer Haftung nach § 32 GenTG kommt in den mit der Frage angesprochenen Fällen der Verunreinigung konventionell oder im ökologischen Anbau bestellter Felder ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. ein eigentumsrechtlicher Beseitigungsund Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB in Betracht. Beide Ansprüche

werden aber ohne eine klarstellende Regelung im Rahmen der Novelle zum Gentechnikgesetz nach geltender Rechtslage in der Rechtsliteratur abgelehnt (vgl. Dolde, Natur und Recht 4/2004, S. 219 ff.), und ihre gerichtliche Durchsetzbarkeit erscheint fraglich.

Anlage 22

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 27 des Abg. Hans-Joachim Janßen (GRÜNE)

Ökologische Probleme im Wattenmeer durch Pazifische Austern und Wiederaufnahme der Herzmuschelfischerei?

Nahe der Leybucht, in der Bantsbalje, würden Miesmuschelbänke in erheblichem Umfang von Pazifischen Austern besiedelt, berichtete die Ostfriesen-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 10. April 2004. Das Hamburger Abendblatt berichtete am 30. März 2004, im Nordsylter Wattenmeer seien Pazifische Austern bereits auf 17 von 21 Muschelbänken, zum Teil mit bis 500 Exemplaren pro Quadratmeter festgestellt worden. Die aus Japan stammende Pazifische Auster wird seit Anfang der 70er-Jahre in europäischen Meeresgewässern, seit 1986 vor Sylt gezüchtet. Adolf Kellermann, Mitarbeiter des Nationalparkamtes Tönning, äußerte im Hamburger Abendblatt vom 30. März 2004 die Befürchtung, „dass große Teile der Muschelbestände im Wattenmeer von Austern überwuchert werden“.

In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 9. Juni 2004 „Austern machen Muscheln das Watt mies“ wird Herr Gert Hahne, Sprecher des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, wie folgt zitiert: „Wir wollen es den Fischern ermöglichen, die Austern zu vermarkten, zum Schutz der Miesmuschel“. Herr Minister Sander hat laut Bericht der Ostfriesen-Zeitung vom 10. April 2004 eine Prüfung zugesagt, ob Miesmuschelfischer künftig auch Austern fischen dürfen.

In der mir mit Schreiben vom 9. Juni 2004 übersandten Studie „Die Küstenfischerei in Niedersachsen - Stand und Perspektiven“ im Auftrage des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bezeichnen die Gutachter die in den Niederlanden praktizierte Herzmuschelfischerei als ein „...auch für Niedersachsen durchaus interessantes Beispiel“ (Seite 155).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die ökologischen Folgen der Ausbreitung der Pazifischen Auster im niedersächsischen Wattenmeer?

2. In welchem Umfang werden bei einer etwaigen Befischung der Pazifischen Auster jene

Muschelbänke berücksichtigt, die gemäß dem Miesmuschel-Managementplan aus dem Jahre 1999 von der Nutzung ausgenommen sind?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, künftig die erneute Befischung der Herzmuschel innerhalb und außerhalb des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ zuzulassen?

Seit Mitte der 60er-Jahre sind an der niederländischen Küste umfangreiche Aquakulturen entstanden, in denen die aus dem Nordpazifik importierte Pazifische Auster (Crassostrea gigas) gehalten wird. Östlich der Insel Sylt wurde die Pazifische Auster erstmals 1985 in Drahtkörben ausgebracht. Die Einführung dieser fremden Art erschien unbedenklich, da aufgrund der in unseren Breiten durchschnittlich niedrigen Wassertemperaturen eine Vermehrung und dauerhafte Selbstansiedlung nicht erwartet wurden.

Wider Erwarten kam es jedoch im Zeitraum zwischen 1975 und 1992 aus holländischen Aquakulturen im Oosterschelde-Ästuar zu mehreren Larvenfällen, aus denen sich in der Umgebung der Aquakulturen größere Wildpopulationen entwickelten. Durch Larvendrift hat sich zwischenzeitlich die Pazifische Auster so weit verbreitet, dass sie heute bereits ein fester Bestandteil der natürlichen Miesmuschelbänke geworden ist. Im niedersächsischen Wattenmeer ist der Anteil der Miesmuschelbänke mit Austernvorkommen von weniger als 10 % im Frühjahr 2000 auf über 50 % im Frühjahr 2003 gestiegen. Einige Miesmuschelbänke im westlichen Teil des niedersächsischen Wattenmeers werden so stark von Austern dominiert, dass man Besiedlungsdichten von über 500 Individuen je Quadratmeter antrifft. Die Kulturflächen, die die Muschelfischer mit Miesmuschelbrut besetzen, sind bislang kaum betroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Janßen wie folgt:

Zu 1: Zur Beurteilung der ökologischen Folgen liegt noch kein ausreichendes Datenmaterial vor.

Die Austernvorkommen werden von der Nationalparkverwaltung im Rahmen der regelmäßigen Bestandserfassung der Miesmuschelbänke mit aufgenommen. Das Institut „Senckenberg am Meer“ führt zurzeit ein von der Wattenmeerstiftung gefördertes Projekt durch, das die ökologischen Aspekte eingehend untersucht. Durch die laufenden Forschungen sind insbesondere folgende Fragen zu klären:

- Raumkonkurrenz und Verdrängung anderer Tierarten,

- Nahrungskonkurrenz zu Miesund Herzmuscheln,

- Folgen der Bildung von dauerhaften Aggregaten durch Zusammenwachsen der Schalen von Einzelindividuen,

- Auswirkungen von Frost und Eisgang auf die Bestände.

Auch inwieweit mit der Bildung von Austernriffen eine allmähliche Umwandlung von Oberflächenstrukturen im Wattenmeer mit Auswirkungen auf das Strömungsregime verbunden sein wird, lässt sich noch nicht abschätzen.

Zu 2: Die Pazifische Auster ist nicht Gegenstand des Miesmuschel-Bewirtschaftungsplanes. Eine Befischung der Auster im niedersächsischen Wattenmeer - und damit auch auf den von der Nutzung ausgenommenen Miesmuschelbänken - ist zurzeit nicht möglich. Die Niedersächsische Küstenfischereiordnung erlaubt keine gewerbliche Austernfischerei und sieht auch keine Genehmigungsmöglichkeit dafür vor. Auch nach dem Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist eine Entnahme der Auster nicht freigestellt. Das Landwirtschaftsministerium hat die Absicht, im Zuge der geplanten Novellierung der Küstenfischereiordnung Regelungen in Bezug auf die Pazifische Auster zu treffen. Die naturschutzfachlichen Aspekte und die naturschutzrechtliche Behandlung der Entnahme von Austern werden im Verbund damit zu prüfen sein.

Zu 3: Die Herzmuschelfischerei ist im Gebiet des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ 1992 nach Zahlungen der Naturschutzverwaltung zum Umbau der vorhandenen Schiffskapazitäten eingestellt worden und nach dem Nationalparkgesetz nicht mehr zulässig.

In einer vom Landwirtschaftministerium in Auftrag gegebenen und im März 2004 fertig gestellten Studie mit dem Titel „Die Küstenfischerei in Niedersachsen - Stand und Perspektiven“ werden unter Hinweis auf die Praxis in den Niederlanden die Potenziale einer Wiederaufnahme der Herzmuschelfischerei angesprochen. Das Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie in einem Arbeitskreis, in dem auch das Umweltministerium vertreten sein

wird, diskutieren. Hierbei werden die Untersuchungen, die in den letzten Jahren insbesondere auch in den Niederlanden zu den Auswirkungen der Herzmuschelfischerei durchgeführt worden sind, zu würdigen sein.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 28 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Abschaffung der Widerspruchsverfahren im Bereich BAföG

Die Landesregierung plant, im Zuge der so genannten Verwaltungsmodernisierung durch Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen auch das Widerspruchsverfahren im Bereich BAföG abzuschaffen. Damit müssten die Empfänger der BAföG-Bescheide und anderer Verwaltungsakte in diesem Bereich sofort den Klageweg beschreiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide im Jahre 2003?

2. Wie viele Widersprüche wurden fristwahrend eingelegt und stellten lediglich Änderungsanzeigen zum ergangenen Bescheid dar?

3. In wie vielen Fällen konnten Widersprüche durch Abhilfeentscheidung bzw. durch Rücknahme nach Erörterung von Unklarheiten erledigt werden?

Gemäß § 44 SGB X ist ein Bescheid über Sozialleistungen jederzeit ohne Rücksicht auf den Stand des Rechtsverfahrens zugunsten des Betroffenen zu ändern, wenn der Bescheid fehlerhaft ist. Damit können auch bestandskräftige, fehlerhafte BAföGBescheide jederzeit zugunsten der Auszubildenden geändert werden. § 44 SGB X eröffnet somit den Ämtern für Ausbildungsförderung und den betroffenen Auszubildenden einen rechtlich normierten Weg zur Klagevermeidung.

Dieses vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Bei den Studentenwerken und Hochschulen wurden 1 612 Widersprüche bei 42 661 bearbeiteten BAföG-Anträgen erhoben. Bei den Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung und den Bezirksregierungen wurden 810 Widersprüche bei 21 660 bearbeiteten BAföG-Anträgen erhoben. Die Anzahl der Ablehnungsbescheide wurde statistisch nicht erfasst, weil Widersprüche nicht nur gegen

vollständige Ablehnungsbescheide, sondern auch gegen Bescheide erhoben wurden, mit denen teilweise BAföG-Leistungen gewährt wurden.

Zu 2: Diese Angaben wurden statistisch nicht erfasst, weil die Beweggründe der Widerspruchsführer, die zur Einlegung des Widerspruches führen, auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht erfragt werden können. Allerdings lässt die Antwort zu Frage 3 gewisse Rückschlüsse hinsichtlich der Anzahl der fristwahrenden Widersprüche zu.

Zu 3: Bei den Studentenwerken gab es 652 Rücknahmen oder sonstige Erledigungen (z. B. auch durch Änderungsanträge) von Widersprüchen, 276 Abhilfebescheide durch die Studentenwerke und 11 Abhilfebescheide durch die Hochschulen als Widerspruchsbehörde. Bei den Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung gab es 58 Rücknahmen oder sonstige Erledigungen (z. B. auch durch Änderungsanträge) von Widersprüchen, 287 Abhilfebescheide durch die Kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung und 27 Abhilfebescheide durch die Bezirksregierungen als Widerspruchsbehörde.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Professor Dr. Hans-Albert Lennartz und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Kürzungen im Haushalt des Sozialministeriums

Laut Presseberichten und Aussagen der Niedersächsischen Landesregierung gilt seit Jahresbeginn eine Haushaltssperre. Darüber hinaus werden vielen Zuwendungsempfängern vorläufige Zuwendungsbescheide zugeschickt, in denen das Land mitteilt, nur 80 % der eingeplanten Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2004 zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus sollen freiwillige Leistungen im Bereich des Sozialministeriums in Höhe von 2,9 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2004 zur Disposition gestellt werden.